Hier sieht man den Plankartenentwurf für "Am Tripp II"

Mitttelfischbach

Am Tripp II

Am Tripp II

Am Tripp II

Hier sieht man das Wappen von Mittelfischbach


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanentwurf “Am Tripp II“ der Ortsgemeinde Mittelfischbach

 

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Mittelfischbach hat in seiner Sitzung am 22. Januar 2026 den Bebauungsplanvorentwurf “Am Tripp II“ gebilligt und die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB im gemeinsamen Verfahren nach § 4 a Absatz 2 BauGB beschlossen.

Anlass für die Ortsgemeinde Mittelfischbach, das vorliegende Bauleitplanverfahren einzuleiten, ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage für ein Allgemeines Wohngebiet.

Der Geltungsbereich kann dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden und der Vorentwurf des Bebauungsplanes "Am Tripp II" einschließlich zugehöriger textlicher Festsetzungen und Begründung liegt in der Zeit vom

                                                               13. Februar 2026 bis einschließlich 18. März 2026

in der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Bauabteilung, Austraße 4, 65623 Hahnstätten während der Dienststunden sowie nach Vereinbarung öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.


Katzenelnbogen, den 04. Februar 2026

gez.

Lars Denninghoff

Bürgermeister

Hier sieht man den Plankartenentwurf für "Am Tripp II"


Unterlagen zur Offenlage: