amtliche bekanntmachungen

... aus der Verbandsgemeinde Aar-Einrich

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen

VG Aar-Einrich


Aktuelle

Pressemeldungen des LBM Diez finden Sie hie


Friedhof der Gemeinden Flacht und Niederneisen

Die Ruhefristen einiger Grabstätten des Urnengrabfeldes hinter dem Ehrenmal sind abgelaufen. Dies gilt außerdem für Erdreihengräber im mittleren Feld unterhalb den Urnenrasengräbern.

Somit wurde die Räumung dieser Gräber beschlossen.

Es sind alle Grabstätten betroffen, die bis zum Jahr 1998 angelegt wurden. Die Räumung, d.h. der Abbau und die Entsorgung des Grabmals und der baulichen Anlagen (Rahmen und Fundamente) kann durch den Nutzungsberechtigten selbst erfolgen. Wir bitten sodann um vorherige Anzeige an die Ortsgemeinde Flacht bis spätestens zum 30.03.2024, telefonisch erreichbar zu den Sprechzeiten: Donnerstags von 18.15 Uhr bis 20.00 Uhr: 06432/1590 oder per Mail: gemeinde@flacht-aar.de.
Wurde die Grabstätte nicht bis Ende Mai geräumt, erfolgt dies durch die Friedhofsverwaltung. Die entstehenden Kosten werden auf die Nutzungsberechtigten umgelegt.
Friedhofsverwaltung der Ortsgemeinden Flacht/Niederneisen


Wasserzählerablesung 2023 - Bereich AAR und EINRICH -

Aus Gründen der Kostenersparnis soll die Ablesung der Wasserzähler durch die Hauseigentümer selbst bzw. die Nutzungsberechtigten erfolgen. Hierfür werden Ihnen kurzfristig die entsprechenden Ablesekarten zugehen. Wir bitten Sie, den augenblicklichen Zählerstand Ihres Wasserzählers abzulesen und uns diesen durch die Antwortkarte bis spätestens 02.01.2024 mitzuteilen.

Selbstverständlich können Sie die Antwortkarte auch bei uns oder Ihrem Ortsbürgermeister abgeben.

Ebenfalls ist es möglich, den Zählerstand telefonisch unter 06486/9179-409 oder 06486/9179-404 oder per mail an: steuern-abgaben@vg-aar-einrich.de mitzuteilen.

Sollte uns bis zum 03.01.2024 der Wasserzählerstand nicht vorliegen, werden wir in diesen Fällen den Wasserverbrauch für das Jahr 2023 schätzen.

Für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen bedanken wir uns recht herzlich.

Die Werkleitung


L322 zwischen Laurenburg und Abzweig Gutenacker halbseitig gesperrt

Der Landesbetrieb Mobilität Diez teilt mit, dass aufgrund von mehrfachen Felsstürzen auf der L 322 zwischen Laurenburg und dem Abzweig nach Gutenacker der betreffende Straßenabschnitt halbseitig mit Ampelregelung bis zur Umsetzung einer dauerhaften Sicherungsmaßnahme gesperrt werden muss.

Als sofortige Maßnahme zur Gefahrenabwehr wurde ein mobiler Steinschlagschutzzaun auf der bergseitigen Fahrbahn errichtet. Dieser steht „nur“ in einem Bereich von ca. 80 m, in welchem die größte Gefahr eines weiteren Felssturzes aufgrund von stark aufgelockerten Schieferplatten der Rupbachtal-Schichten aus dem oberhalb der Fahrbahn liegendem Gebirgszug nicht auszuschließen ist.

Der LBM bittet jedoch darum, im gesamten Bereich von Beginn des Mobilzaunes bis zum Abzweig nach Gutenacker umsichtig und aufmerksam unterwegs zu sein. Eine Steinschlaggefahr ist auch im weiterem Bereich, wenn auch nur vermindert, gegeben.

Die Umsetzung der dauerhaften Sicherungsmaßnahme ist für Ende Dezember 2023 - Februar 2024 geplant. Während der Bauarbeiten wird es teilweise zu Vollsperrungen für Rodungs- und Bohrarbeiten kommen müssen. Auch zum Aufstellen der geplanten 3,0 m hohen dynamisch gelagerten Steinschlagbarrieren im Hanggelände wird die Fahrbahn voll gesperrt werden.

Eine Pressemitteilung mit genauen Zeitangaben folgt nach der Aufstellung eines Bauzeitenplanes zu Beginn der Baumaßnahme.

Für die Beeinträchtigung während der Sperrzeiten, der Bauarbeiten und der Umleitung des Verkehrs bittet der LBM Diez um Verständnis.

Textquelle: Landesbetrieb Mobilität, Diez


Drückjagd in den Revieren Holzhausen, Rettert, Ober- und Niedertiefenbach, Klingelbach, Katzenelnbogen am 09.12.2023

Am Samstag, den 9.12.2023 findet in den Revieren Holzhausen, Rettert, Ober- und Niedertiefenbach, Klingelbach, Katzenelnbogen (kompletter Waldbereich Weiseler Höhe) von 9 – 13 Uhr eine großangelegte Gesellschaftsjagd mit vielen Hunden statt. Diese Jagd dient hauptsächlich der Bejagung des Schwarz- und Rehwildes zur Reduktion der Wildschäden in Land- und Forstwirtschaft. Die betroffenen Straßen und Waldwege werden durch Schilder und Flatterbandmarkierungen gekennzeichnet. Im Interesse der eigenen Sicherheit werden alle Anwohner und Besucher gebeten, am Samstagvormittag von einer Nutzung der Wege abzusehen, auch um den Ablauf dieser Jagd nicht zu behindern. Vielen Dank!

Rüdiger Klotz
Jagdpächter


Ortsgemeinde Roth: Brennholzbedarf Selbstwerber 2024

Da durch den derzeitigen Zustand des Waldes nur eine begrenzte Menge an Holz für diesen Zweck vergeben werden kann, aber eine gerechte Vergabe erreicht werden soll, muss die Menge pro Haushalt stark eingeschränkt werden.

Um einen Überblick über die angefragten Mengen zu erhalten, werden die ansässigen Rother darauf hingewiesen ihren Bedarf anzumelden. Bitte den Bedarf per Email oder telefonisch bis 15.12.2023 durchgeben. Nach Ermittlung der vorhandenen und angefragten Mengen kann erst dann eine Zuteilung erfolgen.

Aufgrund der starken Nachfrage kann Brennholz nur noch an ortsansässige Mitbürger abgegeben werden.

Brennholzselbstwerber müssen einen Nachweis zum Bedienen einer Motorsäge vorlegen.

Reinhard Laux,  Ortsbürgermeister


Städtischer Wertstoffhof Katzenelnbogen geht in Winterpause

Der kommunale Wertstoffhof der Stadt Katzenelnbogen zur Abgabe von Grünschnitt, Metallschrott und Elektrogeräten macht Winterpause! Am 2. Dezember 2023 hat der Wertstoffhof Katzenelnbogen letztmalig für dieses Jahr geöffnet. Die Wiedereröffnung in 2024 ist abhängig von der Witterung und wird rechtzeitig bekanntgegeben.

In dringenden Fällen bieten wir in der Winterzeit die Annahme von Material nach persönlicher Terminvereinbarung an. Bitte setzen Sie sich dazu mit der Stadtbürgermeisterin zu den Sprechzeiten persönlich oder unter Tel. 06486/9179-180 in Verbindung.

Das Abfallwirtschaftszentrum Rhein-Lahn in Singhofen und das in Katzenelnbogen ansässige Recyclingunternehmen haben weiterhin geöffnet.

Petra Popp, Stadtbürgermeisterin


Drückjagd im Revier Biebrich

Am Samstag, den 2. Dezember 2023 findet von 8.30 Uhr bis ca. 16.00 Uhr im Jagdrevier Biebrich die diesjährige Drückjagd statt. Es ist angeraten, in dieser Zeit den Wald zu meiden und auf den mit Schildern gekennzeichneten Straßen besondere Vorsicht walten zu lassen.

Jürgen Hamdorf,  Ortsbürgermeister


Grünschnittentsorgung in Biebrich

Der Grünschnittcontainer am Wanderparkplatz steht bis auf weiteres den Biebricher Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr zur Verfügung. Der hohe Anteil an großvolumigem Gehölz- und Grünschnitt machte eine zu häufige und kostenintensive Leerung des Containers erforderlich.
Für die Entsorgung von Grünabfall stehen neben den braunen Tonnen das Abfallwirtschaftszentrum in Singhofen und kommerzielle Entsorgungsunternehmen zur Verfügung.
Sobald der Bauantrag für die Einrichtung eines Grünschnittplatzes bewilligt ist, wird die Gemeinde an dieser Stelle darüber informieren.

Jürgen Hamdorf,  Ortsbürgermeister


Ortsgemeinde Biebrich: Hundehaltung

Verschiedene Vorkommnisse und Beschwerden in der letzten Zeit veranlassen mich, die Hundehalterinnen und -halter auf ihre Verpflichtungen hinzuweisen:

  • Sie müssen sicherstellen, dass von Ihrem Hund keine Gefahr für andere Tiere oder für Menschen ausgeht.
  • Innerhalb des Ortes besteht Leinenpflicht. Sollte sich Ihr Hund auch angeleint aggressiv verhalten, ist das Tragen eines Maulkorbes angeraten und ggf. verpflichtend.
  • Auch außerhalb des Ortes müssen Sie Ihren Hund unter ständiger Aufsicht halten und bei Begegnungen anleinen. Besonders bei Dunkelheit ist Vorsicht geboten; freilaufende Hunde können dann kaum noch beaufsichtigt werden und es mehren sich die Situationen in denen Hunde Wildtiere in Gefahr bringen.
  • Hundekot auf Straßen und Wegen sowie deren Rändern ist inner- wie außerorts ein großes und unzumutbares Ärgernis. Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wird er zudem zum Gesundheitsrisiko für Menschen und Tiere.

Ich gehe davon aus, dass die Vermeidung solcher Gefahren und Ärgernisse ein gemeinsames Interesse ist und hoffe auf ein entsprechendes Verhalten Aller.

Jürgen Hamdorf, Ortsbürgermeister


Drückjagd im Jagdrevier Herold

Am Samstag, 16.12.2023 findet im Revier Herold, Rupbachseite, von 9:00 bis 13:00 Uhr eine organisierte Drückjagd statt. Die Jagd wird revierübergreifend, mit dem angrenzenden Revier Kördorf durchgeführt und dient hauptsächlich der Reduktion des Schwarzwildes, sowie der Wildschadenabwehr. Aus Sicherheitsgründen bleibt das Waldstück zwischen Herold und Rupbachstraße (L322), einschl. dortiger Waldwege und der ehemaligen Kreisstraße am 16.12.2023 von 9 bis 13 Uhr gesperrt. Aktivitäten zur Aufarbeitung und/oder Abfuhr von Brennholz sind in dieser Zeit untersagt. Für die vorübergehenden Einschränkungen bitten wir um Ihr Verständnis.

Jörg Schramm, Ortsbürgermeister


Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich löst ein Konto bei der Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG zum 31.12.2023 auf!

Dies betrifft nur folgende Bankverbindung: DE07 5709 2800 0206 8997 00

Alle Zahlungspflichtigen werden gebeten, bestehende Daueraufträge für Zahlungen auf dieses Konto bei Ihrer Bank zu löschen und zukünftig keine Zahlungen auf dieses Konto vorzunehmen. Selbstverständlich stehen Ihnen weiterhin die nachfolgenden Konten zur Verfügung um Ihren Dauerauftrag anzupassen und Zahlungen zu leisten:

Nassauische Sparkasse:                                       IBAN: DE76 5105 0015 0604 0147 00   SWIFT-BIC: NASSDE55XXX

                                                                               IBAN: DE85 5105 0015 0606 0269 00   SWIFT-BIC: NASSDE55XXX

Postbank Ludwigshafen:                                       IBAN: DE72 5451 0067 0116 1716 71   SWIFT-BIC: PBNKDEFFXXX

Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG:                     IBAN: DE04 5709 2800 0208 7928 06    SWIFT-BIC: GENODE51DIE

Für Rückfragen steht Ihnen Herrn Wick, Tel.: 06486/9179-456 gerne zur Verfügung.

Verbandsgemeindekasse Aar-Einrich


Ortsgemeinde Mittelfischbach: Brennholzbedarf 2024

Der Brennholzbedarf für das kommende Jahr 2024 kann ab sofort bestellt werden. Bestellformulare sind beim Bürgermeister erhältlich (Dienststunden montags 18.00 – 19.00 Uhr oder können auf der Homepage (www.ortsgemeinde-mittelfischbach.de ) heruntergeladen werden, gerne auch per E-mail unter buergermeister@ortsgemeinde-mittelfischbach.de):

Die Brennholzpreise wurden in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 20.11.2023 wie folgt festgesetzt:

Brennholz lang Laubholz gerückt am Fahrweg  € 50,-- / rm

(Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen)

Brennholz lang Nadelholz gerückt am Fahrweg  € 30,-/rm  

(nur in Gebinden zu 10 rm)  

Bitte beachten, dass nur bis zum 16.12.2023 eingegangene Bestellungen beim Einschlag berücksichtigt werden können.

Werner Großheim / Ortsbürgermeister


Ortsgemeinde Berghausen: Brennholzbestellung 2024

Der Ortsgemeinderat Berghausen hat in der Gemeinderatssitzung am 11.11.2023 folgende Brennholzpreise festgelegt:
Art Brennholzpreise
1. Laubbrennholz lang 45,00 Euro pro Rm
für Einwohner aus Bergh. (Stämme 5 m lang, gerückt am Fahrweg)
Nadelbrennholz lang
2. 30,00 Euro pro RM
(Stämme 3-5 m lang, gerückt am Fahrweg) Nur in 10 RM-Staffelung und vielfaches bestellbar, Laubholzschlagabraum, Restholz
3. 10,00 Euro pro Rm
(Astholz, Aufarbeitung in der Fläche) Preise incl. der gesetzl. MwSt.
Sollte die Gesamtbestellmenge aller Besteller das zur Verfügung stehende Kontingent an Brennholz übersteigen, behält sich die Ortsgemeinde eine anteilige Kürzung aller Bestellungen vor. Das Holzbestellformular und das Brennholzmerkblatt, sind für die Bestellung 2024 bei dem Ortsbürgermeister oder auf der Homepage der Ortsgemeinde erhältlich.
Bestellschluss ist der 09.12.2023.
Peer Klein, Ortsbürgermeister


Ortsgemeinde Herold: Winterpause des Grünschnittplatzes

Der Grünschnittplatz bleibt bis Frühjahr 2024 geschlossen, die Wiedereröffnung wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben. Die Entsorgung der Weihnachtsbäume ist trotz der Winterpause gesichert, die Feuerwehr organisiert die Sammlung der ausgedienten Bäume zum 13.01.2024.

Jörg Schramm, Bürgermeister Herold


Adventsnachmittag in Rettert

Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Jahr 2023 geht schon wieder langsam zu Ende und mit der anstehenden Weihnachtszeit möchte die Ortsgemeinde gerne zu einem gemütlichen Adventskaffee einladen. Am Sontag den 17. Dezember 2023 freuen wir uns, alle Mitbürger*innen die das 65. Lebensjahr vollendet haben, im Dorfgemeinschaftshaus zu Kaffee und Kuchen sowie Getränken begrüßen zu dürfen.

Es freut sich auf Euer Kommen Gemeinderat und Bürgermeister


Ortsgemeinde Niederneisen:  Wohin mit meinem Pkw in Niederneisen?

Durch die zunehmende Anzahl an Fahrzeugen kommt es mittlerweile in allen Straßen von Niederneisen zu Verkehrsbehinderung aufgrund von parkenden Fahrzeugen. Der Verkehr kann nicht ungehindert fließen, weil viele Anwohner nicht auf Ihrem Grundstück parken, sondern die Straßen bzw. teilweise auch Gehwege hierfür sehr gerne nutzen. Hierdurch entstehen teilweise gefährliche Verkehrssituationen, die gerade bei uns die Kleinsten auf Ihrem Weg zur Schule oder KITA gefährden.

Wir weisen darauf hin, dass die Nutzung von Flächen auf Privatgrundstücken für das Parken des eigenen Fahrzeugs genutzt werden muss. Das Ziel muss sein, dass eigene Fahrzeuge auf eigener Fläche abgestellt und ggfls. neue Parkflächen auf Privatgelände geschaffen werden. Dort, wo Garagen und Carports schon bestehen, ist es wichtig, diese auch zweckbestimmt zu nutzen. Garagen und Carports sind kein Lagerplatz und müssen zum Unterstellen von Fahrzeugen genutzt werden. Dafür sind sie baurechtlich auch genehmigt worden. Dies bringt Freiräume bei den bestehenden Parkflächen auf öffentlichem Grund. Ohne gegenseitige Rücksichtnahme und mehr Toleranz wird es allerdings keine zufriedenstellende Lösung in unserer Gemeinde geben können.

Allgemein zum Parken auf Straßen ist darauf hinzuweisen: Nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ist das Halten unzulässig an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen. Die Vorschrift dient der Sicherstellung ausreichenden Raums für den fließenden Verkehr. Eng ist eine Straßenstelle nach der Rechtsprechung in der Regel dann, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahrzeug höchstzulässiger Breite von 2,55 m (vgl. § 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO) zuzüglich 0,50 m Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde. Dabei ist die Gegenfahrbahn mit zu rechnen. Dementsprechend muss ein Haltender grundsätzlich eine Fahrbahnbreite von etwa 3 m zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand freihalten. Kann dieser Abstand nicht gewährleistet werden, ist dort das Parken unzulässig. Bei unseren Straßenbreiten wird daher das Parken auf öffentlicher Fläche grundsätzlich schwierig werden. Das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde ist angehalten, die Parksituation in unserer Gemeinde regelmäßig zu überprüfen.

Armin Bendel, Ortsbürgermeister


Ortsgemeinde Kaltenholzhausen: Sperrung Wirtschaftsweg am 1. und 2. Adventssonntag wegen des Weihnachtsmarktes an der Rentierfarm

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wegen des Weihnachtsmarktes am 1. und 2. Adventssonntag (03. und 10.12.2023), wird der Wirtschaftsweg bei der Rentierfarm an den beiden Tagen ganztägig gesperrt. Ich bitte um Verständnis, dass ein Teil der Anlieger der Kirberger Straße ihre Grundstücke an diesen beiden Tagen nicht von der Gartenseite anfahren können.

Frank Beerwerth, Bürgermeister


Ortsgemeinde Dörsdorf: Brennholzbestellung 2024

Der Ortsgemeinderat hat in der Sitzung vom 07.11.2023 die Brennholzpreise und die Liefermengen für 2024 beschlossen.

Die Preise für Brennholz sind

  • 45,00 Euro / rm für gemischtes Laub-Brennholz gerückt in langer Form
  •  30,00 Euro / rm für Nadel-Brennholz gerückt in langer Form (in Gebinden zu 10 rm)
  •  10,00 Euro / rm für Schlagabraum in Selbstwerbung(Astholz, dünnes Restholz, Aufarbeitung in der Fläche).

Die Preise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Abgabe erfolgt nur an Dörsdorfer Haushalte.

Die Einzelstämme können einen Mittendurchmesser von 15 cm bis hin zu 50 cm haben.

Die Laubholzpolter können aus Mischholz bestehen (Buche, Eiche, Esche und Ahorn).

Bei dem Laub-Brennholz gerückt in langer Form ist die Abgabemenge auf 15 rm pro Haushalt beschränkt.

Bei dem Nadel-Brennholz gibt es keine Mengenbegrenzung. Hier ist jedoch die Abgabe nur in Gebinden von jeweils 10 rm möglich.

Bei der Brennholz-Bestellung können persönliche Wünsche bezüglich Baumart oder Holzstärke nicht berücksichtigt werden.

Sollten die Bestellmengen die Gesamtliefermengen überschreiten, werden entsprechende prozentuale Kürzungen vorgenommen.

 Von jedem Brennholzselbstwerber, oder einem Beauftragten, muss ein „Motorsägenführerschein“ vorliegen, es sei denn, das Holz wird in langer Form aus dem Wald transportiert.

 Bestellscheine können ab sofort beim Ortsbürgermeister abgeholt werden. Bestellschluss ist der 08.12.2023.

Marcus Bär


Wichtig für alle Schwimmbadbesitzer in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich: Antrag auf Gewährung eines Abzuges wegen Verdunstung an der Wasseroberfläche

Wir möchten darauf hinweisen, dass seit dem Jahr 2006 gemäß neuer Richtlinien die Absetzung von Kanalgebühren nicht mehr erlaubt ist, da bei der Entleerung des anfallenden Schmutzwassers aus den Schwimmbädern dieses der Kanalisation zugeführt werden muss.

Es kann lediglich für die Verdunstung an der Wasseroberfläche eine Absetzung bei den Kanalgebühren erfolgen.

Diese Absetzung muss bis zum 02.01.2024 bei den Verbandsgemeindewerken schriftlich beantragt werden.

Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie auf der Homepage unter https://www.vg-aar-einrich.de/rathaus-vg/vg-werke/ oder vor Ort an den Verwaltungsstandorten Katzenelnbogen, Burgstraße 1 und Hahnstätten, Austraße 4 im Bürgerbüro. Für weitere Rückfragen stehen Ihnen Frau Wölfinger (06486/9179-409) und Frau Funk (06486/9179-404) telefonisch gerne zur Verfügung.

Wir weisen nochmals daraufhin, dass bei einem gestellten Antrag für die Absetzung der Kanalgebühren der 10 %ige Pauschalabzug auf Ihrer Wasser-/Kanalabrechnung entfällt!

Die Werkleitung ( Irrgang / Meyer )


Wichtig für alle Landwirte und Tierhalter in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich:  Antrag auf Gewährung des Abzuges Landwirtschaft/Viehhaltung

In der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung ist geregelt, dass für Landwirte mit Viehhaltung bzw. Ackerbau bei der Kanalabrechnung ein Abzug Landwirtschaft beantragt werden kann (Reduzierung der Kanalgebühren).

Maßgebend für die Verbrauchsabrechnung 2023 ist der Viehbestand am 04. Dezember des zu veranlagenden Jahres.

Eine Absetzung kann jedoch nur gewährt werden, wenn aufgrund des gesamten Viehbestandes sich mindestens 1 Großvieheinheit ergibt und je Haushaltsangehörigem und Jahr = 35 cbm verbleiben.

Diese Absetzungen können jedoch nur dann erfolgen, wenn das Wasser für die entsprechenden Zwecke aus der öffentlichen Wasserversorgung entnommen wurde. Bei nachgewiesenen anderen Bezugsquellen wie z.B. Brunnen oder Bächen, kann eine Absetzung nicht erfolgen.

Die erforderlichen Angaben (Viehbestand, Ackerfläche) sind vom Antragsteller bis zum 27.12.2023 bei der Verbandsgemeinde Aar-Einrich schriftlich einzureichen. Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie auf Homepage unter https://www.vg-aar-einrich.de/rathaus-vg/vg-werke/ oder vor Ort an den Verwaltungsstandorten Katzenelnbogen, Burgstraße 1 und Hahnstätten, Austraße 4 im Bürgerbüro. Für weitere Rückfragen stehen Ihnen Frau Wölfinger (06486/9179-409) und Frau Funk (06486/9179-404) telefonisch gerne zur Verfügung.

Die Werkleitung (Irrgang / Meyer)


Stadt Katzenelnbogen: Brennholzbestellung

Ab sofort kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar - Einrich, in Katzenelnbogen Zimmer D 02 oder D 3, Brennholz aus dem Stadtwald Katzenelnbogen zu folgenden Preisen bestellt werden:

  • Laubholz Brennholz lang, 3 bis 6 m Länge, an den Fahrweg gerückt: 50,00 Euro/RM
  • Nadelholz, Brennholz lang, 3 bis 6  m Länge, an den Fahrweg gerückt: 30,- Euro/RM

Die Fichte wird nur in Gebindegrößen zu 10 RM (und Vielfachen) angeboten.

Die Bestellungen werden bis zum 15. Dezember 2023 angenommen.

Von allen Brennholzkäufern, die Holz mit der Motorsäge im Wald aufarbeiten, muss eine Kopie des „Motorsägenführerscheins“ vorliegen.

Die Abgabe des Brennholzes erfolgt bevorzugt an Einwohner der Stadt Katzenelnbogen.

Anja Grimm, Revierleiterin


Ortsgemeinde Bremberg: Schmuck- und Abdeckreisig

Schmuck- und Abdeckreisig  in Form von langen Ästen werden für alle Bürger der Gemeinde Bremberg ab dem 10.11.2023 auf dem Friedhofsparkplatz kostenlos zur Verfügung gestellt.

Kleine Bündel Schmuckreisig werden auf dem Nikolausmarkt am 02.12.2023 ab 16:00 Uhr auf dem Rathausplatz verkauft.

Matthias Meister, Ortsbürgermeister


Verunreinigungen durch Hundehinterlassenschaften und Hinweis auf eine sachgerechte            Entsorgung in der Ortsgemeinde Bremberg

In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden bei der Ordnungsbehörde über Verunreinigungen durch Hundekot und die Entsorgung dieser Hinterlassenschaften in nicht dafür vorgesehene Behältnisse. Einige Hundehalter lassen die Hinterlassenschaften der Hunde auf Straßen, Gehwegen, öffentlichen Grünanlagen insbesondere vor dem Sportplatz, Kinderspielplätzen oder gar in Nachbars Garten verrichten. Die Verunreinigungen sind für jeden Bürger ein Ärgernis und auch eine hygienische Gefahr. Wir verweisen deshalb ausdrücklich auf die Regelungen über den Umgang mit Hunden in der  Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Aar-Einrich vom 28.05.2020, um deren Einhaltung gebeten wird. Nach § 2 Abs. 4 der Gefahrenabwehrverordnung müssen die Halter und Führer von Hunden dafür sorgen, dass diese öffentlichen Anlagen, Gehflächen und Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung bereits erfolgter Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet. Weiterhin weisen wir auf die für den Müll vorgesehenen Behältnisse hin. Im Interesse der Allgemeinheit und der schutzwürdigen Belange der Mitmenschen werden wir uns zugehende Anzeigen mit den uns zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mitteln verfolgen müssen.

65623 Hahnstätten, 24.10.2023


Ortsgemeinde Burgschwalbach: Vollsperrung der K 64 im Ortsteil Zollhaus 2024

Im kommenden Jahr 2024 soll ab dem Frühjahr die Burgschwalbacher Straße im Ortsteil Zollhaus von der Einmündung der Gewerbestraße bis zum Ortsausgang in Richtung Burgschwalbach ausgebaut werden. Neben der Sanierung der Straße und Gehwege werden auch zahlreiche Versorgungsleitungen erneuert.

Trotz der Bemühungen aller beteiligten Kommunen und Behörden kann eine Vollsperrung der K 64 im Bauabschnitt aus bautechnischen und insbesondere sicherheitstechnischen Vorgaben maßgeblicher Regelwerke nicht verhindert werden. Es ist unumgänglich, die K 64 während der voraussichtlichen Bauzeit von rund 6-7 Monaten für den gesamten Verkehr zu sperren.

Die Umleitung des Straßenverkehrs wird dann ausschließlich über Aarbergen-Panrod/Daisbach/Kettenbach zur B 54 in Richtung Zollhaus erfolgen. Fußläufig soll der Baustellenabschnitt in Zollhaus gesichert passierbar sein.

Die Auswirkungen dieser Vollsperrung sind gravierend und deshalb wird und wurde bereits jetzt nach Lösungen gesucht. Seien Sie versichert, dass sowohl die rettungsdienstliche Versorgung als auch die Erreichbarkeit durch Feuerwehr und Polizei gewährleistet sein wird. Auch der Transport der Schülerinnen und Schüler sowie der Bus-Linienverkehr wird sichergestellt sein. Dies gilt auch für sonstige Unternehmen der Entsorgung und Post, die bereits über die Vollsperrung informiert sind.

Da auch die sozialen Pflegedienste oder sonstige Dienstleister diese Umleitung nutzen müssen, empfehlen wir betroffenen Personen, sich bereits jetzt mit diesen in Verbindung zu setzen. Hintergrund ist, dass den Pflegediensten trotz des zeitlichen und materiellen Mehraufwandes keine weiteren Kostenerstattungen gewährt werden und sie dadurch möglicherweise die Dienstleistungen nicht mehr anbieten können.

Wenn Sie Fragen zur Baumaßnahme und den Folgen haben, wenden Sie sich bitte an die Ortsgemeinde (Tel. 06430/7673, eMail info@burgschwalbach.de ) oder die Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Thomas Biebricher, Tel. 06486/9179-111, eMail: t.biebricher@vg-aar-einrich.de )


Ortsgemeinde Mudershausen (OT Bonscheuer): Sperrung Waldstraße

Vollsperrung der „Waldstraße“ in Mudershausen OT Bonscheuer

Im Rahmen der Ausbaumaßnahmen der „Waldstraße“ ist es erforderlich, vom 14.08.2023 bis einschließlich dem 15.12.2023, die Straße zu sperren. Die Erreichbarkeit wird über einen Wirtschaftsweg sichergestellt. Die Umleitung wird ausgeschildert.  

Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen. 

Straßenverkehrsbehörde