Amtliche Bekanntmachungen
VG Aar-Einrich
Ortsgemeinde Allendorf: Kroneneinkürzung an der Friedhofslinde am 25.09.2026
Unsere ortsbildprägende Friedhofslinde wurde bei dem schweren Sturm im Juni erheblich beschädigt. Das Alter des imposanten Baumes wird auf rund 390 Jahre geschätzt. Damit ist die Linde sicherlich unser ältester Baum in unserer Gemarkung
Um die Verkehrssicherheit kurzfristig wiederherzustellen, wurden unmittelbar notwendige Sicherungsmaßnahmen bereits durchgeführt. Abbruchgefährdete Starkäste wurden eingekürzt, die entstandene Abbruchwunde fachgerecht versorgt und weitere Äste mithilfe von Seilen in der Krone gesichert.
Trotz dieser Maßnahmen besteht insbesondere bei starken Stürmen weiterhin eine erhöhte Gefahr von Windbruch. Daher wird am Freitag, den 25. September 2026, durch die Firma Immergrün eine fachgerechte Einkürzung der gesamten Baumkrone vorgenommen. Wir bitten daher darum, dass an diesem Tag vom Besuch des Friedhofes während der Baumschnittarbeiten abgesehen wird.
Martina Schrage, Bürgermeisterin Ortsgemeinde Allendorf
16.09.2026
Ortsgemeinde Schönborn: Entsorgung von Grünschnitt
Für die Bürger der Ortsgemeinde Schönborn besteht die Möglichkeit, den Grünschnitt im Städtischen Wertstoffhof Katzenelnbogen kostenfrei abzugeben.
Die Öffnungszeiten sind jeden Samstag von 10:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 – 16:00 Uhr.
Der Wertstoffhof befindet sich auf dem sogenannten „Eisensteinfeld“.
An der B274 Ortsausgang Katzenelnbogen Richtung Zollhaus hinter dem Kreisel rechts in einen geteerten Feldweg abbiegen Richtung Reitanlage.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Stadt Katzenelnbogen unter der Rubrik „Wertstoffhof“ zu finden.
Thomas Refke, Ortsbürgermeister Schönborn
15.09.2026
Ortsgemeinde Oberneisen: Kirmes 2026 in Oberneisen
Der diesjährige Kirmesumzug findet am Sonntag, dem 04.10.2026 um 13.30 Uhr statt.
Aufstellung ist 13.00 Uhr am Ende der Herbachstraße.
Wegverlauf:
Herbachstraße, Hauptstraße, Dorfplatz, Bornstraße, Kaltenbachstraße, Wiesenstraße
Ende an der Turnhalle.
Das Motto des diesjährigen Kirmesumzuges lautet:
„Oberneisen auf Reisen“
Es werden nur motorisierte Zugfahrzeuge und Anhänger mit Aufbauten zugelassen, die technisch abgenommen sind. Anzumelden sind diese bis 24.09.2026 per Mail (mail@og-oberneisen.de) und die entsprechenden Genehmigungen sind bei Zugaufstellung nachzuweisen.
Peter Pelk, Ortsbürgermeister Oberneisen
07.09.2026
Ortsgemeinde Roth: Info für Selbstwerber
Liebe Selbstwerber,
es stehen noch Polter Buche in Roth zur Verfügung. Bitte bei mir melden, wenn noch Interesse besteht.
Vielen Dank!
Reinhard Laux, Ortsbürgermeister Roth
03.09.2026
Ortsgemeinde Roth: Anleinpflicht von Hunden
Liebe Hundebesitzer.
Es ist aufgefallen, dass auf dem Spielplatz vermehrt Hundekot gefunden wurde.
Bitte achtet darauf, dass innerhalb des Dorfes eine Pflicht zum Anleinen von Hunden besteht, dann sollte so etwas auch nicht vorkommen.
Vielen Dank!
Reinhard Laux, Ortsbürgermeister
03.09.2026
Ortsgemeinde Kördorf: Widmung der Verkehrsanlage „Ringstraße, Teilstrecke“ (Flurstück 41, Flur 1) in der Ortsgemeinde Kördorf als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Gemäß § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273) in der derzeit geltenden Fassung und auf Grund des Beschlusses des Gemeinderates der Ortsgemeinde Kördorf vom 25.06.2026 wird Verkehrsfläche Flur 1, Flurstück 41 „Ringstraße, Teilstrecke“ als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Als Beginn und Ende der gewidmeten Fläche werden die parallel verlaufenden Flurstücke 38/2 und 40/2 (Flur 1) festgelegt. Der Widmungsbereich ist im nachfolgend abgebildeten Lageplan farbig unterlegt dargestellt. Die Widmung wird am Tage nach der Bekanntmachung wirksam.
Die Widmungsverfügung einschließlich Lageplan kann während der Dienstzeiten (Mo-Fr 8-12, Mo-Di 14-16, Do 14-18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeinde Aar-Einrich, Standort Hahnstätten, Austraße 4, Zimmer 22, 65623 Hahnstätten, eingesehen werden. Wir bitten um Beachtung, dass die Verwaltung ab dem 01.07.2026 Mittwoch nachmittags geschlossen bleibt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, oder bei der Verwaltungsstelle Hahnstätten, Austraße 4, 65623 Hahnstätten, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz, schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift einzulegen. Eine einfache E-Mail ist für die Einlegung des Widerspruches nicht ausreichend.
Verbandsgemeindeverwaltung
(Lars Denninghoff), Bürgermeister
31.08.2026
Ortsgemeinde Oberneisen: Hunde auf Friedhöfen und Spielplätzen verboten!
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Oberneisen,
wir möchten aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass das Mitführen von Hunden auf Friedhöfen und Spielplätzen
untersagt ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
Peter Pelk, Ortsbürgermeister Oberneisen
14.08.2026
Die Verbandsgemeindewerke Aar-Einrich informieren: Wasserzählertausch
Im Jahr 2026 werden in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich die Wasserzähler ausgetauscht, die im Jahr 2020 geeicht wurden.
Diese Maßnahme ist aufgrund des § 25 des Eichgesetzes erforderlich, da der Austausch der Wasserzähler stichprobenartig vom Eichamt in unregelmäßigen Abständen kontrolliert wird und ein Verstoß hiergegen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Für diese erforderlichen Arbeiten werden den Grundstückseigentümern keine Kosten berechnet. Der Zeitbedarf liegt zwischen 15 – 25 Minuten.
Die Mitarbeiter führen einen Dienstausweis mit !!!
Wir bitten Sie unseren Mitarbeitern den Zutritt zu den Wasserzählern zu gestatten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Hahnstätten, Werkleitung Verbandsgemeinde Aar-Einrich
07.05.2026 (bis 31.12.2026)
Verbandsgemeinde Aar-Einrich: Sperrung der Ortsdurchfahrt Kirberg L3022
Nach uns vorliegenden Informationen der Gemeinde Hünfelden, beginnen die Straßenerneuerungsarbeiten im Bereich der Ortsdurchfahrt Kirberg L3022.
Ab dem 08.09.2025 ist die Straße „Kaltenholzhäuser Weg“, Ortseingang Kirberg vollgesperrt. Während der gesamten Bauzeit wird der PKW-Verkehr über Heringen (K 503 / K 505) umgeleitet. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis Ende 2026.
Für genauere Informationen wenden sie sich bitte an die Gemeinde Hünfelden.
Die Sperrung dauert voraussichtlich mehr als 12 Monate.
Marcel Hertel, Straßenverkehrsbehörde
25.08.2025
