Amtliche Bekanntmachungen
VG Aar-Einrich
Ortsgemeinde Kaltenholzhausen: Verkehrsregelung während des Weihnachtsmarktes (29.11.2026 / 06.12.2026)
Liebe Einwohner von Kaltenholzhausen,
um die Sicherheit der Besucher des Weihnachtsmarktes zu verbessern, werden für den ersten und zweiten Adventssonntag folgende Verkehrsregelungen im Bereich des Weihnachtsmarktes und der Kirchgasse angeordnet.
- Für die Kirchgasse gilt an den beiden Markttagen ganztägig ein Halteverbot auf beiden Straßenseiten.
- Zur Gewährleistung eines geregelten Verkehrsflusses für die Aussteller auf dem Weihnachtsmarkt, wird eine Einbahnstraßenregelung eingeführt. Vom Kreisel aus ist eine Einfahrt in die Kirchgasse nicht möglich. Die Kirchgasse dient nur als Ausfahrt für die Anlieger und Aussteller des Weihnachtsmarktes.
- Die Parkplätze rund um den Friedhof sind für die Austeller reserviert. Besucherparkplätze werden jeweils an Ortseingängen, am Sportplatz und am Gewerbegebiet, ausgewiesen.
- Die Zufahrt zum Gelände des Weihnachtsmarktes erfolgt über den Wirtschaftsweg, der in die Kirberger Straße am Ortsausgang in Richtung Kirberg einmündet.
- Die Zufahrt zu den Anwesen in der Kirchgasse und zum Friedhof erfolgt über den Wirtschaftsweg in Verlängerung der Stichstraße „Im Brückgraben“.
Ich bitte alle Anwohner um Berücksichtigung der Regelung und um Verständnis für die Einschränkungen.
Frank Beerwerth / Ortsbürgermeister
29.09.2026
Ortsgemeinde Flacht: Sperrung der Aartalhalle vom 06.10. bis einschließlich 13.10.2026
Flacht.
Aufgrund der bevorstehenden Kirmes und der damit verbundenen Vorbereitungen ist die Aartalhalle vom 06.10. bis einschließlich 13.10.2026 für den Übungsbetrieb gesperrt.
In diesem Zeitraum können daher leider keine regulären Übungsstunden in der Halle stattfinden.
Wir bitten euch, dies bei eurer Planung zu berücksichtigen, und bedanken uns ganz herzlich für euer Verständnis!
Wir wünschen allen eine schöne Kirmeszeit!
Timo Schneider, Ortsbürgermeister Flacht
25.09.2026
Forstverband Lahn-Aar: Brennholzbestellung Flacht und Niederneisen
Die Brennholzbestellung ist bei den Ortsgemeinden Flacht und Niederneisen bis zum 13.11.2026 abzugeben.
Nach diesem Termin eingehende Bestellungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Holzvergaben erfolgen voraussichtlich im zweiten Quartal 2027.
Die Termine werden im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.
Wir weisen alle Brennholzkunden darauf hin, dass das Arbeiten mit der Motorsäge im Wald einen Sachkundenachweis (Motorsägenführerschein) erfordert.
Brennholz ist in folgenden Sortimenten erhältlich:
Bitte bei der Bestellung das gewünschte Sortiment genau benennen sowie eine Telefonnummer für evtl. Rückfragen angeben!
1. Selbstwerbung Laubholz
Nicht aufgearbeitete Kronen und liegende Bäume, ungerückt Entfernung zum Fahrweg bis über 500 m möglich!
Zur Abfuhr empfehlen wir die Verwendung eines Traktors mit Anhänger! Holzstärken von ca. 8 bis 80 cm
2. Brennholz lang Laubholz
3-6 m lange Stamm- und Astabschnitte, gerückt an den Waldweg. Erreichbar mit PKW bei normaler Witterung
Holzstärken von ca. 8 bis 80 cm.
3. Brennholz lang Nadelholz
3-6 m lange Stammabschnitte, gerückt an den Waldweg. Erreichbar mit PKW bei normaler Witterung
Holzstärken von ca. 8 bis 60 cm.
Bestellung an: forstverband.lahn-aar@t-online.de
Johannes Betz, Dipl.-Ing. (FH), Revierleitung Forstverband Lahn-Aar
22.09.2026
Ortsgemeinde Allendorf: Obst für ALLEndorf – gelbe Schleifen
Auch in diesem Jahr haben wir gemeindeeigene Obstbäume mit gelben Schleifen markiert, hier darf jeder gerne das Obst ernten. Das gilt freundlicherweise auch für die Bäume entlang der K54, die im Eigentum des Landesbetriebs Mobilität (LBM) sind.
Wer privat Obstbäume besitzt und anderen das Pflücken ermöglichen möchte, kann seinen Baum ebenfalls mit einer gelben Schleife kennzeichnen.
Martina Schrage, Ortsbürgermeisterin Allendorf
21.09.2026
Information der VGW Aar-Einrich zu anstehenden Kanalsanierungsmaßnahmen
Im Zuge der Erhaltung des Abwassersystems werden die Verbandsgemeindewerke Aar-Einrich ab 28.09.2026 in folgenden Ortsgemeinden Kanalsanierungsmaßnahmen mittels Schlauchliner beginnen:
OG Burgschwalbach - Weinbergstraße
Die Arbeiten sollen im Oktober 2026 abgeschlossen sein.
Eine Sanierung der Kanalhaltungen erfolgt nur in Teilen der genannten Straße, je nach Zustandsklassifizierung. Die Haltungen werden in geschlossener Bauweise mittels Roboter und Einzug eines Schlauchliners saniert. Dazu werden die betroffenen Schächte während der Sanierungszeit mehrfach für die einzelnen Arbeitsschritte angefahren. In den Schächten werden Gerinne und Steigeisen erneuert, sowie Undichtigkeiten beseitigt und Beschichtungen aufgetragen.
Mit den Arbeiten wurde die Firma Geiger aus Mainaschaff beauftragt.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es bei den anstehenden Arbeiten zu Einschränkungen im Straßenverkehr kommen kann. Zeitweise werden an einigen Stellen Parkverbote ausgesprochen.
Bei Fragen bitten wir Sie, sich unter der Rufnummer 06486/9179-500 Herr Irrgang oder unter 06486/9179-501 Herr Meyer zu wenden.
Verbandsgemeindewerke Aar-Einrich
17.09.2026
Ortsgemeinde Schönborn: Entsorgung von Grünschnitt
Für die Bürger der Ortsgemeinde Schönborn besteht die Möglichkeit, den Grünschnitt im Städtischen Wertstoffhof Katzenelnbogen kostenfrei abzugeben.
Die Öffnungszeiten sind jeden Samstag von 10:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 – 16:00 Uhr.
Der Wertstoffhof befindet sich auf dem sogenannten „Eisensteinfeld“.
An der B274 Ortsausgang Katzenelnbogen Richtung Zollhaus hinter dem Kreisel rechts in einen geteerten Feldweg abbiegen Richtung Reitanlage.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Stadt Katzenelnbogen unter der Rubrik „Wertstoffhof“ zu finden.
Thomas Refke, Ortsbürgermeister Schönborn
15.09.2026
Ortsgemeinde Roth: Info für Selbstwerber
Liebe Selbstwerber,
es stehen noch Polter Buche in Roth zur Verfügung. Bitte bei mir melden, wenn noch Interesse besteht.
Vielen Dank!
Reinhard Laux, Ortsbürgermeister Roth
03.09.2026
Ortsgemeinde Roth: Anleinpflicht von Hunden
Liebe Hundebesitzer.
Es ist aufgefallen, dass auf dem Spielplatz vermehrt Hundekot gefunden wurde.
Bitte achtet darauf, dass innerhalb des Dorfes eine Pflicht zum Anleinen von Hunden besteht, dann sollte so etwas auch nicht vorkommen.
Vielen Dank!
Reinhard Laux, Ortsbürgermeister
03.09.2026
Ortsgemeinde Kördorf: Widmung der Verkehrsanlage „Ringstraße, Teilstrecke“ (Flurstück 41, Flur 1) in der Ortsgemeinde Kördorf als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Gemäß § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273) in der derzeit geltenden Fassung und auf Grund des Beschlusses des Gemeinderates der Ortsgemeinde Kördorf vom 25.06.2026 wird Verkehrsfläche Flur 1, Flurstück 41 „Ringstraße, Teilstrecke“ als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Als Beginn und Ende der gewidmeten Fläche werden die parallel verlaufenden Flurstücke 38/2 und 40/2 (Flur 1) festgelegt. Der Widmungsbereich ist im nachfolgend abgebildeten Lageplan farbig unterlegt dargestellt. Die Widmung wird am Tage nach der Bekanntmachung wirksam.
Die Widmungsverfügung einschließlich Lageplan kann während der Dienstzeiten (Mo-Fr 8-12, Mo-Di 14-16, Do 14-18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeinde Aar-Einrich, Standort Hahnstätten, Austraße 4, Zimmer 22, 65623 Hahnstätten, eingesehen werden. Wir bitten um Beachtung, dass die Verwaltung ab dem 01.07.2026 Mittwoch nachmittags geschlossen bleibt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, oder bei der Verwaltungsstelle Hahnstätten, Austraße 4, 65623 Hahnstätten, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz, schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift einzulegen. Eine einfache E-Mail ist für die Einlegung des Widerspruches nicht ausreichend.
Verbandsgemeindeverwaltung
(Lars Denninghoff), Bürgermeister
31.08.2026
Ortsgemeinde Oberneisen: Hunde auf Friedhöfen und Spielplätzen verboten!
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Oberneisen,
wir möchten aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass das Mitführen von Hunden auf Friedhöfen und Spielplätzen
untersagt ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
Peter Pelk, Ortsbürgermeister Oberneisen
14.08.2026
Die Verbandsgemeindewerke Aar-Einrich informieren: Wasserzählertausch
Im Jahr 2026 werden in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich die Wasserzähler ausgetauscht, die im Jahr 2020 geeicht wurden.
Diese Maßnahme ist aufgrund des § 25 des Eichgesetzes erforderlich, da der Austausch der Wasserzähler stichprobenartig vom Eichamt in unregelmäßigen Abständen kontrolliert wird und ein Verstoß hiergegen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Für diese erforderlichen Arbeiten werden den Grundstückseigentümern keine Kosten berechnet. Der Zeitbedarf liegt zwischen 15 – 25 Minuten.
Die Mitarbeiter führen einen Dienstausweis mit !!!
Wir bitten Sie unseren Mitarbeitern den Zutritt zu den Wasserzählern zu gestatten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Hahnstätten, Werkleitung Verbandsgemeinde Aar-Einrich
07.05.2026 (bis 31.12.2026)
Verbandsgemeinde Aar-Einrich: Sperrung der Ortsdurchfahrt Kirberg L3022
Nach uns vorliegenden Informationen der Gemeinde Hünfelden, beginnen die Straßenerneuerungsarbeiten im Bereich der Ortsdurchfahrt Kirberg L3022.
Ab dem 08.09.2025 ist die Straße „Kaltenholzhäuser Weg“, Ortseingang Kirberg vollgesperrt. Während der gesamten Bauzeit wird der PKW-Verkehr über Heringen (K 503 / K 505) umgeleitet. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis Ende 2026.
Für genauere Informationen wenden sie sich bitte an die Gemeinde Hünfelden.
Die Sperrung dauert voraussichtlich mehr als 12 Monate.
Marcel Hertel, Straßenverkehrsbehörde
25.08.2025
