amtliche bekanntmachungen

... aus der Verbandsgemeinde Aar-Einrich

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen

VG Aar-Einrich


Aktuelle

Pressemeldungen des LBM Diez finden Sie hier


Verbandsgemeinde Aar-Einrich / Ordnungsbehörde:  Nicht angeleinte Hunde

In letzter Zeit häufen sich wieder die Beschwerden bei der Ordnungsbehörde über nicht angeleinte Hunde.

Manche Hundehalter lassen ihre Hunde unangeleint, teilweise sogar herrenlos umherlaufen. Dieser Umstand ist für viele Mitbürger sehr beängstigend und stellt somit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.

Wir weisen deshalb ausdrücklich auf die Regelungen über den Umgang mit Hunden in der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Aar-Einrich hin, um deren Einhaltung gebeten wird.

Gemäß § 2 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Aar-Einrich, dürfen Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind Sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde und Diensthunde des Landes/ Bundes und der kommunalen Gebietskörperschaften wenn sich die Hundeführer legitimieren können.

Im Interesse der Allgemeinheit und der schutzwürdigen Belange der Mitmenschen werden wir uns zugehende Anzeigen mit den uns zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mitteln verfolgen müssen.

Örtliche Ordnungsbehörde


Ortsgemeinde Schönborn: Grabfeldräumung

Aufgrund der geplanten Neugestaltung des Friedhofes werden die verbliebenen Gräber auf den mittleren Grabfeldern zwischen Kirche und Leichenhalle mit dem beginnenden Frühjahr abgeräumt. Jedes betroffene Grab wird in den nächsten Tagen entsprechend gekennzeichnet.

Wir bitten die zur Grabpflege verpflichteten Angehörigen gegenüber der Friedhofsverwaltung (Ortsbürgermeister) mitzuteilen, ob die Entfernung in Eigenleistung durchgeführt wird.

Sofern dies nicht der Fall ist, wird die Friedhofsverwaltung die Grabentfernung zu günstigen Konditionen vornehmen lassen.

Für Rückfragen steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Bernd Roßtäuscher, Ortsbürgermeister


Ortsgemeinderat Bremberg: Interessenbekundung für den Ortsgemeinderat / Kommunalwahlen am 09.06.2024

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger mit erstem Wohnsitz in Bremberg die gerne als Ratsmitglied im Gemeinderat die Zukunft unserer Ortsgemeinde mitgestallten möchten, werden gebeten sich bis zum 22.04.2024 beim Ortsbürgemeister und Wahlleiter Matthias Meister persönlich, telefonisch oder auch schriftlich zu melden.

Wir werden eine alphabetisch sortierte Liste aller interessierten Personen erstellen und veröffentlichen.

Ortsgemeinderat Bremberg


Ortsgemeinde Rettert: Kommunalwahl 2024

In diesem Jahr findet am 09. Juni 2024 unteranderem wieder die Wahl zum Ortsgemeinderat statt. Die 5-jährige Legislaturperiode geht zu Ende und so haben Interessierte die Möglichkeit sich für die Arbeit im Gemeinderat einzubringen.

Sollte kein Wahlvorschlag (Liste) eingereicht werden, wird wie in den vergangenen Jahren die Wahl nach den Grundsätzen einer Mehrheitswahl durchgeführt. Bewährt hat sich vor den letzten Ratswahlen eine „Vorschlagsliste“ der Personen, die im Gemeinderat mitarbeiten möchten und so dem Wähler eine Möglichkeit der Orientierung bietet.

Wer also Interesse an einer Mitarbeit im Gemeinderat hat, oder sich zunächst auch nur mal informieren möchte, mit der oder dem würden wir uns gerne am 03. April 2024 um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus treffen, um über die Arbeit im Gemeinderat zu berichten und eventuelle Fragen zur Ratstätigkeit zu beantworten.

Wir würden uns über eine rege Teilnahme freuen.

Ortsgemeinderat Rettert


Ortsgemeinde Rettert: Umwelttag am 13. April 2024

Wie in jedem Frühjahr möchten wir auch in diesem Jahr einen Umwelttag abhalten.

Neben dem Müllsammeln in der Gemarkung könnten wir wieder kleinere Verschönerungen, Reparaturen und Reinigungsarbeiten durchführen. Unter Anderem könnten wir in diesem Jahr die Orts- Straßenschilder reinigen.

Wer sich an einen Frühjahrsputz im Dorf beteiligen möchte, kommt am 13. April 2024 um 9.00 Uhr an unser Dorfgemeinschaftshaus.

Für eine rege Beteiligung bedankt sich die Gemeinde im Voraus!

Heiko Heymann, Ortsbürgermeister


Verunreinigungen durch Hundekot in der Gemeinde Rettert

Rettert.

Sehr verehrte Hundebesitzer und Gassigeher*innen,

leider ist auch in diesem Jahr wieder festzustellen, dass sich einige Hundebesitzer nicht die Mühe machen, oder machen wollen die Exkremente Ihres Hundes, wenn er oder sie sich dann im Ortskern erleichtert haben zu beseitigen.

Dies führt dann, berechtigter und verständlicher Weise, zum Ärgernis vieler Anwohner und Grundstücksbesitzer.

Für die unbelehrbaren Hundeliebhaber*innen noch mal zusammengefasst, sollte der Hund sich innerhalb des Ortes, auf Gehwegen und Straßen, auf Grass,- Wegerändern, die gemäht werden oder sogar auf Grundstücken anderer Mitbürger erleichtern, so hat man DAS zu entfernen! Ebenso ist der Bolzplatz NICHT als Hundetoilette anzusehen!

Ich bitte sie nun alle in Zukunft darauf zu achten das diese Verschmutzungen nicht mehr vorkommen.

Heiko Heymann, Ortsbürgermeister


Interessensliste zur Gemeinderatswahl Berndroth 2024

Berndroth.

Bürger der Ortsgemeinde Berndroth, die gerne im Gemeinderat mitarbeiten möchten, können dies im Rahmen einer offenen Interessensbekundung dem Ortsbürgermeister Rainer Mohr, Tel.:  6232 oder per E-Mail gemeinde-berndroth@gmx.de <mailto:gemeinde-berndroth@gmx.de>  verdeutlichen. Diese Auflistung ist kein Wahlvorschlag im Sinne des Wahlgesetzes. Im Rahmen der Mehrheitswahl können Stimmen für den Gemeinderat frei und unabhängig von der Interessensbekundung vergeben werden. Die Liste enthält die Namen in alphabetischer Reihenfolge, und wird vor der Wahl veröffentlicht.

Gemeinderat Berndroth 



Ortsgemeinde Mudershausen: Appell an alle Hundehalter

Zunehmend häufen sich die Beschwerden über die Verunreinigung  in der Schulstraße, Röhlingerstraße und Taunusblick.

Die Verbandsgemeinde Hahnstätten hat in der erlassenen Polizeiverordnung Vorschriften festgelegt, die es auch gilt einzuhalten. Zur Information darf ich den § 7 der Verordnung nachstehend bekannt geben.

  • Hundehalter dürfen Ihren Hund nicht unbeaufsichtigt auf öffentlichen Straßen und Gehwegen laufen lassen.
  • In öffentlichen Anlagen sind Hunde von geeigneten Personen an der Leine zu führen. Es ist verboten, die Hunde auf bewirtschafte landwirtschaftlichen Flächen, Beete oder Rasenflächen laufen oder in Wasserflächen, Kleinweihern oder Brunnen baden zu lassen.
  • Bissige Hunde müssen auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Anlagen einen Maulkorb tragen.
  •  Der Halter oder Führer eines Hundes hat zu verhindern, dass sein Tier die Straßen, Gehwege oder Anlagen verunreinigt; er hat die Beseitigung der Verunreinigung unverzüglich zu veranlassen. 
  • Es ist verboten, Hunde auf Spielplätze,Bolzplätze oder ähnliche Anlagen mitzubringen.
  • Die Hundebesitzer sind aufgefordert , ihren Hunden auf eigenen Grundstücken Auslauf zu gewähren oder Verunreinigungen zu entfernen.

Im Interesse aller Mitbürger danke ich für ein kollegiales Verhalten.

Klaus Harbach, Ortsbürgermeister Mudershausen


Sperrung Lämmerwiesenstraße in 56370 Kördorf

Aufgrund einer Baumaßnahme ist es erforderlich, die Lämmerwiesenstraße, in 56370 Kördorf auf Höhe der Hausnummer 39 vom 22.03.2024 bis zum 26.03.2024 zu sperren.

Es wird keine Umleitungsstrecke eingerichtet.

Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.

Jasmin Ziltz, Ordnungsamt


Stadt Katzenelnbogen: Sperrung Mühlgasse in 56368 Katzenelnbogen

Aufgrund einer Baumaßnahme ist es erforderlich, die Straße Mühlgasse, in 56368 Katzenelnbogen auf Höhe der Hausnummer 5 vom 20.03.2024 bis zum 23.03.2024 zu sperren.

Es wird eine Umleitungsstrecke über die Einrichstraße, Bahnhofstraße und L322 eingerichtet.

Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.

Jasmin Ziltz, Ordnungsamt


Ortsgemeinde Gutenacker: Rasengrabstätte

Bitte den Grabschmuck von den Gedenkplatten der Rasengrabstätte entfernen. Wenn der Rasen auf dem Friedhof jetzt wieder gemäht werden muss, kann der Gemeindearbeiter nicht erst noch  den Grabschmuck wegräumen. In den Wintermonaten wird es geduldet. 

Gemäß § 14 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Gutenacker ist Grabschmuck und Bepflanzung der Grabstätte nicht zulässig.

Bitte in den Grünschnittcontainer am Friedhof kein Plastik, Papier, Blumentöpfe usw werfen.   

Ortsbürgermeister Gutenacker,
Udo Meister


Ortsgemeinde Herold: Wahl des Ortsgemeinderates Herold im Rahmen der Kommunalwahlen 2024

Mit der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 wird auch der Gemeinderat Herold gewählt. Sofern kein Wahlvorschlag eingereicht wird, soll die Wahl zum Ortsgemeinderat nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber/innen durchgeführt werden. Zur Feststellung welche Bürger/innen aktiv im Gemeinderat mitarbeiten und sich zur Wahl stellen möchten, findet am 22.03.2024 um 19 Uhr eine Wahlberechtigtenversammlung im Bürgerhaus Herold statt, zu der alle Herolder/innen herzlich eingeladen sind. Ziel der Zusammenkunft ist es eine nicht amtliche Liste in neutraler, alphabetischer Reihenfolge der Personen zu erstellen, die sich zu einer Mitarbeit im Rat bereit erklären. Die Liste wird den Wähler/innen in Herold rechtzeitig vor den Kommunalwahlen zugänglich gemacht. Sollten Sie am Termin der Versammlung verhindert, grundsätzlich jedoch an der Mitarbeit interessiert sein, können Sie sich gerne beim Ortsbürgermeister dazu anmelden.

Ortsgemeinderat Herold


Einladung zur Wahlberechtigtenversammlung der Ortsgemeinde Berghausen

Die Wahlberechtigtenversammlung für die Ortsgemeinde Berghausen findet am Freitag, 05.04.2024 um 19:30 Uhr inm Berghof  in Berghausen statt.

Am 06.03.2024 wurde von uns eine nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppe zur Aufstellung eines Wahlvorschlages zur Wahl des Ortsgemeinderates Berghausen gegründet. Wir möchten eine Interessentenliste oder eine gemeinsame Liste mit entsprechenden Wahlvorschlägen aufstellen. Aufgrund dessen laden wir alle Wahlberechtigten der Ortsgemeinde Berghausen für die Wahl des Ortsgemeinderates Berghausen am Freitag, 05.04.2024 um 19:30 Uhr in den Berghof Berghausen ein.

An diesem Abend besteht für jede wahlberechtigte Person die Möglichkeit sich in der Versammlung auf die Vorschlagsliste zu bewerben. Mit der Mehrheitswahl wird beabsichtigt, dass die Personen mit den meisten Wählerstimmen in den Ortsgemeinderat gewählt werden. Der Ortsgemeinderat besteht aus 8 Ratsmitgliedern und dem Ortsbürgermeister bzw. der Ortsbürgermeisterin.

Tagesordnung:

TOP 1:            Eröffnung und Begrüßung

TOP 2:            Beschluss zur Aufstellung eines Wahlvorschlages oder einer Interessentenliste

TOP 3:            Wahl einer Versammlungsleiterin oder eines Versammlungsleiters

TOP 4:            Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers für die Niederschrift

TOP 5:            Wahl einer Vertrauensperson nebst Stellvertreterin bzw. Stellvertreter

TOP 6:            Wahl einer Mandatsprüfungskommission zur Feststellung des Wahlrechts

TOP 7:            Wahl einer Zählkommission

TOP 8:            Wahl von zwei Versammlungsteilnehmern für die Versicherung an Eides Statt, dass die

                        Wahl und Feststellung in der Reihenfolge und in geheimer Wahl erfolgt ist

TOP 9:            Abstimmung über das Wahlverfahren und Mehrfachbenennungen

TOP 10:          Wahl der Bewerber und Bewerberinnen für die Ortsgemeinderatswahl

TOP 11:          Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Wahlen

TOP 12:          Verschiedenes

Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen.

Ortsgemeinderat Berghausen


Einladung zur Versammlung der Wahlberechtigten der Ortsgemeinde Kaltenholzhausen

Als Interessengemeinschaft aus lokalpolitisch interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die sich nicht in einer Parteien-Liste für die Wahl aufstellen lassen wollen, laden wir alle wahlberechtigten Bürger(innen) der Gemeinde Kaltenholzhausen zu einer Versammlung zur Aufstellung eines Wahlvorschlages für die Gemeinderatswahl 2024 ein.

Termin:               Dienstag, den 26.03.2024

Zeit:                     19:00h

Ort:                      Dorfgemeinschaftshaus Kaltenholzhausen, Schulstraße 2

Die Aufstellung dieses Wahlvorschlages, in der sich Bürger(innen) auch ohne Parteimitgliedschaft für die Gemeinde engagieren können, soll jeder/jedem wahlberechtigten Bürger(in) die Möglichkeit bieten, für einen Sitz im Gemeinderat zu kandidieren. Es sollen Kandidatinnen und Kandidaten für den Ortsgemeinderat gewählt werden, die bereit sind, in den nächsten 5 Jahren im zwölfköpfigen Ortsgemeinderat mitzuwirken und Verantwortung zu übernehmen. Im Rahmen dieser Versammlung hat jede(r) die Möglichkeit, sich für  einen der Listenplätze zu bewerben und aktiv an der Wahl der Kandidatinnen und Kandidaten teilzunehmen.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Einführung
  2. Wahl des Versammlungsleiters
  3. Wahl eines Schriftführers
  4. Wahl der Zählkommission
  5. Beschluss über Wahlverfahren und Mehrfachnennungen
  6. Sammlung von Vorschlägen für Bewerber
  7. Wahl der Bewerberreihenfolge für den Ortsgemeinderat in geheimer Abstimmung
  8. Wahl der Vertrauensperson und Stellvertreter
  9. Wahl von zwei Versammlungsteilnehmern zur Bestätigung der geheimen Wahl
  10. Schriftliche Erklärung der Bewerber
  11. Sammlung von Unterstützer-Unterschriften

Bürger und Bürgerinnen, die sich vorstellen können, für Kaltenholzhausen in der Bürgerliste zu kandidieren, können sich gerne vorab bei Lesley Theobald (01514 164 8026) oder Christine Schnatz (0171 271 2966) informieren.

Anmeldung ist nicht erforderlich, aber zwecks Planung wünschenswert unter gemeinde@kaltenholzhausen.de, über die Dorf-App / Events oder telefonisch (01523 170 1139)

gez. In Vertretung für die Interessengemeinschaft


Ortsgemeinde Biebrich: Interessensbekundung zur Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024

Biebricher Bürgerinnen und Bürger, die bereit und interessiert sind, im künftigen Ortsgemeinderat mitzuarbeiten, haben die Möglichkeit, dies in einer offenen Interessensbekundung bekanntzugeben.
Der Ortsbürgermeister sammelt die Namen von Interessierten und veröffentlicht sie vor der Wahl.
Diese Auflistung stellt keinen Wahlvorschlag im Sinne des Wahlgesetzes dar, im Rahmen der Mehrheitswahl können die Stimmen für den Gemeinderat frei und unabhängig von der Interessensbekundung vergeben werden.
Die Liste wird die Namen in alphabetischer Reihenfolge enthalten sowie auf Wunsch weitere persönliche Angaben (z.B. Alter, Beruf, kommunalpolitische Vorerfahrungen oder Interessensschwerpunkte).
Wer in diese Interessensbekundung aufgenommen werden möchte, kann dies dem Ortsbürgermeister mitteilen (persönlich, schriftlich oder per Mail).

Ortsgemeinde Biebrich


Aktiv mitwirken in der Ortsgemeinde Ebertshausen

Ebertshausen.

Am 09. Juni 2024 findet im Rahmen der Wahlen auch die Wahl zum Gemeinderat Ebertshausen statt.
Falls kein Wahlvorschlag eingereicht wird, soll in Ebertshausen die Wahl nach den 
Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber durchgeführt werden.

Es wird dann eine nichtamtliche Liste in neutraler alphabetischer Reihenfolge erstellt und veröffentlicht. 
Hierzu werden alle wahlberechtigten Bürger*innen zur Aufstellung von Wahlvorschlägen für die Gemeinderatswahl eingeladen:

Die Versammlung findet am Mittwoch, den 20. März 2024 um 19:00 Uhr in Dorfgemeinschaftshaus in Ebertshausen statt.

Gemeinderat Ebertshausen 


Ortsgemeinde Dörsdorf: Anlieferung Grünschnitt für das Osterfeuer

Am Samstag, den 23.03.2024 und am Samstag, den 30.03.2024 kann jeweils von 9 bis 12 Uhr der Grünschnitt am Sportplatz angeliefert werden. Helfer sind wie immer vor Ort.

Palletten, behandeltes Holz, Starkholz sowie größere Wurzelstücke werden nicht angenommen. 
Das Osterfeuer findet am 30.03.2024 ab 19 Uhr statt.

Marcus Bär
Ortsbürgermeister


Ortsgemeinde Niederneisen: Mitgliederversammlung der Freien Wählergruppe Niederneisen“ e.V

Hiermit wird zur außerordentlichen Mitgliederversammlung der Freien Wählergruppe Niederneisen“ e.V., zur Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Niederneisen, 

am Montag, 08.04.2024, 19 Uhr,

in den Rathaussaal der Gemeinde Niederneisen eingeladen. 

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der Anwesenheit/Beschlussfähigkeit
  3. Wahl eines Versammlungsleiters
  4. Feststellung des Wahlrechts der anwesenden Personen
  5. Wahl einer Zählkommission
  6. Wahl eines Vertrauensmannes nebst Stellvertreter
  7. Wahl von zwei Versammlungsteilnehmern für die Versicherung an Eides Statt, dass die Wahl und Feststellung in der Reihenfolge und in geheimer Wahl erfolgt ist.
  8. Wahl der Kandidatinnen und Kandidaten für die am 09.Juni 2024 stattfindende Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Niederneisen
  9. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Wahl
  10. Verschiedenes
  11. Schlussworte

Andreas Schlau
1.Vorsitzender 

Bürgerinnen und Bürger von Niederneisen, die Interesse an der Mitgestaltung unserer Kommunalpolitik haben und keiner anderen politischen Gruppe angehören, können gerne im Vorfeld dieser Mitgliederversammlung den 1. Vorsitzenden, Andreas Schlau, oder den 2.Vorsitzenden, Bernd Wagenbrenner, kontaktieren.


Ortsgemeinde Rettert: Kommunalwahl 2024

In diesem Jahr findet am 09. Juni 2024 unter anderem die Wahl zum Ortsgemeinderat statt. Die 5-jährige Legislaturperiode geht zu Ende und so haben Interessierte die Möglichkeit, sich für die Mitarbeit im Gemeinderat einzubringen.

Sollte kein Wahlvorschlag (Liste) eingereicht werden, wird, wie in den vergangenen Jahren auch, die Wahl nach den Grundsätzen einer Mehrheitswahl durchgeführt.

Bewährt hat sich vor den letzten Ratswahlen eine „Vorschlagsliste“ der Personen, die ihr Interesse bekundet haben, im Gemeinderat mitarbeiten zu wollen. So bietet sich dem Wähler die Möglichkeit einer Orientierung.

Wer also Interesse an einer Mitarbeit im Gemeinderat hat oder sich zunächst auch nur mal informieren möchte, hat am 03. April 2024 um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus dazu die Möglichkeit. Hier wollen wir über die Arbeit im Gemeinderat berichten und eventuelle Fragen zur Ratstätigkeit zu beantworten.

Wir würden uns über eine rege Teilnahme freuen.

Ortsgemeinderat Rettert


Ortsgemeinde Rettert: Änderung der verkehrsregelnden Maßnahmen in 56370 Rettert

Rettert.

In Absprache mit dem Straßenbaulastträger, werden in den Gemeindestraßen Rosenstraße und Hasengasse die Einrichtung von Parkflächen ausgewiesen.

Hierzu werden die Verkehrszeichen „Parken“ mit dem Zusatzzeichen „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ angeordnet. Entsprechende Parkflächenmarkierungen werden erfolgen.

Die Anordnung der verkehrsregelnden Maßnahmen zur Einrichtung von Parkflächen werden damit begründet, dass diese einer Verkehrsbeeinträchtigung des Verkehrs entgegenwirken und sich positiv auf das Verkehrsverhalten auswirken sollen.

Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.

Ordnungsamt VG Aar-Einrich


Ortsgemeinde Burgschwalbach:  Sperrung Schulbergstraße 12 in 65558 Burgschwalbach

Aufgrund einer Baumaßnahme ist es erforderlich, die Schulbergstraße, in 65558 Burgschwalbach auf Höhe der Hausnummer 12 vom 11.03.2024 bis zum 23.03.2024 zu sperren.

Es wird von der Beschilderung einer Umleitungsstrecke abgesehen.

Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.

Ordnungsamt VG Aar-Einrich


Grabfeldräumung Friedhof der Gemeinden Flacht und Niederneisen

Flacht/Niederneisen.

Die Ruhefristen einiger Grabstätten des Urnengrabfeldes hinter dem Ehrenmal sind abgelaufen. Dies gilt außerdem für Erdreihengräber im mittleren Feld unterhalb den Urnenrasengräbern.

Somit wurde die Räumung dieser Gräber beschlossen.

Es sind alle Grabstätten betroffen, die bis zum Jahr 1998 angelegt wurden.

Die Räumung, d.h. der Abbau und die Entsorgung des Grabmals und der baulichen Anlagen (Rahmen und Fundamente) kann durch den Nutzungsberechtigten selbst erfolgen.
Wir bitten sodann um vorherige Anzeige an die Ortsgemeinde Flacht bis spätestens zum 30.03.2024, telefonisch erreichbar zu den Sprechzeiten: Donnerstags von 18.15 Uhr bis 20.00 Uhr: 06432/1590 oder per Mail: gemeinde@flacht-aar.de.
Wurde die Grabstätte nicht bis Ende Mai geräumt, erfolgt dies durch die Friedhofsverwaltung.
Die entstehenden Kosten werden auf die Nutzungsberechtigten umgelegt.

Friedhofsverwaltung der Ortsgemeinden Flacht/Niederneisen


Ortsgemeinde Rettert: Grabfeldräumung Friedhof Rettert

Rettert.

Die Ruhefristen des Reihengräberfeldes am Friedhofseingang, linke Seite, hinter der Hecke, sind abgelaufen.

Somit wurde die Räumung dieser Gräber beschlossen. Die Grabanlagen werden durch die Friedhofsverwaltung abgebaut und entsorgt.

Die entstehenden Kosten werden auf die Nutzungsberechtigten umgelegt. Es bleibt Ihnen jedoch vorbehalten, den Abbau und die Entsorgung des Grabmals und der baulichen Anlagen (Rahmen und Fundamente) auch in eigener Regie vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Wir bitten in diesen Fällen um vorherige Anzeige bei der Ortsgemeinde Rettert (Sprechstunde: Mittwochs von 18 bis 19 Uhr, Tel.-Nr. 06486 / 1540 oder per Mail: ortsbuergermeister@rettert.de), spätestens bis zum 31.03.2024.

Friedhofsverwaltung der Ortsgemeinde Rettert


Ortsgemeinde Hahnstätten: Öffnungszeit des Grünschnittplatzes am Ende der Hohlenfelsbachstraße (im Hirschel)

Der Grünschnittplatz ist ab dem 02.03.2024 für einen Monat probeweise ausschließlich für Hahnstätter Bürger wieder geöffnet. 

Aufgrund der großen Anlieferungsmengen hat die Kreisabfallwirtschaft Vorgaben gemacht, die wegen der räumlichen Verhältnisse und der Anfahrmöglichkeiten nur sehr schwer umsetzbar sind. Von daher stehen wir unter Beobachtung und der Kreis wird bei Nichteinhaltung den Grünschnitt nicht mehr abfahren lassen. Es liegt daher an den Bürgern, ob das Angebot zukünftig bestehen bleibt. Die Benutzungsordnung ist strikt zu befolgen.

Gewerbliche Anlieferungen sind nicht zugelassen und werden zur Anzeige gebracht. 

Helfen Sie mit, damit der Platz weiterhin genutzt werden kann. Grünschnittmengen, welche die kostenfreie Entsorgungsmenge von sechs Kubikmetern pro Jahr übersteigen sind in Cramberg oder Singhofen zu entsorgen. Melden Sie unbefugte Anlieferer mit Bild des Kennzeichens und der Uhrzeit bei der Ortsgemeinde. Sehen Sie es nicht als Diffamierung, sondern als Beitrag dafür, dass es Allen weiterhin möglich bleibt, ihren Grünschnitt vor Ort ordnungsgemäß entsorgen zu können. Die Gemeinde wird den Platz auch sporadisch kontrollieren lassen. 

Sollten diese Maßnahmen der Kreisabfallwirtschaft ausreichen und den gewünschten Effekt bringen, so ist geplant den Platz im Frühjahr und im Herbst für je zwei Monate zu öffnen.  

Joachim Egert, Ortsbürgermeister


Pflegedienstversorgung für die Zeit der Vollsperrung der Kreisstraße 64, Zollhaus nach Burgschwalbach

Zollhaus/Burgschwalbach.

Im laufenden Kalenderjahr 2024 ist die Sanierung der Kreisstraße 64 in Zollhaus mit einer Bauzeit von rund 6 bis 8 Monaten vorgesehen. Geplanter Baubeginn ist im April /Mai dieses Jahres.

Dabei wird es aus bautechnischen Gründen notwendig sein, für die Zeit der Bauarbeiten die Straße im Ortsteil Zollhaus für den gesamten Verkehr zu sperren.

Von der Vollsperrung werden auch die sozialen Dienste betroffen sein, die in der Folge nur über die ausgeschilderte Umleitung von Aarbergen-Panrod nach Burgschwalbach gelangen können.

Personen, die soziale Dienste (Pflege, etc.) in Anspruch nehmen oder nehmen müssen, sollten sich frühzeitig mit den jeweiligen Dienstleistern in Verbindung setzen, damit diese die entsprechenden Anträge für die Zusatzleistungen und den erhöhten Aufwand über die Pflegekassen beantragen können, damit betroffene Personen die Pflegeleistungen während der Zeit der Vollsperrung weiterhin in Anspruch nehmen können.

Auch die Personen, die andere Leistungen von Dienstleistern und Unternehmen in Anspruch nehmen (z.B. Essen auf Rädern, hauswirtschaftliche Dienstleistungen, etc.), sollten sich rechtzeitig mit diesen in Verbindung setzen, um die Versorgung während der Zeit der Vollsperrung zu gewährleisten.

Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte. Für Auskünfte steht Ihnen Thomas Biebricher, Tel. 06486/9179-111 (t.biebricher@vg-aar-einrich.de zur Verfügung.


VG Aar-Einrich: Öffentliche Festsetzung der mit Grundbesitz-/Abgabenbescheide erhobenen Steuern und Abgaben

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit § 122 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) und § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG), in den derzeit gültigen Fassungen, werden die öffentlich-rechtlichen Abgaben (Grundsteuer, Hundesteuer und Landwirtschaftskammerbeitrag) durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für diejenigen Abgabenpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2024 die gleichen Beträge wie im Vorjahr zu entrichten haben, werden die Abgaben für das Kalenderjahr 2024 in derselben Höhe wie für das Vorjahr, durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Sie erhalten für das Kalenderjahr 2024 keinen Steuer- bzw. Abgabenbescheid. Für die oben genannten Abgabenarten treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre.

Die Steuern und Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn:

- die Abgabenpflicht neu begründet wird

- der Abgabenschuldner wechselt

- der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert

Die Zahlungstermine 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. wurden mit dem letzten Bescheid angegeben und sind auch für 2024 gültig.

Für die Steuerpflichtigen, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben wird die Grundsteuer 2024 in einem Betrag am 01.07.2024 fällig.

Sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die Beträge zur jeweiligen Fälligkeit durch die Verbandsgemeindekasse von Ihrem Konto abgebucht.

Wenn Sie künftig am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, können Sie hierzu das Formular auf unserer Homepage unter  www.vg-aar-einrich.de abrufen und bei der Verbandsgemeindeverwaltung ausgefüllt und unterschrieben einreichen.

Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Steuerbescheide für das Kalenderjahr 2024 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten.

Bei Fragen zur Steuererhebung wenden Sie sich bitte an Frau Funk (Telefon 06486/9179-404).

Rückfragen zum SEPA-Lastschriftverfahren unter wenden Sie sich bitte an Herrn Wick (Telefon 06486/9179-456).


Die VERBANDSGEMEINDEWERKE informieren

Gewährung von Abzügen bei der Berechnung von Kanalgebühren

Bei der Berechnung der Kanalgebühren wurde in den letzten Jahren bis einschließlich 2023 auf Antrag und Einhaltung der hierfür erforderlichen Voraussetzungen ein Abzug für die Landwirtschaft/für die Verdunstung von Schwimmbadwasser/für die Gartenbewässerung mittels separatem Zähler gewährt. Aufgrund Vorgaben der Mustersatzung Rheinland-Pfalz ist ein derartiger Abzug ohne entsprechende Nachweise nicht mehr vorgesehen. Vielmehr ist durch private geeichte Messeinrichtungen (Abwasserzähler) die tatsächlich abzusetzende Wassermenge bzw. die tatsächlich in die öffentliche Entwässerungsanlage eingeleitete Abwassermenge nachzuweisen. Demzufolge wird die Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Aar-Einrich zum 01.01.2024 entsprechend geändert. Die hierfür erforderlichen Beschlüsse wurden zwischenzeitlich vom Werkausschuss sowie vom Verbandsgemeinderat gefasst. Sofern auch ab dem Jahre 2024 weiterhin nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitete Abwassermengen nachgewiesen werden sollen, ist es zwingend erforderlich, einen Abwasserzähler in Ihre Grundstücksentwässerungsanlage einzubauen. Damit das Jahr 2024 noch in Gänze berücksichtigt werden kann, muss dies kurzfristig erfolgen. Für die in diesem Zusammenhang, auch für den Einbau eines Abwasserzählers selbst, etwaig auftretende Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Ihre Verbandsgemeindewerke


Friedhof der Gemeinden Flacht und Niederneisen

Die Ruhefristen einiger Grabstätten des Urnengrabfeldes hinter dem Ehrenmal sind abgelaufen. Dies gilt außerdem für Erdreihengräber im mittleren Feld unterhalb den Urnenrasengräbern.

Somit wurde die Räumung dieser Gräber beschlossen.

Es sind alle Grabstätten betroffen, die bis zum Jahr 1998 angelegt wurden. Die Räumung, d.h. der Abbau und die Entsorgung des Grabmals und der baulichen Anlagen (Rahmen und Fundamente) kann durch den Nutzungsberechtigten selbst erfolgen. Wir bitten sodann um vorherige Anzeige an die Ortsgemeinde Flacht bis spätestens zum 30.03.2024, telefonisch erreichbar zu den Sprechzeiten: Donnerstags von 18.15 Uhr bis 20.00 Uhr: 06432/1590 oder per Mail: gemeinde@flacht-aar.de.
Wurde die Grabstätte nicht bis Ende Mai geräumt, erfolgt dies durch die Friedhofsverwaltung. Die entstehenden Kosten werden auf die Nutzungsberechtigten umgelegt.
Friedhofsverwaltung der Ortsgemeinden Flacht/Niederneisen