Amtliche Bekanntmachungen
VG Aar-Einrich
L 3022: Erneuerung der Ortsdurchfahrt von Hünfelden-Kirberg
Bauarbeiten wechseln am Montag, 29. Juni, in den nächsten Bauabschnitt – Vollsperrung der L 3022 in der Ortsdurchfahrt Kirberg wandert
In einer Gemeinschaftsmaßnahme erneuern die Gemeinde Hünfelden und Hessen Mobil seit letztem Herbst grundhaft die Ortsdurchfahrt von Hünfelden-Kirberg im Verlauf der Landesstraße 3022 (Kaltenholzhäuser Weg/Limburger Straße). Am Montag, 29. Juni, wechseln die Arbeiten in den nächsten Bauabschnitt.
Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung der Fahrbahn, der Gehwege und Nebenanlagen; darüber hinaus werden die Kanal- und Wasserleitungen mit Hausanschlüssen erneuert sowie teilweise Strom- und Telekommunikationsleitungen ausgetauscht.
Für den Pkw-Verkehr ist während der gesamten Bauzeit eine Umleitung über die B 417, die K 503 und K 505 über Heringen vorgesehen. Der Schwerlastverkehr wird großräumig über Limburg umgeleitet. Aus Hahnstätten über Oberneisen, Niederneisen, Flacht und Diez (B54) sowie von Hünfelden kommend über die B417.
Am Montag, 29. Juni, wechseln die Arbeiten in den zweiten von insgesamt drei Bauabschnitten. Der Kaltenholzhäuser Weg wird dabei vom Kreuzungsbereich Sintersbacher Straße bis zur Kreuzung mit der Limburger Straße / Burgstraße voll gesperrt werden. Dieser Bauabschnitt dauert voraussichtlich bis Ende August 2026.
Ab dem 29.06.2026 entfallen die Haltestellen „Limburger Straße“ und „Weiherfloß“. Als Ersatz stehen die Haltestellen in der Burgstraße zur Verfügung. Darüber hinaus wird eine vorübergehende Haltestelle in der Wassergasse eingerichtet.
Nach Abschluss der Arbeiten in dem Kreuzungsbereich Kaltenholzhäuser Weg / Limburger Straße / Burgstraße wird die Haltestelle „Weiherfloß“ wieder angefahren. Die Ersatzhaltestelle in der Wassergasse bleibt bestehen.
Es werden zudem Abfallsammelplätze eingerichtet. Hierüber werden die Anwohnerinnen und Anwohner von der Baufirma noch gesondert informiert.
Hessen Mobil und die Gemeinde Hünfelden bitten alle Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit.
Gemeinde Hünfelden
29.06.2026
Ortsgemeinde Eisighofen: Straßenreinigung und Überwuchs
Die Ortsgemeinde weist daraufhin, der Straßenreinigungspflicht nachzukommen.
Diese Pflicht ergibt sich aus § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 15.02.1963 (GVBl. S. 57) i.V.m. den §§ 1-5, 8 und 10 der aktuell gültigen Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde Eisighofen.
Hiernach sind der Bürgersteig, die Straßenrinne und der Straßenteil entlang des Grundstückes grundsätzlich vor Sonntagen und gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen zu reinigen, sofern nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung erforderlich ist. Gegebenenfalls ist jemand vom Grundstückseigentümer bzw. anderweitig Verpflichteten mit der Reinigung zu beauftragen.
Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer oder Verfügungsberechtigte ihrer obliegenden Straßenreinigungspflicht nachzukommen.
Wir weisen weiter darauf hin, dass nach § 6 der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Bäume und Sträucher, die in öffentliche Straßen hineinragen, soweit auszuschneiden sind, dass sie weder den Verkehr noch die Sichtbarkeit und Wirksamkeit öffentlicher Verkehrseinrichtungen beeinträchtigen. Dabei muss über Gehwegen und Bürgersteigen eine lichte Höhe von mindestens 3,00 m und über Fahrbahnen ein Lichtraumprofil von 5 m zuzüglich eines Sicherheitsabstandes von 50 cm ab Fahrbahnrand frei bleiben, wenn nicht aus wichtigen Gründen ein Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze erforderlich ist.
Jasmin Ziltz, Ordnungsbehörde Verbandsgemeinde Aar-Einrich
26.06.2026
Ortsgemeinde Flacht: Parkende Fahrzeuge als Behinderung für den landwirtschaftlichen Verkehr
Die Erntezeit steht bevor und das heißt auch, dass eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Fahrzeugen zur Einfuhr der Ernte unterwegs sein werden.
Da diese Fahrzeuge einschließlich ihrer Anhänger immer größer werden, benötigen diese für eine sichere Durchfahrt auf den Durchgangsstraßen und den Zufahrten zur Feldflur oftmals über die gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung hinausgehende Platzverhältnisse.
Da parkende Fahrzeuge in den Straßen eine massive Behinderung bei Gegenverkehr für die Landmaschinen darstellen können, wird in der Ortsgemeinde Flacht für die Straßenabschnitte „Schönborner Straße“, „Schulstraße“, „Waldstraße“ und „Hohlbachstraße“ um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. Dies bitte für den Zeitraum Juli bis Mitte September berücksichtigen.
Um mögliche Schäden an Fahrzeugen zu vermeiden und den Landwirten die Durchführung der Erntearbeiten zu erleichtern, werden deshalb auch Fahrzeugführer gebeten, ihre Fahrzeuge so abzustellen (z.B. auf dem Grundstück oder auf nicht betroffenen Straßenabschnitten), dass Behinderungen für den landwirtschaftlichen Verkehr vermieden werden können.
- Straßenverkehrsbehörde-
26.06.2026
Ortsgemeinde Eisighofen: Öffentlicher Aufruf zur Straßenreinigung
Aus der Ortsgemeinde wird uns verstärkt mitgeteilt, dass vermehrt der Straßenreinigungspflicht nicht nachgekommen wird.
Diese Pflicht ergibt sich aus § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 15.02.1963 (GVBl. S. 57) i.V.m. den §§ 1-8 und 11 der aktuell gültigen Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde Eisighofen.
Hiernach sind der Bürgersteig, die Straßenrinne und der Straßenteil entlang des Grundstückes grundsätzlich vor Sonntagen und gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen zu reinigen, sofern nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung erforderlich ist. Gegebenenfalls ist jemand vom Grundstückseigentümer bzw. anderweitig Verpflichteten mit der Reinigung zu beauftragen.
Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer oder Verfügungsberechtigte ihrer obliegenden Straßenreinigungspflicht nachzukommen.
Marcel Hertel, Ordnungsbehörde Verbandsgemeinde Aar-Einrich
25.06.2026
Ortsgemeinde Schönborn: Vermehrtes Auftreten von Ratten
Wichtiger Aufruf: Vermehrtes Auftreten von Ratten-Bitte um Mithilfe und Mitwirken
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in den letzten Wochen habe ich wieder mehrere Meldungen von Rattensichtungen erhalten. In den vergangenen Monaten hatte ich bereits an dieser Stelle auf das Rattenproblem hingewiesen. Jedoch scheint hier keine Verbesserung der Lage eingetreten zu sein.
Ich habe hierzu auch mit der Verbandsgemeinde und der Kreisverwaltung Rücksprache gehalten.
Bevor weitere amtliche Schritte in die Wege geleitet werden müssen, möchte ich um Eure Mithilfe und Mitwirkung bitten, damit die weitere Ausbreitung der Ratten verhindert wird.
Die mir gemeldeten Rattensichtungen betreffen den innerörtlichen Bereich. Schwerpunkt der Meldungen der letzten 5 Wochen ist der Bereich zwischen der Kreuzstraße, der Weiherstraße, Schaumburgerstraße und Diezerstraße. Natürlich können Ratten auch an anderen Stellen vorzufinden sein. Aber die Sichtungen betrafen den oben genannte Bereich
Um eine Ausbreitung zu verhindern, sind wir alle gefragt. Jeder Grundstückseigentümer steht in der Pflicht, auf den eigenen Flächen einem Befall von Ratten entgegenzuwirken bzw. wenn der Befall da ist, diesen zu bekämpfen.
Folgendes gilt es zu beachten:
- Ratten werden durch Futterstellen angelockt.
- Entsorgt deshalb keine Essenreste im Kompost.
- Das Füttern von Singvögeln sollte in dieser Jahreszeit ganz eingestellt werden. Laut NABU ist es auch nicht erforderlich.
- Futterstellen von Haustieren sollten nicht offen für Ratten zugänglich sein. Ich bitte hier die Halter von Hunde, Katzen und auch Kleintieren wie z.B. Hühnern um entsprechende Mitwirkung und Maßnahmen.
- Müll und auch der gelbe Sack sollte immer sofort in der Mülltonne entsorgt werden und nicht offen abgestellt werden.
Überprüft euer Grundstück, ob ein Rattenbefall vorliegt und wenn dem so ist, dann sollen zeitnah entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Diese sind Rattenfallen aufstellen und sofern erforderlich, einen Schädlingsbekämpfer beauftragen.
Lasst uns gemeinsam dieses Problem angehen, damit wir weiterhin ein sauberes und attraktives Dorf haben.
Für Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.
Thomas Refke, Ortsbürgermeister Schönborn
19.06.2026
Ortsgemeinde Netzbach: Rattensichtung
Wichtiger Aufruf: Vermehrtes Auftreten von Ratten – Bitte um Ihre Mithilfe!
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den vergangenen Wochen haben uns vermehrt Meldungen von Mitbürgern erreicht, dass insbesondere im Bereich von Wohngebieten und Gärten vermehrt Ratten gesichtet wurden.
Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, sind wir alle gemeinsam gefragt. Als Grundstückseigentümer stehen wir in der Pflicht, auf unseren eigenen Flächen einem potenziellen Befall entgegenzuwirken.
Was Sie jetzt tun können:
* Grundstücke überprüfen: Bitte kontrollieren Sie in den nächsten Tagen aufmerksam Ihre Grundstücke, Nebengebäude (Schuppen, Ställe) und Keller auf Spuren von Nagetieren (z. B. Kotspuren, Fraßschäden oder Schlupflöcher).
* Futterquellen minimieren: Ratten werden meist durch ein reiches Nahrungsangebot angelockt. Bitte entsorgen Sie keine gekochten Essensreste oder tierischen Abfälle auf dem offenen Kompost.
* Mülltonnen sichern: Halten Sie die Mülltonnen und insbesondere die Gelben Säcke stets gut verschlossen und unzugänglich für Tiere.
* Vogelfütterung im Rahmen halten: Achten Sie bei der Fütterung von Vögeln oder Haustieren im Freien darauf, dass kein Futter offen über einen längeren Zeitraum liegen bleibt.
Was tun bei einem Befall?
Sollten Sie auf Ihrem Grundstück einen Rattenbefall feststellen, bitten wir Sie dringend, zeitnah einen professionellen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen. Nur durch eine fachgerechte Bekämpfung kann das Problem nachhaltig gelöst werden. Eine frühzeitige Reaktion verhindert, dass sich die Tiere weiter in die Nachbarschaft ausbreiten.
Lassen Sie uns gemeinsam hinschauen und handeln, damit unser Dorf sauber und lebenswert bleibt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Mithilfe!
Thorsten Janning ( Ortsbürgermeister Netzbach)
09.06.2026
Ortsgemeinde Biebrich: Freihaltung der Verkehrsflächen
An etlichen Grundstücken in Biebrich ist ein starker Überhang von Hecken, Bäumen und anderem Bewuchs in den Verkehrsraum von Straßen und Wirtschaftswegen festzustellen.
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind verpflichtet, ab der Grundstücksgrenze Pflanzen bis auf das sogenannte „Lichtraumprofil“ (2,5 m für Fußwege, 4 m für Straßenflächen) zurückzuschneiden. Die Flächen der Straßen und Wege sind von Bewuchs freizuhalten.
Ich bitte um Beachtung dieser Vorschriften und entsprechende Umsetzung. An weitergehenden Ordnungsmaßnahmen kann niemand Interesse haben.
Jürgen Hamdorf, Ortsbürgermeister
08.06.2026
Ortsgemeinde Rettert: Straßenreinigung nach der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Rettert
Sehr verehrte Anwohner und Mitbürger,
wie in jedem Jahr ist wieder festzustellen, dass bei einigen Mitbürgern die Straßenreinigung nicht oder nicht ausreichend stattfindet.
Für ein gutes Miteinander in unserer Gemeinde möchte ich daher noch mal auf Ihre Pflicht der Straßenreinigung nachzukommen, hinweisen.
Aus diesem Grund wird nachfolgend noch einmal auf diese Verpflichtungen hingewiesen:
· Der Gehweg, die Rinne und die Straße sind gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung der Ortsgemeinde Rettert grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu säubern.
· Außergewöhnliche- Verschmutzungen sind ohne Aufforderung sofort zu beseitigen.
· Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehrricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art (§ 7 Abs.1).
· Alle Grundstückeigentümer sind aufgefordert, vorhandenen
Bewuchs auf dem Gehweg, der Straße und aus der Rinne ordnungsgemäß zu entfernen. Das Abmähen mit Mähwerkzeugen ist nicht ausreichend, da das vorhandene Wurzelwerk der Pflanzen dabei nicht entfernt wird und es bei weiterem Wachstum zu Schäden an den baulichen Anlagen kommt. Weiterhin ist darauf zu achten, dass Hecken, Bäume und Sträucher nicht störend über die Grundstücksgrenze und somit in den Bereich der Gehwege und Straßen reinwachsten.
Verstöße gegen die Vorschriften dieser Satzung können mit einem Bußgeld geahndet werden. Zur Vermeidung von weiteren Schritten bitten wir Sie hiermit, die vorgeschriebenen Reinigungen kurzfristig und nunmehr regelmäßig durchzuführen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit an einem schönen Rettert!
Heiko Heymann, Ortsbürgermeister Rettert
02.06.2026
Ortsgemeinde Eisighofen: Bekanntmachung des Tages der Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters und über die Einreichung von Wahlvorschlägen
I.
Am Sonntag, dem 30.08.2026, findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters statt.
Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 13.09.2026, durchgeführt.
Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters auf.
II.
Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.
Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.
Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am 07.07.2026, bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.
III.
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften.
In einem Wahlvorschlag zur Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.
IV.
Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Wahlleiter, Brückenstraße 7, 56370 Eisighofen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist am Montag, dem 13.07.2026, 18 Uhr.
V.
Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung gegen Kostenerstattung erhältlich.
Alexander Lorch, Wahlleiter
28.05.2026
Die Verbandsgemeindewerke Aar-Einrich informieren: Wasserzählertausch
Im Jahr 2026 werden in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich die Wasserzähler ausgetauscht, die im Jahr 2020 geeicht wurden.
Diese Maßnahme ist aufgrund des § 25 des Eichgesetzes erforderlich, da der Austausch der Wasserzähler stichprobenartig vom Eichamt in unregelmäßigen Abständen kontrolliert wird und ein Verstoß hiergegen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Für diese erforderlichen Arbeiten werden den Grundstückseigentümern keine Kosten berechnet. Der Zeitbedarf liegt zwischen 15 – 25 Minuten.
Die Mitarbeiter führen einen Dienstausweis mit !!!
Wir bitten Sie unseren Mitarbeitern den Zutritt zu den Wasserzählern zu gestatten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Hahnstätten, Werkleitung Verbandsgemeinde Aar-Einrich
07.05.2026 (bis 31.12.2026)
Verbandsgemeinde Aar-Einrich: Sperrung der Ortsdurchfahrt Kirberg L3022
Nach uns vorliegenden Informationen der Gemeinde Hünfelden, beginnen die Straßenerneuerungsarbeiten im Bereich der Ortsdurchfahrt Kirberg L3022.
Ab dem 08.09.2025 ist die Straße „Kaltenholzhäuser Weg“, Ortseingang Kirberg vollgesperrt. Während der gesamten Bauzeit wird der PKW-Verkehr über Heringen (K 503 / K 505) umgeleitet. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis Ende 2026.
Für genauere Informationen wenden sie sich bitte an die Gemeinde Hünfelden.
Die Sperrung dauert voraussichtlich mehr als 12 Monate.
Marcel Hertel, Straßenverkehrsbehörde
25.08.2025
