Amtliche Bekanntmachungen
VG Aar-Einrich
Ortsgemeinde Oberneisen: Fahnen - Bestellung
Die bestellten Fahnen sind eingetroffen und können gegen Barzahlung
Am Samstag, den 26.07.2025 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr im Dorftreff abgeholt werden.
Bannerfahne: je 36,65 €, Kleinfahne: je 9,94 €.
Bitte den Betrag passend mitbringen.
Peter Pelk (Ortsbürgermeister)
Ortsgemeinde Ergeshausen: Erntezeit
Hallo liebe Ergeshäuser,
bitte achtet in den nächsten Wochen verstärkt auf die allgemeinen Verkehrsregeln, was Tempo und Parken betrifft, gerade in der Ortsstraße, leider kam es in der Vergangenheit vermehrt zu brenzlichen Situationen, gerade im Bereich der S-Kurve, außerdem beginnt die Erntesaison, wo nun wieder verstärkt mit großem Landwirtschaftlichen Gerät, auch noch spät Abends, durchs Ort gefahren wird. Bitte achtet alle gegenseitig aufeinander!
Vielen Dank.
Christian Pfeifer, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Netzbach: Brennholzvergabe Netzbach
Die Vergabe für das vorbestellte Brennholz für die Gemeinde Netzbach erfolgt am Donnerstag, den 06.08.2025 um 18:00 Uhr. Treffpunkt ist am Ende der Hohlstr. (Parkplatz) in Netzbach. Vergeben werden ausschließlich die vorbestellten Mengen. Seit 01.01.2008 ist die Aufarbeitung von Brennholz im Wald nur noch mit „Motorsägenschein“ erlaubt. Der Sachkundenachweis ist in Kopie bei der Vergabe mitzubringen (falls im letzten Jahr noch nicht vorgezeigt). Ohne entsprechende Bescheinigung erfolgt keine Holzzuteilung. Wer verhindert ist, bitte um kurze Mitteilung unter 0173/7054206.
Luisa Rump, Revierleitung
Ortsgemeinde Schiesheim: Brennholzvergabe Schiesheim
Die Vergabe für das vorbestellte Brennholz für die Gemeinde Schiesheim erfolgt am Mittwoch, den 30.07.2024 um 18:00 Uhr. Treffpunkt ist am Friedhof in Mudershausen. Vergeben werden ausschließlich die vorbestellten Mengen. Seit 01.01.2008 ist die Aufarbeitung von Brennholz im Wald nur noch mit „Motorsägenschein“ erlaubt. Der Sachkundenachweis ist in Kopie bei der Vergabe mitzubringen (falls noch nicht im letzten Jahr vorgezeigt). Ohne entsprechende Bescheinigung erfolgt keine Holzzuteilung. Wer verhindert ist, bitte um kurze Mitteilung unter 0173/7054206.
Luisa Rump, Revierleitung
Ortsgemeinde Mudershausen: Brennholzvergabe Mudershausen
Die Vergabe für das vorbestellte Brennholz für die Gemeinde Mudershausen erfolgt am Mittwoch, den 30.07.2024 um 18:00 Uhr. Treffpunkt ist am Friedhof in Mudershausen. Vergeben werden ausschließlich die vorbestellten Mengen. Seit 01.01.2008 ist die Aufarbeitung von Brennholz im Wald nur noch mit „Motorsägenschein“ erlaubt. Der Sachkundenachweis ist in Kopie bei der Vergabe mitzubringen (falls noch nicht im letzten Jahr vorgezeigt). Ohne entsprechende Bescheinigung erfolgt keine Holzzuteilung. Wer verhindert ist, bitte um kurze Mitteilung unter 0173/7054206.
Luisa Rump, Revierleitung
Ortsgemeinde Dörsdorf: Anmeldung zum Seniorenausflug am 13.09.2025
Der diesjährige Seniorenausflug nach Frankfurt am Main findet am Samstag, 13.09.2025 statt. Alle Dörsdorferinnen und Dörsdorfer ab dem 60. Lebensjahr - mit Begleitung- sind herzlich eingeladen mitzukommen.
Wir beginnen unseren Ausflug um 9:30 Uhr an der Bushaltestelle. Von dort starten wir unseren Tag und fahren nach Frankfurt. Wir beginnen mit einer kleinen Schiffsrundfahrt auf dem Main vom Eisernen Steg in Richtung Gerbermühle. Anschließend besteht Zeit zur freien Verfügung, die beispielsweise genutzt werden kann, um weiter mainabwärts Richtung Schleuse Griesheim zu fahren, die neue Altstadt zu besichtigen, bummeln oder spazieren zu gehen. Anschließend verlassen wir die Innenstadt und machen uns auf den Weg zur Kelterei Possmann. Dort erhalten wir eine Keltereiführung zum Thema „Wie kommt der Apfel in die Flasche“, darin enthalten ist auch eine Verkostung. Zum Abschluss unseres Ausfluges finden wir uns in der Frankfurter Äpfelwein Botschaft ein, hier gibt es die Möglichkeit für ein gemeinsames Abendessen. Wir werden voraussichtlich gegen 21:00 Uhr zurück in Dörsdorf sein.
Bitte meldet euch bis zum 10.08.2025 bei Carmen Burgard, Tel. 0157 747 16 598 oder per E-Mail: carmen.burgard@web.de, an.
Euer Gemeinderat Dörsdorf
Verbandsgemeinde Aar-Einrich: Öffentliche Auslegung
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verbandsgemeinde Aar-Einrich (ehem. Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen) für die Jahre 2016 bis 2021 geprüft.
Der Prüfbericht sowie die Stellungnahme der Verbandsgemeinde werden gemäß der Gemeindeordnung
in der Zeit vom 21. Juli 2025 bis zum 30. Juli 2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer-Nr.: E11, während der allgemeinen Öffnungszeiten, öffentlich ausgelegt.
Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich
Lars Denninghoff, Bürgermeister
Ortsgemeinde Flacht: Dorfplatz ist kein Parkplatz
Aktuell ist wieder festzustellen, dass der Dorfplatz zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt wird. Durch das Befahren werden auch die dort anwesenden und auf den Schulbus wartenden Kinder gefährdet.
Der Dorfplatz ist ein Aufenthaltsort und ein Treffpunkt für Erwachsene und Kinder.
Es ist keine öffentliche Verkehrsfläche!"
Das Befahren mit jeglichen motorisierten Fahrzeugen und Abstellen dieser ist nicht gestattet und muss zukünftig, polizeilich geahndet werden.
Timo Schneider, Ortsbürgermeister Flacht
Ortsgemeinde Allendorf: Heckenschnitt
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie herzlich bitten, alle Hecken, Bäume und Sträucher, die auf Ihrem privaten Grundstück stehen und in den Gehweg, die Straße oder den Wirtschaftsweg hineinwachsen oder überhängen, bis zum 26. Juli 2025 zurückzuschneiden.
Gründe für diese Maßnahme:
Der Bewuchs von privaten Grundstücken darf den öffentlichen Raum, insbesondere Verkehrsflächen, nicht beeinträchtigen. Es ist die Verantwortung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, dafür zu sorgen, dass Hecken, Bäume und Sträucher so geschnitten werden, dass sie Fußgänger und Fahrzeuge nicht behindern oder gefährden.
Wichtige Hinweise:
- Das Einhalten des Lichtraumprofils: 2,50 Meter über Gehwegen und 4,50 Meter über Straßen.
- Freihalten von Sichtdreiecken an Kreuzungen und Einmündungen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!
Martina Schrage, Ortsbürgermeisterin Allendorf
Ortsgemeinde Burgschwalbach: Einrichtung von Halteverboten in der Panröder Straße
Im Rahmen des § 45 der Straßenverkehrsordnung werden zur Ordnung des Verkehrs, in der Panröder Straße in Burgschwalbach Halteverbote eingerichtet.
Die verkehrsrechtliche Anordnung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Straßenverkehrsbehörde, Austraße 4, 65623 Hahnstätten, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Straßenverkehrsbehörde VG Aar-Einrich
Ortsgemeinde Hahnstätten: Vollsperrung der „Jahnstraße“ in Hahnstätten
Im Rahmen einer Baumaßnahme zum Anschluss der neuen Trafostation ist es erforderlich, vom 07.07.2025 bis einschließlich dem 11.07.2025, die „Jahnstraße“ auf Höhe des Kindergartens zu sperren.
Die Zufahrt zu den Einrichtungen Bauhof, Kindergärten, Schulen und Feuerwehr ist während der Maßnahme möglich. Lediglich die Durchfahrt auf der „Jahnstraße“ wird nicht möglich sein.
Die Umfahrung der Vollsperrung erfolgt in diesem Zeitraum über die „Aarstraße (B 54)“, „Brückenstraße“, „Austraße und Jahnstraße“ und umgekehrt.
Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.
Straßenverkehrsbehörde
Ortsgemeinde Allendorf: Parken & Zustand der Hauptstraße
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in den letzten Monaten wurde ich vermehrt auf die Situation in unserer Hauptstraße angesprochen: zum einen auf die schadhafte Fahrbahn und zum anderen auf das zum Teil verkehrsgefährdende Parken.
In den 1980er Jahren wurde unsere Hauptstraße ausgebaut, um sie verkehrsberuhigter und für Fußgänger sowie ruhenden Verkehr besser nutzbar zu machen. Das damalige Konzept war sehr modern. Dabei wurden sogenannte bordsteinlose Multifunktionsflächen geschaffen, die als Park- und Fußgängerbereiche dienen sollten, sowie die Pflasterung der Fahrbahn, die die Geschwindigkeit der Fahrzeuge reduzieren sollte.
Heute zeigt sich, dass der Pflasterbelag zum Problem geworden ist, da locker gewordene Steine eine Unfallgefahr darstellen. Die Unterhaltung der Straße liegt in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau (LBM). Ein erstes Gespräch zwischen Gemeinde, Kreisverwaltung und LBM hat ergeben, dass ein Ausbau seitens des Rhein-Lahn-Kreises nur möglich sei, wenn zwei der drei Kreisstraßenzufahrten zu Gemeindestraßen abgewertet würden. In der nächsten Gemeinderatssitzung wird sich der Gemeinderat mit diesem Thema auseinandersetzen und zum ersten Mal beraten, wie die Gemeinde hier weiter vorgehen wird.
Ein weiteres Thema ist die Parksituation an der Hauptstraße. Besonders bei Veranstaltungen aber auch im Alltag blockieren falsch geparkte Fahrzeuge den Verkehr und behindern Fußgänger. Entgegen dem damaligen Gedanken beim Ausbau der Hauptstraße, dass ein Parken auf den Seiten der Fahrbahn möglich wäre, ist nach der gültigen Straßenverkehrsordnung das Parken auf dem Gehweg nur erlaubt, wenn eine entsprechende Fläche gekennzeichnet ist. Das Parken auf der Fahrbahn ist nur möglich, wenn eine Restdurchfahrbreite von mindestens 3,05 m verbleibt, was in der schmalen Hauptstraße nicht gegeben ist. Dazu kommt noch, dass immer wieder Autos komplett auf dem Bürgersteig geparkt werden und Fußgänger zum Ausweichen auf die Fahrbahn zwingen. Autos, die im Kreuzungsbereich von Straßen geparkt werden, gefährden nicht nur die Sicht, sondern behindern den fließenden Verkehr. Daher appelliere ich an alle, parken Sie bitte rücksichtsvoll!
Auch das Thema Parken wird in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt. Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, die Diskussion zu verfolgen. Für Anregungen können Sie sich gerne im Vorfeld an die Ortsbürgermeisterin wenden oder diese in der Sprechstunde am 24.06.2025 vorbringen.
Martina Schrage, Ortsbürgermeisterin Allendorf
Sperrung der Straße „Löhweg“ in Hahnstätten
Im Rahmen der Straßenausbaumaßnahme wird die Straße „Löhweg“, vom 16.06.2025 bis voraussichtlich zum Ende des Jahres vollgesperrt.
Aufgrund des überwiegenden Anliegerverkehrs wird von einer Umleitungsbeschilderung abgesehen. Den Anwohnern wird durch das Bauunternehmen stellenweise gewährleistet, an ihre Häuser zu fahren, sofern es die Bauarbeiten zulassen.
Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.
Marcel Hertel, Straßenverkehrsbehörde
Ortsgemeinde Eisighofen: Hinweis an alle Hundehalter
Gemeinsam für saubere Wege in Eisighofen!
Liebe Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer,
leider häufen sich aktuell wieder die Beschwerden über Verschmutzungen der öffentlichen Flächen durch Hundekot. Diese Verschmutzungen werden auf Straßen, Gehwegen und Grünflächen hinterlassen. Leidtragende sind häufig spazierende Personen, welche in die Hinterlassenschaften der Hunde hineintreten oder Straßenanlieger, welche den Hundekot vor ihrem Grundstück gar entfernen müssen.
Daher möchten wir alle Hundehalter darauf hinweisen, dass es ihre gesetzliche Pflicht ist, die Hinterlassenschaften (Hundekot) ihres Hundes im öffentlichen Raum zu beseitigen. Dies ist nicht nur eine Frage der Sauberkeit, sondern auch des Respekts gegenüber anderen Bewohnern und der Umwelt.
Mit einer mitgeführten Plastiktüte kann ein Hundehaufen problemlos aufgehoben und zu Hause in der Restmülltonne entsorgt werden.
Sollte sich die Situation nicht verbessern, werden wir gezwungen sein, strengere Maßnahmen zu ergreifen.
Bitte sorgen auch Sie für eine saubere Gemeinde und ein faires Miteinander. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Alexander Lorch, Bürgermeister Eisighofen
Gut zu wissen: Förderungen im Rahmen des Dorferneuerungskonzeptes sind in Allendorf möglich!
Ziel der Dorferneuerung ist es, die nachhaltige Entwicklung unseres Dorfes zu fördern und es als lebendigen Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Auch Maßnahmen an und in privaten Gebäuden können förderfähig sein! Wenn Sie ein älteres Gebäude besitzen, könnten Sie eine Unterstützung für die Sanierung oder Modernisierung erhalten. Ob Ihr Vorhaben darunterfällt, können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erfragen – dort gibt es auch die entsprechenden Anträge. Je nach Förderfähigkeit und Priorität der Maßnahme sind Zuwendungen bis zu 35 % der förderfähigen Kosten möglich, maximal bis zu 30.000 Euro pro Gebäude.
Mehr Informationen erhalten Sie bei:
VG Aar-Einrich: Michelle Priester, m.priester@vg-aar-einrich.de, 06486-9179-303
Kreisverwaltung Rhein-Lahn: Daniela Fritz, daniela.fritz@rhein-lahn.rlp.de, 02603-972-378
Martina Schrage, Ortsbürgermeisterin Allendorf
VG Aar-Einrich: Leinenpflicht für Hunde (Innerorts/Außerorts)
In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden bei der Ordnungsbehörde über Begegnungen mit nicht angeleinten Hunden.
Einige Hundehalter lassen ihre Hunde in der Feld- oder Waldgemarkung der Gemeinden, sogar teilweise in den bebauten Ortslagen, unangeleint laufen. Dies führt immer wieder zu Situationen, in welchen sich Passanten unwohl fühlen und dies bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzeigen.
Wir weisen deshalb ausdrücklich auf die Regelungen über das Führen von Hunden in der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Aar-Einrich vom 28.05.2020 hin und bitten um deren Einhaltung.
§ 2 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung
Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Blindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind. Ebenfalls sind ausgenommen Diensthunde des Bundes, des Landes, und der kommunalen Gebietskörperschaften, wenn sich die Hundeführer z.B. als Zoll- oder Polizeidiensthundeführer legitimieren können.
Verstöße gegen den oben genannten Paragraphen stellen nach § 9 Abs. 1 Nr. 8 oder Nr. 9 der Gefahrenabwehrverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar, welche nach § 9 Abs. 4 der Gefahrenabwehrverordnung mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden kann.
Im Interesse der Allgemeinheit und der schutzwürdigen Belange der Mitmenschen werden wir uns zugehende Anzeigen mit den uns zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mitteln verfolgen müssen.
Örtliche Ordnungsbehörde
VG Aar-Einrich: Verunreinigungen durch Hundehinterlassenschaften und Hinweise auf eine sachgerechte Entsorgung
In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden bei der Ordnungsbehörde über Verunreinigungen durch Hundekot und die Entsorgung dieser Hinterlassenschaften in nicht dafür vorgesehene Behältnisse.
Einige Hundehalter lassen die Hinterlassenschaften der Hunde auf Straßen, Gehwegen, öffentlichen Grünanlagen insbesondere vor dem Sportplatz, Kinderspielplätzen oder gar in Nachbars Garten verrichten. Die Verunreinigungen sind für jeden Bürger ein Ärgernis und auch eine hygienische Gefahr.
Wir verweisen deshalb ausdrücklich auf die Regelungen über den Umgang mit Hunden in der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Aar-Einrich vom 28.05.2020, um deren Einhaltung gebeten wird.
§ 2 Abs. 4 der Gefahrenabwehrverordnung
Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese öffentlichen Anlagen, Gehflächen und Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung bereits erfolgter Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.
Verstöße gegen den oben genannten Paragraphen stellen nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 der Gefahrenabwehrverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar, welche nach § 9 Abs. 4 der Gefahrenabwehrverordnung mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden kann.
Weiterhin weisen wir auf die für den Müll vorgesehenen Behältnisse hin.
Im Interesse der Allgemeinheit und der schutzwürdigen Belange der Mitmenschen werden wir uns zugehende Anzeigen mit den uns zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mitteln verfolgen müssen.
(Örtliche Ordnungsbehörde)
Ortsgemeinde Schönborn: Informationen des LBM zum Ausbau der L 318
Der Auftrag zur Baumaßnahme L 318, Schönborn – Birlenbach, wurde zwischenzeitlich an die Fa. Koch, Westerburg vergeben. Geplanter Baubeginn ist der 16.06.2025. Damit verbunden wird auch die Vollsperrung der L 318 aus Richtung Birlenbach als auch Schönborn aktiviert, um den Ausbau des Abschnittes zur L 323 zu realisieren. Die Arbeiten in diesem Bereich – Abzweig L 323 - (1. BA) werden etwa 4 Wochen in Anspruch nehmen. Danach ist die L 318/323 wieder aus Richtung Birlenbach frei. Der Abschnitt nach Schönborn bleibt gesperrt (2. BA). Hieran schließen sich dann die Arbeiten des 3. BA (Abschnitt L 318 in Richtung Birlenbach), d. h. Befahrung L 318 aus Richtung Birlenbach nicht möglich. Die Arbeiten sollten bis Ende 12/25 abgeschlossen sein.
Die Zufahrt zur Sportanlage Birlenbach ist bis auf ein kurzes Zeitfenster im 3. Bauabschnitt (Ende 12/25) möglich. Hierzu wird der LBM selbstverständlich rechtzeitig informieren.
Ansonsten werden die einzelnen Bauabschnitte und die damit verbundenen Vollsperrungen auch in der heimischen Presse kommuniziert.
Thomas Refke, Bürgermeister Ortsgemeinde Schönborn
Vollsperrung der „Schulstraße“, Teilstücken von angrenzenden Straßen und Einrichtung eines Behelfsweges in Flacht
Im Rahmen des Abschnittes 2 der Straßenbaumaßnahme in der „Schulstraße“ ist es erforderlich, vom 19.05.2025 bis einschließlich dem 31.12.2025, die Straße und die Gehwege von der Einmündung B 54 bis zur „Schönborner Str.“, sowie Teilstücke der „Feldstraße“, „Waldstraße“, „Bornstraße“ und „Schaumburger Str.“ teilweise, voll zu sperren.
Die Hohlbachstraße ist die einzig verbleibende Zufahrt für Anwohner und Rettungsdienste/Feuerwehr in die dahinterliegenden Wohngebiete. Um einen reibungslosen Verkehrsfluss im Berufsverkehr bzw. im Fall eines Notfalls sicherzustellen, wird daher das dort angeordnete Halteverbot bestehen bleiben.
Anwohner der „Bergstraße“ und „Feldstraße“ werden über einen Behelfsweg in das Wohngebiet umgeleitet.
Die von den Maßnahmen betroffenen Personen werden gebeten, mit ihren Fahrzeugen auf andere Straßen oder auf die eigenen Grundstücke zum Parken auszuweichen.
Die Umfahrung der Vollsperrung erfolgt in diesem Zeitraum über die Straße „Hohlbachstraße“ und von dort über die weiter angeschlossenen Straßen und umgekehrt.
Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.
Straßenverkehrsbehörde VG Aar-Einrich, 08.05.2025
Einrichtung von Halteverboten in der Industriestraße in Oberneisen
Oberneisen.
Im Rahmen des § 45 der Straßenverkehrsordnung werden zur Ordnung des Verkehrs, in der Industriestraße in Oberneisen Halteverbote eingerichtet.
Die verkehrsrechtliche Anordnung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Straßenverkehrsbehörde, Austraße 4, 65623 Hahnstätten, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
65623 Hahnstätten, 03.04.2025
(Straßenverkehrsbehörde)
Einrichtung von Tempo 30 Zonen in den Gemeindestraßen in Oberneisen
Oberneisen.
Im Rahmen des § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung, in Einvernehmen mit der Ortsgemeinde, werden in folgenden Straßen in Oberneisen Tempo 30 Zonen eingerichtet.
Die Regelung betrifft die: Bornstraße, Grebenstraße, Herbachstraße, Im Bangert, Kaltenbachstraße, Mühlstraße, Schöne Aussicht, Wiesenstraße.
Die verkehrsrechtliche Anordnung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Straßenverkehrsbehörde, Austraße 4, 65623 Hahnstätten, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
65623 Hahnstätten, 03.04.2025
(Straßenverkehrsbehörde)
Die Verbandsgemeindewerke Aar-Einrich informieren: Wasserzählertausch
Im Jahr 2025 werden in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich die Wasserzähler ausgetauscht, die im Jahr 2019 geeicht wurden.
Diese Maßnahme ist aufgrund des § 25 des Eichgesetzes erforderlich, da der Austausch der Wasserzähler stichprobenartig vom Eichamt in unregelmäßigen Abständen kontrolliert wird und ein Verstoß hiergegen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Für diese erforderlichen Arbeiten werden den Grundstückseigentümern keine Kosten berechnet. Der Zeitbedarf liegt zwischen 15 – 25 Minuten.
Die Mitarbeiter führen einen Dienstausweis mit !!!
Wir bitten Sie unseren Mitarbeitern den Zutritt zu den Wasserzählern zu gestatten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Verbandsgemeindewerke
Ortsgemeinde Oberneisen: Halteverbot auf der Hauptstraße
Im Zuge des Ausbaus der Straße zwischen Netzbach und Hahnstätten wird die K58 (Hauptstraße von Oberneisen ) u.a. als Umleitung genutzt.
Daher besteht ab dem 15. Januar 2025 im Bereich der Hauptstraße *Halteverbot*.
Zudem gilt für den Zeitraum der Umleitung "Tempo 30" ab Einmündung B54 bis Höhe Dorftreff.
Peter Pelk, Ortsbürgermeister