Amtliche Bekanntmachungen
VG Aar-Einrich
Aktuelle
Pressemeldungen des LBM Diez finden Sie hier!
Verkehrsbehördliche Maßnahmen anlässlich der Catzenelnbogener Ritterspiele vom 01.- 02.07.2023
Zur Durchführung der diesjährigen Ritterspiele werden in der Stadt Katzenelnbogen folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen – nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) – verkehrsbehördlich angeordnet:
1. Sperrung Parkplatz „Weiherwiese“
von Donnerstag, 29.06.2023, 20:00 Uhr bis Montag 03.07.2023, 12:00 Uhr, für den allgemeinen Verkehr – Zufahrt nur für die Aussteller und Teilnehmer der Ritterspiele.
Fahrzeuge, die in diesem Zeitraum dort noch abgestellt sind, werden dann kostenpflichtig abgeschleppt bzw. umgesetzt.
Berufspendler, die den Parkplatz Weiherwiese üblicherweise benutzen, werden gebeten ab Donnerstag, 29.06.2022, auf anderen öffentlichen Parkplätzen im Stadtgebiet zu parken.
2. Beidseitiges absolutes Halteverbot auf einem Teilstück der „Gartenstraße“
am Samstag, 01.07.2023 und am Sonntag, 02.07.2023, ganztägig (VZ 283 StVO) zwischen dem Kreisverkehr Im Horstberg/Marktstraße und der Kreuzung Stiftstraße.
3. Von Samstag, 01.07.2023, 06:00 Uhr bis Montag, 03.07.2023, 06:00 Uhr
werden die nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen für den allgemeinen Verkehr gesperrt bzw. gelten folgende Maßnahmen:
Die „Obertalstraße“ wird auf dem Teilstück zwischen der Einmündung Gartenstraße und der Einmündung in die Lahnstraße (K44 – kath. Kirche) zur Einbahnstraße.
4.Halteverbot einseitig auf der linken Straßenseite:
- Obertalstraße aus Richtung Untertalstraße
5.Halteverbot beidseitig auf der rechten Straßenseite:
- Rheinstraße aus Richtung Stadtmitte vom Feuerwehrgerätehaus bis Einfahrt REWE-Getränkemarkt
Der Verkehr aus Richtung Klingelbach/Schönborn wird über die Umgehungsstraße (L322) umgeleitet.
Alle Betriebe in der Unter- und Obertalstraße bleiben aus Richtung Stadtmitte (Zufahrt B274-Naspa) erreichbar.
6. Die nachfolgend aufgeführten Straßen und Straßenabschnitte werden voll gesperrt:
- „Gartenstraße“ zwischen der Kreuzung Stiftstraße und der Einmündung i. d. Untertalstraße
- „Borngasse“ gesamte Länge zwischen Gartenstraße und Obertalstraße
- „In der Weiherwiese“ gesamte Länge zwischen der Gartenstraße und dem Parkplatz
Die Zufahrt zu den gesperrten Bereichen ist nur zulässig für Anwohner und Rettungsfahrzeuge.
Die angeordneten Maßnahmen dienen der Sicherheit der Besucher und Mitwirkenden.
Im Bereich um die Stadt Katzenelnbogen werden auf mehreren Flächen mehr als 1.500 Parkplätze –kostenlos- zur Verfügung gestellt werden.
Diese Parkplätze werden ausgeschildert und sind gut erreichbar.
Am Sonntag, dem 02.07.2023, werden Park-Ordner eingesetzt.
Den Anweisungen dieser Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
Wir danken allen Anwohnern für ihr Verständnis und wünschen allen Besuchern der Catzenelnbogener Ritterspiele und des historischen, mittelalterlichen Marktes viel Spaß und gute Unterhaltung.
65623 Hahnstätten, 07.06.2023
Christian Weidner, Straßenverkehrsbehörde
Ausbau der Burgschwalbacher Straße ( K64) in Zollhaus
Wir bitten um Beachtung
Die Ortsgemeinden Burgschwalbach und Hahnstätten hatten für den 20.06.2023 eine gemeinsame Informationsveranstaltung zum Ausbau der Burgschwalbacher Straße (K64) in Zollhaus angekündigt.
Da bis zu v.g. Termin nicht alle für den Ausbau relevanten Punkte geklärt werden können, wird dieser auf einen späteren Zeitpunkt verlegt. Der neue Termin für die Informationsveranstaltung zum Ausbau wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.
Ortsgemeinde Burgschwalbach
Ortsgemeinde Hahnstätten
Stromnetz Verbandsgemeinde Katzenelnbogen -Anstalt des öffentlichen Rechts –
Öffentliche Auslegung
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stromnetz Verbandsgemeinde Katzenelnbogen –AÖR- für den Zeitraum 22017 bis 2021 geprüft. Der Prüfbericht sowie die Stellungnahme des Verwaltungsrates der Stromnetz Verbandsgemeinde Katzenelnbogen –AÖR- werden gemäß der einschlägigen Vorschriften der Gemeindeordnung in der Zeit vom 16. Juni 2023 bis einschließlich 26. Juni 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Dienststelle Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, Zimmer D 12, während der allgemeinen Öffnungszeiten, öffentlich ausgelegt.
Katzenelnbogen, den 06.06.2023
Alexander Lorch, Verwaltungsratsvorsitzender
Sperrung Fliederweg in 65623 Hahnstätten
Im Rahmen einer Baumaßnahme ist es erforderlich, die Straße „Fliederweg“, in Hahnstätten auf Höhe der Hausnummer 5 vom 12.06.2023 bis zum 17.06.2023 zu sperren. Eine Umleitungsstrecke wird nicht eingerichtet. Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.
65623 Hahnstätten, 05.06.2023
Jasmin Ziltz, Straßenverkehrsbehörde
Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Kaltenholzhausen
In der Gemarkung Kaltenholzhausen, Flur 22, Flurstücke 60; 61 wurde die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 22. Mai 2023 eine Niederschrift
(Grenzniederschrift) angefertigt.
Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 2019-1), in der jeweils geltenden Fassung, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten
der Flurstücke die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:
Die bestehende, bereits festgestellte Flurstücksgrenze und einzelne Grenzpunkte einer bereits festgestellten Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, wiederhergestellt.
Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der Entscheidung nach Nr. 1 Buchstabe c, wie in der Skizze dargestellt, abgemarkt.
Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 26.06. bis 26.07.2023 bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Zimmer 211 ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 08:00 bis 13.00 Uhr
nach vorheriger Terminvereinbarung (02663/9165-1280) eingesehen werden.
Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23. Januar
01/2023 Verm.Vordr. LKE16
2003 (BGBl. I 2003, 102; FNA 201-6), in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe und die Grenzniederschrift können auch im Internet unter www.vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die in der Grenzniederschrift enthaltenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann 1. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
oder 2. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg erhoben werden.
Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit dem Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus finden Sie unter www.vermkawesterwald-taunus-rlp.de.
gez. Jan Fehse, Vermessungsamtsrat
Vermessungs-und Katasteramt Westerwald-Taunus
Öffentlicher Aufruf zur Beseitigung von überhängendem Bewuchs in den öffentlichen Straßenverkehrsraum; Freischneiden von verdeckten Verkehrszeichen
Aus den verbandsangehörigen Ortsgemeinden wird uns verstärkt mitgeteilt, dass Bewuchs von Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum (Straßen- bzw. Gehwegbereich) hineinragen und dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs beeinträchtigt wird. In einigen Fällen wird durch den Bewuchs auch die Sicht auf Verkehrszeichen beeinträchtigt.
Gemäß § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG) i. V. m. §§ 1-8 und 11 der Straßenreinigungssatzung der jeweils betreffenden Ortsgemeinde sind der Bürgersteig, die Straßenrinne und der Straßenteil entlang des Grundstückes grundsätzlich vor Sonntagen und gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen zu reinigen, sofern nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung erforderlich ist. Gegebenenfalls ist jemand mit der Reinigung zu beauftragen.
Des Weiteren ergibt sich diese Verpflichtung aus § 6 der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Aar-Einrich.
Demnach sind Bäume und Sträucher, die in öffentliche Straßen hineinragen, soweit auszuschneiden, dass sie weder den Verkehr noch die Sichtbarkeit und Wirksamkeit öffentlicher Verkehrseinrichtungen beeinträchtigen. Überwuchs an Straßenlaternen ist so zu entfernen, dass Straßenlaternen ihre volle Leuchtkraft entfalten können.
Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer oder Verfügungsberechtigte den in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragenden Bewuchs umgehend bis zur Grundstücksgrenze sowie auf die geforderten Lichtraumprofile zurückzuschneiden und um Freischnitt von verdeckten Verkehrszeichen. Wir werden die Angelegenheit zu gegebener Zeit auf deren Vollzug überprüfen.
-örtliche Ordnungsbehörde-
Ortsgemeinde Flacht: Sperrung Aarthalle Flacht
Die Aartalhalle ist an folgenden Tagen für den Übungsbetreib gesperrt:
Donnerstag 29.06.2023 ab 17.00 Uhr bis einschl. Freitag 30.06.2023
Wir bitten um Beachtung!
Timo Schneider, Ortsbürgermeister
Grünschnitt - Entsorgung in Biebrich
Die Ortsgemeinde hat am Wanderparkplatz einen Container platziert. Biebricher Bürgerinnen und Bürger können dort Grünschnitt entsorgen. Der Container ist ausschließlich für kleinteiligen Grünabfall (Rasenschnitt u.ä.) vorgesehen.
Für Gehölzschnitt und andere großvolumige Grünabfälle müssen andere Entsorgungsmöglichkeiten genutzt werden, z.B. Wertschecks des Abfallwirtschaftszentrums, Deponie oder kommerzielle Entsorgungsbetriebe.
In der Hoffnung auf verantwortungsvolle Nutzung des Containers bleibt er vorläufig durchgängig unverschlossen. Sollte dieser „Probelauf“ scheitern, kann die Gemeinde eine Entsorgung nur noch zu begrenzten Zeiten und kontrolliert anbieten.
Jürgen Hamdorf, Ortsbürgermeister
Sperrung In der Weiherwiese, in 56368 Katzenelnbogen
Im Rahmen der Veranstaltung „Sommerfest 2023“ ist es erforderlich, die Straße „In der Weiherwiese“, in Katzenelnbogen am 17.06.2023 zu sperren. Die Parkplätze vor der „evangelischen Kindertagesstätte Katzenelnbogen“ werden für diesen Zeitraum nicht zur Verfügung stehen. Der Parkplatz „Weiherwiese“ kann über die Stiftstraße angefahren werden.
Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.
65623 Hahnstätten, 12.05.2023
Straßenverkehrsbehörde
Heizkostenhilfe gestartet!
Wer beispielsweise mit Heizöl, Kohle oder Holz heizt, kann ab sofort rückwirkend für das Jahr 2022 eine finanzielle Hilfe beantragen. Damit will der Bund private Haushalte bei den teurer gewordenen Heizkosten entlasten.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Der Antrag kann online unter http://heizkostenhilfe.rlp.de/ vom 08.05.2023 bis zum 20.10.2023 gestellt werden.
- Für Mieter muss der Vermieter die Antragsstellung übernehmen und an die Privathaushalte weitergeben.
- Einen Anspruch auf Entlastung haben Privathaushalte, die mit nicht leistungsgebundenen Energieträgern heizen, d.h. Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks.
- Erstattungszeitraum vom 01.01.2022 bis 01.12.2022
- Es werden 80 % der Mehrkosten, die über eine Verdopplung des Referenzpreises aus dem Jahr 2021 hinausgehen erstattet.
Im ersten Schritt können Interessierte über einen Online-Rechner prüfen, ob sie Anspruch auf den finanziellen Zuschuss haben. Ist dies der Fall, können sie den Antrag direkt online stellen. Hierfür müssen diverse Dokumente eingereicht werden. Der Online-Rechner und weitere Hilfe finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale
Niklas Stanjek, Klimaschutzmanager