Baugenehmigungsverfahren

Baugenehmigungsverfahren

Baugenehmigungsverfahren

Wenn Sie bauen möchten, benötigen Sie hierzu in den meisten Fällen eine Baugenehmigung. Mit Erhalt der Baugenehmigung haben Sie die behördliche Bestätigung, dass Sie Ihr Bauvorhaben – wie im Antrag beschrieben – bauen dürfen.

In der Landesbauordnung (LBauO) sind die Anforderungen an das konkrete Bauvorhaben geregelt. Ebenso sind dort Regelungen über den Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens enthalten.

Ist ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich, kann Ihnen der beauftragte Planverfasser die meisten Fragen auf Grund seiner Berufserfahrung beantworten. Ihr Planverfasser weiß auch, welche Unterlagen für einen Bauantrag erforderlich sind; auch dies ist gesetzlich geregelt.

Bitte beachten Sie, dass bei bestimmten Baugenehmigungsverfahren die Verantwortung zur Einhaltung der Vorschriften aus der Landesbauordnung allein beim Bauherren liegt.

Folgende Anträge sieht die Landesbauordnung zum Genehmigungsverfahren vor: