AAR-EINRICH-BUS

Die Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr

Aar-Einrich-Bus

Informationen zum "Aar-Einrich-Bus"

Der „Aar-Einrich-Bus“ ist eine Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Die gelb markierten Haltestellen in den nachfolgenden PDF-Dateien sind Bedarfshaltestellen, an denen zusätzlich gehalten werden darf.

Fahrpläne Aar-Einrich-Bus 2024 (GESAMT)

Linie 570 (Limburg ZOB <--> Michelbach)

Linie 580 (Limburg ZOB Süd <--> Nastätten)

Linie 585 (Katzenelnbogen <--> Balduinstein)

Linie 586 (Katzenelnbogen <--> Hahnstätten)

Linie 587 (Katzenelnbogen <--> Laufenselden)

Linie 588 (Katzenelnbogen <--> Berndroth)

Linie 589 (Katzenelnbogen <--> Obertiefenbach)

Linie 590 (Katzenelnbogen <--> Laurenburg/Obernhof)

Hahnstätten:

  • Hahnstätten, Jahnstraße
  • Hahnstätten, Parkplatz Aartal-Apotheke
  • Niederneisen, Kirchweg

Katzenelnbogen:

  • Verbandsgemeinde
  • Untertalstraße I (Naspa, MVZ)
  • Untertalstraße II (Voba, Sanitätshaus Bremm)
  • Rewe
  • Lidl
  • Rewe Getränkemarkt
  • Netto
  • Post
  • Aarstraße
  • PIA

Fahrpreise

Die Preise richten sich nach der Anzahl der durchfahrenden Waben (siehe Wabentabelle).

Sie sind identisch mit denen des Verkehrsverbundes. Für die Beförderung von  „Haustür zur Haltestelle“ wird ein Komfortzuschlag in Höhe von 1,50 € erhoben.

 Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz

Seit dem 01.01.2016 gewähren wir jedem Inhaber einer Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz 1,00 € Rabatt auf den zu zahlenden Fahrpreis.

Tiere im Aar-Einrich-Bus

Die Mitnahme von Tieren muss ab sofort angemeldet werden.

Nach § 23 Straßenverkehrsordnung muss der Fahrzeugführer dafür sorgen, dass das Fahrzeug sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.
Tiere gelten im verkehrsrechtlichen Sinne als Ladung. Das bedeutet, dass die Tiere während der Fahrt so gesichert sein müssen, dass Fahrer und Insassen nicht zu schaden kommen.
Schon ein mittelgroßer Hund mit 20 Kilo Gewicht entwickelt bei einem Unfall die Durchschlagskraft von einer halben Tonne. Hinzu kommt, dass ein Hund mit großer Wucht durch den Innenraum geschleudert werden kann und auf diese Weise auch die menschlichen Insassen gefährdet.
Wer sein Tier im Auto nicht sichert, begeht einen Verkehrsverstoß und kann mit 35 Euro Geldbuße zur Kasse gebeten werden.
Wir weisen Sie hiermit nochmals darauf hin, dass wir Ihre Tiere ausschließlich in Transportboxen oder –taschen mitnehmen können. Eine Beförderung auf dem Sitz ist ausdrücklich verboten.
Sollten sie keine Transportbox besitzen können wir Ihnen aushelfen, dies erfordert aber eine vorherige Anmeldung.

Für den Transport erheben wir eine Gebühr von 4,00 € pro Fahrt.