Baugenehmigungsverfahren

genehmigungsfreie Vorhaben gem. § 66 LBauO

genehmigungsfreie Vorhaben gem. § 66 LBauO

In Bereichen, in denen kein Bebauungsplan besteht oder bei vom Bebauungsplan abweichenden Vorhaben sieht § 66 LBauO ein „vereinfachtes Genehmigungsverfahren“ vor.

§ 66 Abs. 1 Satz 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) listet Vorhaben auf, für die das vereinfachte Genehmigungsverfahren durchzuführen ist.

1.         Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1-3 einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen

2.         landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden mit nicht mehr als zwei Geschossen über der Geländeoberfläche

3.         Gewächshäusern bis zu 5 m Firsthöhe

4.         nicht gewerblich genutzten Gebäuden bis zu 300 m³ umbauten Raumes

5.         oberirdische Garagen bis zu 100 m² Nutzfläche

6.         Behelfsbauten und untergeordneten Gebäuden

7.         nicht gewerblich genutzten Lager-, Abstell-, Aufstell- und Ausstellungsplätzen

8.         Stellplätzen, Sport- und Spielplätzen

9.         Werbeanlagen und Warenautomaten

Die Bauaufsicht prüft in allen Fällen des vereinfachten Verfahrens nur, ob alle bauplanungsrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wie z.B. Wasserrecht, Immissionsschutz, Denkmalpflege usw. eingehalten wurden. Eine Überprüfung auf das Bauordnungsrecht findet nicht statt. Auch hier tragen Sie, wie im Freistellungsverfahren, die Verantwortung für die sachgemäße Ausführung.

Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren ist schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich aus § 7 der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO). Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie Entwurfsverfasserinnen oder Entwurfsverfassern unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind.

Die aktuellen Vordrucke für einen Bauantrag finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen unter:
https://fm.rlp.de/service/vordrucke
- Baurecht und Bautechnik