Beitragsveranlagung

Ausbaubeiträge

Ausbaubeiträge

Die gemeindlichen Verkehrsanlagen, also Straßen, Wege, Plätze, Parkplätze und Grünanlagen, müssen nicht nur hergestellt und unterhalten, sondern bisweilen auch erweitert oder gar erneuert werden. Zur Deckung der dadurch entstehenden Kosten sind finanzielle Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) zu erheben.

Straßenausbaubeiträge können die Gemeinden nach den gesetzlichen Vorschriften des KAG auf der Grundlage eigener Satzungen erheben, wenn Verkehrsanlagen erneuert, erweitert, umgebaut oder verbessert werden sollen.

Bei der Geltendmachung des Straßenbaubeitrages durch Heranziehungsbescheide, steht es im Ermessen der Ortsgemeinde bzw. Stadt, das notwendige Beitragsaufkommen durch einmalige oder wiederkehrende Beiträge auf die Beitragspflichtigen zu verteilen.

Dieses Wahlrecht zwischen einmal - und wiederkehrenden Beiträgen endet zum 31.12.2023. Ab 2024 können Maßnahmen nur noch über wiederkehrende Beiträge erhoben werden.