Hahnstätten

Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Halde Gemarkung Hahnstätten

Hahnstätten

Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Halde Gemarkung Hahnstätten


Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Halde Gemarkung Hahnstätten“·  

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)



Der Ortsgemeinderat der Gemeinde Hahnstätten hat in der Sitzung am 08.03.2023 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Halde Gemarkung Hahnstätten“ mit Begründung, Umweltbericht sowie artenschutzrechtlichem Fachbeitrag zu billigen und entsprechend, mit dem Befreiungsantrag von den Bestimmungen der §§ 30 BNatSchG und 15 LNatSchG RLP, für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen; die Auslegung erfolgt gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.

Das Plangebiet umfasst folgende Flurstücke:

Gemarkung Hahnstätten: Flur 50, Flurstücke (teilweise) 2/7, 3/4, 15/5, 16/2, 17, 18/3, 22/2, 23/2, 101, 102, 103, 104, 105, 106/1, 106/2, 107, 108, 114/1, 148/1 sowie

Flurstücke 19, 20, 21, 109, 110, 147

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann dem beigefügten Plan entnommen werden.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Halde Gemarkung Hahnstätten“ sowie aller weiteren auszulegenden Unterlagen findet in der Zeit

vom 11. April 2023 bis einschließlich 12. Mai 2023

während der allgemeinen Dienststunden

Montag:                            08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00

Dienstag:                          08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00

Mittwoch:                         08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00

Donnerstag:                     08:00 - 12:00, 14:00 - 18:30

Freitag:                              08:00 - 12:00

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Bauabteilung, Austraße 4, 65623 Hahnstätten statt.

Zusätzlich können die Unterlagen zum Verfahren auf folgender Internetseite/Onlineportal abgerufen werden:

Planungsbüro Sabine Kraus:

www.stadtundfreiraum.de/beteiligungsverfahren/haldehahnstaetten

Es wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

Arten/Quelle

vorhandener

Informationen

Urheber

Thematischer Bezug

Umweltbericht

zum Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Halde Gemarkung Hahnstätten“

(März 2023)

Planungsbüro

Stadt und Freiraum

Darstellung der Ergebnisse der Umweltprüfung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, Luftqualität sowie Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.

Fachgutachten

artenschutzrechtlicher

Fachbeitrag (i.S. d. § 44 BNatSchG)

(März 2022)

Planungsbüro

Stadt und Freiraum

 

Bestandsaufnahme und Untersuchung der Auswirkungen auf die artenschutzrechtlich relevanten Tier- und Pflanzenarten des Plangebietes. Beschreibung von Vermeidungs-/ Maßnahmen, um das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG auszuschließen.

Antrag auf Durchführung einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung gemäß § 18 LPlG für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf der Halde des Schaefer Kalksteinwerkes in Hahnstätten/Lohrheim

Planungsbüro

Stadt und Freiraum

 

Feststellung, welche Ziele der Raumordnung durch das Vorhaben berührt werden und eine Vereinbarkeit zwischen der Raumordnung und der Maßnahme (Freiflächen-Photovoltaikanlage) besteht.

Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung gemäß § 18 Landesplanungsgesetz zum Antrag der Firma Schaefer Kalk Energie GmbH bezüglich der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Halde des Schaefer Kalksteinwerkes in Hahnstätten/Lohrheim

Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises

Untere Landesplanungsbehörde

Ermittlung der Vereinbarkeit zwischen der Raumordnung und der raumbedeutsamen Maßnahme (Freiflächen-Photovoltaikanlage).

Befreiungsantrag von den Bestimmungen der §§ 30 BNatSchG und 15 LNatSchG RLP

Planungsbüro

Stadt und Frei-raum

Durch die teilweise Überstellung von gesetzlich geschützten Biotopen durch PV-Module wird eine entsprechende Befreiung der Bestimmungen der §§ 30 BNatSchG und 15 LNatSchG RLP notwendig.

Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Syna

(27.07.2022)

Allgemeine Hinweise

  • keine Betroffenheit

 

Telekom

(29.07.2022)

Allgemeine Hinweise

  • keine Betroffenheit

 

Pledoc

(11.08.2022)

Allgemeine Hinweise

  • keine Betroffenheit

 

Landesbetrieb Mobilität Diez

(18.08.2022)

Hinweis auf:

  • Bauverbotszone
  • mögliche Blendwirkung der Verkehrsteilnehmer
  • notwendige Abstimmung bei  neuen Erschließungen
  • Einleitverbot von Abwasser und Niederschlagswasser in das Straßengelände

 

Ortsgemeinde Kaltenholzhausen

(31.08.2022)

Keine Einwände. Hinweis auf:

  • Kriterienkatalog vom „Runden Tisch für Energiewende Aar-Einrich“

 

 

Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e.V.

(05.09.2022)

Hinweise/Bedenken auf/zu:

  • planungsrechtliche Zulässigkeit
  • Raumwirksamkeit
  • Konflikte zwischen aktuellem Genehmigungsstatus der Halde mit der Errichtung eines Solarparks
  • Festsetzungen des Bebauungsplanes
  • Würdigung der Vorbehaltsgebiete für den „regionalen Biotopverbund“ sowie den „Grundwasserschutz“
  • Alternativenprüfung
  • Berücksichtigung der Biotope, Pflanzen- und Tierarten

 

Naturschutzbund Rhein-Lahn

(05.09.2022)

Hinweise/Bedenken auf/zu:

  • planungsrechtliche Zulässigkeit
  • Raumwirksamkeit
  • Konflikte zwischen aktuellem Genehmigungsstatus der Halde mit der Errichtung eines Solarparks
  • Festsetzungen des Bebauungsplanes
  • Würdigung der Vorbehaltsgebiete für den „regionalen Biotopverbund“ sowie den „Grundwasserschutz“
  • Alternativenprüfung
  • Berücksichtigung der Biotope, Pflanzen- und Tierarten

 

Landesamt für Geologie und Bergbau RLP

(16.09.2022)

Hinweis auf/zu:

  • Vorangegangenen Bergbau
  • Empfehlung zur Einschaltung eines Baugrundgutachters bzw. Sachverständigen für Altbergbau

 

Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis

(27.09.2022)

Hinweise auf:

  • detaillierte Begründung des vorzeitigen Bebauungsplanes gem.

§ 8 Abs. 4 BauGB

  • Keine Betroffenheit von Oberflächengewässern, Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten
  • Ortsnahe Versickerung von Niederschlagswasser und mögliche Entstehung von Erosionsrinnen
  • Pflegemaßnahmen
  • Prüfung der Flächen gem. § 30 Abs. 1 BNatSchG – Untersuchung von Anhang-IV-Käferarten

Während der Auslegung können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen die nicht rechtzeitig abgegeben werden, können unberücksichtigt bleiben.

Katzenelnbogen, den 23. März 2023

Lars Denninghoff

Bürgermeister


Unterlagen zur Offenlage: