Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Halde Gemarkung Hahnstätten

Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Halde Gemarkung Hahnstätten“·
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat der Gemeinde Hahnstätten hat in der Sitzung am 08.03.2023 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Halde Gemarkung Hahnstätten“ mit Begründung, Umweltbericht sowie artenschutzrechtlichem Fachbeitrag zu billigen und entsprechend, mit dem Befreiungsantrag von den Bestimmungen der §§ 30 BNatSchG und 15 LNatSchG RLP, für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen; die Auslegung erfolgt gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.
Das Plangebiet umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung Hahnstätten: Flur 50, Flurstücke (teilweise) 2/7, 3/4, 15/5, 16/2, 17, 18/3, 22/2, 23/2, 101, 102, 103, 104, 105, 106/1, 106/2, 107, 108, 114/1, 148/1 sowie
Flurstücke 19, 20, 21, 109, 110, 147
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann dem beigefügten Plan entnommen werden.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Halde Gemarkung Hahnstätten“ sowie aller weiteren auszulegenden Unterlagen findet in der Zeit
vom 11. April 2023 bis einschließlich 12. Mai 2023
während der allgemeinen Dienststunden
Montag: 08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:30
Freitag: 08:00 - 12:00
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Bauabteilung, Austraße 4, 65623 Hahnstätten statt.
Zusätzlich können die Unterlagen zum Verfahren auf folgender Internetseite/Onlineportal abgerufen werden:
Planungsbüro Sabine Kraus:
www.stadtundfreiraum.de/beteiligungsverfahren/haldehahnstaetten
Es wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
Arten/Quelle vorhandener Informationen | Urheber | Thematischer Bezug |
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Halde Gemarkung Hahnstätten“ (März 2023) | Planungsbüro Stadt und Freiraum | Darstellung der Ergebnisse der Umweltprüfung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, Luftqualität sowie Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung. |
Fachgutachten artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (i.S. d. § 44 BNatSchG) (März 2022) | Planungsbüro Stadt und Freiraum
| Bestandsaufnahme und Untersuchung der Auswirkungen auf die artenschutzrechtlich relevanten Tier- und Pflanzenarten des Plangebietes. Beschreibung von Vermeidungs-/ Maßnahmen, um das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG auszuschließen. |
Antrag auf Durchführung einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung gemäß § 18 LPlG für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf der Halde des Schaefer Kalksteinwerkes in Hahnstätten/Lohrheim | Planungsbüro Stadt und Freiraum
| Feststellung, welche Ziele der Raumordnung durch das Vorhaben berührt werden und eine Vereinbarkeit zwischen der Raumordnung und der Maßnahme (Freiflächen-Photovoltaikanlage) besteht. |
Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung gemäß § 18 Landesplanungsgesetz zum Antrag der Firma Schaefer Kalk Energie GmbH bezüglich der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Halde des Schaefer Kalksteinwerkes in Hahnstätten/Lohrheim | Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises Untere Landesplanungsbehörde | Ermittlung der Vereinbarkeit zwischen der Raumordnung und der raumbedeutsamen Maßnahme (Freiflächen-Photovoltaikanlage). |
Befreiungsantrag von den Bestimmungen der §§ 30 BNatSchG und 15 LNatSchG RLP | Planungsbüro Stadt und Frei-raum | Durch die teilweise Überstellung von gesetzlich geschützten Biotopen durch PV-Module wird eine entsprechende Befreiung der Bestimmungen der §§ 30 BNatSchG und 15 LNatSchG RLP notwendig. |
Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Syna (27.07.2022) | Allgemeine Hinweise
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| Telekom (29.07.2022) | Allgemeine Hinweise
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| Pledoc (11.08.2022) | Allgemeine Hinweise
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| Landesbetrieb Mobilität Diez (18.08.2022) | Hinweis auf:
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| Ortsgemeinde Kaltenholzhausen (31.08.2022) | Keine Einwände. Hinweis auf:
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| Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e.V. (05.09.2022) | Hinweise/Bedenken auf/zu:
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| Naturschutzbund Rhein-Lahn (05.09.2022) | Hinweise/Bedenken auf/zu:
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| Landesamt für Geologie und Bergbau RLP (16.09.2022) | Hinweis auf/zu:
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| Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis (27.09.2022) | Hinweise auf:
§ 8 Abs. 4 BauGB
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Während der Auslegung können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen die nicht rechtzeitig abgegeben werden, können unberücksichtigt bleiben.
Katzenelnbogen, den 23. März 2023
Lars Denninghoff
Bürgermeister
Unterlagen zur Offenlage:
- 1. Bekanntmachungstext
- 2. Anlage Bekanntmachungstext
- 3a. Antrag vereinfachte raumordnerische Vorprüfung
- 3b. Entscheidung vereinfachte raumordnerische Vorprüfung
- 4. Abwägung frühzeitige Beteiligung
- 5. Plankarte
- 6. Begründung
- 7. Umweltbericht
- 8a. Grünordnungsplan Bestand
- 8b. Grünordnungsplan Maßnahmen
- 9. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- 9a. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Kartierung Amphibien
- 9b. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Kartierung Reptilien
- 9c. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Kartierung Brutvögel
- 9d. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Maßnahmen
- 10. Befreiungsantrag § 67 BNatSchG