Wohnraumförderung

Wohnraumförderung

Wohnraumförderung

Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Stärkung der Orts- und Stadtkerne, damit gutes Leben und Wohnen in Stadt und Land auch zukünftig gesichert ist.

Auf der Grundlage des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) und den Förderbedingungen des Landes unterstützt die ISB Investoren, die das Angebot an bedarfs- und zeitgemäßem bezahlbaren Mietwohnraum in innerörtlichen und innerstädtischen Gebieten erhöhen und damit die soziale, kulturelle und freizeitbezogene Infrastruktur sowie die Versorgungsinfrastruktur in den Orts- und Stadtkernen erhalten oder verbessern.