Berndroth

Nördlich der Taunusstraße

Nördlich der Taunusstraße

Nördlich der Taunusstraße


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanentwurf “Nördlich der Taunusstraße“ der Ortsgemeinde Berndroth

 

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Berndroth hat in seiner Sitzung am 14. November 2023 den Bebauungsplanvorentwurf “ Nördlich der Taunusstraße“ gebilligt und die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB im gemeinsamen Verfahren nach § 4 a Absatz 2 BauGB beschlossen.

Anlass für die Ortsgemeinde Berndroth, das vorliegende Bauleitplanverfahren einzuleiten, ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage für ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO.

Der Geltungsbereich kann dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden und der Vorentwurf des Bebauungsplanes "Nördlich der Taunusstraße" einschließlich zugehöriger textlicher Festsetzungen, Begründung und Landschaftspflegerischer Begleitplan liegt in der Zeit vom

                                                               11. August 2025 bis einschließlich 12. September 2025

in der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Bauabteilung, Austraße 4, 65623 Hahnstätten während der Dienststunden sowie nach Vereinbarung öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.


Katzenelnbogen, den 30. Juli 2025

gez.

Lars Denninghoff

Bürgermeister


Unterlagen zur Offenlage: