Photovoltaik-Freiflächenanlagen - 1. Änderung

Offenlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Photovoltaik-Freiflächen" der Ortsgemeinde Flacht im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat Flacht hat in seiner Sitzung am 02. März 2023 beschlossen, dass aufgrund des § 4a Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekannt-machung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6) geändert worden ist, die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Photovoltaik-Freiflächenanlagen" öffentlich ausgelegt wird.
Es ist folgende Änderung vorgesehen (der räumliche Geltungsbereich kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden):
Ersatzlose Streichung der planungsrechtlichen Festsetzung Nr. 2.1 Absatz 6 (Die Breite der Freiflächen zwischen den Modulreihen muss mindestens 4,00 m betragen).
Es wird gleichzeitig darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor-mationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB und Monitoring nach § 4c BauGB, abgesehen wird.
Die Offenlage der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Photovoltaik-Freiflächenanlagen" der Ortsgemeinde Flacht erfolgt in der Zeit vom 03. April 2023 bis einschließlich 08. Mai 2023.
Die Bebauungsplanänderung liegt einschließlich der Begründung bei der Verbandsge-meindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Bauabteilung, Austraße 4, 65623 Hahnstätten, während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Desweitern kann nach § 4a Absatz 4 BauGB der Änderungsentwurf einschließlich Begründung im Internet unter
www.geoportal.rlp.de
eingesehen werden.
Während der Auslegung können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen die nicht rechtzeitig abgegeben werden, können unberücksichtigt bleiben.
Katzenelnbogen, den 17. März 2023
Lars Denninghoff
Bürgermeister
Unterlagen zur Offenlage: