4. Änderung und Erweiterung - Auf der Hostert

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan „4. Änderung und Erweiterung - Auf der Hostert“ der Ortsgemeinde Kaltenholzhausen gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kaltenholzhausen hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2026 den Bebauungsplanvorentwurf “4. Änderung und Erweiterung – Auf der Hostert“ gebilligt und die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB im gemeinsamen Verfahren nach § 4 a Absatz 2 BauGB beschlossen.
Anlass für die Ortsgemeinde Kaltenholzhausen, das vorliegende Bauleitplanverfahren einzuleiten, ist die Schaffung eines geplanten Freizeitgeländes mit Spielplatz und Bolzplatz.
Der Geltungsbereich kann dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden und der Vorentwurf des Bebauungsplanes "4. Änderung und Erweiterung – Auf der Hostert" einschließlich zugehöriger textlicher Festsetzungen und Begründung liegt in der Zeit vom
13. März 2026 bis einschließlich 15. April 2026
in der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Bauabteilung, Austraße 4, 65623 Hahnstätten während der Dienststunden sowie nach Vereinbarung öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Katzenelnbogen, den 02. März 2026
gez.
Lars Denninghoff
Bürgermeister
Unterlagen zur Offenlage:
- Bekanntmachungstext
- Vorblatt
- zeichnerische Festsetzungen
- textlichen Festsetzungen
- Begründung
- Landschaftsplanerischer Beitrag
- Landschaftsplanerische Karte
