Öffentlicher Teil
| TOP 1: |
| Genehmigung der Niederschrift der 15. Sitzung des Gemeinderates |
Die Niederschrift der 15. Sitzung vom 10.12.2025 wurde den Ratsmitgliedern übermittelt. Die Niederschrift wird in der vorliegenden Form genehmigt.
| Abstimmungsergebnis: | 10 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen | |
| 0 | Enthaltungen |
| TOP 2: |
| Beratung und Beschlussfassung über anstehende und geplante Investitionsvorhaben |
Zu diesem TOP begrüßt der Ortsbürgermeister den Kämmerer der Verbandsgemeinde, Herrn Dirk Roßtäuscher.
Der Vorsitzende informiert, dass die in der letzten Sitzung aufgestellte Investitionsplanung in Abstimmung mit dem Kämmerer der VG und den beiden Beigeordneten überarbeitet wurde. Für die geplanten Investitionen wäre nun keine Kreditaufnahme in 2026 mehr notwendig, da sich lediglich auf die wichtigsten Positionen in 2026 beschränkt wurde. Die weiteren geplanten Investitionen werden in den folgenden Jahren dann im Investitionsplan fortgeschrieben.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den vorgestellten Investitionsvorhaben gemäß dem vorgelegten Investitionsplan für 2026 zuzustimmen. Die Investitionen sollen nach Möglichkeit in 2026 ohne Kreditaufnahme erfolgen.
| Abstimmungsergebnis: | 10 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen | |
| 1 | Enthaltungen |
| TOP 3: |
| Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 |
Dirk Roßtäuscher stellt nochmals den Haushaltsplan 2026, der allen Ratsmitgliedern vorliegt, mit den veränderten Haushaltsansätzen vor und beantwortet Fragen der Ratsmitglieder.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Schönborn beschließt den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2026.
| Abstimmungsergebnis: | 11 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen | |
| 0 | Enthaltungen |
| TOP 4: |
| Information zum Sachstand der Projekte "Baugebiet Kreuzstrasse II" und "Errichtung Kindergarten am Sportplatz" |
Der Ortsbürgermeister informiert bzgl. des „Baugebietes Kreuzstraße II“, dass die Stellungnahmen zur ersten Offenlage des Bebauungsplanes vorliegen und in TOP 5 behandelt werden.
Bzgl. des Abwasserkanals hat der Ortsbürgermeister Kontakt mit den Verbandsgemeindewerken aufgenommen, um die Realisierung der Abwasserleitung für das gesamte Baugebiet, also die Fläche, die nach der Erschließung der ersten Häuserzeile neben der Kreuzstraße ansteht, zu klären. Ziel der Besprechung am 29.01.2026 mit dem Leiter der VG-Werke, dem Bauabteilungsleiter und dem Abwassermeister soll sein, frühzeitig Klarheit über die erforderlichen Schritte und Investitionen zu erhalten. Lt. den bisher vorliegenden Informationen ist eine neue Abwasserleitung bis zum Sammler im Bereich des Kirchberges erforderlich. Ggf. ergeben sich für die VG-Werke hierbei Möglichkeiten, die Abwasserableitungen aus den Wohngebieten Akazienweg und Ringstraße über die neue Abwasserleitung abzuführen und dadurch Entlastung im bisherigen Abwassernetz zu erreichen.
Im Rahmen der Offenlage des B-Planes ist auch die Anfertigung eines Schallschutzgutachtens gefordert. In Abstimmung mit dem Leiter der Bauabteilung und dem Büro Stadt-Land-Plus wurde hierzu bereits ein Angebot eingeholt.
Bzgl. der „Errichtung des Kindergartens am Sportplatz“ berichtet der Ortsbürgermeister, dass am 02.02.2026 ein Gespräch mit der Kreisverwaltung zur Abstimmung der nächsten Schritte und zur Aufstellung des B-Planes stattfindet.
Es wird kein Beschluss gefasst.
| TOP 5: |
| Beratung und Beschlussfassung über die Würdigung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf "Kreuzstraße II" |
Auf Beschlussfassung des Ortsgemeinderates Schönborn vom 02.07.2025 fand die
frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplanentwurfes "Kreuzstraße II" in der Zeit vom 21.11.2025 bis einschließlich 22.12.2025 im gemeinsamen Verfahren nach § 4a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) statt.
Die Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte hierbei im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich am 20.11.2025. Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich stellte für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sicher, dass jedermann für o.g. Zeitraum Einsicht in die Verfahrensunterlagen vornehmen konnte. Entsprechende Hinweise wurden in der Bekanntmachung getroffen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand ebenfalls im o.g. Zeitraum statt.
Im Zeitraum vom 21.11.2025 bis einschließlich 22.12.2025 wurden von Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und aus der Öffentlichkeit folgende Stellungnahmen schriftlich vorgebracht.
Herr Schad vom Planungsbüro Stadt-Land-Plus erläutert eingehend die Würdigungen des Planungsbüros. Die Einzelbeschlüsse über die einzelnen Stellungnahmen wurden wie folgt gefasst:
Beschluss:
Unter Verweis auf die Ausführungen der Kreisverwaltungen des Rhein-Lahn-Kreises
• Vor dem nächsten Verfahrensschritt erfolgt eine Klärung des zukünftigen Standorts der Kindertagesstätte, die Planung wird entsprechend
angepasst.
• Die von der UNB benannten, tierschützenden Maßnahmen werden nachrichtlich in die Hinweise der Textfestsetzungen aufgenommen,
Belange des Gesundheitsschutzes stehen diesen jedoch voran.
• Tippfehler und fehlerhafte Übernahmen in den Unterlagen werden nachrichtlich korrigiert.
• Zum nächsten Verfahrensschritt werden Ausgleichsflächen festgelegt.
• Zum nächsten Verfahrensschritt wird ein Entwässerugnskonzept erarbeitet.
• Die Aussagen der Unterlagen zum Brandschutz werden nachrichtlich ergänzt.
| Abstimmungsergebnis: | 11 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen | |
| 0 | Enthaltungen |
Beschluss:
Unter Verweis auf die Ausführungen des Landebetrieb Mobilität (LBM) Diez
• Eine Prüfung der Zufahrten zum Plangebiet erfolgt zum nächsten Verfahrensschritt.
• Eine Prüfung der Sichtweiten im Bereich der Zufahrten zum Plangebiet erfolgt zum nächsten Verfahrensschritt.
• Die Hinweise der Textfestsetzungen werden um Aussagen zu Einfriedungen entlang der Kreis- und Landesstraßen ergänzt.
• Zum nächsten Verfahrensschritt wird ein schalltechnisches Gutachten erstellt.
| Abstimmungsergebnis: | 11 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen | |
| 0 | Enthaltungen | |
Beschluss:
|
Unter Verweis auf die Ausführungen der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) Rheinland-Pfalz
Die Hinweise der Textfestsetzungen werden nachrichtlich um die Aussagen zu Kleindenkmälern und Grenzzeichen ergänzt.
| Abstimmungsergebnis: | 11 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen | |
| 0 | Enthaltungen |
Beschluss:
Unter Verweis auf die Ausführungen der Landwirtschaftskammer (LWK) Rheinland-Pfalz
Die Straßenplanung wird um einen Anschluss an das bestehende Wirtschaftswegenetz ergänzt.
| Abstimmungsergebnis: | 11 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen | |
| 0 | Enthaltungen |
Die Würdigungen des Planungsbüros werden als Anlage zum Protokoll beigefügt.
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Schönborn die Würdigung der
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
den Würdigungsvorschlägen.
| Abstimmungsergebnis: | 11 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen | |
| 0 | Enthaltungen |
| TOP 6: |
| Beratung und Beschlussfassung zum Thema PV-Freiflächenanlagen und Windkraftanlagen im Außenbereich der Ortsgemeinde |
- PV-Freiflächenanlagen
Der Vorsitzende informiert anhand einer Präsentation, die von der AERA zur Verfügung gestellt worden ist, über den derzeitigen Stand von PV-Freiflächenanlagen in der Verbandsgemeinde.
Bezüglich der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen wurde die Ortsgemeinde im Dezember von einer Firma angeschrieben. Diese möchte diesbezüglich mit der OG Kontakt aufnehmen und die Potentiale in unserer Gemarkung aufzeigen. Das Anschreiben und die Präsentation wurde den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Nach kurzer Beratung zu diesem Thema ist der Gemeinderat der Auffassung, dass in der Gemarkung keine Flächen vorhanden sind, die sich für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen eignen. Nach derzeitigem Kenntnisstand sollten die für diese Projekte benötigen Flächen mindestens 5 ha groß sein, damit sich die Anlagen wirtschaftlich rechnen.
- Windkraftanlagen
Folgender Sachstand liegt vor:
Auf Nachfrage des Vorsitzenden bei der AERA und beim Schwerpunkt-Forstamt für die Errichtung von Windkraftanlagen in Kastellaun, beabsichtigt Landesforsten in 2026 ein Interessenbekundungsverfahren, für alle Flächen die im Regionalen Raumordnungsplan und im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde für Windkraftanlagen vorgesehen sind, durchzuführen.
Ziel eines Interessenbekundungsverfahrens (IBV-Verfahren) ist in der Regel, einen umfassenden Marktüberblick zu erlangen. Es dient vorrangig der Feststellung, ob es Interessenten für die Übernahme der Aufgaben gibt, welche Preisvorstellungen zu diesen Leistungen existieren und welche Vorstellungen der Markt zur Art der Aufgabenerfüllung entwickelt.
Das Interessenbekundungsverfahren ist klar zu einem ggf. nachfolgenden Vergabeverfahren abzugrenzen und ersetzt dieses nicht.
Mehrere Ortsgemeinden der VG beabsichtigen, sich diesem Interessenbekundungsverfahren anzuschließen, d.h. die Flächen der Ortsgemeinden in dieses Ausschreibungsverfahren einzubringen.
Nach derzeitiger zeitlicher Planung soll das IBV-Verfahren im Sommer / Herbst gestartet werden. Derzeit ist die Nachfrage nach Windkraftstandorten von Seiten der Projektierer rückläufig. Grund hierfür sind die anhaltend überzeichneten EEG-Ausschreibungsrunden der Bundesnetzagentur. Die Ungewissheit durch die noch nicht erfolgte EEG-Novelle führt zusätzlich dazu, dass das Interesse der Projektierer zurzeit gering ist.
Die Marktlage ist im Augenblick so, dass sich neue Windkraftanlagen wirtschaftlich nicht rentabel betreiben lassen und deshalb auch die erzielbaren Pachteinnahmen merklich gesunken sind. Laut Landesforsten finden bei schon laufenden Projekten Nachverhandlungen durch die Projektierer aufgrund nicht mehr gegebener Wirtschaftlichkeit statt.
Die Abschätzung der Zuwendung für die umliegenden Gemeinden und ein Kartenausschnitt, der an einem fiktiven Beispiel für einen Windkraftstandort den Bereich zeigt, der für die Berechnung der Zuwendung relevant ist wurde den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Daraus ist auch zu ersehen, dass für jede Anlage getrennt die Berechnung durchgeführt werden muss. Die Berechnung als Beispiel nur für die Anlage, die Schönborn am nächsten kommt wird ebenfalls den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
| TOP 7: |
| Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Aufträgen |
7.1 Neubaugebiet Kreuzstraße II
Für die Erstellung eines Schallschutzgutachtens gemäß Stellungnahme, Punkt 3 LBM, wurde ein Angebot eingeholt.
Die Angebotssumme beläuft sich auf 6.122,55 Euro brutto.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung für die Erstellung eines Schallschutzgutachtens, vorbehaltlich der Klärung des Standortes Kindergarten, zu.
| Abstimmungsergebnis: | 11 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen | |
| 0 | Enthaltungen |
7.2 Für die Boden-Reinigungsmaschine in der Schönbornhalle soll ein zusätzlicher Akku angeschafft werden. Derzeit reicht die Kapazität des vorhandenen Akkus nicht aus um den Hallenboden ohne Unterbrechung zu reinigen.
Ein Angebot für einen zweiten Akku liegt vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung eines zweiten Akkus gemäß Angebot zu.
| Abstimmungsergebnis: | 11 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen | |
| 0 | Enthaltungen |
7.3 An der Schönbornhalle waren Reparaturen an der Außenbeleuchtung erforderlich. Die über Bewegungsmelder angesteuerte Außenbeleuchtung war ohne Funktion. Nach Überprüfung wurden defekte Bewegungsmelder und ein Außenstrahler erneuert.
Die Kugelleuchten rund um den Parkplatz und seitlich neben der Schönbornhalle wurden mit einer Astro-Schaltuhr nachgerüstet. Somit kann jetzt mit Einbruch der Dunkelheit bis zu einer voreingestellten Uhrzeit (derzeit 22:00 Uhr) die Zuwegung zur Schönbornhalle ausgeleuchtet werden und die beschädigten Steckdosen in der Schönbornhalle wurden durch geeignete und besonders robuste Steckdosen ausgetauscht.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen für die Beauftragung dieser beiden Elektroinstallationsarbeiten an der Schönbornhalle.
| Abstimmungsergebnis: | 11 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen | |
| 0 | Enthaltungen |
7.4 Angebot Fenstertausch Diezer Straße 5
Ein Angebot bei der Fa. Friedrich für den Austausch der Fenster im 1. OG und DG wurde eingeholt. Vor einer Vergabe sollen hier weitere Angebote eingeholt werden.
| TOP 8: |
| Verschiedenes |
Der Ortsbürgermeister informiert hier, dass
- er für die Speicherung der Unterlagen der Ratsmitglieder nach einer Cloud-basierten Lösung sucht und für die Weiterentwicklung der digitalen Ratsarbeit in Gruppenarbeit und für die Speicherung von Daten in einer Cloud verschiedene Software testet. Der Bericht erfolgt in der nächsten Sitzung.
- die Ortsgemeinde den Förderbescheid für das Regionale Zukunftsprogramm (LGRZN) erhalten hat und die Projekte jetzt bzgl. der Planung, Angebote und Umsetzung nun anzugehen sind. (z. B. Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED)
- der Ortsgemeinde ein Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer vorliegt. Hierzu wird den Ratsmitgliedern die Hundesteuersatzung mit Änderung mit dem Protokoll zur Verfügung gestellt.
- für den SV-Förderpreis „Jugend im Ehrenamt“ Anträge gestellt werden können. Die Unterlagen sollen dem Protokoll beigefügt werden.
- für das klimaangepasste Waldmanagement der Förderbescheid für 2026 vorliegt. Dieser soll ebenfalls dem Protokoll beigefügt werden.
Nichtöffentlicher Teil
| TOP 9: |
| Grundstücksangelegenheiten |
| TOP 10: |
| Mietangelegenheiten |
| TOP 11: |
| Personalangelegenheiten |
Öffentlicher Teil
| TOP 12: |
| Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil |
Es wurden keine Beschlüsse gefasst.
Der Vorsitzende dankt und schließt um 21:45 Uhr die Sitzung.
Thomas Refke, Ortsbürgermeister
