Bürgerinformation der Ortsgemeinde Schönborn

Bericht zur 18. Sitzung des Ortsgemeinderates Schönborn am Freitag, den 17.04.2026

TOP 1: Genehmigung der Niederschrift der 17. Sitzung des Gemeinderates

Die Niederschrift der 17. Sitzung des Gemeinderates vom 13.03.2026 wurde den Ratsmitgliedern zur Kenntnisnahme übermittelt.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

TOP 2: Einwohnerfragestunde

Der Bürger stellt Fragen zu TOP 8 und allgemein zum Thema Windkraft in der Verbandsgemeinde. Die Fragen hierzu werden vom Vorsitzenden beantwortet und auf den TOP 8 der Sitzung hingewiesen.

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung zu den LGRZN-Maßnahmen

Wie schon in der letzten Sitzung bekanntgegeben, sind die angemeldeten Maßnahmen genehmigt und die Umsetzung ist anzugehen.

Für das regionale Zukunftsprogramm „LGRZN“ wurde die Erneuerung und Umstellung auf LED-Technik der Straßenbeleuchtung genehmigt (Kapitel 2.1.5). Ein finales Angebot hierzu wurde bei der Süwag eingeholt. Es wird empfohlen den Leuchtentyp 2 mit 43 Leuchten auszutauschen. Diese Leuchten sind am ältesten und das höchste Einsparpotential.

Im LGRZN-Programm wurden hierzu 20.000 Euro angemeldet. Das Angebot der Fa. Süwag beläuft sich auf 17.679,41 Euro brutto.

Für die LGRZN-Maßnahmen am Spielplatz hat sich das Ratsmitglied Björn Martin um ein erstes Konzept zur Umsetzung mit Kosten gekümmert. Das Thema soll in der nächsten Sitzung beraten werden.

Beschluss: Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Schönborn die Beauftragung zur Erneuerung und Umstellung der 43 Straßenleuchten auf LED-Technik mit dem Leuchtentyp 2 an die Süwag gem. Angebot vom 13. April 2026 zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 4: Information zum Sachstand der Projekte "Baugebiet Kreuzstrasse II" und "Errichtung Kindergarten am Sportplatz"

  • Neubaugebiet Kreuzstraße II

Parallel zur bisherigen geplanten abwasserseitigen Erschließung der ersten Häuserzeile entlang der Kreuzstraße führt der Vorsitzende auch schon weitergehende Gespräche für die Erschließung der nächsten Ausbaustufen des Baugebietes. Mit den VG-Werken wurden Gespräche und ein Ortstermin am 31.03.2026 bezüglich der abwasserseitigen Erschließung des kompletten Baugebietes geführt.

Parallel dazu wurde mit den Grundstückseigentümern am Kirchberg wg. der Möglichkeiten für die Abwassertrasse Kontakt aufgenommen. Bezüglich der Finanzierung der Abwasserleitung ist zur Zeit davon auszugehen, dass von Seiten der VG-Werke kein finanzieller Beitrag zu erwarten ist.

  • Errichtung Kindergarten am Sportplatz

Bis Ende des Monats sollen die Unterlagen für die 1. Offenlage vom beauftragten Ingenieurbüro erstellt worden sein und vorliegen.

TOP 5: Information und Beratung zur Verkehrsschau 2026

Mit Schreiben vom 16.03.2026 hat das Ordnungsamt um Meldung von Punkten für eine Verkehrsschau gebeten. Folgende Punkte für die Verkehrsschau werden dem Ordnungsamt für die geplante Verkehrsschau gemeldet:

  1. Kreuzungsbereich Schaumburgerstraße und Kreuzstraße:

querende Schul- und Kindergartenkinder auf dem Weg von oder zur Bushaltestelle am Kindergarten oder innerorts; eine Geschwindigkeitsreduzierung z.B. auf 30 km/h und ggf. weitere Maßnahmen z.B. Geschwindigkeitsreduzierung im Zeitfenster morgens und mittags, sollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit angesprochen werden.

  1. Akazienweg: parkende Pkw der Anwohner auf der Straße
  2. Kreuzstraße: Parkverbot auf dem Randstreifen
  3. Diezerstraße L318: Parkverbot vor der Verkehrsinsel an der Bushaltestelle
  4. Birkenweg: Wendehammer

TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über die künftigen Modalitäten und Gebühren zur Nutzung der Schönbornhalle

Die Satzung zur Nutzung der Schönbornhalle wurde erstmals 1993 erstellt. Die Gebührenordnung wurde in 2001 und in 2004 aktualisiert. Es wird beabsichtigt, die Satzung zur Benutzung der Schönbornhalle und auch die Gebührenordnung entweder neu zu fassen oder zu aktualisieren. Hierzu liegen den Ratsmitgliedern verschiedene Satzungen der umliegenden Ortsgemeinden vor, sowie eine Übersicht. Der Vorsitzende hat die Satzungen und Gebühren der umliegenden Gemeinden ausgewertet und den Ratsmitgliedern vor der Sitzung übermittelt. Ebenso auch einen Entwurf für eine zeitgemäße neue Satzung. Der Rat spricht sich dafür aus, dass die Satzung auf Grundlage des vorgestellten Entwurfs aktualisiert werden soll. Der Vorsitzende soll durch die Verbandsgemeinde eine Satzung erstellen lassen. Für die Gebühren wird der Vorsitzende bis zur nächsten Sitzung einen Vorschlag ausarbeiten.

TOP 7: Beratung und Beschlussfassung zu Aufträgen

TOP 7.1: Beratung und Beschlussfassung zu Aufträgen

- Bodenschwellen Weiherstraße -

Für die Montage von Bodenschwellen gem. Beschluss in der 13. Sitzung vom 29.10.2025 liegt ein Angebot vor.

Beschluss: Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Schönborn die Beauftragung der Arbeiten für die Herstellung von Fundamenten zur Befestigung von Bodenschwellen in der Weiherstraße die Firma Dieter Maxeiner aus Schönborn gem. Angebot vom 12.04.2026 über 1.309 Euro brutto. Die Finanzmittel werden aus der Invest.-Maßnahme Friedhof-Pflasterung (5.000 Euro) genommen, da in diesem Jahr nach derzeitigem Kenntnisstand wegen der Baustelle der Kirchengemeinde diese Maßnahme nicht zur Ausführung kommt.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

TOP 8: Beratung und Beschlussfassung anlässlich der 2. Offenlage der 1. Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes (RROP) und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich

Die 1. Teilfortschreibung des regionalen Raumordnungsplans Mitterhein-Westerwald 2017 zum Kapitel 3.2 (Energiegewinnung und -versorgung) – 2. Anhörung und Beteiligung nach § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetzt (ROG) i. V. m. § 6 Abs. 4 Landesplanungsgesetz (LPlG) und § 10 Abs. 1 LPlG ist erfolgt. Am 26.02.2026 fand in Lahnstein die Sitzung der Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald statt. In dieser hat die Regionalvertretung des 2. Planentwurf zur 1. Teilfortschreibung des regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein-Westerwald 2017 zum Kapitel 3.2 für das Anhörungsverfahren und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 3 ROG sowie dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Die erneute Beteiligung bezieht sich auf die gegenüber der 1. Offenlage geänderten Planinhalte. Die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald informiert die Kommunen, die Träger öffentliche Belange und die Öffentlichkeit übe die 2. Anhörung und Beteiligung nach § 9 Abs. 3 ROPG i. v. m. § 6 Abs. 4 LPlG und § 10 Abs. 1 LPlG. Der Planentwurf besteht aus zur Verfügung gestellten Unterlagen. Er besteht aus dem geänderten Textteil zu Kapitel 3.2 mit Zielen und Grundsätzen einschließlich deren Begründung/Erläuterung und der Gesamtkarte. Dem Planentwurf ist als gesonderter Bestandteil der Begründung der Umweltbericht inkl. Flächensteckbriefe zur Abschätzung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen beigefügt. Die Änderungen des Entwurfs der Regionalplankarte sind in einer Übersichts- und Differenzkarte informativ hervorgehoben und mit zusätzlichen Informationen in verschiedenen Steckbriefen der Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald dargestellt. Weiterhin ist dem Planentwurf auch die Methodik zur Steuerung der Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik zur 1. Teilfortschreibung des RROP 2017 sowie ein Vergleichsdokument zum Entwurf der textlichen Festlegungen unter Kenntlichmachung der Änderungen zur 1. Offenlage beigefügt. Es gilt zu beachten, dass Anregungen und Bedenken gem. § 9 Abs. 3 ROG i. V. m. § 6 Abs. 4 LPlG nur auf die Inhalte, die zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führen, vorgebracht werden können. Die im Vergleich zum ersten Planentwurf geänderten textlichen Festsetzungen und zusätzlich ausgewiesenen oder zurückgenommenen Gebiete sind in den Unterlagen kenntlich gemacht. Ergänzende Informationen sind im Umweltbericht und der Methodik, dargelegt. Nach § 9 Abs. 3 ROG i. V. m. § 6 Abs. 4 LPlG wird der Planentwurf vom 24.03.2026 bis einschließlich 21.04.2026 bei den Kreisverwaltungen der Region Mittelrhein-Westerwald, der Stadtverwaltung Koblenz sowie der Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald öffentlich ausgelegt und kann dort während der genannten Zeiten eingesehen werden. Anregungen und Bedenken können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 5. Mai 2026) schriftlich oder elektronisch gegenüber der Planungsgemeinschaft (PlanungsgemeinschaftMittelrhein-Westerwald@sgdnord.rlp.de) oder gegenüber den auslegenden Stellen zur entsprechenden Weiterleitung vorgebracht werden.

Der Rat diskutiert die unterschiedlichen und in der Gemarkung stark voneinander abweichenden Pläne des RROP und des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde. Im RROP ist die Waldfläche beginnend im Staatsforst bei Habenscheid / Bärbach entlang der Rintstraße von der Gemarkungsgrenze Richtung Diez, ab der Fuchsenhöhle über Karlskopf, Tannenkopf, Hühnerkopf bis zum Ergenstein und weiter bis in die Nähe der Hohlenfels nicht als Gebiet für die Windenergie eingeplant. Dagegen ist diese Fläche nahezu vollständig im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde aufgeführt. Nach kurzer Beratung ist der Gemeinderat der Auffassung, dass zur 2. Offenlage des RROP keine Einwände hervorgebracht werden.

  1. Offenlage des Flächenutzungsplans für die Vorrangflächen Windenergie in der Verbandsgemeinde und hierzu die Information der Bevölkerung.

 

Nach Auffassung des Gemeinderates ist kritisch zu hinterfragen, warum in der Gemarkung Schönborn so viele Sondergebiete für Windenergie ausgewiesen werden sollen.

Insbesondere die als Konzentrationsfläche 1 bezeichnete Waldfläche beginnend im Staatsforst bei Habenscheid / Bärbach entlang der Rintstraße von der Gemarkungsgrenze Richtung Diez, ab der Fuchsenhöhle über Karlskopf, Tannenkopf, Hühnerkopf bis zum Ergenstein und weiter bis in die Nähe der Hohlenfels ist als Gebiet für die Windenergie eingeplant. Diese Fläche allein beträgt 717 ha und entspricht einem Flächenanteil von 4,5 % an der gesamten ausgewiesenen Fläche von 6,8 % für Sondergebiete Wind in der Verbandsgemeinde. Der Vorsitzende soll kurzfristig einen Termin mit dem Bürgermeister, Herr Denninghoff, und dem Leiter der Bauabteilung Herrn Würmlin anberaumen, zwecks Klärung des Sachverhalts. Die aktuell vorliegenden Fakten sind zu benennen, also die Anzahl der Windenergieanlagen, welche Anlagen, Typ, Höhe, usw.

Es stellt sich die Frage, ob die Konsequenzen für den Wald insgesamt dem Verbandsgemeinderat bei der Beschlussfassung zum Flächennutzungsplan bewusst war, z.B. dass der Wald auf Jahre während der Bauzeit der Anlagen nicht oder nur sehr eingeschränkt für die Naherholung nutzbar sein wird und durch den baulichen Eingriff letztlich gravierende und langfristige Veränderungen des Waldes einhergehen, die nicht mehr zu korrigieren sind. In Abstimmung mit dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Herrn Denninghoff, soll kurzfristig eine Einwohnerversammlung zu diesem Sachverhalt terminiert werden.

TOP 9: Verschiedenes

  • Carsten Müller hat in Eigenleistung ein neues Zugangstor zum Spielplatz eingebaut. Er hat auch das Material und die Kosten für das Verzinken übernommen.

 

  • Der Seniorenausflug findet am 7. Mai statt. Die Planung übernimmt zur Zeit Hartmut Siebert. Es liegen über 30 Anmeldungen vor.

 

  • Die Stühle in der Schönbornhalle wurden von unserer neuen Reinigungskraft einmal komplett gereinigt. Die Sitzbezüge der Stühle sehen jetzt wieder passabel aus.

 

  • Der Kindergarten hat den ersten Termin für Waldwochen am Lohrheimer-Eck mitgeteilt.

 

  • Für den Verkauf des Grundstücks 253 in Flur 9 ist eine Verzichtserklärung durch die Ortsgemeinde abzugeben.

TOP 13: Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil

Es wurden keine Beschlüsse gefasst.

Die vollständige Niederschrift ist in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeinde Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen sowie im Ratsinformationssystem einsehbar.

Thomas Refke,

Ortsbürgermeister