Bürgerinformation der Ortsgemeinde Oberneisen

TOP 1:

Begrüßung

Vorsitzender Pelk eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung des Ortsgemeinderates und stellt fest, dass mit Einladung vom 11.09.2025 und mit Veröffentlichung im Mitteilungsblatt form- und fristgerecht eingeladen wurde.

TOP 2:

 Verpflichtung eines Ratsmitgliedes

Ortsbürgermeister Pelk verpflichtet das neue Ratsmitglied Herbert Kaiser durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. Die Pflichten des Ratsmitgliedes ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO.

TOP 3:

Wahl eines weiteren Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Frau Anke Isselbächer wurde aus dem Amt der Beigeordneten entlassen und legte zugleich ihr Ratsmandat nieder. Christian Conradi wurde als 3. Beigeordneter entlassen.

Für die Wahl des 2. Beigeordneten beauftragt der Vorsitzende die beiden Ratsmitglieder Axel Saueressig und Chris Weyrich mit der Auszählung der Stimmen.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei Wahlen gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung.

a. Beigeordnete(r):

Zur Wahl als Beigeordnete(r) wird Herr Christian Conradi und Frau Christiane Tabor-Stambke, die ihr Einverständnis zuvor schriftlich eingereicht hatte, vorgeschlagen. Es folgt eine geheime Abstimmung mit Stimmzetteln. Der Ortsbürgermeister und die zuvor bestimmten Ratsmitglieder zählen die Stimmen des ersten Wahlgangs aus:

Christian Conradi:                          5 Stimmen

Christiane Tabor-Stambke:           5 Stimmen

Daraufhin erfolgt ein zweiter Wahlgang:

Christian Conradi:                          6 Stimmen

Christiane Tabor-Stambke:           4 Stimmen

Somit ist Herr Christian Conradi zum Beigeordneten gewählt.

Der Ortsbürgermeister ernennt Herrn Christian Conradi zum 2. Beigeordneten der Ortsgemeinde Oberneisen, unterzeichnet die Ernennungsurkunde und händigt sie Herrn Conradi aus. Anschließend wird Herrn Conradi vereidigt und in sein Amt eingeführt.

b. Weitere Beigeordnete:

Zur Wahl als weitere Beigeordnete wird Frau Christiane Tabor-Stambke vorgeschlagen. Es folgt eine geheime Abstimmung mit Stimmzetteln. Der Ortsbürgermeister und die zuvor bestimmten Ratsmitglieder zählen die Stimmen aus:

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Somit ist Frau Christiane Tabor-Stambke zur 3. Beigeordneten gewählt.

Die Vereidigung und Einführung in das Amt erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt, da Frau Tabor-Stambke bei der Sitzung nicht anwesend ist.

 TOP 4:

Einwand letztes Protokoll

Der Ortsgemeinderat Oberneisen stellt fest, dass im Protokoll der 6. Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt „Wahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter

1. Rechnungsprüfungsausschuss“ die Vertreterin für Frau Silke Schäfer-Keim unrichtig mit Frau Heide Nickel angegeben wurde. Richtig ist Frau Heidi Lock.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Oberneisen beschließt, das Protokoll der 6. Sitzung des Ortsgemeinderates unter dem Tagesordnungspunkt „Wahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter 1. Rechnungsprüfungsausschuss“ berichtigen.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 5:

Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hundesteuersatzung

Sachverhalt:

Die Hundesteuer wird aufgrund geänderter rechtlicher Grundlagen neu gefasst. §8 Gefährliche Hunde wird hinzugefügt und Hunde, die zur Gewinnerzielung dienen, fallen ab sofort unter dem ebenfalls hinzugefügten §7a. Zudem wird in §7 die Steuerbefreiung für Jagdhunde und Hütehunde ab 20 Tieren mit aufgenommen.

Ein Satzungsentwurf ist beigefügt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Oberneisen beschließt die Neufassung der Hundesteuersatzung in vorgelegter Form.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 6:

Jahresrechnung und Entlastung 2024

Gem. § 22 GemO nehmen Ortsbürgermeister Peter Pelk und der 1. Beigeordnete Axel Saueressig weder an der Beratung noch der Beschlussfassung teil.

1. Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Oberneisen beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2024 (§ 114 Abs. 1 Satz 1 GemO). Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

2. Beschluss

Der Ortsgemeinderat Oberneisen beschließt die Entlastung des Ortsbürgermeisters, den Beigeordneten der Ortsgemeinde, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Aar-Einrich für das Haushaltsjahr 2024 vor (§ 114 Abs. 1 Satz 2 GemO).

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 7:

Beratung und Beschlussfassung über Bauvoranfragen und Bauanträge

Antrag auf Baugenehmigung nach § 70 LBauO; Flur 13, Flurstück 1/3, Umwidmung Kalothermhalle zu Magazin

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Oberneisen beschließt im gemeindlichen Einvernehmen, zu dem vorliegenden Antrag, Umwidmung Kalothermhalle zu Magazin, Flur 13, Flurstück 1/3 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Bauantrag für das Flurstück 45/19, Flur 10

Dem Gemeinderat liegt ein Bauantrag für das Flurstück 45/19, Flur 10, vor. Das bestehende Wohngebäude weist eine Geschossigkeit von 2,5 Geschossen auf. Laut dem mittlerweile rechtskräftigen Bebauungsplan sind an dieser Stelle jedoch nur zwei Vollgeschosse zulässig. Das Gebäude wurde bereits errichtet, bevor der Bebauungsplan in Kraft trat. Zur rechtlichen Absicherung wurde eine Befreiung von den Festsetzungen beantragt. Eine Zustimmung der Verbandsgemeinde liegt derzeit noch nicht vor. Die Ortsgemeinde beabsichtigt, einen Antrag auf Zuwendung im Rahmen der Dorferneuerung zu stellen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Oberneisen beschließt, einen Antrag auf Zuwendung im Rahmen der Dorferneuerung zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 8:

Auftragsvergabe

Beschluss:

1: Der Ortsgemeinderat Oberneisen genehmigt, die Anschaffung der fünf Picknicktischen zum Preis von 2000,00 € netto zzgl. MwSt. im Nachgang.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

2: Der Ortsgemeinderat Oberneisen genehmigt, die Anschaffung der zwei Fahrradanlehner zum Preis von 500,00 € netto zzgl. MwSt. im Nachgang.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

3: Der Ortsgemeinderat Oberneisen beschließt den Auftrag zur Herstellung der Pflasterfläche für die Aufstellung der Blechgarage, an den günstigsten Bieter zum Angebotenen Preis von 10.711,50 € netto zzgl. MwSt. zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

4: Es liegt noch kein Angebot des Ingenieurs vor, somit verschiebt sich die Beschlussfassung.

5: Der Ortsgemeinderat Oberneisen beschließt den Auftrag zur Herstellung des Wasserdurchlasses am Waldrand zur Gemarkung Lohrheim, an den günstigsten Bieter zum Angebotenen Preis von 3.756,00 € netto zzgl. MwSt. zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

6: Der Ortsgemeinderat Oberneisen beschließt den Auftrag zur Beseitigung von Unkraut auf den Fußwegen vom Friedhof, an den günstigsten Bieter zum Angebotenen Preis von 3.870,00 € netto zzgl. MwSt. zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen

TOP 9:

Beratung über die Informationsveranstaltung zu Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindewald

Ortsbürgermeister Pelk teilt mit, dass die Informationsveranstaltung zur Windkraftenergie nur dünn besucht war. Dennoch wird das Thema Windenergie weiterhin verfolgt.

TOP 10:

Mitteilung des Ortsbürgermeister

  • Die Schilder für den Kirmesumzug verursachen Kosten in Höhe von ca. 1.000 Euro.
  • Am 24.07.2025 kam es in Oberneisen zu einem Vorfall mit einer Ölspur. Der Verursacher ist bekannt.
  • Ein Mitbürger aus der Nachbargemeinde hatte sich über die Pflege einiger Gräber beschwert. Der Sache wurde sich bereits angenommen.
  • Das Bestattungsgesetz wurde geändert. In diesem Zusammenhang muss sich die Ortsgemeinde über mögliche alternative Bestattungsformen Gedanken machen.
  • Die Straßensammlung des Volksbundes wird in diesem Jahr nicht durchgeführt.
  • Die Haushaltsberatung findet Anfang November statt; ein konkreter Termin wird noch mit der Verwaltung abgestimmt.
  • Der Ortsbürgermeister erkundigt sich, wer Interesse an einem Heimatjahrbuch hat.
  • Die Straßenbeleuchtung fällt derzeit häufiger aus. Es wird ein Angebot von der Syna eingeholt, um zu prüfen, ob eine vollständige Sanierung oder lediglich eine punktuelle Reparatur sinnvoller wäre.
  • Die Veröffentlichung des Protokolls im Mitteilungsblatt erfolgt weiterhin wie gewohnt; eine Zusammenfassung ist nicht vorgesehen.

 TOP 11:

Mitteilung des 1. Beigeordneten

1. Beigeordneter Saueressig teilt mit, dass die Bestandsaufnahme der Gemeindegrundstücke abgeschlossen ist. Es liegt ein vollständiger Überblick über die aktuell verpachteten Flächen vor. Für die Ratsmitglieder wurde eine Übersicht erstellt, aus der auch die Einnahmen einzelner verpachteter Flächen hervorgehen.

Auf Grundlage dieser Daten wird vorgeschlagen, einheitliche Pachtpreise für Flächen im Innen- und Außenbereich festzulegen sowie eine Mindestpacht für kleinere Flächen zu definieren. Darüber hinaus sollen Preisvorschläge für mögliche Flächenverkäufe erarbeitet werden.

TOP 12:

Einwohnerfragestunde

Es liegen keine Wortbeiträge vor.

TOP 13:

Fragen der Ratsmitglieder

  • Frau Heide Nickel weist darauf hin, dass gemäß § 41 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz die Niederschrift über die Ratssitzung den Ratsmitgliedern spätestens innerhalb eines Monats zuzuleiten ist. Der Ortsbürgermeister erklärt das die letzten Protokolle Urlaubs und Krankheitsbedingt später erfolgten.
  • Weiter beschwert sich Frau Heide Nickel über das Verhalten des Ortsbürgermeisters ihr gegenüber in der Öffentlichkeit und über die Entfernung einer nicht giftigen Pflanze am Kindergartengelände. Der Ortsbürgermeister nimmt dies zu Kenntnis.


Es folgte eine Sitzungsunterbrechung von 22:17 Uhr bis 22:20 Uhr. Der Ortsbürgermeister bedankt sich bei dem anwesenden Bürger und verabschiedet sie.

 

Die Tagesordnungspunkte 14 – 21 werden im nichtöffentlichen Teil beraten und beschlossen.

 

TOP 22:

Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil

Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe befanden sich keine Zuhörer mehr im Sitzungsraum, daher wurde von einer weiteren öffentlichen Bekanntgabe abgesehen.


Das vollständige Protokoll ist in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Standort Katzenelnbogen, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen sowie im Ratsinformationssystem einsehbar.