Bürgerinformation der Ortsgemeinde Oberneisen

Oberneisen.

 

TOP 1:

Begrüßung

Vorsitzender Pelk eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung des Ortsgemeinderates und stellt fest, dass mit Einladung vom 05.02.2026 und mit Veröffentlichung im Mitteilungsblatt form- und fristgerecht eingeladen wurde.

Er begrüßt alle Anwesenden zur Sitzung. Anschließend erfolgt die Feststellung der Beschlussfähigkeit – die gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder ist anwesend und somit ist der Ortsgemeinderat beschlussfähig.

Die Tagesordnung ist allen Ratsmitgliedern mit der Einladung fristgerecht zugegangen.

Es wird kein Antrag auf Änderung zu vorliegender Tagesordnung gestellt.

Der Ortsbürgermeister heißt alle anwesenden Bürgerinnen und Bürger, sowie die anwesenden Gäste der Verbandsgemeinde Aar-Einrich herzlich willkommen.

TOP 2:

Einwand letztes Protokoll

Das Ratsmitglied Heide Nickel bittet, unter TOP 13 der letzten Sitzung, vom 17.12.2025 den von ihr verfassten Einwand mit aufzunehmen. Der von ihrem vorgelesenen Einwand befindest sich als Anlage im Original der Niederschrift.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Oberneisen beschließt, den vorgelesenen Einwand von Heide Nickel, als Korrektur des letzten Protokolls vom 17.12.2025, aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

2

Ja-Stimmen

 

7

Nein-Stimmen

 

2

Enthaltungen

Herr Pelk weist zudem unter TOP 8 darauf hin, dass die Namen „Heide Lock“ in „Heidi Lock“ sowie „Christian“ in „Christiane“ zu berichtigen sind.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Oberneisen beschließt, die genannten Korrekturen der Namen unter TOP 8 der letzten Sitzung vom 17.12.2025, von „Heide Lock“ in „Heidi Lock“ sowie „Christian“ in „Christiane“ zu berichtigen.

Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

1

Enthaltungen

TOP 3:

Erneute Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2026

Um 19:21 Uhr erscheint ein weiterer Bürger zur Sitzung.

Die Kommunalaufsicht fordert den Ortsgemeinderat auf, den Haushalt 2026 neu zu beschließen und dabei entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Insbesondere sollen entweder Einsparungen vorgenommen oder zusätzliche Einnahmequellen generiert werden.

Der Ortsgemeinderat berät und diskutiert in diesem Zusammenhang die Einführung einer Pferdesteuer.

Weiterhin wird beraten, künftig auf die Raummiete des alten Rathauses, das derzeit als Lager genutzt wird, zu verzichten. Zudem sollen die zurzeit noch in Prüfung stehenden Pachtverträge überprüft, angehoben und in Einzelfällen Veräußerungen in Betracht gezogen werden. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Mietkosten für die Grillhütte der Ortsgemeinde sowohl für Ortsansässige als auch für auswärtige Mieter um 20 % zu erhöhen.

Ferner ist beabsichtigt, die Hebesätze für die Grundsteuer A, B und die Hundesteuer wie folgt anzupassen:

Grundsteuer A 460%,

Grundsteuer B 500% und eine 20% Erhöhung der Hundesteuer.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Oberneisen beschließt folgende Maßnahmen in den Haushaltsplan 2026 aufzunehmen:

  • Prüfung der eventuellen Einführung einer Pferdesteuer
  • Möglichst schnell das provisorische Büro des alten Rathauses aufzugeben
  • Überprüfung, Anhebung sowie ggf. Veräußerung von Pachtverträgen
  • Erhöhung der Grundsteuerhebesätze

Grundsteuer A auf 460 %

Grundsteuer B auf 500 %

Hundesteuer plus 20 %

  • Erhöhung der Miete für die Grillhütte um 20 %

 

Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

 

4

Nein-Stimmen

 

2

Enthaltungen

Yannis Peter verlässt um 20.25 Uhr die Sitzung.

TOP 4:

Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlage "Mühlstraße, Teilstrecke" als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr

Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (LStrGRP) sind Verkehrsanlagen für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Über die Widmung zur Gemeindestraße hat der Ortsgemeinderat Oberneisen einen Widmungsbeschluss zu fassen.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberneisen beschließt das Flurstück 62/1 –teilweise- (Flur 9) „Mühlstraße, Teilstrecke“ als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Als Beginn und Ende der gewidmeten Flächen werden die parallel verlaufenden Grundstücke Flurstück 14 und Flurstück 63 (Flur 9) festgelegt. Die gewidmete Strecke ist im beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Niederschrift ist, markiert.

Abstimmungsergebnis:

11

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

TOP 5:

Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlage "Kaltenbachstraße, Teilstrecke" als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr

Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (LStrGRP) sind Verkehrsanlagen für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Über die Widmung zur Gemeindestraße hat der Ortsgemeinderat Oberneisen einen Widmungsbeschluss zu fassen.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberneisen beschließt das Flurstück 35/12 (Flur 10) „Kaltenbachstraße, Teilstrecke“ als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Als Beginn und Ende der gewidmeten Fläche wird das parallel verlaufende Grundstück Flurstück 35/13 (Flur 10) festgelegt. Die gewidmete Strecke ist im beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Niederschrift ist, markiert.

Abstimmungsergebnis:

11

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

TOP 6:

Ausbau der Gemeindestraße "Kaltenbachstraße"

TOP 6.a:

Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung der Ingenieurleistungen für die Verkehrsanlagen

Herr Würmlin von der Verbandsgemeinde Aar-Einrich erklärt, dass für die Ausbauplanung der gemeindlichen Verkehrsanlagen die Ingenieurleistungen auszuschreiben sind. Zudem erläutert er die Gründe, weshalb die Ausschreibung bereits zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen soll.

Unterhalb der EU-Schwellenwerte genügt in der Regel die Einholung von drei Angeboten; bis zu einem geschätzten Auftragswert von 25.000 € netto ist eine Direktbeauftragung möglich.

Da die Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen sowie für Wasser- und Mischwasserleitungen als gleichartig zu werten sind und das geschätzte Gesamthonorar 25.000 € netto übersteigt, ist eine öffentliche Ausschreibung durch die Zentrale Vergabestelle der Verwaltung durchzuführen.

Anschließend beantwortet Herr Würmlin die Fragen der Ratsmitglieder.

Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Oberneisen im Rahmen des Ausbaus der "Kaltenbachstraße", die Ingenieurleistungen für den Ausbau der gemeindlichen Verkehrsanlagen zusammen mit den Ingenieurleistungen der VGW Aar-Einrich für die Wasser- und Mischwasserleitung, durch die Zentrale Vergabestelle der Verwaltung öffentlich auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis:

11

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

TOP 6.b:

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von geotechnischen Untersuchungen

Zur Erstellung der Ausbauplanung benötigt das noch zu beauftragende Ingenieurbüro zwingend eine geotechnische Untersuchung zur Bewertung der Standfestigkeit und Materialbelastung.

Die Verwaltung hat ein entsprechendes Ingenieurbüro um die Abgabe eines Honorar-angebotes gebeten. Das Honorarangebot lag jedoch bis zum Sitzungstag nicht vor wodurch der Vorsitzenden ermächtigt werden soll, den Auftrag bis zu 7.500 € (mit Überschreitung bis zur Wirtschaftlichkeitsgrenze) zu vergeben

Eine Aufteilung der Kosten erfolgt im Verhältnis 1/3 OG Oberneisen sowie 1/3 VGW (Betriebszweig Wasser) und 1/3 VGW (Betriebszweig Abwasser).

Beschluss:

Alternativ beschließt der Ortsgemeinderat Oberneisen den Vorsitzenden zu ermächtigen, eine Vergabe der Honorarleistungen für die Erstellung eines geotechnischen Gutachtens bis zu einem Honorar von maximal 7.500 € brutto vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

11

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

TOP 6.c:

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Leistungen zur Überprüfung des Verdachts auf Kampfmittelbelastung

In der jüngeren Vergangenheit wurde von bauausführenden Firmen die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich einer etwaigen Kampfmittelbelastung gefordert, so dass die Verwaltung die Uxo Pro Consult GmbH um Angebotsabgabe gebeten hat und dieses ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Auch hier erfolgte eine Aufteilung der Kosten von 1/3 OG Oberneisen sowie 1/3 VGW (Betriebszweig Wasser) und 1/3 VGW (Betriebszweig Abwasser).

Darüber hinaus liegt ein Honorarangebot für die gesamte Ortslage Oberneisen zu einem Preis von 4.855,20 € vor.

Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Oberneisen die Leistungen zur

Überprüfung des Verdachts auf Kampfmittelbelastung für die gesamte Ortslage

an die Uxo Pro Consult GmbH zu dem angebotenen Preis von

4.855,20 € brutto zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimmen

 

1

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

TOP 7:

Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Ingenieurleistungen zur hydraulischen Überprüfung der Kaltenbach

Herr Würmlin erklärt, dass die Verbandsgemeindewerke das Ingenieurbüro Kämpfer um Honorarangebote für einen hydrodynamischen Nachweis der Kaltenbachverrohrung gebeten haben. Dieser soll den Bereich Oberneisen sowie optional das Einzugsgebiet Netzbach/Kaltenholzhausen betrachten, wobei Letzteres technisch sinnvoll ist und nur ca. 4.000 € brutto mehr kostet.

Der Ortsgemeinderat diskutiert darüber, die erweiterte Variante nur dann in Betracht zu ziehen, wenn sich die Ortsgemeinden Netzbach und Kaltenholzhausen ebenfalls an den Kosten beteiligen.

Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Oberneisen die Ingenieurleistungen zur hydraulischen Überprüfung der Kaltenbachverrohrung an das Ingenieurbüro Kämpfer zu dem angebotenen Honorar von 16.091,47 € (alternativ: 12.140,55 € brutto) zu vergeben, sofern sich die Ortsgemeinden Netzbach und Kaltenholzhausen jeweils an den zusätzlichen Kosten von 2.000 € beteiligen; andernfalls beschränkt sich die Beauftragung auf die Gemarkung Oberneisen.

Abstimmungsergebnis:

11

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

TOP 8:

Beratung und Beschlussfassung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Bornwiese - Im Nassgeländ"

Der Ortsgemeinderat Oberneisen hat in seiner Sitzung am 28. Juli 2022 die Einleitung des Änderungsverfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Bornwiese – Im Nassgeländ" beschlossen. Als Änderungsinhalt sollte das Grundstück 65/26 in Flur 7 der Gemarkung Oberneisen von einer nicht-überbaubaren Grundstücksfläche in eine überbaubare Grundstücksfläche geändert werden, damit auf diesem die Errichtung von baulichen Anlagen möglich ist.

Darüber hinaus sollte in diesem Zuge die überbaubare Grundstücksfläche mehrerer Grundstücke neu festgesetzt werden, ebenso die Festsetzung von Baugrenzen anstelle von Baulinien sowie einer öffentlichen und privaten Verkehrsfläche (Grund-stück 35/4 in Flur 7).

Aufgrund der damals berechneten Kosten für die innere und äußere Erschließung wurde das Verfahren nicht über den Änderungsbeschluss hinaus weitergeführt.

Im Rahmen einer kürzlich erfolgten Baubesprechung hat der Eigentümer des Grund-stückes 65/26 in Flur 7 der Gemarkung Oberneisen seinen Wunsch auf Errichtung von Gebäuden noch einmal bekräftigt, so dass sich der Änderungsinhalt nur noch auf v.g. Grundstück sowie die Festsetzung einer privaten Verkehrsfläche (Grundstückes 35/4 in Flur 7) beziehen soll.

Da für die Erstellung der Verfahrensunterlagen oder erforderlichen Gutachten die Beauftragung entsprechender Ingenieurbüros notwendig wird, ist die Kostenüber-nahme durch den Vorhabenträger im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages im Vorfeld zu regeln.

Beschluss:

Unter Aufhebung des Änderungsbeschlusses vom 28. Juli 2022 beschließt der Ortsgemeinderat Oberneisen die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Bornwiese – Im Nassgeländ" mit folgendem Inhalt:

  1. Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche für das Grundstück 65/26 in Flur 7 der Gemarkung Oberneisen

 

  1. Festsetzung einer privaten Verkehrsfläche für das Grundstück 35/4 in Flur 7 der Gemarkung Oberneisen

 

aus o.g. Gründen zuzustimmen und im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 BauGB durchzuführen.

 

Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Behörden und der Öffentlichkeit nach § 4 Absatz 1 BauGB und § 3 Absatz 1 BauGB wird verzichtet. Die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 BauGB soll gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Absatz 2 BauGB durchgeführt werden (gemeinsames Verfahren nach § 4a Absatz 2 BauGB).

 

Im Rahmen der ortsüblichen Bekanntmachung der Änderung ist darauf hinzuweisen, dass in diesem Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB und Monitoring nach

§ 4c BauGB, abgesehen wird.

Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

1

Enthaltungen

TOP 9:

Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung bzw. Vergabe von Ingenieurleistungen zur Überrechnung des Hochwasserrückhaltebeckens Kaltenbach und Durchführung einer vertieften Sicherheitsprüfung

Da für den Beschluss notwendige Informationen noch fehlen, wird vorgeschlagen, die Entscheidung zu vertagen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Oberneisen beschließt, die Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung bzw. Vergabe von Ingenieurleistungen zur Überprüfung des Hochwasserrückhaltebeckens Kaltenbach sowie zur Durchführung einer vertieften Sicherheitsprüfung zu vertagen, bis die hydraulische Überprüfung durchgeführt worden ist.

Abstimmungsergebnis:

11

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

Um 21:39 Uhr verlassen Herr Markus Würmlin und ein Bürger die Sitzung.

TOP 10:

Beratung und Beschlussfassung über Bauvoranfragen und Bauanträge

  • Antrag auf Baugenehmigung nach § 67 LBauO; Nutzungsänderung von Flur 11, Flurstück 55/2.

 

Der Bauantrag liegt den Ratsmitgliedern vor und wurde vom Bauherrn vollständig eingereicht. In der Stellungnahme seitens der VG bestehen keine Bedenken.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Oberneisen beschließt im gemeindlichen Einvernehmen, dem vorliegenden Antrag der Nutzungsänderung auf dem Grundstück in Flur 11 Flurstück 55/2, zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

11

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

Um 21.40 Uhr erfolgt eine Sitzungsunterbrechung. Die Sitzung wird um 21.45 Uhr fortgesetzt.

TOP 11:

Beratung und Beschlussfassung über Auftragsvergaben

Es lagen keine Wortbeiträge zu diesem Tagesordnungspunkt vor.

TOP 12:

Mitteilung des Ortsbürgermeister

Der Ortsbürgermeister Pelk teilt folgendes den Ratsmitgliedern mit:

  • Die Jugendsammelwoche findet vom 23.04.2026 bis 02.05.2026 statt. Anmeldefrist ist bis zum 23.03.2025.
  • Es gibt ein Projekt der Sparkasse „Jugend im Ehrenamt“ in dem Jugendlichen von 16 bis 25 Jahren führ ihre ehrenamtliche Verantwortung, geehrt werden können. Bewerbungsfrist ist hier der 30.03.2026.
  • Der Bewilligungsbescheid für das Projekt „Regionales Zukunftsprogramm“ ist angekommen. Die Zuwendung wurde in voller Höhe von 76.652,59 € zugesagt.
  • Es liegt eine Anfrage der SGD Nord zu dem Ortseigenem Grundstück (Flur 31/2 Flur 11) vor. Dort wolle man ein Retentionsmaßnahme durchführen. Dazu soll die SGD Nord dies vorerst Vorstellen. Der Ortsbürgermeister teilt mit, dass er sich diesbezüglich erkundigen werde.

Die Kreisverwaltung informiert darüber, dass der SWR in der Zeit vom 04.05 bis 16.05.2026 über Veranstaltungen und Projekte im Rhein-Lahnkreis berichten möchte. Hierzu können solche bei der Kreisverwaltung gemeldet werden.

TOP 13:

Fragen der Ratsmitglieder

  • Herr Wulf erkundigt sich über den aktuellen Stand im Rahmen des Ortsaktionstages. Der Bürgermeister teilt mit, dass der Beginn für 9:00 Uhr geplant ist und das Ende gegen 13:00 oder 14:00 Uhr vorgesehen ist. Die Ratsmitglieder tragen gemeinsam die für diesen Tag vorgesehenen Aufgaben zusammen.
  • Ein weiteres Thema bringt Herr Conradi ein. Er erklärt, dass bei der geplanten Ersthelferausbildung pro Person Kosten in Höhe von 50 € anfallen würden. Die Teilnehmerzahl sei zudem auf 12 bis 20 Personen begrenzt. Die Ratsmitglieder einigten sich darauf, zunächst über den WhatsApp-Kanal einen Testlauf zu starten, um das Interesse der Bürgerinnen und Bürger abzufragen. Herr Pelk teilt mit, dass man gegebenenfalls die Kosten für diese Ausbildung übernehmen werde. Voraussetzung sei jedoch die Bereitschaft, im Notfall im Ort Hilfe zu leisten.

 

Um 22.42 Uhr schließt der Ortsbürgermeister den öffentlichen Teil und verabschiedet die restlichen noch anwesenden Bürger. 

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung

Nichtöffentliche Sitzung

2.

Information zur Einführung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Oberneisen

Öffentlicher Teil

 

TOP 1:

Begrüßung

Vorsitzender Pelk eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung des Ortsgemeinderates und stellt fest, dass mit Einladung vom 27.02.2026 form- und fristgerecht eingeladen wurde.

 

Er begrüßt alle Anwesenden zur Sitzung. Die Tagesordnung ist allen Ratsmitgliedern mit der Einladung fristgerecht zugegangen.

Es wird kein Antrag auf Änderung zu vorliegender Tagesordnung gestellt.

Der Ortsbürgermeister begrüßt Frau Carmen Runkel aus der Verbandsgemeinde Aar-Einrich.

Der Vorsitzende dankt und schließt um 21:05 Uhr die Sitzung.


Peter Pelk, Ortsbürgermeister Oberneisen