Bürgerinformation der Ortsgemeinde  Niederneisen

TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass der Ortsgemeinderat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist. Bedenken oder Einwände gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.


TOP 2: Informationen zum Sachstand „Windkraft in Niederneisen“

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Dr. Ross von der Firma GAIA, der per Video-Chat zugeschaltet wurde.

Der Vorsitzende gibt einen kurzen Rückblick und teilt den derzeitigen Sachstand auf Verbandsgemeindeebene u.a. den Stand der Flächennutzungsplanung mit. Er informiert, das der Verbandsgemeinderat im Oktober 2022 das Planungsbüro Ing.-Büro Argis Concept Gesellschaft für Lebensraumentwicklung mbH aus Homburg/Saar mit der Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Aar-Einrich beauftragt hat und dies auch die Ausweisung von Flächen für Windenergie beinhaltete. Geplant war eigentlich die Fertigstellung des Flächennutzungsplans für Mai 2025. Für die Ausweisung von Flächen für Windkraft, wurde im Herbst 2024 die landesplanerische Stellungnahme für die ausgearbeiteten Potenzialflächen der Verbandsgemeinde Aar-Einrich beamtragt, die seit Dezember 2024 vorliegt. Die Fertigstellung des Flächennutzungsplans ist derzeit jedoch nicht absehbar.

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Dr. Ross.

Herr Dr. Ross gab ebenso einen kurzen Rückblick bzw. die Meilensteine die bisher für das Windenergieprojekt Niederneisen zurückgelegt wurden. Im Rahmen eines sogenannten Quick-checks, wurden seit Spätsommer 2024 für die geplanten Windkraftstandorte in einem Umfeld von 10 km, die verfügbaren Daten von Flora, Fauna und Habitaten bei verschiedenen Fachbehörden abgefragt und zusammengetragen. Weitere betroffene Behörden wurden abgefragt. Im Ergebnis ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung im weiteren Verfahren für die Anlagen durchzuführen.

Im Rahmen des Planungsrechts, wurde am 03.06.2024 durch den Verbandsgemeinderat der Beschluss zur Beantragung der landesplanerischen Stellungnahme zur Flächenausweisung für Windenergieanlagen gefasst, die jedoch der Firma GAIA nicht bekannt ist. Er stellt kurz die von der Verbandsgemeinde vorgeschlagenen  Potentialflächen für Windenergie in der VG-Aar-Einrich und das Projektgebiet der Firma GAIA vor.

Momentan wurden die spezifischen Gutachten noch nicht in Auftrag gegeben, da man auch über den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Planungssicherheit benötige. Man biete der Verbandsgemeinde Aar-Einrich an, sich an den Kosten für die Gutachten im Rahmen der Aufstellung des FNP zu beteiligen, wenn diese auch für die Firma nutzbar sind.

Die Sichtachsen zur Schaumburg werden als unproblematisch angesehen.

Die nächsten Schritte wären nun, die notwendigen Gutachten in Auftrag zu geben. Da diese mit entsprechenden Kosten verbunden sind, können diese erst in Auftrag gegeben werden, wenn der Flächennutzungsplan entsprechend vorangetrieben und die entsprechenden Flächen aufgenommen wurden und absehbar mit Planungsrecht zu rechnen sei. Er hoffe das die Verbandsgemeinde im Laufe des Jahres entsprechendes signalisieren könnte. Nach derzeitigem Stand hoffe er auf ein Inbetriebnahme im Jahr 2030.

Der Rat bedankte sich bei Herrn Dr. Ross für die ausführlichen Informationen.


TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlage „Auf

            der Eich“ als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr

Der Vorsitzende und die Ratsmitglieder Kreckel und Hänsel-Siraf nehmen an der Abstimmung nicht teil (§ 22 GemO). Sie rücken vom Ratstisch ab und begeben sich in den Zuschauerbereich. Der erste Beigeordnete übernimmt den Vorsitz.

Gemäß § 36 LStrGRP sind Verkehrsanlagen für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Über die Widmung zur Gemeindestraße hat der Ortsgemeinderat Niederneisen einen Widmungsbeschluss zu fassen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Niederneisen beschließt die Flurstücke 83/21, 142, 159 und 152 –teilweise- (Flur 9) in der Flur 9 „Auf der Eich“ als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Als Beginn und Ende der gewidmeten Flächen werden die parallel verlaufenden Grundstücke Flurstück 12/11 (Flur 9) und Flurstücke 166 sowie 158 (Flur 9) festgelegt. Die gewidmete Stecke ist im beigefügten Lageplan markiert.

Ja: 13             Nein: 0                       Enthaltung: 0


TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlage „Mühlgasse“ als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr.

Die Ratsmitglieder Willig, Wagenbrenner und Schlau nehmen an der Abstimmung nicht teil (§ 22 GemO). Sie rücken vom Ratstisch ab und begeben sich in den Zuschauerbereich.

Gemäß § 36 LStrGRP sind Verkehrsanlagen für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Über die Widmung zur Gemeindestraße hat der Ortsgemeinderat Niederneisen einen Widmungsbeschluss zu fassen.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederneisen beschließt die Flurstücke 40/16, 40/7 und 55/2 (Flur 12) „Mühlgasse“ als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Als Beginn und Ende der gewidmeten Flächen werden die parallel verlaufenden Flurstücke 10/3 und 40/5 (Flur 12) sowie Flurstücke 40/9 und 157 (Flur 12) festgelegt. Die gewidmete Strecke ist im beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Niederschrift ist, markiert.

Ja: 13             Nein: 0                       Enthaltung: 0


TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über einen neuen Waschtisch in der KITA

Der Vorsitzende informiert die Ratsmitglieder über den Waschtisch in der KITA. Die Firma Hohlbein und Partner, Servicepartner in der KITA, ist regelmäßig vor Ort um diesen provisorisch abzudichten und wieder zu befestigen. Die Befestigung und die Abdichtungen sind jedoch marode und Bauteile nicht mehr zu bekommen. Momentan behilft man sich mit Provisorien. Daher wurde die Firma Hohlbein und Partner gebeten ein Angebot vorzulegen. Hierzu soll mittels Montageelementen eine Mittelwand gebildet werden und links und rechts an diese Wand 3-er Waschtröge befestigt werden.

Die vorhandenen Armaturen können weiter genutzt werden.

Das Angebot der Firma Hohlbein und Partner vom 09.04.2025 beläuft sich auf insgesamt 10.069,77 €. Nach Rücksprache mit der VG handelt es sich vorliegend um Unterhaltungsaufwand.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Niederneisen beschließt auf Grundlage des Angebotes vom 09.04.2025 die Firma Hohlbein und Partner mit der Erneuerung des Waschtisches in der KITA Niederneisen zu beauftragen. 

Ja: 16             Nein: 0                       Enthaltung: 0


TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über Maßnahmen zur Förderung aus dem Zukunftsprogramm „regional.zukunft.nachhaltig“ des Landes Rheinland-Pfalz

Der Vorsitzende informiert die Ratsmitglieder über das Zukunftsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz für strukturschwache Gemeinden. Der Ortsgemeinde wurde ein entsprechendes Budget zugeordnet. Hierbei handelt es sich um eine anteilige Fördersumme. Grundsätzlich muss die Ortsgemeinde Ihren Eigenanteil stemmen können. Das Zukunftsprogramm beinhaltet einen vielschichtigen Maßnahmenkatalog, aus dem entsprechende Maßnahmen der Ortsgemeinde gefördert werden könnten. Die Umsetzung der Maßnahmen muss innerhalb von drei Jahren erfolgen.

Der Vorsitzende stellt verschiedene Maßnahmen vor, die ggfls. beantragt werden könnten.

Nach lebhafter Diskussion wurde der Maßnahmenkatalog in die Fraktionen gegeben und ein Beschluss soll bei der nächsten Gemeinderatssitzung am 24.06.2025 gefasst werden.

Beschluss:

Nach lebhafter Diskussion wurde der Maßnahmenkatalog in die Fraktionen gegeben und ein Beschluss soll bei der nächsten Gemeinderatssitzung am 24.06.2025 gefasst werden.

Ja: 16             Nein: 0                       Enthaltung: 0


TOP 7: Informationen über Maßnahmen auf dem Friedhof in Flacht und ggfls.  Beschlussfassung


Der Vorsitzende informiert über eine gemeinsame Besprechung mit den Beigeordneten und Ortsbürgermeistern beider Gemeinden am 14.04.2025 und die dort avisierten Maßnahmen auf dem Friedhof Flacht. Es wurde u.a. die Neugestaltung des geräumten Grabfeldes, die Ausweisung eines neuen Urnengrabfeldes, alternative Bestattungsmöglichkeiten und die Sanierung des Treppenaufgangs besprochen.

Über des Zukunftsprogramm sollen entsprechende Fördermöglichkeiten genutzt werden. Im Rahmen einer nächsten Ausschusssitzung sollen abschließende Entscheidungen getroffen werden. Der Vorsitzende bedankte sich bei den Helfern bei den Sanierungsarbeiten in der Friedhofshalle.

TOP 8: Informationen zum Feuerwehrbedarfsplan der VG Aar-Einrich

Der Vorsitzende informiert über den vorgestellten Feuerwehrbedarfsplan in der VG Aar-Einrich. Im Plan wurden alle Wehren analysiert, Fahrzeuge und Feuerwehrgerätehäuser aufgenommen und daraus ein entsprechender Handlungsbedarf ermittelt.

Für zwei Feuerwehren in der Verbandsgemeinde wurde ein dringender Handlungsbedarf gesehen. Hierzu zählt auch Niederneisen. Da auch Flacht einen Handlungsbedarf aufweist, wurden beide Wehren gemeinsam betrachtet. Es wurde empfohlen eine neues Gerätehaus für 3.000 Einwohner mit entsprechender Fahrzeugausstattung für beide Wehren zu errichten, dass von diesen gemeinsam betrieben wird. Eine Einzelförderung für ein örtliches Feuerwehrgerätehaus je Wehr wurde nicht gesehen und gerichtet auf die Zukunft und die damit verbundenen Herausforderungen auch nicht zu empfehlen.

In Absprache mit der Verbandsgemeinde sollen Örtlichkeiten eruiert werden, um schnellstmöglich weitere Maßnahmen für ein gemeinsames Feuerwehrgerätehaus einleiten zu können.


TOP 9: Beratung und Beschlussfassung über Bauanträge und Bauvoranfragen

Das Ratsmitglied Hänsel-Siraf nimmt an der Abstimmung nicht teil (§ 22 GemO). Sie rückt vom Ratstisch ab und begibt sich in den Zuschauerbereich.

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass für das Grundstück Flur 24, Flurstück 8/4 ein Bauantrag vorliegt. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich der Ortsgemeinde Niederneisen und ist nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 BauNVO zu beurteilen. Daraus ergibt sich, dass für das Vorhaben über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu entscheiden ist.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt das Einvernehmen nach § 36 BauGB für v.g. Maßnahme herzustellen.

Ja: 15             Nein: 0                       Enthaltung: 0


TOP 10: Beratung und Beschlussfassung über Auftragsvergaben

Kein Beratungsbedarf


TOP 11: Mitteilung des Vorsitzenden

  • Endausbau „Im Brauner“

Der Vorsitzende gibt den Termin zur Anliegerversammlung für Montag, den 16.06.2025 bekannt. Gleichzeitig berichtet er über den Baubeginn für Montag den 02.06.2025, vom dem er am gestrigen Tag, auf Nachfrage, erfahren habe. Des Weiteren seien offenbar am Freitag bereits Zettel der ausführenden Firma verteilt worden. Er werde mit den entsprechenden Verantwortlichen um Aufklärung bitten.

  • Frühstücksbrunch der Junggebliebenen an der Grundschule

Der Termin wird wegen Terminüberschneidung vom 01.06. auf den 15.06.2025 verlegt.

  • Der Vorsitzende informiert über den Sachstand der verschieden gestellten Zuschussanträge
  • Der Vorsitzende informiert über die Anmeldung zum Förderprogramm Wasserversorgung und Abwasserversorgung 2026 und wird in Abstimmung mit dem Gemeinderat die bereits beschlossenen Maßnahmen dort anmelden.


TOP 12: Fragen der Ratsmitglieder

  • Bitte um Terminierung der Ausschüsse
  • Aufstellen von Schildern „Tempo 30“ oder Warnschilder, da dort erheblich gerast werden würde und Kinder stark gefährdet wären.
  • Hinweis auf Parkverbot im Grundweg wegen Erntezeit


TOP 14: Einwohnerfragestunde

  • Es liegen keine Anfragen vor


Ende der öffentlichen Sitzung um 22.00 Uhr und Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung

Der Vorsitzende schließt um 22.35 Uhr die nichtöffentliche Sitzung informiert in der öffentlichen Sitzung über die gefassten Beschlüssen und um 22.40 Uhr wird die öffentliche Sitzung geschlossen.

Armin Bendel, Ortsbürgermeister Niederneisen