Öffentliche Sitzung
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Beratung und Beschlussfassung über Ausbaumaßnahmen „Auf der Eich“ und „Volkersbergstraße“
- Informationen zum Bebauungsplan „Auf dem Woog“
- Beratung und Beschlussfassung über Herstellung der Erschließungsstraße „Im Wingertsberg“
- Beratung und Beschlussfassung über die Planung des „Kiss and Go – Platzes“ und weiteren Maßnahmen in der „Jahnstraße“
- Beratung und Beschlussfassung über Schlauchlinermaßnahme in der „Volkersbergstraße – Teilstrecke“ in der Ortsgemeinde Niederneisen
- Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlage „Auf der Eich“ als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
- Beratung und Beschlussfassung über Antrag Sanierung Kleinspielfeld im Förderprogramm „Land in Bewegung“
- Beratung und Beschlussfassung zur Errichtung eines Bodentrampolins und eines Gartenhäuschens in der Kindertagesstätte.
- Beratung und Beschlussfassung über Bauanträge und Bauvoranfragen
- Beratung und Beschlussfassung über Auftragsvergaben
- Mitteilung des Vorsitzenden
- Fragen der Ratsmitglieder
- Einwohnerfragestunde
Nichtöffentlich Sitzung
- Auftragsvergaben
- Vertragsangelegenheiten
- Grundstücksangelegenheiten
TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass der Ortsgemeinderat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist. Bedenken oder Einwände gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über Ausbaumaßnahmen „Auf der Eich“ und „Volkersbergstraße“
Der Vorsitzende nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil (§22 GemO)
Der Vorsitzende begrüßt zunächst Herrn Klabautschke vom Planungsbüro Klabautschke aus Koblenz. Der Vorsitzende verwies auf den von der Gemeinde beschlossenen Investitionsplan und umriss nochmal kurz die Historie und die Planung des Ausbaus der Straße „Auf der Eich“ und „Volkersbergstraße“ jeweils „alter Teil (aus den sechziger Jahren)“ aus dem Jahr 2015/16. Hintergrund war, dass eine Kanalsanierung in dem Bereichen erforderlich ist und man gemeinsam mit den Verbandsgemeindewerken einen Ausbau forcierte. Umgesetzt wurde die Maßnahme jedoch nicht. Grundlage für die weitere Beauftragung des Planungsbüro ist der damalige Ingenieursvertrag aus dem Jahr 2015. So dann verlässt er den Sitzungstisch und begibt sich in den Zuschauerbereich. Der Erste Beigeordnete übernimmt den Vorsitz.
Herr Klabautschke erläuterte dem Rat die damalige Planung. Die Planung sieht vor, dass der Ausbau vom Einmündungsbereich „Auf der Eich“ bis zu den Grundstücken Haus-Nr. 11 und 14. erfolgen sollte. Der Steilstich im Bereich „Volkersberg“ sollte entschärft und der Ausbau der „Volkersbergstraße“ ab der Haus-Nr. 6 bis Einmündungsbereich abgeschlossen werden sollte. Weiterhin sollten Parkmöglichkeiten mit Pflanzinseln geschaffen werden Die Außengebietsentwässerung nimmt das Außengebietswasser auf, dessen Kanal durch den Spielplatz, Eich, Steilstich Volkersberg bis unter dem Bahndamm verläuft, um dann in die Aar zu entwässern.
Insofern wurde bereits ein erstes Abstimmungsgespräch mit den Werken und der VG-Verwaltung geführt. Die Außengebietsentwässerung wurde anhand der aktuellen Zahlen für den Gemarkungsbereich „Eich“, Baiersch Wäldchen“ und „Zwischen den Gräben“ aktualisiert, so dass eine geringere Dimensionierung des Kanals möglich ist.
Der Rat war sich einig, dass Grundlage des Ausbaus „so viel wie nötig und so wenig wie möglich“ sein sollte.
In Rahmen der Diskussion wurde sich darauf geeinigt, dass der Ausbau „Auf der Eich“ bis zum Kurvenbereich Spielplatz erfolgen soll, da die entsprechende Verrohrung der Außengebietsentwässerung dort angeschlossen werden muss. Auf die Herstellung von Parkflächen und Pflanzbeete wird verzichtet.
Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat:
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, das Planungsbüro Klabautschke weiterhin auch mit der Änderungsplanung entsprechend den v.g. Abstimmungen zu beauftragen, sich mit den Fachbehörden abzustimmen und einen Förderantrag für den Investitionsstock vorzubereiten.
Ja: 12 Nein: 0 Enthaltung: 0
Der Ortsgemeinderat beschließt das Planungsbüro mit der Planung der Außengebietsentwässerung im Rahmen des Ausbaus für den Bereich „Auf der Eich“ und „Volkersbergstraße“ zu beauftragen und ein Vermessungsbüro für die Vermessung des betroffenen Einzugsbereichs zu beauftragen.
Ja: 12 Nein: 0 Enthaltung: 0
TOP 3: Informationen zum Bebauungsplan „Auf dem Woog“
Der Bebauungsplan „Auf dem Woog“ ist rechtskräftig, wurde jedoch nicht umgesetzt. Der Gültigkeitsbereich betrifft insbesondere den Bereich entlang der Straße „Am Wingertsberg“. Die Umsetzung dieses Bebauungsplans ermöglicht die Gewinnung von mindestens vier Bauplätzen für Einfamilienhäuser und zwei Mehrfamilienwohnhäusern. Weitere Möglichkeiten müssten mit den umliegenden Grundstückseigentümern abgestimmt werden.
Eine Umsetzung dieses Bebauungsplans würde die Möglichkeit eines kleinen Baugebietes ermöglichen und die Mehrfamilienwohnhäuser würden ggfls. auch für Investoren interessant. Die Nachfrage nach Baugrundstücken hat wieder etwas zugenommen, insbesondere die Nachfrage nach Wohnungen ist groß. Mit der Umsetzung der Planung könnte eine maßvolle Weiterentwicklung der Gemeinde erreicht werden. Mit den umliegenden Grundstückseigentümern können eventuell weitere bauliche Möglichkeiten ausgelotet werden.
Herr Klabautschke machte darauf aufmerksam, dass nach erforderlichen Abstimmungen mit den umliegenden Grundstückseigentümern ggfls. eine Anpassung der Planung erfolgen muss. Weitere Abstimmungen mit den VG Werken müssten ebenso erfolgen.
Der Gemeinderat war sich darüber einig, das die Umsetzung des Bebauungsplans forciert und im Vorfeld mit den umliegenden Grundstückseigentümern Gespräche über eine weitere Bebauungsmöglichkeit geführt werden sollen.
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Herstellung der Erschließungsstraße „Am Wingersberg“
Siehe TOP 3 - es waren keine Beschlüsse zu fassen.
TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Planung des „Kiss an Go-Platzes“ und weiteren Maßnahmen in der Jahnstraße
Der Vorsitzende begrüßt Herrn Hessel vom Ingenieurbüro Hessel und Frau Selbach vom Architekturbüro Selbach.
Hintergrund der Beauftragung war, dass der „Schulweg“ der Kinder zur Kindertagesstätte und der Grundschule sicherer wird. Durch den Anbau der Kindertagesstätte und der Sporthalle hat sich die örtliche Situation verändert und dieses veranlasste die Gemeinde, die v.g. Fachleute mit der Begutachtung der Wege und eines „Kiss an Go Platzes“ zu beauftragen, um die Situation vor Ort zu entschärfen.
In diesem Zusammenhang muss der Zaun des Sportplatzes erneuert werden, da dieser marode und die Stützpfosten geschädigt sind.
Zunächst wurde in der Vorstellung die Ist-Situation der Örtlichkeit anhand der tatsächlich genutzten Fußwege und Befahrungen der Straße dargestellt. Entlang der oberen Jahnstraße von der Bundesstraße ist lediglich ein einseitiger Bürgersteig vorhanden. Eine Überquerungshilfe für die Kinder in der Jahnstraße ist nicht vorhanden. Hohes Fahrzeugaufkommen in den Stoßzeiten, Kinder wegen fehlendem Fußweg in Jahnstraße und Mühlgasse laufen auf der Fahrbahn.
Herstellung eines beidseitigen Fußweges wegen fehlendem Eigentum der Gemeinde nicht möglich. Herstellung auf bestehender Straße: abschließende Abstimmung mit Ordnungsamt steht noch aus. Überquerungshilfe im Bereich Jahnstraße(Sportplatz) zur Sporthalle überlegenswert. Beleuchtung im Winter nicht ausreichend.
Bei der Rückversetzung des neuen Zauns an den tatsächlichen Sportplatz, wäre die vorhandene Wiesenfläche für weitere Nutzungen frei. Diese Fläche könnte als Mehrzweckfläche genutzt werden. Die Errichtung eines Seitenhalts zur Verabschiedung der Kinder wäre möglich und würde den Verkehr entzerren, wenn die weiteren Sicherheitsmerkmale beachtet werden. Eine reine Parkplatznutzung wäre kontraproduktiv.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Niederneisen beschließt das Architekturbüro Selbach mit der Erstellung eines Bauantrages für die Errichtung einer rückversetzten Zaunanlage für Sportanlagen entlang des Sportplatzes nach den aktuellen Bestimmungen zu beauftragen. Ein Tor ist im Bereich Sportplatz/Kita/Jahnstraße vorzusehen.
Ja: 13 Nein: 0 Enthaltung: 0
Der Ortsgemeinderat Niederneisen beschließt das Ingenieurbüro Hessel mit der weiteren Abstimmung mit dem Ordnungsamt der VG Aar-Einrich hinsichtlich der Zuwegung zu beauftragen; ggfls. sollte die Kreisverwaltung oder LBM hinzugezogen werden. Nach erfolgter Abstimmung wird die Nutzung der Wiesenfläche am Sportplatz als Mehrzweckfläche nochmals in einer der nächsten Sitzungen des Rates behandelt.
Ja: 13 Nein: 0 Enthaltung: 0
TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über Schlauchlinermaßnahme in der Volkersbergstraße – Teilstrecke in der Ortsgemeinde Niederneisen
Die Ortsgemeinden sind an den Investitionskosten der Kanalsanierung zu beteiligen. Die Verbandsgemeindewerke fordern die Investitionskosten von durchgeführten Schlauchlinermaßnahmen von der Ortsgemeinde an. Die angeforderten Investitionskosten sind umlagefähige Kosten und können von den Anliegern durch wiederkehrende Beiträge angefordert werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Niederneisen beschließt die Schlauchlinersanierung in der Volkersbergstraße – Teilstrecke- gemäß dem beigefügten Übersichtsplan.
Ja: 14 Nein: 0 Enthaltung: 0
TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlage „Auf der Eich“ als Gemeindestraße“ für den öffentlichen Verkehr
Der Vorsitzende und das Ratsmitglied Kreckel nehmen an der Abstimmung nicht teil (§ 22 GemO). Sie rücken vom Ratstisch ab und begeben sich in den Zuschauerbereich. Der Erste Beigeordnete übernimmt den Vorsitz.
Gemäß § 36 LStrGRP sind Verkehrsanlagen für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Über die Widmung zur Gemeindestraße hat der Ortsgemeinderat Niederneisen einen Widmungsbeschluss zu fassen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Niederneisen beschließt die Flurstücke 83/21, 142, 159 und den Einmündungsbereich des Flurstücks 152 (Teilstück vom Flurstück 159 bis zum ersten Grenzpunkt des Flurstücks 152) in der Flur 9 „Auf der Eich“ als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Als Beginn und Ende der gewidmeten Flächen werden die parallel verlaufenden Grundstücke Flurstück 12/11 (Flur 9) und Flurstücke 166 sowie 158 (Flur 9) festgelegt. Die gewidmete Stecke ist im beigefügten Lageplan markiert.
Ja: 12 Nein: 0 Enthaltung: 0
TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über Maßnahmen zur Anmeldung an das Sportstättenförderprogramm „Land in Bewegung“
Der Vorsitzende informiert über das Förderprogramm „Land in Bewegung“ das u.a. Schwerpunkt die Sanierung der bestehenden Kleinspielfelder zum Gegenstand hat. Mit der bisher ausführenden Firma wurde daraufhin ein aktualisiertes Angebot für die Komplettsanierung der Sportbelags des Kleinspielfeldes eingeholt, da eine Sanierung von Seiten der Gemeinde bereits beabsichtigt war und man sich bisher mit Flickwerk beholfen hat. Da die Anlage intensiv von Jugendlichen/Kindern genutzt wird, ist eine Sanierung wünschenswert und erforderlich.
Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat:
Beschluss:
Der Vorsitzende wird zusammen mit der Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, für die Ortsgemeinde Niederneisen einen Zuschussantrag aus dem Förderprogramm „Land in Bewegung“ für die Sanierung des Bodenbelags für das Kleinspielfeld zu stellen.
Ja: 14 Nein: 0 Enthaltung: 0
TOP 9: Beratung und Beschlussfassung zur Errichtung eines Bodentrampolins und eines Gartenhäuschens in der Kindertagesstätte
Der Vorsitzende verwies in diesem Zusammenhang auf die Gemeinderatssitzung vom
30.11.2024 an der bereits diese Maßnahmen zur Diskussion standen. Der beschlossene Förderantrag aus dem Leader Programm wurde zwischenzeitlich abgelehnt.
Kurze Zusammenfassung des Sachverhalts: das bisherige Trampolin ist defekt und nicht mehr reparaturfähig. Unter Berücksichtigung der Richtlinien, wurde von der Firma Lappset ein Angebot zur Realisierung eines Bodentrampolins eingeholt, da eine breitere Nutzung möglich ist. Das alte Gartenhaus muss erneuert werden, da verwittert und teilweise durchgefoult. Die Maßnahmen sollen im Rahmen einer Unterstützungsaktion mit den Eltern umgesetzt werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Niederneisen beschließt, auf Grundlage des Angebotes vom 08.11.2024, den Auftrag zur Neuanschaffung eines Bodentrampolins an die Firma Lappset zu vergeben. Ebenso wird der Vorsitzende mit der Anschaffung eines neuen Gartenhauses für die Kita bis zu 1.800 € beauftragt.
Ja: 14 Nein: 0 Enthaltung: 0
TOP 10: Beratung und Beschlussfassung über Bauanträge und Bauvoranfragen
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass für das Grundstück Flur 17, Flurstück 33/5 ein Bauantrag vorliegt. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich der Ortsgemeinde Niederneisen und ist nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 BauNVO zu beurteilen. Daraus ergibt sich, dass für das Vorhaben über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu entscheiden ist.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt das Einvernehmen nach § 36 BauGB für v.g. Maßnahme herzustellen.
Ja: 14 Nein: 0 Enthaltung: 0
TOP 11: Beratung und Beschlussfassung über Auftragsvergaben Endausbau „Im Brauner“
Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wurde die Baumaßnahme „Endausbau NBG Im Brauner“ durch die zentrale Vergabestelle ausgeschrieben und am 20.03.2025 submittiert. Es wurden insgesamt 7 Angebote abgegeben. Die rechnerische, fachtechnische und formelle Prüfung der Angebote ist abgeschlossen.
Es wird empfohlen den Auftrag zur Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten an die Firma Abel & Weimer, Straßen und Tiefbau GmbH, Im Dachstück 11, 65549 Limburg gemäß Angebot vom 19.03.2025 als günstigste Firma, zu einem Gesamtbetrag von 379.569, 15 € (brutto) zu vergeben.
Die Bindefrist endet am 19.04.2025.
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Niederneisen den Auftrag zur Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten an die Firma Abel & Weimar, Straßen und Tiefbau GmbH, Im Dachsstück 11, 65549 Limburg, gemäß Angebot vom 19.03.2025 als Mindestbietende Firma zum Gesamtbetrag von 379.569,14 € (brutto) zu vergeben.
Ja: 14 Nein: 0 Enthaltung: 0
- Sparkassenversicherung – Erhöhung Entschädigungsgrenze für Elementarschäden
Der Vorsitzende informiert über ein Angebot der Sparkassenversicherung zur Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Elementarschäden. Bisher sind Elementarschäden mit bis zu 1.000.000 € abgesichert. Angebote liegen über eine Erhöhung auf 2 Mio oder 5 Mio vor.
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Niederneisen das Angebot über die Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Elementarschäden auf 2.000.000 € anzunehmen.
Ja: 14 Nein: 0 Enthaltung: 0
TOP 12: Mitteilung des Vorsitzenden
- Der Vorsitzende informiert über den Waschtisch in der Kita, der schon mehrfach repariert wurde. Es wurde empfohlen eine Alternative zu suchen. Der Vorsitzende wird mit der Firma Hohlbein und Partner einen Ortstermin vereinbaren.
- Neuer Panoramablick mit Bank und Tisch im Bereich Stau – Abstimmung mit Landwirtschaft erfolgt.
- Info über durchgeführte VG Wanderung mit Joachim Schmidt
- Hüttenwanderung am 01.05.2025
- Feier Volkstrauertag wird mit den Ortsgemeinden neu abgestimmt
- Urlaub Ortsbürgermeister 30.03. bis 07.04.2025
TOP 13: Fragen der Ratsmitglieder
- Problematische Parksituation auf dem Bolzplatz. Staubentwicklung
- Möglichkeit eines Verkehrsübungsplatzes auf dem Bolzplatz
- Böschungen im Bereich Grundweg – Hinweis: In den letzten fünf Jahren hat sich die Arbeit insgesamt auf über 100 % erhöht, das finanzierbare Stundenkontingent der Firma bleibt gleich.
- Rückfragen zur wiederkehrenden Beiträgen. Verweis an die Verbandsgemeinde für Informationen.
TOP 14: Einwohnerfragestunde
- Es liegen keine Anfragen vor
Ende der öffentlichen Sitzung um 21.45 Uhr und Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung
Der Vorsitzende schließt um 22.25 Uhr die nichtöffentliche Sitzung informiert über die gefassten Beschlüssen und um 22.30 Uhr wird die öffentliche Sitzung geschlossen.
Armin Bendel, Ortsbürgermeister Niederneisen