Bürgerinformation der Ortsgemeinde Niederneisen

Öffentlicher Teil

TOP 1:

Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Der Vorsitzende teilt mit, das der erste Beigeordnete Alfred Rauner sein Ratsmandat aus persönlichen Gründen niedergelegt und auch um die Entlassung aus dem Ehrenamt des ersten Beigeordneten gebeten hat. Erster Nachrücker für den Gemeinderat auf der Liste der CDU sei Michael Grund, der jedoch das Ratsmandat nicht angenommen hat. Somit rückt Christoph Michel als Ratsmitglied in den Gemeinderat nach, der auch sein Ratsmandat angenommen hat.

Gemäß § 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) verpflichtet der Ortsbürgermeister das Ratsmitglied Christoph Michel per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben und Pflichten.

Vor der Überreichung der Entlassungsurkunde aus dem Ehrenamt als erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Niederneisen bedankt sich der Vorsitzende bei Herrn Alfred Rauner für seinen Einsatz für und um die Gemeinde. Neben seiner 32- jährigen Tätigkeit im Gemeinderat Niederneisen, bedankt sich der Vorsitzende insbesondere für seine Tätigkeit als erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Niederneisen seit 2019. Man habe sich in einer schwierigen Zeit gemeinsam auf den Weg gemacht, die Gemeinde wieder nach vorne zu bringen. Er war einer der treiben Kräfte, fraktionsübergreifend das Gemeinsame zu suchen und die Gemeinde zu modernisieren. Mit Herz und Hand übernahm er die Entwicklung der neuen Medien und der Notwenigkeit der Aufgabenkoordinierung. Maßgeblich kümmerte er sich um die sportlichen Belange zwischen TuS und Gemeinde und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zur Sicherheit der schwächsten im Straßenverkehr. Zahlreiche Maßnahmen habe man gemeinsam begleitet, der KITA-Anbau, die Sanierung der B54, der Bunkeranlage im Engelsgraben, die Dorfmoderation und die Sanierung der Finanzen. Der Vorsitzende bedankte sich bei Herrn Rauner für seinen Rat, seine Streitkultur und seine Unterstützung.

Sodann überreichte er Herrn Rauner die Entlassungsurkunde, wünschte ihm alles Gute, viel Gesundheit und das er auch weiterhin als Ausschussmitglied der Gemeinde mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.

Herr Rauner bedankte sich bei dem Vorsitzenden und den Ratsmitgliedern für die Unterstützung und das Miteinander das er hier im Rat erfahren habe und werde die Gemeinde nach wie vor in Ihrem gemeinsamen Bestreben unterstützen. Herr Rauner nahm im Anschluss im Zuschauerraum Platz.

Im Weiteren stellt er fest, dass der Ortsgemeinderat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist. Bedenken oder Einwände gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. 

TOP 2:

Wahl des ersten Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Da das Amt des ersten Beigeordneten nun vakant ist, bedarf es einer Neuwahl, die in geheimer Wahl durchgeführt wird. Für die Wahlhandlung ist im hinteren Saalbereich eine Urne aufgestellt, um eine geheime Wahl zu ermöglichen. Die Ratsglieder überzeugen sich das diese leer ist, bevor diese verschlossen wird.

Da Herr Rauner der Fraktion der CDU angehörte, obliegt das erste Vorschlagsrecht. Der CDU-Fraktion. Herr Marcel Willig schlägt daraufhin Frau Martina Welter für das Amt der ersten Beigeordneten vor.

Auf Nachfrage erfolgen keine weiteren Vorschläge, so dass Frau Martina Welter zur Wahl der ersten Beigeordneten steht.

So das Wahlvorgang eingeleitet werden kann. Der Vorsitzende nimmt an der Wahl nicht teil. Nachdem alle Stimmen abgegeben wurden, ergibt sich folgendes Wahlergebnis:

Von 12 abgegebenen Stimmen entfielen auf Frau Martina Welter:


Wahlergebnis:

10

Ja-Stimmen

 

1

Nein-Stimmen

 

1

Enthaltungen

Somit ist Frau Martina Welter zur ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Niederneisen gewählt.

Nach erfolgter Wahlannahme wird Frau Martina Welter, nach erfolgter Vereidigung, die Ernennungsurkunde übereicht und in das Amt eingeführt. Der Vorsitzende gratuliert und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.

TOP 3:

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Planungsleistungen für die Zaunanlage und den "Kiss and Go" Parkplatz

Der Vorsitzende teilt mit, das seit Mite des letzten Jahres der Bauantrag für die o.g. Maßnahme bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises zur Genehmigung liegt. Leider ist dieser bis heute noch nicht abschließend beschieden, obwohl nach dortiger Aussage dieser bescheidungsreif sei.

In der letzten Woche habe ein Abstimmungsgespräch mit den Planern Frau Selbach und Herrn Hessel für dieses Projekt stattgefunden.  Man werde jetzt nicht länger auf die Baugenehmigung warten, sondern bereits für die Versetzung mit der beschränkten Ausschreibung in Abstimmung mit der Verbandsgemeinde beginnen.

Für die weiteren Planungsphasen 5 bis 9 werde ein Angebot noch erarbeitet, das leider bis zur Sitzung nicht vorlag. Die Maßnahme wurde auch bei den RZN-Mitteln berücksichtigt. Weiter Fördermöglichkeiten sollen ausgelotet werden.

Zurzeit ist kein weiterer Beschluss erforderlich. 

TOP 4:

Beratung und Beschlussfassung über Maßnahmen zum Spielplatz am Kleinspielfeld

Der Vorsitzende teilt mit, dass für die Gewerke Lieferung und Montage von Spielgeräten der o.g. Baumaßnahme aktuell von 4 Spielgeräteherstellern Angebote zur Freihändigen Vergabe eingeholt wurden.

Die Ortsgemeinde Niederneisen hatte bereits im Vorfeld mit 3 Spielgeräteherstellerfirmen zur Entwurfsgestaltung der freien Wiesenfläche auf dem Sport- und Freizeitgelände Kontakt aufgenommen. Diese 3 Anbieter stellten Ihre Produkte und Entwürfe vor. Nach ausführlicher Abstimmung über die Spielmöglichkeiten, Materialauswahl, Sicherheitsaspekte und Gestaltungsart entschied sich der Gemeinderat 2024 für einen Entwurf der Firma Eibe.

Am 26.07.2024 wurde der entsprechende Förderantrag für das Gesamtprojet bei der ADD gestellt. Am 11.07.2025 wurde die Bewilligung durch die ADD erteilt. Jedoch dieser Bescheid erst im Herbst 2025 zugestellt.

Im Sinne der Spielplatzgestaltung des Förderantrages wurde eine erneute Angebotsabfrage bei 4 Spielgeräteherstellerfirmen durchgeführt.

Ein Anbieter hat ein Angebot abgegeben. 2 weitere Anbieter haben abgesagt. Ein Anbieter hat nichts abgegeben.

Die angebotenen Positionen der Fa. Eibe wurden rechnerisch und fachlich geprüft. Es liegt kein Fehler vor.

Die Firma Eibe bietet für die angeforderten Leistungen: Lieferung und Montage von Spielgeräten eine Butto-Summe von 85.709,75EUR an.

Gemäß Kostenschätzung des Förderantrages ist hierfür eine Bruttosumme von 87.393,60EUR angesetzt. Das Angebot der Fa. Eibe liegt im Rahmen der Kostenschätzung des Förderantrages.

Gemäß dem vorliegenden geprüften Angebot empfiehlt das Plaungsbüro RU-Plan den Auftrag für die Gewerke „Lieferung und Montage von Spielgeräten“ an den einzigen Anbieter, der Fa. Eibe Produktion + Vertrieb GmbH & Co.KG, Röttingen gemäß dem Angebot vom 05.02.2026 in Höhe von insgesamt 85.709,75EUR zu erteilen.

Das Angebot wird dem Protokoll beigefügt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt gemäß dem vorliegenden geprüften Angebot den Auftrag für die Gewerke „Lieferung und Montage von Spielgeräten“ an den einzigen Anbieter, der Fa. Eibe Produktion + Vertrieb GmbH & Co.KG, Röttingen gemäß dem Angebot vom 05.02.2026 in Höhe von insgesamt 85.709,75EUR zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

13

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

  

TOP 5:

Beratung und Beschlussfassung über Maßnahmen am Fußweg "Rosengang"

Der Vorsitzende informiert, das mit Frau Renz vom Planungsbüro RU-Plan, Herrn Heuser von der VG-Aar-Einrich und Herrn Rauner ein Ortstermin stattgefunden habe, um letzte Details zu besprechen.

Zunächst soll ein Bodengutachten und ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt werden. Mit der Syna sollen entsprechende Abstimmungsgespräche erfolgen, da auf der Freifläche ein neuer Trafo errichtet werden soll. In diesem Zusammenhang sollen auch zwei weitere Leuchten entlang des Weges aufgestellt werden.

Mit den Grundstückseigentümern soll ein Gespräch im Rathaus terminiert werden, um den Ablauf der Maßnahme zu erläutern.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine weiteren Beschlüsse notwendig.

 

TOP 6:

Erneute Beratung und Beschlussfassung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Im Brauner III" im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan „Im Brauner III“ ist rechtskräftig. Das Grundstück Flur 17, Flurstück 154 ist als kleine öffentliche Grünfläche (Pflanzbeet) dargestellt. Der Eigentümer des Flurstücks 155 ist an die Ortsgemeinde herangetreten mit dem Wunsch diese Grünfläche zu erwerben, um dieses als private Zufahrt zu seinem Grundstück zu nutzen. Das Flurstück 154 soll als nicht überbaubare Fläche ausgewiesen werden.

Des Weiteren sollen im Rahmen des Endausbaus der Erschließungsstraße auf die Anpflanzung von Bäumen im öffentlichen Verkehrsraum gänzlich verzichtet werden.

Ebenfalls ist die öffentliche Verkehrsfläche im Bebauungsplan „Im Brauner III“ nicht komplett überplant. Um eine durchgängige Planung im Rahmen des Endausbaus der Erschließungsstraße zu gewährleisten, muss der fehlende Teil ebenfalls noch erfasst werden.

Um die v.g. Grundstückssituation und Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraums den vorgesehenen Planungen anzupassen, sollen im Rahmen der 2. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Im Brauner III“ folgende Änderungen erfolgen (die zeichnerische Darstellung als Deckblatt ist dem Protokoll beigefügt)

Zeichnerische Festsetzunge

Umwandlung des Grundstückes 154 in Flur 17 von einer öffentlichen Verkehrsfläche in eine nicht-überbaubare Grundstücksfläche für das Grundstück 155 in Flur 17

Festsetzung der öffentlichen Verkehrsfläche unter Verzicht auf Anpflanzung von Bäume

Festsetzung einer Teilfläche des Grundstücks 80/2 in Flur 24 als öffentliche Verkehrsfläche beziehungsweise Umwandlung des Grundstückes 154 in Flur 17 von einer öffentlichen Verkehrsfläche in eine nicht-überbaubare Grundstücksfläche für das Grundstück 155 in Flur 17 Festsetzung der öffentlichen Verkehrsfläche unter Verzicht auf Anpflanzung von Bäumen.

Festsetzung einer Teilfläche des Grundstücks 80/2 in Flur 24 als öffentliche Verkehrsfläche beziehungsweise Wirtschaftsweg.

Eine Beeinträchtigung der städtebaulichen Ordnung ist durch die vorgesehene Änderung nicht zu erwarten, da die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Im Brauner III" der Ortsgemeinde Niederneisen ansonsten Gültigkeit behalten.

Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Niederneisen der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Im Brauner III" aus v. g. Gründen zuzustimmen und im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.

Auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit nach § 4 Absatz 1 BauGB und § 3 Absatz 1 BauGB wird verzichtet. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB soll gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 4 Absatz 2 BauGB durchgeführt werden (gemeinsames Verfahren nach § 4a Absatz 2 BauGB).

Im Rahmen der ortsüblichen Bekanntmachung der Änderung ist darauf hinzuweisen, dass in diesem Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB und Monitoring nach § 4c BauGB, abgesehen wird.

Abstimmungsergebnis:

13

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

TOP 7:

Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlage "Im Brauner, Teilstrecke" als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr

Sachverhalt:

Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (LStrGRP) sind Verkehrsanlagen für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Über die Widmung zur Gemeindestraße hat der Ortsgemeinderat Niederneisen einen Widmungsbeschluss zu fassen.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederneisen beschließt die Flurstücke 146, 153 (Flur 17) und Flurstück 80/2 -teilweise- (Flur 24) „Im Brauner, Teilstrecke“ als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Als Beginn und Ende der gewidmeten Fläche werden die parallel verlaufenden Grundstücke Flurstück 145 und Flurstück 158 -teilweise- (Flur 17) sowie von Flurstück 154 bis 151 (Flur 17) festgelegt. Die gewidmete Strecke ist im beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Niederschrift ist, markiert.

Abstimmungsergebnis:

13

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

 

TOP 8:

Beratung und Beschlussfassung über Auftragsvergaben

Es liegen keine Unterlagen vor.


TOP 9:

Beratung und Beschlussfassung über Bauvoranfragen/Bauanträge

 

  • Der Vorsitzende gibt bekannt, dass für das Grundstück in der Schillerstraße, Flur 16, Flurstück 76/11 ein Bauantrag auf Erteilung des Einvernehmens nach § 34 BauGB vorliegt.

 

Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat:

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt für das Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

13

Ja-Stimmen

 

-

Nein-Stimmen

 

-

Enthaltungen

  • Der Vorsitzende gibt bekannt, dass für das Grundstück in der Schillerstraße, Flur 17, Flurstück 58/7, 46, 109 ein Bauantrag auf Erteilung des Einvernehmens nach § 34 BauGB vorliegt.


Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat:

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt für das Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB zu erteilen.


Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

 

-

Nein-Stimmen

 

6

Enthaltungen

 

  • Der Vorsitzende gibt bekannt, dass für das Grundstück in der Schillerstraße, Flur 14, Flurstück 29/1 eine Bauvoranfrage auf Erteilung des Einvernehmens nach § 34 BauGB vorliegt.

 

Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat:

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt für das Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB zu erteilen unter der Bedingung, dass bei der Bauantragstellung die Erschließung über die Straße „Im Hopfengarten“ nachgewiesen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht keine Zufahrt von dieser Straße und kann auch nicht hergestellt werden. Lediglich bei Zustimmung Dritter mittels Baulast, könnte eine Zufahrt über deren Grundstücke möglich sein.

Abstimmungsergebnis:

13

Ja-Stimmen

 

-

Nein-Stimmen

 

-

Enthaltungen

 

TOP 10:

Beratung und Beschlussfassung über sonstige Maßnahmen

Kein Bedarf.

  

TOP 11:

Mitteilung des Vorsitzenden

  • Landtagswahl am 22.03.2026
  • Umwelttag der Gemeinde am 28.03.2026. Vorsitzender bittet um Vorschläge.
  • Maßnahmenumsetzung aus RZN-Mitteln
  • Friedhofsausschuss – am 09.03.
  • Termine Besprechung – Neubaugebiet – Vorfeld Abstimmung mit VG
  • Vorabinfo an Anwohner „Auf der Eich“ und „Volkersberg“ über Ausbau.
  • Abrechnung Endausbau Brauner steht an.
  • Info über Photovoltaikangebot ohne AERA

 

TOP 12:

Fragen der Ratsmitglieder


  • Windenergie GAIA – Eppenrod
  • Parkplatznutzung – Bolzplatz

 

TOP 13:

Einwohnerfragestunde

Es liegen keine Anfragen vor.

Da keine Beratungsgegenstände für den nichtöffentlichen Teil vorliegen, schließt der Vorsitzende um 21.27 Uhr die Sitzung.

 Armin Bendel, Ortsbürgermeister