Bürgerinformation zur Gemeinderatssitzung
Bericht zur 15. Sitzung des Ortsgemeinderates Niederneisen, am Dienstag, den 14.04.2026
TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, weist auf die ordnungsgemäße Einladung hin und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Entschuldigt sind Herr Willig und Herr Heimann. Anträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über Maßnahmen zur Neuanlage des Spielplatzes | |
Der Vorsitzende informiert, dass die Ausschreibung der Tiefbauarbeiten für den Spielplatz abgeschlossen ist. Vier Angebote lagen vor. Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Heimatausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 24.03.2026 damit befasst. Dieser empfiehlt dem Gemeinderat die Tiefbauarbeiten an den günstigsten Anbieter, die Firma ISI-Bau GmbH aus Frickhofen zu vergeben. Beschluss: Gemäß den vorliegend geprüften Angeboten beschließt der Gemeinderat den Auftrag für die Tiefbau- und Pflasterarbeiten auf dem Spielplatz innerhalb des Sport- und Freizeitgeländes an den gesamtwirtschaftlich günstigsten Anbieter, der Firma ISI-Bau GmbH aus Frickhofen gemäß dem Hauptangebot vom 05.03.2025 in Höhe von insgesamt 29.272,81 € zu erteilen.
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| TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über Maßnahmen zur Neuanlage des "Rosenwegs" | |
| Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen |
Der Vorsitzende informiert, dass die Ausschreibung für die Tiefbau- und Pflasterarbeiten noch nicht abgeschlossen ist. Das Bodengutachten und die Beweissicherung wurden beauftragt. Beschlüsse sind aktuell keine zu fassen.
| TOP 4: Beratung und Beschlussfassung zur Sanierung des Kleinspielfeldes |
Der Vorsitzende informiert, dass unser Antrag im Landesprogramm „Land in Bewegung“ nicht berücksichtigt wurde, jedoch nunmehr in das Förderprogramm „Kleines Sportfördergramm“ berücksichtigt werden soll. Vorteil ist, dass mit einer höheren Förderquote gerechnet werden kann. Es wurde bei der Firma Polytan eine aktuelle Kostenschätzung eingeholt und die Antragstellung insoweit ergänzt. Nach Mitteilung des Landes erfolgt die Sichtung der Anträge zum 01.07.2026. Mit einem Bescheid kann eventuell im Herbst gerechnet werden.
| TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über Vergabe von Ingenieurleistungen zur Errichtung des "Kiss and Go" - Platzes |
Der Vorsitzende informiert, dass nunmehr für die Ausführung der Maßnahme „Kiss an Go“ – Platz für die Leistungsphasen 5 bis 9 ein Honorarangebot des Planungsbüros Hessel aus Altendiez vorliegt. Das Angebot wurde durch die Verbandsgemeinde geprüft. Die Kosten sind im Haushalt eingestellt, die Gesamtkosten können durch das bewilligte Zukunftsprogramm „Regional-Zukunft-Nachhaltig“ gedämpft werden. Leider liegt die Baugenehmigung der Kreisverwaltung bis heute nicht vor, dessen Antrag sich im Juni jährt. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Leistungsphasen 5 bis 9 für den Neubau des Kiss an Go Platzes in der Jahnstraße auf Grundlage des geprüften Angebots vom 30.03.2026 an das Ingenieurbüro Uwe Hessel aus Altendiez zu vergeben. Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen |
| TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie nachbarliche Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB zur Flächendarstellung für Windenergieanlagen im Rahmen der Neuaufstellung des FNP der VG Aar-Einrich |
Der Vorsitzende informiert anhand der vorliegenden Planunterlagen den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Aar-Einrich und die in Niederneisen berücksichtigten Flächen für Windenergie, die durch das Planungsbüro ermittelt wurden. Die ausgewiesenen Flächen berücksichtigen u.a. die geplanten Standorte der drei Windenergieanlagen der Firma GAIA. Entsprechend den durchgeführten Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange wird in der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde darauf hingewiesen, dass die im Wald liegenden Flächen im Natura 2000 Gebiet liegen, und eines besonderen Fachbeitrags bei Ausführung der Maßnahme hinsichtlich des Artenschutzes erfordern. Hier wird insbesondere auf die mögliche Reduzierung des Lebensraums für zwei Fledermausarten hingewiesen. Die Untere Wasserbehörde weist auf das Quellgebiet „Niederneisen / Brauner – Waldquellen Zone III hin und der Forst auf die notwendige Betrachtung im Fachbeitrag Naturschutz. Der Vorsitzende verweist darauf, dass bereits mit dem Forst die Standorte besprochen und auch im Rahmen der Forsteinrichtung berücksichtigt wurden. In Vorgesprächen hinsichtlich der Waldquelle, wurde nicht mit einer Beeinträchtigung gerechnet. Hinsichtlich des Artenschutzes verweist der Vorsitzende auf den Fachbeitrag „Naturschutzrechtlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz - Artenschutz und Natura 2000-Gebiete vom 13.09.2012“. Die entsprechende Einzelfallbetrachtung ist entsprechend bei der Ausführung im Fachbeitrag zu berücksichtigen. Des Weiteren stellt er visuell den Planungsstand des Flächennutzungsplans vor und den noch zu erwartenden zeitlichen Ablauf. Grundsätzlich sollte der Flächennutzungsplan gemäß § 16 Abs. 2 des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen zum 01.01.2026 abgeschlossen sein. In der sich anschließenden Diskussion begrüßte der Gemeinderat, dass das Verfahren des Flächennutzungsplans nun endlich weiter betrieben wird. Er ist jedoch der Auffassung, dass die dargestellte Sondergebietsfläche 1e nicht in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden sollte, da diese den ursprünglichen Zielen der Ortsgemeinde zur Errichtung von Windenergieanlagen und den dort formulierten Abständen zur Bebauung zuwiderlaufe. Die Tallage sei zudem nicht geeignet. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass im Bereich Stau (Flur 18 Flurstück 27) sich derzeit der Bebauungsplan „Sondergebiet – Erlebnispark und Begegnungsstätte Stau“ in Aufstellung befindet. Beschluss: Der Vorsitzende wird beauftragt gegenüber der Verbandsgemeinde Aar-Einrich im derzeitigen Verfahren eine entsprechende Stellungnahme zur Herausnahme der „Sondergebietsfläche 1e“ und dem Hinweis auf den Bebauungsplan im Stau im Rahmen der Flächennutzugsplanung für die Ortsgemeinde abzugeben. Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen |
TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über die Widmung des Fußweges zwischen der Rathausstraße und der Grundschule als Gemeindefußweg für den öffentlichen Verkehr
Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (LStrGRP) sind Verkehrsanlagen für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Über die Widmung zur Gemeindestraße hat der Ortsgemeinderat Niederneisen einen Widmungsbeschluss zu fassen. |
Beschluss: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederneisen beschließt die Flurstücke 17/5 und 18/4 (Flur 12) zwischen der Rathausstraße und der Grundschule als Gemeindefußweg für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Als Beginn und Ende der gewidmeten Flächen werden die parallel verlaufenden Flurstücke 17/4 und 18/3 (Flur 12) festgelegt. Die gewidmete Strecke ist im beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Niederschrift ist, markiert. Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen |
TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über Bauanträge und Bauvoranfragen
Es liegen keine Anträge vor. TOP 9: Beratung und Beschlussfassung über sonstige Maßnahmen in der Gemeinde Der Vorsitzende informiert zum Verfahren der 1. Teilfortschreibung des regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein-Westerwald 2017 zu Kapitel 3.2 vom 27.03.2026. Die Einwände der Ortsgemeinde zur Fläche 79 wurden im Abwägungsprozess berücksichtigt mit der Folge, dass diese Fläche nunmehr im weiteren Verfahren der Teilfortschreibung u.a. zur Errichtung von Windenergieanlagen nicht mehr berücksichtigt wird und herausgenommen wurde. Die Aufnahme der von der Gemeinde favorisierten Flächen zur Windenergienutzung in den regionalen Raumordnungsplan, wurden jedoch aufgrund der erforderlichen Einzeluntersuchungen im Natura-2000 Gebiet nicht entsprochen. Beschluss: Der Gemeinderat begrüßt die Herausnahme der Fläche 79 und bedauert, dass die favorisierten Flächen zur Windenergienutzung im regionalen Raumordnungsplan nicht berücksichtigt werden. Eine weitere Stellungnahme im jetzigen Verfahren zum regionalen Raumordnungsplan wird für nicht erforderlich gehalten. Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen |
TOP 10: Mitteilung des Vorsitzenden Der Vorsitzende informiert zum Planungsstand „Bebauungsplan „Sondergebiet – Erlebnispark und Begegnungsstätte Stau“. Es wird ein Termin mit der Unteren Naturschutzbehörde in Absprache mit Planungsbüro und Verbandsgemeinde avisiert. |
TOP 11: Fragen der Ratsmitglieder
- Sachstand Feuerwehrgerätehaus – Informationen erfolgen im nichtöffentlichen Teil
- Pflegevertrag – Informationen erfolgen im nichtöffentlichen Teil
- Grünschnittplatz – Illegale Entsorgung von Grünschnitt in der Gemarkung und im Wald nehmen zu. Der Vorsitzende weist daraufhin, dass derzeit keine Planung diesbezüglich geplant ist. Eine Möglichkeit in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde an der Kläranlage eine Fläche zu entwickeln, wurde von dort verworfen. Die Gemeinde hat keine geeignete Fläche. Viele Fragen offen. Kostenintensiv, Herrichtung der Fläche, Einzäunung, Aufsicht, Entsorgung. Sind die Bürger bereit für die Entsorgung etwas zu bezahlen, wird es dann auch genutzt? Sollte im Ausschuss weiter besprochen werden.
- Parksituation im Grundweg/Schönborner Straße – Prüfung des dauerhaften einseitigen
| TOP 12: Einwohnerfragestunde |
Es liegen keine Anfragen vor. TOP 16: Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil |
Es wurden Informationen zu Vertragsangelegenheiten weitergegeben und über Grundstücksangelegenheiten beraten und beschlossen.
Die vollständige Niederschrift ist in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeinde Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen sowie im Ratsinformationssystem einsehbar.
Armin Bendel Ortsbürgermeister Niederneisen
