TOP 1: |
Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau der Gemeindestraßen "Löhweg" mit Teilstück "Ringstraße" |
Am 24. und 25.02. wurden die Trag- und Deckschicht asphaltiert. Es sind jetzt noch die Pflanzbeete herzurichten, der Kanal im Grasweg zu verlegen, Reinigungsarbeiten vorzunehmen und die Schilder aufzustellen. Die Endabnahme steht noch aus. Vor Beginn der Ausbauarbeiten wurde darüber beraten, das Parken in gekennzeichneten Flächen auszuweisen. Dies sollte im Zuge der letzten Arbeiten mit in Angriff genommen werden. Daher sollte ein Beschluss gefasst werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hahnstätten beschließt, im „Löhweg“ das „Parken in gekennzeichneten Flächen“ zuzulassen, und in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde die Kennzeichnungen anzuweisen.
Abstimmungsergebnis: | 18 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Enthaltungen |
TOP 2: |
Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau der Bahnhofstraße |
Die Baufirma hat in der letzten Februarwoche die Arbeiten wieder aufgenommen.
Die Wasserleitung wurde an der Brücke verlegt. Im Gehweg (Seite ungerade Hausnummern) liegen die Versorgungskabel nicht tief genug. Hier muss jetzt erst mit den Versorgern geklärt werden, wer die Kosten übernimmt. Die letzten Standorte der Straßenbeleuchtung wurden festgelegt. Laut letztem Bauzeitenplan sollen die Arbeiten Mitte April beendet werden. Ob dieser Zeitplan eingehalten wird, ist bei den Erfahrungen des letzten Jahres noch fraglich.
TOP 3: |
Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlage "Goldammerweg" als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr |
Da die Straßen Goldammer-, Flieder- und Hortensienweg nun fertig hergestellt sind, kann die Widmung der Straßen erfolgen. Damit ist dann auch die Voraussetzung geschaffen, die Verschonung der Straßen für die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge vorzubereiten. Die Endabrechnungen sind eingegangen und müssen jetzt noch aufgearbeitet werden. Erst dann kann über die Verschonungsdauer beraten werden.
Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (LStrGRP) sind Verkehrsanlagen für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Über die Widmung zur Gemeindestraße hat der Ortsgemeinderat Hahnstätten einen Widmungsbeschluss zu fassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hahnstätten beschließt das Flurstück 39/11 (Flur 31) „Goldammerweg“ als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Als Beginn und Ende der gewidmeten Fläche werden die parallel verlaufenden Grundstücke Flurstücke 4/3, 39/1 und 39/5 sowie 39/6 (Flur 31) festgelegt. Die gewidmete Strecke ist im beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Niederschrift ist, markiert.
Abstimmungsergebnis: | 18 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Enthaltungen |
TOP 4: |
Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlage "Fliederweg" als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr |
Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (LStrGRP) sind Verkehrsanlagen für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Über die Widmung zur Gemeindestraße hat der Ortsgemeinderat Hahnstätten einen Widmungsbeschluss zu fassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hahnstätten beschließt das Flurstück 33/26 (Flur 28) „Fliederweg“ als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Als Beginn und Ende der gewidmeten Fläche werden die parallel verlaufenden Grundstücke Flurstück 33/21 und Flurstück 33/24 (Flur 28) festgelegt. Die gewidmete Strecke ist im beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Niederschrift ist, markiert.
Abstimmungsergebnis: | 18 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Enthaltungen |
TOP 5: |
Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlage "Hortensienweg" als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr |
Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (LStrGRP) sind Verkehrsanlagen für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Über die Widmung zur Gemeindestraße hat der Ortsgemeinderat Hahnstätten einen Widmungsbeschluss zu fassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hahnstätten beschließt das Flurstück 33/29 (Flur 28) „Hortensienweg“ als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Als Beginn und Ende der gewidmeten Fläche werden die parallel verlaufenden Grundstücke Flurstück 33/18 und Flurstücke 33/13 und 33/28 (Flur 28) festgelegt. Die gewidmete Strecke ist im beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Niederschrift ist, markiert.
Abstimmungsergebnis: | 18 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Enthaltungen |
TOP 6: |
Beratung und Beschlussfassung über die erneute Offenlage der 3. Änderung des B-Plans Schul- und Sportzentrum |
Es ist ein Angebot des Ingenieurbüros Kürzinger für den notwendigen Grünordnungsplan in Höhe von 8.427,88 € eingegangen.
Für die Bodenuntersuchungen liegt noch kein Angebot vor. Der Vorsitzende wird bei Herrn Dr. Entenmann nochmals nach dem Kostenvoranschlag für die Altlasten nachfragen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hahnstätten vergibt den Auftrag für die Grünordnungsplanung für die erneute Offenlage der 3. Änderung des B-Plans Schul- und Sportzentrum an das Ingenieurbüro Kürzinger, Fachingen zu einem Angebotspreis von 8.427,88 €.
Abstimmungsergebnis: | 18 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Enthaltungen |
TOP 7: |
Beratung und Beschlussfassung über das Straßenausbauprogramm 2027-2031 |
Der Vorsitzende bittet Frau Runkel von der Bauabteilung der VG die bereits auf vorherigen Sitzungen aufgekommenen Fragen zur Beurteilung der Straßenausbaubeiträge zu erläutern. Dabei kam die Frage auf, ob das Straßenausbauprogramm nicht auf 3 Jahre verkürzt werden könnte, um flexibler zu sein.
Frau Runkel berichtet, dass die OG bei der Annahme von 5 Jahren flexibler sei, da bei 3 Jahren die geplante Maßnahme gemäß Beitragsrecht auch ausgeführt werden müsse. Bei 5 Jahren kann aufgrund von Mehrkosten mehr aufgefangen werden und gegebenenfalls auch eine Maßnahme aus dem Programm gestrichen werden. Das ist je nachdem welcher Betrag aus dem abgelaufenen Programm übernommen werden muss, bei dem 3 Jahres Programm schwieriger. Wichtig ist, dass in die Kostenschätzungen die möglichen Preissteigerungen besser kalkuliert werden.
Zu der Frage, ob wir eine Preisgleitklausel in die Beitragssätze mit einbauen können, wird von Frau Runkel verneint. Die Beiträge dürfen im laufenden Programm nicht verändert werden. Es entstehen nur Veränderungen, wenn sich jährlich zum 31.12. Zu- und Abgänge in den Flächen oder bei den Gewerbean- und -abmeldungen ergeben.
Auf die Frage bezüglich der Beitragserhebung auf 2 oder mehr Raten erläutert sie, dass dies aufgrund der Personalsituation nicht möglich sei. Wir befinden uns hier im Beitragsrecht und nicht im Abgabenrecht. Die Zahlung hat innerhalb eines Monats zu erfolgen, Stundungen sind möglich. Die Anzahl der Stundungen sei verschwindend gering.
Sie weist darauf hin, dass die Satzung aufgrund der zu verschonenden Straßen, die nun gewidmet wurden, angepasst werden muss.
Rainer Bach bittet um Erläuterung, warum die Rösslerstraße, obwohl sie im Baugebiet liegt, nicht veranlagt werden kann. Frau Runkel erklärt, dass sie eine Sammelstraße für das gesamte Baugebiet „Auf dem Pitzberg“ ist, und ein Teilbereich nicht zum Ausbau bestimmt ist. Da dieser länger als 100 m ist, können die Kosten nicht umgelegt werden. Aufgrund ihrer Festlegung als Sammelstraße erhält die Gemeinde Fördermittel für den Ausbau nach LVFG.
Udo Bartels spricht sich dafür aus keine Gebührenhöhe festzulegen, bevor die Kostenschätzungen für die Straßen vorliegen.
Weiter fragt er nach, wann das Baugebiet „Auf dem Kolben“ aus der Verschonung fällt. Dies ist 2030 der Fall.
Der Vorsitzende dankt Frau Runkel für ihre Ausführungen.
TOP 7.1: |
Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung und Vergabe von Ingenieurleistungen für eine Bedarfsplanung |
Für das bevorstehende Straßenausprogramm (derzeitige Planung):
- Rösslerstraße
- Teilstrecken Ringstraße
- bis Netzbacher Straße
- bis Dahlstraße,
- bis zur L 320)
- Waldstraße
- Rheinstraße
- Kösliner Straße (Ausbaubereich)
wird die Verwaltung eine Kostenschätzung erstellen, welche als Grundlage für die Ausschreibung von Ingenieurleistungen dienen soll.
Im Rahmen einer Bedarfsplanung als besondere Leistung im Vorfeld der Leistungsphase 1 (sog. Leistungsphase "0") sollen 4 Ingenieurbüros um Abgabe eines Honorarangebotes gebeten werden.
Leistungsumfang ist hierbei die Erstellung einer detaillierten Kostenberechnung, basierend auf einem Gutachten zu geotechnischen Untersuchungen. Leistungs-abschluss soll hierbei 3 Wochen nach Vorlage der v.g. Unterlagen sein. Das Honorar soll dabei als Stundenlohn oder Pauschalangebot abgegeben werden.
Sofern noch weitere Parameter zum Tragen kommen sollen, können diese in der Sitzung ergänzend beraten und beschlossen werden.
Ebenfalls soll darauf hingewiesen werden, dass nach Priorisierung des Maßnahmen-umfangs, diese in den Leistungsphasen 1-9 einzeln ausgeschrieben werden.
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Hahnstätten, die Verwaltung mit der Ausschreibung der Ingenieurleistungen für eine Bedarfsplanung mit den o.g. Parametern zu beauftragen und den Vorsitzenden zu ermächtigen, die entsprechende Vergabe ohne weitere Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat Hahnstätten vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: | 18 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Enthaltungen |
TOP 7.2: |
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Ingenieurleistungen für geotechnische Untersuchungen |
Zur Erstellung einer Kostenberechnung benötigt das noch zu beauftragende Ingenieurbüro zwingend eine geotechnische Untersuchung zur Bewertung der Standfestigkeit und Materialbelastung. Die darauf basierenden Baukosten sind letztlich für die Priorisierung des Leistungsumfangs unerlässlich.
Die Verwaltung hat ein entsprechendes Ingenieurbüro um Abgabe eines Honorarangebotes gebeten.
Da das entsprechende Honorarangebot bis zum Sitzungstag noch nicht vorlag, empfiehlt es sich, dass der Vorsitzende mit der Möglichkeit der Auftragserteilung ermächtigt wird.
Die Kostenaufteilung erfolgt hierbei grundsätzlich zu 1/3 OG Hahnstätten, 1/3 VGW Aar-Einrich (Wasser) und 1/3 VGW Aar-Einrich (Abwasser), sofern die VGW Aar-Einrich in diesem Bereich die entsprechenden Ver- und Entsorgungsleitungen erneuern.
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Hahnstätten den Vorsitzenden zu ermächtigen, nach Vorlage des Honorarangebotes die Vergabe der Leistungen für geotechnische Untersuchungen, ohne weitere Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat Hahnstätten vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: | 18 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Enthaltungen |
TOP 7.3: |
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Leistungen zur Prüfung des Verdachts auf Kampfmittelbelastung |
In der jüngeren Vergangenheit wurde von Seiten der bauausführenden Firmen die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bezüglich einer möglichen Kampfmittelbelastung gefordert. Bei Nichtvorlage könnte die bauausführende Firma einen Entschädigungsanspruch geltend machen, so dass die Verwaltung eine entsprechende Beauftragung empfiehlt.
Die Kostenaufteilung erfolgt hierbei grundsätzlich zu 1/3 OG Hahnstätten, 1/3 VGW Aar-Einrich (Wasser) und 1/3 VGW Aar-Einrich (Abwasser), sofern die VGW Aar-Einrich in diesem Bereich die entsprechenden Ver- und Entsorgungsleitungen erneuern.
Herr Würmlin von der VG hat hierfür Angebote der Firma Uxo Pro Consult GmbH eingeholt. Einmal für jede zum Ausbau vorgesehene Straße und einmal für die gesamte Ortslage. Die Angebote für die einzelnen Straßen sind in der Summe teurer als das Angebot für die Untersuchung des gesamten Ortsbereichs.
Das Angebot ist in zwei Alternativen gegliedert: Reguläre Standardbearbeitung, Dauer 8 Wochen – 12.994,80 € und Expressbearbeitung, Dauer 4 Wochen - 8.984,50 €. Da hier kein zeitlicher Zwang besteht, spricht sich der Rat für die reguläre Standardbearbeitung aus.
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Hahnstätten die Vergabe der Leistungen zur Überprüfung des Verdachts auf Kampfmittelbelastung an die Uxo Pro Consult GmbH zu dem mit Schreiben vom 02.03.2026 angebotenen Gesamthonorar von 8.984,50 €. Der von der Gemeinde zutragende Anteil beläuft sich auf 2.994,83 €.
Abstimmungsergebnis: | 18 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Enthaltungen |
TOP 8: |
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Aufträgen |
Aufgrund von Ausschließungsgründen nach §22 Abs. 1 der GemO nimmt der erste Beigeordnete Jörg Schwenk nicht an der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt teil und nimmt im Zuschauerraum Platz.
- Fenstererneuerung Chorraum Ratsstübchen
Der ehemalige Chorraum, der vom Ratsstübchen als Speiseraum genutzt wird, soll umgestaltet und der Schallschutz verbessert werden. Es gab bereits ein Treffen und Frau Schönborn wird ein Gesamtkonzept erstellen. In diesem Zuge empfiehlt es sich vor den Renovierungsarbeiten die restlichen Fenster zu erneuern. Ein Teil wurde im Zuge der neuen Notausgangstür bereits getauscht.
Es liegt ein Angebot von Theo Zimmermann für die Erneuerung der Fenster inklusive der Fensterbänke in Höhe von 6.228,65 € vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinderat Hahnstätten vergibt den Auftrag zur Erneuerung der Fenster inklusive der Fensterbänke im ehem. Chorraum des Ratsstübchens an die Firma Theo Zimmermann zu einem Angebotspreis von 6.228,65 €.
Abstimmungsergebnis: | 17 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Enthaltungen |
Herr Schwenk nimmt wieder am Ratstisch Platz.
- Bepflanzung Löhweg
Da im Auftrag der Baufirma Normann Tiefbau nicht die komplette Bepflanzung des Löhwegs beinhaltet ist, hat der Vorsitzende ein Angebot über verschiedene Bäume bei der Firma Immergrün angefordert.
Der Rat berät über die verschiedenen Baumarten und entscheidet sich für die Pflanzung von einer Stadtbirne in jedes Pflanzbeet. Die Flächen unter den Bäumen werden mit Bodendeckern bepflanzt.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinderat Hahnstätten vergibt den Auftrag zur Pflanzung einer Stadtbirne im Löhweg an die Firma Immergrün in Höhe von 2.225,30 €.
Abstimmungsergebnis: | 16 | Ja-Stimmen |
| 1 | Nein-Stimmen |
| 1 | Enthaltungen |
Dirk Hansmann verlässt den Sitzungssaal.
TOP 9: |
Beratung und Beschlussfassung über Bauvoranfragen und Bauanträge |
- Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung Flur 28, Flst. 85 und 87
Es liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Flur 28, Flst. 85 und 87 vor. Es werden Befreiungen für die Dachform (Versetztes Pultdach), die Dacheindeckung (Blecheindeckung) sowie für die Errichtung einer Garage direkt an der Straßengrenze beantragt.
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung über den Antrag beraten. Die Dachform entspricht dem des Nachbargebäudes und kann damit nicht verwehrt werden. Auch für die Dacheindeckung kann eine Befreiung empfohlen werden, da auf den Dachflächen eine PV-Anlage errichtet werden soll.
Keine Zustimmung fand der Antrag auf Errichtung der Garage an der Grenze zur Straße. Der Vorsitzende hat sich daraufhin mit dem Bauherrn in Verbindung gesetzt und ihm die Sachlage erläutert. Bis zur Sitzung soll eine Umplanung vorliegen, in der statt der geschlossenen Garage ein Carport errichtet werden soll.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hahnstätten stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung Flur 28, Flst. 85 und 87 zu.
Abstimmungsergebnis: | 11 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 6 | Enthaltungen |
Aufgrund von Ausschließungsgründen nach §22 Abs. 1 der GemO nimmt das Ratsmitglied Sandra Rutkowski nicht an der Beratung zu diesem Tages-ordnungspunkt teil, rückt vom Ratstisch ab und nimmt im Zuschauerraum Platz.
- Bauvoranfrage Flur 26, Flst. 18
Es liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses Flur 26, Flst. 18 vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hahnstätten stimmt der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses Flur 26, Flst. 18 zu.
Abstimmungsergebnis: | 16 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Enthaltungen |
Frau Rutkowski nimmt wieder am Ratstisch Platz.
TOP 10: |
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden |
Es lagen keine Spenden vor.
TOP 11: |
Mitteilungen des Ortsbürgermeisters |
- Der Betriebsplan vom Forstamt Lahnstein liegt im Rathaus zur Einsicht vor.
- Es liegt eine Kostenschätzung des Büro Dankof für die Erneuerung der Deckschicht des Teilbereichs der Jahnstraße von den Bahngleisen bis zur Einmündung B54 in Höhe von 65.355,99 € vor. Da Herr Dankof Bedenken bezüglich der Beschaffenheit der Tragschicht hat, rät er zu einer Bodenuntersuchung. Diese soll erst abgewartet werden, bevor eine Entscheidung gefällt wird.
- Für die Veranstaltung „Hahnstätten stellt sich vor“ am 26.04.2026 soll ein Zweck für die Einnahmen festgelegt werden. Frau Schönborn legt ein Prospekt von Spielgeräten vor, die den Dorfplatz für Kinder attraktiver machen sollen. Daraus soll ein Spielgerät ausgewählt werden.
Wir treffen uns am 10.03.2026 um 18 Uhr im kleinen Saal im DGH um die organisatorischen Aufgaben zu verteilen. Nochmals die Bitte um Unterstützung!
- Es werden Helfer für Samstag, den 21.03.2026 gesucht, um den großen Saal für die Wahlen einzuräumen. Treffen ab 15 Uhr.
- Die Aufträge für die PV-Anlage auf dem Dorfgemeinschaftshaus können auf der nächsten Ratssitzung im April endlich vergeben werden.
- Der Zaun am Friedhof kann in der 15. KW demontiert werden.
- Auf dem Friedhof ist an einer Wasserstelle die Leitung defekt. Die VG ist informiert und wird die Leitung in Absprache mit der OG erneuern.
- Dirk Hansmann hat zwei Bäume am Ehrenmal auf dem Friedhof gefällt. Sie haben sich sehr weit Richtung Kirche geneigt.
TOP 12: |
Fragen der Ratsmitglieder |
- Herr Biehl weist auf die Schlaglöcher in der Jahnstraße hin.
Laut dem Vorsitzenden wurden die Löcher von der VG befüllt.
- Herr Biehl fragt, ob sich nochmals mit der Endwidmung des Friedhofteils beschäftigt wurde. Aufgrund der geringen Einsparung bei den Zaunkosten wurde davon abgesehen
- Herr Groß fragt, wann die Waldstücke in der Schliem für die Verkehrssicherung wieder freigeschnitten werden.
- Frau Schönborn berichtet über das Stromleitungsproblem für die Trafo-Station In den Wingerten und erläutert den Sachverhalt. Herr Egert wird sich um einen Ortstermin mit der Süwag kümmern.
- Herr Splettstoesser fragt, ob weiterhin öffentliche Ladestationen für E-Autos vorgesehen sind. Der Vorsitzende antwortet, dass die Syna zwei Ladestationen auf dem Parkplatz neben dem Rathaus angedacht hatte. Da die Tiefe der Stellplätze aber nicht ausreichend ist, muss nach einem anderen Platz gesucht werden.
- Frau Schranz erkundigt sich nach dem Geschehen in der Grundschule und der Petition, die aufgrund von Kürzungen in der Betreuung und dem Essensangebot momentan für Aufruhr sorgt.
TOP 14: |
Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse |
Es wurden keine Beschlüsse in der nichtöffentlichen Sitzung gefasst.
Der Vorsitzende dankt und schließt um 22:20 Uhr die Sitzung.
Joachim Egert, Ortsbürgermeister Hahnstätten
