Bürgerinformation der 5. Ortsgemeinderatssitzung in der Wahlperiode2024/2029 am 31.10.2024
Zu Tagesordnungspunkt 1: Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025
Der Forstwirtschaftsplan lag der Vorlage bei. Geplant ist der Einschlag von 890 fm Buche, 150 fm Lärche und 30 fm Douglasie. Inklusive Brennholzverkauf wird mit einem Ertrag aus dem Holzverkauf von 64.895 € gerechnet. Der Aufwand für die Holzernte beträgt 43.650 €. Als weitere große Ausgabenposten sind die Wegeunterhaltung mit 8.000 € und die Verkehrssicherung und Umweltvorsorge mit 17.000 € angesetzt. Die Gesamtaufwendungen belaufen sich auf 8.5950 €, was ein Minus von 21.055 € bedeutet. Nur durch den Zuschuss aus dem Programm des Bundes in Höhe von 39.500 € ist mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 12.975 € zu rechnen. Frau Rump erläutert die größten Ausgabenposten. So wird die Verkehrssicherung immer mehr zum Kostentreiber. Durch die langen Waldrandflächen zur Wohnbebauung und den klassifizierten Straßen steigt der Aufwand in den letzten Jahren enorm. In diesem Winter soll entlang der B274 Totholz aus dem Bestand entfernt werden. Aufgrund der Hanglage ist dies nur mit speziellem Gerät möglich. Das treibt die Kosten in die Höhe. Bei der Wegeunterhaltung soll mit der Ableitung des Wassers in die Bestände die Forderung des Förderprogramms erfüllt werden. Weiter teilt sie mit, dass die geforderten 2000 Biotopbäume gekennzeichnet und kartiert wurden. Auch die Bestandsaufnahme für das Forsteinrichtungswerk ist abgeschlossen und wird dem Rat Anfang kommenden Jahres vorgestellt.
Beschluss: Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hahnstätten beschließt den vorliegenden Forstwirtschaftsplan 2025.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Zu Tagesordnungspunkt 2: Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
Im Laufe des Jahres haben sich Ausgaben verändert und es sind Investitionen vorgenommen worden, die sich verteuert haben oder nicht im Haushaltsplan aufgenommen waren. Daher wurde ein Nachtragshaushalt notwendig. Herr Yannis Peter erläutert die wichtigsten Positionen. Hauptgrund hierfür sind die nicht im Haushalt vorgesehenen PV-Anlagen auf den Dächern der Kitas. Auch wurde im Dorfgemeinschaftshaus eine zusätzliche Kühlzelle für das Ratsstübchen eingebaut. Weiter hat er die Einnahmen und Ausgaben, soweit dies möglich war, angepasst. Der Ergebnishaushalt weist nun mit Einnahmen 4.726.320 € und Ausgaben von 4.668.420 € einen Überschuss von 57.900 € aus. Das ist ein Minus von 29.970 €. Im Finanzhaushalt belaufen sich die ordentlichen Einzahlungen auf 4.520.340 € und die ordentlichen Auszahlungen auf 4.290.460 €. Damit verringert sich der Saldo um 29-470 € auf nun 229.880 €. Bei den Investitionen steigen die Einnahmen auf 843690€ und die Ausgaben auf1443160€. Damit steigt der Saldo um -5210€ auf -599470€.
Beschluss: Der Ortsgemeinderat Hahnstätten stimmt der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem vorgelegten Nachtragshaushaltplan für das Haushaltsjahr 2024 zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Zu Tagesordnungspunkt 3: Beratung und Beschlussfassung zur Rechnungsprüfung und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2023
Am 26.09.2024 fand die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses statt. Katrin Schranz wurde zur Vorsitzenden gewählt. Da sie erkrankt ist, trägt Peter Biehl das Ergebnis der Prüfung vor. Der Jahresabschluss 2023 weist eine Bilanzsumme in Höhe von 21.796.177,04 € bei einem Eigenkapital in Höhe von 11.098.239,45 € aus. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 12.856,03 € ab. Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt -27.706,59 €.
1. Beschluss: Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hahnstätten beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2023 in der vorgelegten Form vor. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Der Ortsbürgermeister und die erste Beigeordnete hielten sich während der Beratung im Zuschauerraum auf.
2.Beschluss: Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hahnstätten beschließt die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Aar-Einrich (§ 114 Abs. 1 Satz 2 GemO).
Abstimmungsergebnis: einstimmig. Der Ortsbürgermeister und die erste Beigeordnete hielten sich während der Beratung im Zuschauerraum auf.
Zu Tagesordnungspunkt 4: Beratung und Beschlussfassung über die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2025
Für die Aufstellung des Haushalts 2025 ist die Beschlussfassung über die Steuerhebesätze notwendig. Der Haushaltsentwurf soll noch in diesem Jahr vorgelegt und beschlossen werden. Da die Hafi-Sitzung erst für Ende November 2024 terminiert ist, konnte hierzu keine Beratung stattfinden. Die Grundsteuer B wurde erst 2022 auf Druck des Landes erhöht.
Steuersätze in der OG Hahnstätten seit 2022:
- Grundsteuer A : 400 %
- Grundsteuer B : 465 %
- Gewerbesteuer: 400 %
Hundesteuersätze zurzeit:
- 1. Hund : 70 €
- 2. Hund : 90 €
- 3. und jeder weitere Hund : 140 €
- Kampfhunde : 500 €
Im Vorfeld der Sitzung hatte Peter Biehl bei der Verwaltung angefragt, ob es bereits verlässliche Zahlen der neuen Grundsteuermessbeträge aus der Reform gibt und wie sie sich, bei gleichem Hebesatz, auf die Einnahmen aus der Grundsteuer B auswirken.
Yannis Peter erläutert, dass sich der Grundsteuermessbetrag nach vorläufiger Schätzung mit den bereits vorliegenden Zahlen wahrscheinlich um 12.000 € verringern könnte. Um die gleichen Einnahmen zu erzielen, müsste der Hebesatz auf 480 % angehoben werden. Waltraud Reichel-Bach gibt zu Bedenken, dass es sich hier um ein Zahlenspiel handelt, bei dem die endgültigen Zahlen noch nicht vorliegen. Da es bis 30.06.2025 möglich ist, die Hebesätze anzupassen, empfiehlt sie den Hebesatz jetzt nicht anzuheben und die Tendenz im ersten Halbjahr weiter zu verfolgen.
Beschluss: Da zurzeit noch keine belastbaren Zahlen der Grundsteuermessbeträge vorliegen, beschließt der Ortsgemeinderat Hahnstätten die Hebesätze auf der jetzigen Höhe zu belassen. So wie belastbare Zahlen im Laufe des ersten Halbjahres 2025 vorliegen, soll über eine Anpassung beraten werden
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Zu Tagesordnungspunkt 5: Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2028
Hier gilt das Gleiche wie unter TOP 4. Eine Vorberatung des Hafi-Ausschusses konnte nicht erfolgen. Die meisten Investitionen wurden aber bereits im Laufe des Jahres auf den Weg gebracht oder konnten aufgrund von Verzögerungen in diesem Jahr nicht umgesetzt werden. An Straßenausbaumaßnahmen stehen der Ausbau der Bahnhofsstraße, des Löhwegs/Teilstück Ringstraße an. Weiter ist der Ausbau der Parkflächen in der Jahnstraße geplant. Im darauffolgenden Jahr ist der Ausbau der Straße „Auf dem Pitzberg“ geplant, der sich bis ins neue Ausbauprogramm (ab 2027) erstrecken wird. Das neue Ausbauprogramm ist noch nicht festgelegt.Ebenfalls bereits für dieses Jahr war der Endausbau des Flieder-, Hortensien- und Goldammerwegs eingeplant. Da die Bebauungen in allen drei Straßen weitestgehend abgeschlossen sind, sollte der Planer den Endausbau für 2025 vorbereiten. In der Warteschleife hängt seit geraumer Zeit das Neubaugebiet „Rechts dem Netzbacher Weg“. Aufgrund des langen Hin und Her bezüglich der Berechnung des Oberflächen- und Außengebietswassers fehlen immer noch die Festlegungen des notwendigen Eingriffs für die Wasserrückhaltung sowie der Ausgleich für die Versiegelung und die notwendigen Rückhaltebecken. Die Dachsanierung des alten Bahnhofs wird wahrscheinlich auch erst im kommenden Jahr durchgeführt. Die Auftragsvergabe erfolgt auf dieser Sitzung. Im Dorfgemeinschaftshaus werden neben dem Umbau der Küche des Ratsstübchens weitere Sanierungsarbeiten notwendig werden. Der Bau- und Planungsausschuss wird sich hierzu demnächst treffen. Zudem ist eine Außenterrasse mit behindertengerechtem Zugang geplant, die über ein Leader-Projekt verwirklicht werden soll. Die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach des Dorfgemeinschaftshauses ist ebenfalls in Planung. Weiter ist aufgrund des schlechten Zustands die Straßenbeleuchtung der B54 in einem Teilbereich zu erneuern. Auch die Sanierung des Flachdachs schieben wir immer weiter vor uns her.
Auf dem Friedhof soll das Urnenrasenreihengrabfeld gestaltet und weitere Bäume für die Baumbestattungen gepflanzt werden.
Beschluss: Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hahnstätten stimmt den aufgeführten Maßnahmen für das Investitionsprogramm der Jahre 2025 bis 2028 zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Zu Tagesordnungspunkt 6: Beratung und Beschlussfassung über das Zentrenkonzept der Verbandsgemeinde Aar-Einrich Den Sitzungsunterlagen als Anlage beigefügt war das neue Zentrenkonzept für die Verbandsgemeinde Aar-Einrich. Darin ist die Ausgangslage der beiden Grundzentren Hahnstätten und Katzenelnbogen aufgeführt. Im Gegensatz zu Hahnstätten hatte Katzenelnbogen bisher kein Zentrenkonzept. Für den neuen Flächennutzungsplan ist dies nun notwendig, zumal es in beiden Kommunen Pläne für eine Erweiterung bzw. Umsiedlung und Erweiterung eines bestehenden Marktes gibt. Der Erweiterung des Netto-Marktes um ca. 200 m² Verkaufsfläche steht laut dem Gutachten nichts im Wege. Die war in dem alten Konzept noch anders. Geändert haben sich die Bereiche der Zentralen Versorgung (s. Unterlagen Seite 10). Der Bereich des ehemaligen Lidl-Marktes wurde herausgenommen, da hier eine andere Nutzung vorgesehen ist. Der Bereich Pitzgasse/ Aarstraße wird ebenfalls keine Rolle in der zentralen Versorgung spielen. Etwas unverständlich ist jedoch die Änderung im Bereich der Aarstraße von der Bäckerei Heck bis Rossmann. Dies konnte bis zur Sitzung nicht geklärt werden.
Beschluss: Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hahnstätten stimmt dem vorliegenden Zentrenkonzept zu. Die offenen Fragen werden nach Klärung dem Protokoll beigefügt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Zu Tagesordnungspunkt 7: Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau der B54 / K64
Der Vorsitzende teilt mit, dass am 29.10.2024 eine Baustellenbesprechung mit dem Leiter des LBM Diez, Herrn Dillmann, stattfand. Hierbei ging es um den Stand der Ausbauarbeiten und die weitere Planung bis zum Ende des Jahres. Das LBM und die bauausführende Firma Weil gehen davon aus, dass ein Ende der Bauarbeiten in diesem Jahr nicht mehr realistisch ist. Bis zu den Weihnachtsfeiertagen sind es noch 7 Wochen. Zurzeit werden auf der Bergseite die Bord- und Rinnensteine versetzt, die Pflasterarbeiten des Gehwegs haben begonnen. Da noch ein zusätzliches Mittelspannungskabel von der Straße „In der Au“ bis zur neuen Trafostation verlegt werden muss, können die Bordsteine noch nicht durchgängig gesetzt werden. Dies soll aber in der kommenden Woche geschehen. Der Planer, Herr Dankof und der Bauleiter Herr Lang sind der Auffassung, dass - bei guter Witterung - bis zu den Feiertagen auch die Bord- und Rinnensteine auf der Talseite gesetzt und die Trag- und Deckschichten in die Fahrbahn eingebaut werden können. Dann wäre es möglich, den Verkehr bis zur Baufortführung im neuen Jahr einspurig mit Ampelbetrieb laufen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dies rechtlich sicher ausgeführt wird. Das LBM sieht hierin Probleme, will dies aber im Haus klären. Eine andere Möglichkeit können die Mitarbeiter des LBM aber auch nicht aufzeigen. Eine Vollsperrung über die Feiertage wird, wie auch momentan, nicht befolgt und kann zu Unfällen und Schäden an den Anlagen führen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Zu Tagesordnungspunkt 8: Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau „Löhweg / Ringstraße (Teilstück)“
Hier besteht zurzeit kein Beratungsbedarf. Die Ausschreibung soll nun schnellst möglichst auf den Weg gebracht werden. Der Zuschussantrag ist gestellt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Zu Tagesordnungspunkt 9: Beratung und Beschlussfassung über den vom LBM vorgeschlagenen Generalverkehrsplan Im Jahr 2011 wurde die Straßenführung (auch bei Sperrungen der B54 oder L320 innerorts) folgendermaßen festgelegt:
- a. Bahnhofsstraße, Oberneisener Straße, Netzbacher Straße, Kirchgasse (L320)
sowie Bahnhofsstraße, Oberneisener Straße, Netzbacher Straße, Ringstraße (L320) - b. Hinzu kommen für den weiteren Verlauf die Austraße (Teilstück) und die Jahnstraße bis B54.
- c. Weiter wurden damals die Marktstraße, die Rösslerstraße und die Rheinstraße als verkehrswichtig eingestuft.
In einem Gespräch mit dem LBM Koblenz wurde noch einmal dargelegt, welche Kriterien zur Einstufung einer verkehrswichtigen Straße führen. Es ist dabei unwichtig, ob die Straße zur Umleitung einer klassifizierten Straße benötigt wird. Die Grundlage ist vielmehr, ob es sich bei der Straße um eine Anliegerstraße oder um eine Durchgangsstraße handelt, die ein oder mehrere nennenswerte Baugebiete erschließt. Vor diesem Hintergrund erklärt es sich auch, dass die Rösslerstraße und die Rheinstraße damals in den Generalverkehrsplan aufgenommen wurden. Auch warum uns die Varianten „Schöne Aussicht, Goldborn, Auf der Dahl und Flutgraben“ zur Auswahl angeboten wurden. Die Jahnstraße wurde aus dem Plan gestrichen, weil es sich in erster Linie um eine Anliegerstraße (Verkehrsteilnehmer haben ein „Anliegen“- sie bringen ihre Kinder zu Schulen und Kitas, fahren zum Einkaufen, usw.) handelt. Es wurde uns angeboten, die Jahnstraße noch einmal prüfen zu lassen. Gleichzeitig wurde aber auch darauf hingewiesen, dass die Argumentation der Notwendigkeit der Umleitung im Falle einer Sperrung der klassifizierten Straßen oder der Nutzung zur Umfahrung der engen Brückenstraße dazu führen könnte, dass eine Umwidmung der Jahnstraße zur Landesstraße in Erwägung gezogen werden könnte. Der Beschluss sollte dahingehend gefasst werden, dass die Straßenführung Bahnhofsstraße, Oberneisener Straße, Netzbacher Straße, Schöne Aussicht, Teilstück Flutgraben, und Ringstraße L320 im Generalverkehrsplan festgelegt wird. Die Marktstraße, Rösslerstraße und Rheinstraße sollen weiterhin im Plan verbleiben. 2. Der Rat bittet um Überprüfung ob die Jahnstraße ebenfalls im Generalverkehrsplan als Verkehrswichtig eingestuft werden sollte.
Beschluss: 1. Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hahnstätten beauftragt die Verwaltung bei dem LBM zu beantragen, dass die Straßen Flutgraben (Teilstück), Schöne Aussicht, und die Ringstraße in den Generalverkehrsplan mit aufgenommen werden.2. Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hahnstätten bittet um Überprüfung, ob die Jahnstraße ebenfalls im Generalverkehrsplan als „verkehrswichtig“ eingestuft werden sollte.
Abstimmungsergebnisse: einstimmig.
Zu Tagesordnungspunkt 10: Beratung und Beschlussfassung über Solaranlagen auf Dächern gemeindeeigener Gebäude
Die Arbeiten der Installationen auf den Dächern der Kitas sind begonnen. Die Module auf dem Dach der Kita Zwergenland sind bereits verlegt, bei der Kita Pusteblume werden sie bis zur Sitzung ebenfalls montiert sein. Die Elektroinstallationen sind in Vorbereitung. Bei den Planungen der PV-Anlage auf dem Dorfgemeinschaftshaus gibt es noch Klärungsbedarf mit dem Energieversorger bezüglich der Nutzung und Einspeisung des Stroms. Dies ist zurzeit in Klärung. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Zu Tagesordnungspunkt 11: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
Der Ortsgemeinderat entscheidet nach § 94 Abs. 3 GemO über die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Herr Klaus Leber, Lilienweg 30, 65623 Hahnstätten möchte der Ortsgemeinde Hahnstätten für die Förderung von Kunst und Kultur eine Spende in Höhe von 1.000 € (Bücherei-Onleihe-Projekt) zukommen lassen. Die Anzeige eines Zuwendungsangebots gemäß § 94 Abs. 3 GemO an die Kommunalaufsicht erfolgt. Nicht zulässig sind gemäß § 94 Abs. 3 Satz 3 GemO die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung nach Satz 1 in der Eingriffsverwaltung oder wenn in böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist. Beides trifft hier im vorliegenden Fall nicht zu.
Beschluss: Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hahnstätten stimmt der Annahme der Spende in Höhe von 1.000 € von Herrn Klaus Leber zur Förderung von Kunst und Kultur zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu Tagesordnungspunkt 11.1: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden Der Ortsgemeinderat entscheidet nach § 94 Abs. 3 GemO über die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Die Firma Sconox Mobilbau GmbH, Ringstraße 10,65623 Hahnstätten möchte der Gemeinde für die Förderung von Kunst und Kultur (Bücherei) eine Spende in Höhe von 1000 € zukommen lassen.Die Anzeige eines Zuwendungsangebots gemäß § 94 Abs. 3 GemO an die Kommunalaufsicht erfolgt. Nicht zulässig sind gemäß § 94 Abs. 3 Satz 3 GemO die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung nach Satz 1 in der Eingriffsverwaltung oder wenn in böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist. Beides trifft hier im vorliegenden Fall nicht zu.
Beschluss: Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hahnstätten stimmt der Annahme der Spende in Höhe von 1.000 € von der Firma Sconox GmbH zur Förderung von Kunst und Kultur zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Zu Tagesordnungspunkt 12: Beratung und Beschlussfassung über die Friedhofsgestaltung
Das Urnenrasenreihengrabfeld auf dem alten Friedhof soll aufgrund seiner Größe gegliedert werden. Der Vorsitzende hat den Gestaltungsvorschlag, den Rainer Bach dem Bau- und Planungsausschuss vorgestellt hatte, einem Gartenbauer weitergeleitet und um Vorschläge gebeten. Weiter müssen neue Bäume für zukünftige Baumbestattungen gepflanzt werden. Der Vorsitzende hat einen Gartenbauer um einen Gestaltungsvorschlag gebeten. Es liegt ein Angebot vor, jedoch fehlen noch Unterlagen zur Gestaltung. Daher ist hier keine Beratung möglich. Der Tagesordnungspunkt wird daher abgesetzt und soll in der nächsten Bau- und Planungsausschusssitzung beraten werden.
Beschluss: Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hahnstätten stimmt der Absetzung des Tagesordnungspunktes zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Zu Tagesordnungspunkt 13: Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Friedhofssatzung
Die bestehende Friedhofssatzung wurde in den vergangenen Jahren mehrmals geändert oder ergänzt. Nun besteht mit dem neuen Urnenrasenreihen- und dem Wahlgrabfeld auf dem alten Friedhof wieder Änderungsbedarf. Um die Übersicht nicht zu verlieren, hat die Verwaltung zur Neufassung der Friedhofssatzung geraten. Es liegt ein Entwurf der Neufassung vor. Rainer Bach bittet bei zwei Paragrafen um eine Anpassung des Textes:§15a (7) der Satz: Die Friedhofsverwaltung die Platten verlegt soll gestrichen werden. Dies ist zukünftig Sache des Steinmetzes.§15(8) der Satz: Die Frist zur Verlegung beträgt 6 Monate ab dem Tag der Beisetzung - soll eingefügt werden. Weiter soll in dem §15(8) im letzten Satz das Wort gesondert durch eventuell geändert werden. §21(1)a- Holzkreuze dürfen nur für max. 1 Jahr aufgestellt werden §21 (1)b- Emaille soll als Werkstoff zugelassen werden. In der Satzung kann jedoch die Erhebung einer Kaution für die Verlegung der Urnenrasengrabplatten nicht verankert werden. Hier muss eine privatrechtliche Vereinbarung (haben wir auch schon bei den Baumbestattungen) abgeschlossen werden. Die Höhe der Kaution für Baumbestattungen bleibt bei 500 €, für Urnenrasenreihen- und Urnenrasenwahlgräber wird sie auf 800 € festgelegt. Sie soll mit der Rechnung erhoben und nach dem Verlegen der Platten zurück gezahlt werden.
1. Beschluss: Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hahnstätten beschließt die Friedhofssatzung in der vorgelegten Form. Die angesprochenen Änderungswünsche werden eingearbeitet. Abstimmungsergebnis: einstimmig.
2. Beschluss: Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hahnstätten beschließt, die Höhe der Kaution in der privatrechtlichen Vereinbarung für Urnenrasenreihen- und Urnenrasenwahlgräber auf 800 € festzulegen. Der Betrag ist mit der Rechnung für die Bestattungskosten zu erheben und wird nach der Verlegung der Grabplatten zurückgezahlt. Abstimmungsergebnis: einstimmig.
3. Beschluss: Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hahnstätten beschließt für folgende Grabfelder eine Nutzungsänderung: Das Grabfeld A03 wird für Reihengräber und das Grabfeld A07 für Urnenrasenreihen- und Urnenrasenwahlgräber vorgesehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Zu Tagesordnungspunkt 14: Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bei der Ölmühle“ 2. Änderung und Einleitung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 BauGB
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Bei der Ölmühle“ 1. Änderung und Erweiterung im Jahr 2018 gelangte ein eingeschränktes Gewerbegebiet im Sinne § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zur Ausweisung. Im Vollzug des Bebauungsplanes erfolgte die Ansiedlung eines Netto-Marktes mit einer Verkaufsfläche von rd. 800 m², eine Bäckerei sowie ein Fitnessstudio. Es besteht nun die planerische Absicht, den bestehenden Netto-Markt zu erweitern. Geplant ist eine zusätzliche Verkaufsfläche von 200 m², wodurch die Schwelle zur Großflächigkeit überschritten wird. Zur Umsetzung des Planvorhabens bedarf es daher der Ausweisung eines Sondergebietes großflächigen Einzelhandels und Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes. Hierbei gilt es, insbesondere die Ziele der Raumordnung in Bezug auf großflächige Einzelhandelsvorhaben zu berücksichtigen. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass die geplante Verkaufsflächenerweiterung und deren Auswirkungen in dem sich gegenwärtig in Aufstellung befindlichen Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Aar-Einrich behandelt werden.
Die geplante Verkaufsflächenerweiterung soll an der Rückseite durch Anbau an das Bestandsgebäude Richtung Süden realisiert werden. Der Erweiterungsbereich liegt innerhalb der ausgewiesenen überbaubaren Grundstücksflächen, sodass es diesbezüglich keiner Überarbeitung bedarf. Auch die Zufahrtssituation, die Stellplatzanlage sowie der Andienungsbereich des Netto-Marktes bleiben von der Gebäudeerweiterung unberührt. Zur Übersicht ist ein Lageplan des Bauvorhabens als Anlage 1 beigefügt. Gegenstand der Änderung des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Anpassung der Art der baulichen Nutzung, wobei auch der Bereich des Fitnessstudios mit einzubeziehen ist. Der räumliche Geltungsbereich umfasst daher insgesamt die Abgrenzung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Bei der Ölmühle“ 1. Änderung und Erweiterung. Dieser ist als Anlage 2 beigefügt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes kann im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung erfolgen. Im Rahmen der Umweltprüfung sind die landschaftspflegerischen Belange abzuarbeiten und die Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB zu beachten. Aufschluss über den Umfang und die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung und der sonstigen berührten Belange geben die frühzeitigen Beteiligungsverfahren. Nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses sind daher die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (gemeinsames Verfahren nach § 4a Absatz 2 BauGB) einzuleiten.
Beschluss: Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hahnstätten die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bei der Ölmühle“ 2. Änderung und Einleitung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Das mit der Planung beauftragte Planungsbüro wird gebeten, alle erforderlichen Unterlagen für dieses Verfahren zeitnah zu fertigen. Die Kosten für das Verfahren sind vom Bauträger zu übernehmen. Dies ist in einem städtebaulichen Vertrag vorab zu regeln.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Zu Tagesordnungspunkt 15: Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Auftrages für die Dachsanierung des Bahnhofgebäudes
Die Submission für die Dachsanierung ist erst am 07.11.2024. Bisher haben drei Firmen abgegeben. Die nächste Ratssitzung findet erst im Dezember 2024 statt. Um keine Zeit zu verlieren besteht die Möglichkeit, einen Vorratsbeschluss zu fassen. Wenn das günstigste Angebot nicht über 15 % der Kostenschätzung liegt, wird der Ortsbürgermeister und die Beigeordnete ermächtigt, den Auftrag erteilen.
Beschluss: Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hahnstätten ermächtigt den Ortsbürgermeister und die Beigeordneten, den Auftrag für die Dachsanierung an den Günstigstbietenden zu vergeben, sofern die Angebotssumme nicht über 15 % der Kostenschätzung liegt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Zu Tagesordnungspunkt 16.1: Bauvoranfrage: Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses, Flur 38, Flurstücke 80 + 81, Hahnstätten
Der Ortsgemeinderat hatte diese Bauvoranfrage in seiner Sitzung am 09.04.2024 nicht zugestimmt, da sich die Höhe des Gebäudes nicht in die Umgebungsbebauung einfügt und der Rat hier bei geplanten 6 Wohneinheiten große Bedenken bezüglich der notwendigen Stellplätze hatte. Mittlerweile gab es einen Ortstermin mit Herrn Klöckner von der Bauleitplanung des Kreises, Frau Nickel von der Verbandsgemeindeverwaltung, dem Planer und den Bauherren. Laut Herrn Klöckner gab es zu diesem Bauvorhaben ein Vorgespräch, bei dem auch die Denkmalpflege eingebunden war. Die Bauform mit den beiden Giebeln ist auch auf Wünsche der Denkmalpflege so gewählt worden. Ein Problem der Bauleitplanung war und ist die Höhe des Gebäudes. Der Planer, Herr Stahl erläuterte die Zwänge, die zu der Überschreitung führen. In dem jetzt vorliegenden Entwurf ist die Bauhöhe etwas verringert worden. Wie dies die Kreisverwaltung sieht ist noch offen.
Die Parkplatzsituation wurde ebenfalls angesprochen. Hier sind nun auf dem Lageplan auf dem Nachbargrundstück in Richtung L320 die fehlenden Stellplätze eingezeichnet worden. Da sich der Hauptzugang zum Gebäude auf der rückwärtigen Seite befinden soll, ist die Erreichbarkeit der Stellplätze gegeben und deren Nutzung sehr wahrscheinlich. Es wurde im Gespräch darum gebeten, mit diesen neuen Erkenntnissen die Bauvoranfrage erneut zu beraten.Da die neuen Unterlagen erst nach der Bau- und Planungsausschusssitzung eingingen, konnte hier nicht vorberaten werden.
Beschluss: Aufgrund der nun vorliegenden Informationen stimmt der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hahnstätten der Bauvoranfrage unter der Voraussetzung zu, dass eine Grunddienstbarkeit für die vorgesehenen Flächen der Zuwegung und der Stellplätze eingetragen wird.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen.
Zu Tagesordnungspunkt 17: Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
Der Vorsitzende macht folgende Mitteilungen: Es fand ein Ortstermin mit dem Eigentümer der Gruft, Herrn von Marschall, bezüglich der geplanten Schenkung der Gruft an die Gemeinde statt. Für zukünftige Sanierungsmaßnahmen soll eine Stiftung bei der deutschen Stiftung Denkmalpflege in Bonn eingerichtet werden. Hier sind auch die entsprechenden Fachleute, die im Falle einer Sanierung die notwendigen Arbeiten veranlassen, überwachen und Zuschüsse beantragen. Es stehen noch Gespräche bezüglich dieses Vertrages aus.Für die Beschilderung, die Absperrungen, den Ab- und Aufbau des Multifunktionsplatzes am Hahnstätter Markt sind Kosten in Höhen von 2.898 € entstanden Ein Heizungsregler der Fernwärmeübergabestelle ist defekt. Dadurch lässt sich die Temperatur in der Festhalle im Dorfgemeinschaftshaus nicht mehr automatisch regeln. Es liegt hier ein Angebot für die Erneuerung in Höhe von 2.016 € vor. Das Repair-Café, die Bücherei der Dinge wurden vom Land als Ort der Nachhaltigkeit ausgezeichnet. Für die Treppe, die als zweiter Rettungsweg aus dem Ratsstübchen auf den Dorfplatz führen soll, muss zuerst eine Statik erstellt und diese dann von einem Prüfstatiker geprüft werden. Es liegen zwei Angebote vor. Das günstigste Angebot beträgt 2.380 €.
Zu Tagesordnungspunkt 18: Fragen der Ratsmitglieder Aus der Versammlung wurden folgende Fragen und Mitteilungen gemacht: Der neue Spiegel gegenüber der Ausfahrt der Esso-Tankstelle ist nicht richtig eingestellt. Er muss nachjustiert werden. Am Hahnstätter Marktdienstag wurden erstmalig Besucher des Marktes vom Parkplatz des Aldi Marktes verwiesen. Es gibt zur Nutzung eine Vereinbarung mit Aldi. Der Vorsitzende soll prüfen, was dort zur Nutzung am Hahnstätter Markt steht. Wie der Sachstand zum Bau der Seniorenwohnanlage auf dem alten Lidl-Gelände ist. Der Vorsitzende wird hier versuchen, Informationen einzuholen.Auf der Dahl fanden Geschwindigkeitsmessungen des Ordnungsamtes der VG statt. Die Pflanzkübel standen dabei noch auf der Straße. Nun sollen diese entfernt werden und erneut Messungen stattfinden um herauszufinden, ob sich am Fahrverhalten etwas ändert. Danach soll entschieden werden, ob Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung getroffen werden sollen. Der Grünschnittplatz ist wieder permanent überfüllt. Es muss nach einer Lösung gesucht werden um das Abladen zu ordnen.
Joachim Egert, Ortsbürgermeister