TOP 1: |
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Rats- und Ausschussmitglieder sowie Herrn Heuser vom Büro Karst, Herrn Rossbach von der Kommunalberatung sowie Herrn Würmlin und Frau Priester von der Verwaltung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
TOP 2: |
Bebauungsplanentwurf "Im Hamm" |
TOP 2.1: |
Beratung und Beschlussfassung über die Würdigung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen |
Sachverhalt:
Auf Beschlussfassung des Ortsgemeinderates Flacht vom 20. Juni 2024 fand die frühzeitige
Beteiligung des Bebauungsplanentwurfes "Im Hamm" in der Zeit vom 15. Juli 2024 bis
einschließlich 19. August 2024 im gemeinsamen Verfahren nach § 4a Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) statt. Die Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgte hierbei gemäß Satzung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Aar – Einrich am 11. Juli 2024. Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich stellte für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sicher, dass jedermann für o.g. Zeitraum Einsicht in die Verfahrensunterlagen vornehmen konnte. Entsprechende Hinweise wurden in der Bekanntmachung getroffen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB fand ebenfalls in o.g. Zeitraum statt. Im Zeitraum vom 15. Juli 2024 bis einschließlich 19. August 2024 wurden von Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und aus der Öffentlichkeit folgende Stellungnahmen schriftlich vorgebracht, welche wie folgt zu würdigen sind:
- Würdigung des Planungsbüros Karst ist beigefügt und wird in der Sitzung erläutert -
Hinweis: Die Stellungnahmen sind einzeln zu beschließen und dann der Beschlussvorschlag zu 2.1 für die Würdigung in Gänze!
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Flacht die Würdigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Würdigungsvorschlag.
Beschluss: 12 x Ja 0 x Nein 0 x Enthaltungen
TOP 2.2: |
Beratung und Beschlussfassung über die Offenlage im gemeinsamen Verfahren nach § 4a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) |
Sachverhalt:
Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden schon im TOP 2.1 behandelt und als nächster Verfahrensschritt ist die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes "Im Hamm" zu beschließen, in welcher sowohl die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, als auch die Öffentlichkeit noch einmal die Möglichkeit haben, Anregungen zum Bebauungsplanentwurf "Im Hamm" in einer Stellungnahme vorzubringen.
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Flacht, den Bebauungsplanentwurf "Im Hamm" für die Dauer eines Monats nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB (gemeinsames Verfahren nach § 4a Absatz 2 BauGB) öffentlich auszulegen. Das mit der Planung beauftragte Planungsbüro Karst wird gebeten, zeitnah alle erforderlichen Unterlagen für dieses Verfahren zu fertigen.
Beschluss: 12 x Ja 0 x Nein 0 x Enthaltungen
TOP 3: |
Beratung und Beschlussfassung über die Offenlage im gemeinsamen Verfahren nach § 4a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanentwurf „Vordere Borndell II“ |
Sachverhalt:
Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden in der Sitzung der Ortsgemeinde Flacht am 23. Januar 2025 behandelt. Im Nachgang hierzu wurde die Erschließungsplanung in mehreren Sitzungen beraten und beschlossen, so dass die Erkenntnisse und Ergebnisse aus der Wasserversorgung (Notwendigkeit einer Druckerhöhungsanlage), Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung (Notwendigkeit einer weiteren Fläche) sowie Löschwasserversorgung in den Planentwurf zu integrieren sind. Als nächster Verfahrensschritt ist die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes "Vordere Borndell II" zu beschließen, in welcher sowohl die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, als auch die Öffentlichkeit noch einmal die Möglichkeit haben, Anregungen zum Bebauungsplanentwurf "Vordere Borndell II" in einer Stellungnahme vorzubringen.
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Flacht, den Bebauungsplanentwurf "Vordere Borndell II" für die Dauer eines Monats nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB (gemeinsames Verfahren nach § 4a Absatz 2 BauGB) öffentlich auszulegen. Das mit der Planung beauftragte Planungsbüro Karst wird gebeten, zeitnah alle erforderlichen Unterlagen für dieses Verfahren zu fertigen.
Beschluss: 11 x Ja 0 x Nein 0 x Enthaltungen
Das Ratsmitglied Benjamin Heuser hat auf eigenen Wunsch nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen
TOP 4: |
Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahren zur Errichtung von Windkraftanlagen |
Sachverhalt:
Der aktuelle Entwurf des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Aar-Einrich weist ein Vorranggebiet für Windenergie im Gemeindewald der Ortsgemeinde aus. Die Arbeitsgruppe „Energie im Ort“ hat sich mit der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich zu diesem Sachverhalt beraten. Die Ortsgemeinde Flacht hat grundsätzlich Interesse daran, in diesem Gebiet Windenergieanlagen zu errichten. Auf Empfehlung der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich hin, ist die v.g. Arbeitsgruppe auf die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zugegangen und hat um ein Honorarangebot zur Durchführung eines Interessenbekundungsverfahren gebeten. Dieses liegt zwischenzeitlich vor und wird in der Sitzung erläutert. Im Nachgang zur Kontaktaufnahme mit der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz wurde die Ortsgemeinde durch den Staatsforst (Forstamt Kastellaun) bzgl. der Durchführung eines Interessenbekundungsverfahren für alle eigenen Flächen der Flächenkulisse des FNP der VG Aar-Einrich kontaktiert.
Diesem Interessenbekundungsverfahren können sich auch Kommunen mit eigenen Flächen anschließen.
Der Vorsitzende der AG „Energie im Ort“ erläutert den Anwesenden die wesentlichen Eckpunkte zur Beteiligung an einem gemeinsamen Interessenbekundungsverfahren mit dem Staatsforst.
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Flacht sich mit allen eigenen Flächen in der Flächenkulisse des FNP der VG Aar-Einrich dem Interessenbekundungsverfahren des Staatsforst anzuschließen.
Sollte die Durchführung eines gemeinsamen Interessenbekundungsverfahren aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, wird die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens auf Grundlage des Angebotes vom 31.05.2025 beauftragt.
Der Vorsitzende der AG „Energie im Ort“ wird beauftragt den Staatsforst über die gewünschte Zusammenarbeit zu informieren.
Beschluss: 12 x Ja 0 x Nein 0 x Enthaltungen
TOP 5: |
Beratung und Beschlussfassung über Nachträge des Ausbauprogramms über den Ausbau der Schulstraße |
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Flacht muss aufgrund der geänderten Ausbauplanung für die „Schulstraße“ die Nachträge 4 (Brunnenleitung) und 5 (Erdarbeiten Straßenbeleuchtung) beraten und beschließen.
Weiterhin wird der Ausbaubereich im Kreuzungsbereich Schönborner Straße, Waldstraße und Schaumburger Straße bis zum Kreuzungsbereich Bornstraße erweitert.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Flacht beschließt aufgrund der geänderten Ausbauplanung die Nachträge 4 und 5 und die Erweiterung des Ausbaubereichs im Kreuzungsbereich Schönborner Straße, Waldstraße und Schaumburger Straße bis zum Kreuzungsbereich Bornstraße. Nachtrag 4 und 5 und der Plan des Ausbaubereichs sind Bestandteil des Protokolls.
Beschluss: 12 x Ja 0 x Nein 0 x Enthaltungen
Der Vorsitzende informiert über die weiter Vorhaltung des Notwegs während der Arbeiten im Bereich der Feldstraße/Kreuzung Schulstraße.
Hier soll in der Baubesprechung am 08.07.2025 der zeitliche Ablauf zum Abschluss der Maßnahmen im Bereich der Feldstraße/Kreuzung Schulstraße besprochen werden. Es soll angefragt werden ob die Möglichkeit besteht den Bereich der Schulstraße inkl. Feldstraße nach Fertigstellung der Erdarbeiten zu asphaltieren, damit dieser Bereich während der arbeiten im oberen Bereich der Schulstraße wieder befahren werden kann.
TOP 6 |
Beratung und Beschlussfassung zu Auftragsvergaben für den Um- und Anbau der Kindertagesstätte Flacht |
TOP 6.1 |
Beratung und Beschlussfassung zu Auftragsvergaben für den Um- und Anbau der Kindertagesstätte Flacht – Photovoltaikanlage- |
Sachverhalt:
Im Rahmen der Baumaßnahme Um-/Anbau Kita „Unterm Sternenzelt“ wurde das Gewerk Photovoltaikanlage im Rahmen einer freihändigen Vergabe ausgeschrieben und am 12.06.2025 submittiert. Es wurden 5 Angebote abgegeben.
Das Angebot der Firma Elektro Palm GmbH, Gemmerich, liegt bei einer Angebotssumme von 29.059,45 € (brutto) 44 % unter der Kostenschätzung in Höhe von 52.300,50 € (brutto) und 3% unterhalb des nächsthöheren Angebotes. Wie aus dem Prüfbericht des Büro Malz zu entnehmen ist, waren die Marktpreise zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenschätzung vor der Ausschreibung noch höher als zur Angebotsabgabe. Es ist von einer Auskömmlichkeit des Angebotes der Firma Elektro Palm GmbH auszugehen.
Die Firma Elektro Palm GmbH, Winterbergstraße 19, 56357 Gemmerich, das mindestfordernde Angebot vorgelegt.
Die Prüfung der Bietereignung ergab keine Besonderheiten. Die Prüfung der Angebotspreise durch das Architekturbüro Malz ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheit in der Preiskalkulation. Es wird daher empfohlen, den Auftrag an die Firma Elektro Palm GmbH, Gemmerich zu vergeben.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Flacht beschließt den Auftrag zur Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten an die Elektro Palm GmbH, Winterbergstraße 19, 56357 Gemmerich, gemäß Angebot vom 04.06.2025, als Mindestbietenden zu einem Gesamtbetrag von insgesamt 29.059,45 € (brutto)zu erteilen.
Beschluss: 11 x Ja 0 x Nein 0 x Enthaltungen
Ratsmitglied Sascha Malz nimmt an der Beratung Beschlussfassung nicht teil.
TOP 6.2: |
Beratung und Beschlussfassung zu Auftragsvergaben für den Um- und Anbau der Kindertagesstätte Flacht Schlosserarbeiten |
Sachverhalt:
Im Rahmen der Baumaßnahme Um-/Anbau Kita „Unterm Sternenzelt“ wurde das Gewerk Schlosserarbeiten im Rahmen einer freihändigen Vergabe ausgeschrieben und am 17.06.2025 submittiert. Es wurden 4 Angebote abgegeben.
Das günstigste Angebot liegt bei einer Angebotssumme von 18.004,70 € (brutto) 58 % unterhalb des nächsthöheren Angebotes.
Beim betreffenden Bieter wurde die Auskömmlichkeit abgefragt, woraufhin der Bieter das Angebot zurückzog.
Somit ist mit einer Angebotssumme von 28.487,05 € (brutto) bestbietender die Firma Thorn gestaltender Metallbau GmbH aus Katzenelnbogen.
Die Prüfung der Bietereignung ergab keine Besonderheiten.
Die Prüfung der Angebotspreise durch das Architekturbüro Malz ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheit in der Preiskalkulation.
Es wird daher empfohlen, den Auftrag an die die Firma Thorn gestaltender Metallbau GmbH aus Katzenelnbogen.zu vergeben.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Flacht beschließt den Auftrag zur Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten an die Firma Thorn gestaltender Metallbau GmbH, Am Hohlweg 4, 56368 Katzenelnbogen, gemäß Angebot vom 16.06.2025, als Mindestbietenden zu einem Gesamtbetrag von insgesamt 28.487,05 € (brutto)zu erteilen.
Beschluss: 11 x Ja 0 x Nein 0 x Enthaltungen
Ratsmitglied Sascha Malz nimmt an der Beratung Beschlussfassung nicht teil.
TOP 6.3: |
Beratung und Beschlussfassung zu Auftragsvergaben für den Um- und Anbau der Kindertagesstätte Flacht Akustikdecken |
Sachverhalt:
Der Vorsitzend informiert darüber, dass aufgrund des Vorratsbeschluss vom 20.02.2025 und des abgeschlossenen Nachprüfungsverfahrens, der Auftrag an den zweitbesten Bieter, die Firma Müller GmbH aus Neuwied-Engers zu einer Angebotssumme von 129.209,01 Euro geht.
TOP 7: |
Aufstellung der Liste mit Projektvorschlägen für die Landeszuwendung zur Stärkung der kommunalen und sozialen Gemeinschaft vor Ort! |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende stellt die eingereichten Projektvorschläge vor. Es wird über die Projekte beraten.
Im Anschluss soll die Vorschlagsliste entsprechend angepasst und bei der Verwaltung eingereicht werden. Eine Priorisierung zur Ausführung der Projekte soll nach der Prüfung und Freigabe der Projekte erfolgen.
Der Vorsitzende bedankt sich für die vielen Vorschläge und die Aufbereitung dieser durch Roland Koch.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Flacht beschließt die Projektliste in der vorliegenden Form.
zugleich soll diese bei der Verwaltung zur Prüfung bis zum 08.07.2025 und anschließenden Weiterleitung eingereicht werden.
Beschluss: 12 x Ja 0 x Nein 0 x Enthaltungen
TOP 8: |
Beratung und Beschlussfassung über evtl. vorliegende |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende informiert über eine Umbaumaßnahme eines Wohnhauses in der Taunusstraße 10 im freistellungsverfahren. Da die Erschließung vorhanden ist und es einen qualifizierten Bebauungsplan besteht keine Notwendigkeit zur Durchführung eines Genehmigungsverfahrens.
TOP 9: |
Annahme einer Spende |
Es liegen keine Spenden vor.
TOP 14: |
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Der Ortsgemeinderat beschließt die Sportplatzfläche zu Übungszwecken zu verpachten
TOP 15: |
Mitteilungen des Ortsbürgermeisters |
Der Ortsbürgermeister informiert über
- Wasser in Trauerhalle
- Über ein Schreiben der Kreisverwaltung zu dem, im Zuge der Neugestaltung des
- Dorfplatzes
- Ende der 90 er Jahre errichteten Pergola
- den Austausch einer defekten Schachtabdeckung „In den Krautgärten“
- Abschluss der Arbeiten in den Büroräumen
- über den Stand zur Herstellung der Rasenfläche auf dem Friedhof
- über die Grabräumung im August
- die geplante Besandung der Hohlbachstraße in einem gemeinsamen Arbeitseinsatz
- Pfosten vor Schaltschrank der Syna auf dem Rathausparkplatz
- Rückbau des Festplatzanschlusses auf dem Rathausparkplatz
- Organisation und Planung der Veranstaltung „Spielenachmittag im Grünen“ am 05.07.2025
Folgende Termine werden bekannt gegeben:
- 05.07.2025 16.00 Uhr "Spielenachmittag im Grünen" Grünanlage in der Hohlbachstraße
- 07.07.2025 17.00 Uhr Rechnungsprüfung 2024
- 11.08.2025 17.30 Uhr Jugend - Kultur-und Sozialausschuss
- 15.08.2025 18.00 Uhr "Filmabend für Kinder und Jugendliche" Rathaus Flacht
- 21.08.2025 19.30 Uhr 12. Gemeinderatssitzung
- 23.08.2025 Sommerfest Feuerwehr
- 06.09.2025 17.00 Uhr Weinfest
- 29.09.2025 Veranstaltung Seniorenbeirat „KI für Senioren“
- 10.10.2025 Kirmes
- 25.10.2025 Umwelttag
- 31.10.2025 16.00 Uhr "Kürbisschnitzen mit anschl. Halloweenparty" Grillhütte Flacht
- 16.11.2025 11.00 Uhr Kranzniederlegung Volkstrauertag mit anschl. Gottesdienst in der Kirche
- 30.11.2025 15.00 Uhr "Senioren Adventskaffee" Aartalhalle Flacht
Weitere Termine zu Ausschusssitzungen werden frühzeitig mitgeteilt
TOP 16: |
Fragen der Ratsmitglieder |
- Es wurde darauf hingewiesen, dass es aufgrund der aktuellen Verkehrssituation im Zusammenhang mit dem Ausbau der Schulstraße im Bereich der Verbindung Wald- Taunusstraße zu Behinderungen kommt. Hier soll überprüft werden ob für den Zeitraum der Sperrung des Kreuzungsbereichs Schul- Schönborner. Schaumburger Straße in diesem Bereich ein Halteverbot eingerichtet werden kann
- Es wurde auch im Zusammenhang mit der o.g. Sperrung auf die Erntezeit und Abfuhr durch landwirtschaftliche Fahrzeuge hingewiesen. Hier soll eine Prüfung der zur Abfuhr notwendigen Straßen durch die Ordnungsbehörde erfolgen und ggf. notwendige Maßnahmen ergriffen werden. Im Vorfeld soll, durch die Ordnungsbehörde, eine Veröffentlichung mit dem Hinweis auf die anstehende Ernte erfolgen.
- Es wurde angeregt die Einfassung der Boulebahn im Zuge eines gemeinsamen Arbeitseinsatzes neu zu gestalten.
- Es wurde eine Anfrage zur Bemusterung bzw. Auswahl der Leuchten in der Kita Flacht-Holzheim gestellt.
Der Vorsitzende dankt und schließt um 22.55 Uhr die Sitzung.
Timo Schneider, Ortsbürgermeister Flacht