Bürgerinformation über die 12. Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Flacht
TOP 1: |
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende begrüßt die Versammlung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Ein besonderer Gruß geht an die Zuhörer und den Bürgermeister Lars Denninghoff.
TOP 2: |
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024 |
Der Vorsitzende übergibt das Wort dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss, Alexander Schwarz. Der Vorsitzende Alexander Schwarz teilte mit, dass die Rechnungsprüfung am 07.07.2025 im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Katzenelnbogen durchgeführt wurde. Von den Mitgliedern waren die nachfolgend genannten erschienen: - Erika Müller-Kuhmann - Volker Nicodemus - Alexander Schwarz (Vorsitzender) – Dirk Moog. Anwesend aber nicht stimmberechtigt waren: - Timo Schneider, Ortsbürgermeister – Florian Wick, Finanzverwaltung VG Aar-Einrich.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Teilrechnungen und dem Anhang der Ortsgemeinde Flacht für das Haushaltsjahr 2024 geprüft. Dem Jahresabschluss waren alle Anlagen der Rechenschaftsbericht, die Anlageübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitsübersicht und die Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen beigefügt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat seine Prüfung gemäß § 112 GemO nach pflichtgemäßem Ermessen auf die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Anlagen zum Jahresabschluss der Ortsgemeinde sowie die Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses konzentriert. Die Rechnungsprüfung erfolgte anhand ausgewählter Fragen zum Jahresabschluss. Die Rechnungsprüfung hat zu keinen Einwänden geführt.
Der Jahresabschluss 2024 weist eine Bilanzsumme in Höhe von 7.693.377,79 Euro bei einem Eigenkapital in Höhe von 2.902.860,02 Euro aus (§ 114 Abs. 1 Satz 1 GemO). Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 37,73 v.H. Der in der Ergebnis-rechnung ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 44.213,44 Euro wird auf die neue Rechnung vorgetragen und der Kapitalrücklage zugeführt. Die im Haushaltsjahr getätigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind durch die Mehreinnahmen bzw. Ausgabeeinsparungen gedeckt. Die Finanzrechnung schließt mit einer Veränderung der liquiden Mittel von +370.731,53 Euro.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2024 in der vorgelegten Form. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
TOP 3: |
Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Aar-Einrich |
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Ortsgemeinderat die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Aar-Einrich vor. (§ 114 Abs. 1 Satz 2 GemO)
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich (§ 114 Abs. 1 Satz 2 GemO).
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
TOP 4: |
Mitteilung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde zu einem Beschluss des Verbandsgemeinderats zu Sicherstellung der Löschwasserversorgung in Neubaugebieten |
Im Zuge der Erschließung eines Neubaugebietes hat man festgestellt, dass zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung (Grundversorgung) die vorhandene Wassermenge aus dem Leitungsnetz nicht ausreichend ist und hier eine Rückhaltung in Form eines Löschwassertanks zu schaffen ist.Gem. Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) ist die Verbandsgemeinde als Träger des Brand- und Katastrophenschutze für die Sicherstellung der Grundversorgung an Löschwasser zuständig und somit auch als Kostenträger. Nachdem die Verbandsgemeinde dies mehrfach in Frage gestellt hat und die Ortsgemeinde in der Pflicht sieht hat diese mit dem Gemeinde und Städtebund Kontakt aufgenommen und um rechtliche Klärung gebeten. Hier wurde gegenüber der Ortsgemeinde bestätigt, dass die Kosten für den Grundschutz durch den Aufgabenträger zu tragen sind. Die Kosten zur Sicherstellung des Löschwassers (Grundschutz) können ausnahmsweise durch die Verbandsgemeinde auf die Gebäudeeigentümer im Rahmen des § 31 Abs. 5 LBKG übertragen werden. Nur ausnahmsweise können die Träger des Brandschutzes gemäß § 31 Abs. 5 LBKG unter anderem den Eigentümer einer baulichen Anlage dazu verpflichten, die Löschwasserversorgung selbst sicherzustellen, sofern die örtliche Feuerwehr dazu nicht in der Lage ist. Diese Verpflichtung greift jedoch nur dann, wenn eine ausreichende Löschwasserversorgung weder über die Trinkwasserversorgung gemäß § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LWG noch über andere Einrichtungen oder Anlagen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBKG gewährleistet ist. Das kann der Träger des Brandschutzes sein oder der Grundstückseigentümer, auf den die Pflicht zur Vorhaltung gemäß § 31 Abs. 5 LBKG übertragen wurde bzw. soweit dieser zum Bau des Behälters durch eine Auflage zu einer Baugenehmigung verpflichtet wurde, z.B. wegen des erforderlichen Objektschutzes oder weil aus dem Trinkwassernetz auch der Grundschutz nach DVGW 405 nicht gesichert werden kann. Diese Ausnahme ist jedoch nur für Sonderfälle z.B. Außengebiete aber nicht für klassische Neubaugebiete. Aus Sicht der Ortsgemeinde ist nach diesem Auszug aus dem LBKG klar dargestellt, dass der der Träger des Brand- und Katastrophenschutz für die Errichtung der Anlagen zur Sicherstellung der Grundversorgung auch Kostenträger ist.
Nach Vorlage des Prüfergebnis ist von Seiten der Verwaltung aber immer noch nicht final erkennbar, wer Kostenträger für zusätzliche Rückhaltemaßnahmen ist. Tendenziell scheint es so zu sein, dass die Verbandsgemeinde Aar-Einrich als Träger des Brand- und Katastrophenschutz für die Sicherstellung der Löschwasserversorgung verantwortlich ist, aber hier auch eine Wahl hinsichtlich der hierfür erforderlichen Mittel hat. In einem Austausch zwischen der Verwaltung, der Ortsgemeinde, Wehrführung/Wehrleitung und der Brandschutzdienststelle bezüglich alternativer Möglichkeiten kam zu dem Ergebnis, dass der Einbau eines Löschwassertanks notwendig ist. Da die Verwaltung die Kostenträgerschaft noch immer in Frage stellt, schlägt die Ortsgemeinde vor, dass die Verwaltung auch einmal telefonisch in Kontakt mit Herrn Dr. Rätz des Gemeinde und Städtebund tritt. Dies wurde auch von Seiten des Gemeinde- und Städtebund empfohlen.
Nach den vorgenannten Erkenntnissen wurde nach Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Verbandsgemeinde Aar-Einrich der folgende Beschluss gefasst: Bei der Erschließung von Neubaugebieten der Gemeinden, im Falle einer unzureichenden Löschwasserversorgung, eine negative Stellungnahme abzugeben, sofern sich die entsprechende Gemeinde nicht zur Tragung der Kosten für alternative Maßnahmen und bauliche Anlagen bereiterklärt. Dies letztlich damit begründet, dass es analog der Tragung von Mehrkosten im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, nur der jeweiligen Gemeinde möglich ist, diese Kosten im Rahmen der Baulandpreise umzulegen. Die Ortsgemeinde Flacht stellt den Beschluss in Frage und bittet um Erläuterung des Beschlusses und der Rechtsgrundlage durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lars Denninghoff. Dieser teilte zu Beginn seiner Ausführung mit, dass mittlerweile eine gemeinsame Anfrage der Ortsgemeinde Flacht und der Verbandsgemeinde Aar-Einrich zur rechtlichen Klärung an den Gemeinde- und Städtebund gerichtet wurde und man hier erst einmal das Ergebnis abwarten müsse.
Aus Reihen des Rates kam die Frage wieso man diesen Schritt, der auch durch die Ortsgemeinde vorgeschlagen wurde, nicht zuerst gegangen ist und stattdessen einen solchen Beschluss fasst? Dies sei kein gutes Signal gegenüber den Ortsgemeinden. Ohne eine klare Rechtsgrundlage einen solchen Beschluss zu fassen. Der Bürgermeister teilte mit, dass ein solcher Beschluss, auch in der Bürgermeisterdienstversammlung begrüßt und dann über den Bau- und Planungsausschuss dem Verbandsgemeinderat empfohlen wurde. Zudem wird in Frage gestellt, ob den Bürgermeistern und dem Bau- und Planungsausschuss auch alle Information in kompletter Ausführung und schriftlicher Form zur Verfügung gestellt wurden. Bürgermeister Denninghoff stellt klar, dass er nur für die Ausführung der Beschlüsse zuständig ist und nicht für die Inhalte der Beschlüsse. Zugleich merkt er an, dass bei einer rechtlichen Klärung zu Gunsten der Ortsgemeinde Flacht, der Beschluss durch den Verbandsgemeinderat wieder aufgehoben werden muss.
Sollte der Beschluss rechtskräftig sein und die Kosten zur Sicherstellung des Löschwassers durch die Ortsgemeinde getragen werden, könne diese auch entscheiden ob es zur Ausführung kommt. Nach Kenntnisstand des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde wäre der Löschwassertank nur für drei Bauplätze die außerhalb des 300m Radius liegen. Die weiteren Bauplätze wären in der Grundversorgung.
Dies wurde durch den Gemeinderat dementiert und wird durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde geklärt. Im weiteren Gespräch wurde auch mitgeteilt, dass bei der Prüfung der Löschwasserversorgung festgestellt wurde, dass die Grundversorgung für die bereits erschlossenen Wohngebiete im Bereich der Waldstraße auch nicht durch den Träger des Brand- und Katastrophenschutz sichergestellt werden kann. Auch dies soll durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde geklärt werden. Nachdem die Unterhaltung zu keinem abschließenden Ergebnis führte, bittet der Ortsgemeinderat um eine zügige Verfolgung der Anfrage beim Gemeinde- und Städtebund und kurzfristige Klärung der offenen Fragen und Rückmeldung durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde.
TOP 5: |
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hundesteuersatzung |
Die Hundesteuer wird aufgrund geänderter rechtlicher Grundlagen neu gefasst. §8 Gefährliche Hunde wird hinzugefügt und Hunde, die zur Gewinnerzielung dienen, fallen ab sofort unter dem ebenfalls hinzugefügten §7a.
Die Zwingersteuer entfällt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des hinzugefügten §7a.
Ein Satzungsentwurf ist beigefügt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Flacht beschließt die neue Hundesteuersatzung mit den hinzugefügten §§7a und 8.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
TOP 6: |
Beratung und Beschlussfassung über eine Straßenleuchte in der Bornstraße |
In der Bornstraße soll eine neue Straßenleuchte gesetzt werden. Ein Angebot über die Leuchte liegt von der Syna vor. Die Erdarbeiten sind bereits in dem Angebot der Abel & Weimar für die Arbeiten Tiefbau Beleuchtung enthalten. Die gesamten Kosten für die Straßenbeleuchtung sind umlagefähige Kosten und werden durch den wiederkehrenden Ausbaubeitrag auf die Anlieger umgelegt. Dafür ist ein Beschluss über das Bauprogramm notwendig. Kosten: 3.378,18 €
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Flacht beschließt die Straßenleuchte in der Bornstraße gemäß den Angeboten der Syna und Firma Abel & Weimar. Das Angebote von der Syna ist Bestandteile des Protokolls.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
TOP 7: |
Beratung und Beschlussfassung über Nachträge des Ausbauprogramms über den Ausbau der Schulstraße |
Die Ortsgemeinde Flacht muss aufgrund der geänderten Ausbauplanung für die „Schulstraße“ die Nachträge 6 und 7 beraten und beschließen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Flacht beschließt aufgrund der geänderten Ausbauplanung die Nachträge 6 und 7. Nachtrag 6 und 7 sind Bestandteile des Protokolls.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
TOP 8: |
Beratung und Beschlussfassung über einen Nachtrag des Ausbauprogrammes über den Ausbau der Schulstraße und Straßenbeleuchtung Bornstraße |
Die Tiefbauarbeiten für die Beleuchtung in der Schulstraße und Bornstraße sind im bisherigen Ausbauprogramm nicht enthalten und müssen noch vom Ortsgemeinderat Flacht beraten und beschlossen werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Flacht beschließt den Nachtrag über die Tiefbauarbeiten für die Beleuchtung in der Schulstraße und Bornstraße. Das Angebot ist Bestandteil des Protokolls.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
TOP 9: |
Informationen der AG "Energie im Ort” zur Thematik Interessenbekundungsverfahren zur Errichtung von Windkraftanlagen |
Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe informiert über die aktuellen Tätigkeiten und den aktuellen Sachstand in Bezug auf das gemeinsam mit dem Landesforst geplanten Interessenbekundungsverfahren zur Errichtung von Windkraftanlagen auf der Höhenlage der Waldflächen.
Zudem teilt er mit, dass es wohl Anfragen an private Grundstückseigentümer zur Errichtung von Windkraftanlagen auf den im regionalen Raumordnungsplan ausgewiesenen Freiflächen vor dem Wald gibt. Der Projektierer bisher noch nicht in Kontakt mit der Ortsgemeinde getreten ist. Man geht davon aus, dass bei diesen Projekten im Vorfeld die Ortsgemeinde auch in die Vorhaben eingebunden wird.
Der Vorsitzende Schneider teilt mit, dass man in dieser Sache auch schon in Kontakt und im Austausch mit den Bürgermeistern der Nachbargemeinden steht.
Der Vorsitzende Schneider bittet den Vorsitzenden der AG, zur Absprache der weiteren Vorgehensweise bzgl. der o.g. Anfragen und in Bezug auf den Raumordnungsplan, in Kontakt mit der Verwaltung zu treten.
TOP 10: |
Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe für die Herstellung einer geräumten Grabfläche auf dem Friedhof Flacht/Niederneisen |
Auf dem Friedhof Flacht/Niederneisen soll eine geräumte Grabfläche als Rasenfläche angelegt werden. Zugleich soll die Zuwegung zu dieser Fläche als Pflasterfläche hergestellt werden. Zur Ausführung der Arbeiten wurden drei Angebote eingeholt. Diese wurden durch die Verwaltung geprüft und im Friedhofsausschuss beraten. Der Friedhofsausschuss empfiehlt die Arbeiten an den günstigsten Bieter die Firma Moog Gartenbau aus Flacht zu erteilen.
Beschluss
Der Ortsgemeinderat Flacht folgt der Empfehlung des Friedhofsauschusses und vergibt die Arbeiten zur Herstellung einer geräumten Grabfläche an die Fa. Moog Gartenbau aus Flacht zu einer Angebotssumme von 44.625,- €.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
TOP 11: |
Beratung und Beschlussfassung zu Auftragsvergaben für den Um- und Anbau der Kindertagesstätte Flacht |
Es liegen keine Aufträge zur Vergabe vor.
TOP 12: |
Beratung und Beschlussfassung zur Anschaffung von Geschirr und Besteck für die Aartalhalle Flacht |
Der Bestand des Geschirrs/Bestecks in der Aartalhalle hat sich über die Jahre der Nutzung reduziert. Um die Durchführung der Veranstaltungen auch weiterhin zu gewährleisten müsste der Grundstock des Geschirrs/Bestecks aufgefüllt werden.
Die Anschaffung beläuft sich auf ca. 500 Euro.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Flacht beschließt die Anschaffung des Geschirrs/Bestecks gemäß der vorliegenden Aufstellung.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
TOP 13: |
Beratung und Beschlussfassung über evtl. vorliegende Bauvoranfragen/Baugenehmigungen/Einvernehmen |
Es liegen keine Anträge zur Beratung vor.
Die Tagesordnungspunkte 14 – 17 werden im nichtöffentlichen Teil beraten.
TOP 18: |
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Es wurden keine Beschlüsse gefasst.
TOP 19: |
Mitteilungen des Ortsbürgermeisters |
- Konzepterstellung zur Ausweisung neuer Urnenrasengrabstätten mit alternativen Bestattungsmöglichkeiten
- Farbgestaltung Kreuzungsbereich Schulstraße. Es wird sich für die Einfärbung in „Signalrot“ ausgesprochen.
- Mulcharbeiten an Wirtschaftswegen im Bereich des Wasserschutzgebiets an der Brunnenkammer
- Reparatur der Drainage am Grundweg auf einer landwirtschaftlichen Fläche
- Anfrage zur Anbringung eines Hinweisschilds eines Unternehmens unterhalb der Straßenbeschilderung an der Einmündung B54/Schulstraße.
Dies wird von Seiten der Ortsgemeinde positiv gesehen. Die Gestaltung sollte in Form der Straßenschilder erfolgen. Farblich sollten Hinweisschilder zu Unternehmen in grün mit weißer Schrift gestaltet werden. - Beschädigung Dach und Fenster in Trauerhalle
- Teilt einen Termin am 16.09.2025, 17.00 Uhr zur Besichtigung des Kindergartens gemeinsam mit dem Jugend- Kultur- und Sozialausschuss und des Bau- und Planungsausschuss
- Abgaswerte an Heizung in Gewerberäumen im Rathaus nicht eingehalten
- Verwertung der ausgebauten Sanitäreinrichtungen und Heizkörper aus dem Altbestand der Kita.
- Anschaffung einer neuen Spülmaschine für die Küche im Bürgerhaus
- -Die Bauabnahme des Kitanabaus ist erfolgt und der Betrieb kann am 22.08.2025 in den Innenräumen aufgenommen werden.
Termine:
06.09.2025 17.00 Uhr Weinfest (Aufbau 10.00 Uhr)
16.09.2025 17.00 Uhr Besichtigung Kita
25.09.2025 19.30 Uhr 13. Gemeinderatssitzung
06.10.2025 17.30 Uhr Beigeordnetenbesprechung
06.10.2025 18.30 Uhr Jugend-Kultur- und Sozialausschusssitzung
25.10.2025 09.00 Uhr Umwelttag
30.10.2025 Halloweenparty
Oktober/November Bau- und Planungsausschusssitzung
03.11.2025 17.30 Uhr Beigeordnetenbesprechung
03.11.2025 18.30 Uhr Jugend-Kultur- und Sozialausschusssitzung
06.11.2025 19.30 Uhr 14. Gemeinderatssitzung
11.12.2025 19.30 Uhr 15. Gemeinderatssitzung
29.01.2026 19.30 Uhr 16. Gemeinderatssitzung
TOP 20: |
Fragen der Ratsmitglieder |
- Ein Ratsmitglied erkundigt sich nach dem Baufortschritt der Schulstraße.
Er fragt ob die Ausführung durch Bereitstellung von mehr Arbeitern des Unternehmens nicht etwas beschleunigt werden kann.
- Ein Ratsmitglied schlägt vor im Frühjahr die als Blumenwiese ausgewiesen Fläche wieder als solche zu nutzen. Hierzu wird von einem Unternehmen das Saatgut kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Das Vorhaben soll im Frühjahr durchgeführt werden.
Das vollständige Protokoll ist in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Standort Katzenelnbogen, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen sowie im Ratsinformationssystem einsehbar.