Bürgerinformation der Ortsgemeinde Burgschwalbach

Bürgerinformation über die 9. Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Burgschwalbach am Donnerstag, den 04.09.2025 

TOP 1:

Eröffnung, Feststellung der Tagesordnung sowie die Ordnungsmäßigkeit der Einladung

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Zuhörer, die Herren Michael Kürzinger und den Bauamtsleiter der VG, Herrn Markus Würmlin, sowie die Ratsmitglieder und Beigeordneten. Ortsbürgermeister Sauerwein stellt die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2:

Bauleitplanung im Gemarkungsbereich "Oberhäuser Hof"

TOP 2.1:

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes

Sachverhalt:

Der Eigentümer des Grundstückes "Oberhäuser Hof" ist an die Ortsgemeinde Burgschwalbach mit der Bitte um Aufstellung eines Bebauungsplanes herangetreten. Die betreffenden Grundstücke befinden sich im Außenbereich, sodass mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Eigentümer Rechtssicherheit und Genehmigungsfähigkeit für die derzeitigen und geplanten Nutzungen sowie baulichen Anlagen geschaffen werden soll.

Im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit möchte die Ortsgemeinde Burgschwalbach einen Bebauungsplan aufstellen. Der Geltungsbereich soll hierbei gemäß beigefügter Darstellung die Grundstücke 22, 23, 24 teilweise, 26 teilweise, 29/2 teilweise, 30, 31, 32, 33/1, 33/2, 34, 35 und 39 in Flur 33 der Gemarkung Burgschwalbach umfassen. Eine Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs ist als Anlage beigefügt.

Die betreffenden Flächen sind im Flächennutzungsplan u.a. als Siedlungsflächen im Außenbereich, landwirtschaftliche Fläche und Dauergrünland dargestellt. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Aar-Einrich sind die Flächen entsprechend anzupassen. Der Bebauungsplan wird im Parallelverfahren nach § 8 Absatz 3 BauGB aufgestellt. Es bedarf einer aufsichtsbe-hördlichen Genehmigung nach § 10 Absatz 2 BauGB, da die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mehr Zeit in Anspruch nehmen wird als die Aufstellung des Bebauungsplanes.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Im Rahmen der Umweltprüfung sind die landschaftspflegerischen Belange abzuarbeiten und die Eingriffsregelung nach § 1a Absatz 3 BauGB zu beachten. Aufschluss über den Umfang und die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung und der sonstigen berührten Belange geben die frühzeitigen Beteiligungsverfahren.

Die Kosten für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens sowie etwaige Er-schließungskosten werden seitens des Vorhabenträgers getragen und sind in einem Städtebaulichen Vertrag abschließend zu regeln.

Von Seiten des Gemeinderates wird gewünscht, dass die Zuwegung auf Kosten des Bauherrn zu erfolgen hat. Eine entsprechende Zuwegungsbaulast wird zu beantragen sein.

Zudem werden vom Gemeinderat Bedenken bezüglich der Abstände zu etwaigen Windkraftanlagen geäußert. Da der Flächennutzungsplan andere Vorgaben vorweist als der Raumordnungsplan, soll zunächst das Beteiligungsverfahren abgewartet werden, welches der VG-Rat am 30.06.2025 beschlossen hat. Laut Herrn Würmlin erwartet man die Verfahrensunterlagen im Laufe des nächsten Quartals, sodass dann eine genaue Planung und Darstellung im FNP möglich ist.

Nach ausgiebigem Austausch und Diskussion bedankt sich Ortsbürgermeister Sauerwein bei Herrn Kürzinger und Herrn Würmlin und verabschiedet sie aus der Sitzung.

Die Beschlussfassung wird vertagt.

TOP 2.2:

Beratung und Beschlussfassung über die Billigung des Vorentwurfes und Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Beschlussfassung wird vertagt.

TOP 3:

Beratung und Beschlussfassung über Angebote

a) Annahme eines Angebots für eine Enthärtungsanlage in der Kindertagesstätte

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Burgschwalbach stimmt der Annahme eines Angebots für die Installation einer Enthärtungsanlage zu.

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

b) Annahme eines Angebots für die Bautrocknung in der Sportschenke der Burgblickhalle

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Burgschwalbach stimmt der Annahme des Angebots für eine Bautrocknung der Sportschenke zu.

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

c) Annahme eines Angebots für die Grünpflegearbeiten in der Ortsgemeinde

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Burgschwalbach stimmt der Annahme des Angebots für die Grünpflegearbeiten zu.

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

d) Annahme eines Angebots für die Renovierung zweier Gemeindewohnungen

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Burgschwalbach stimmt der Annahme des Angebots für die Renovierung der beiden Gemeindewohnungen zu.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen

TOP 4:

Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024

1. Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Burgschwalbach beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2024 in der vorgelegten Form. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt. (§ 100 GemO).

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

2. Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Burgschwalbach beschließt die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Aar-Einrich (§ 114 Abs. 1 Satz 2 GemO).

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 5:

Beratung und Beschlussfassung über Bauanträge

a) Austausch von Unterlagen zu einem Bauantrag

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Burgschwalbach beschließt das Einvernehmen herzustellen und dem Bauantrag zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

b) Abweichungsantrag

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Burgschwalbach beschließt das Einvernehmen herzustellen und dem Abweichungsantrag zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

c) Bauantrag

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Burgschwalbach beschließt das Einvernehmen herzustellen und dem Bauantrag zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 6:

Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hundesteuersatzung

Beschluss:

Der Ortgemeinderat Burgschwalbach beschließt die Neufassung der Hundesteuersatzung.

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 7:

Mitteilungen des Vorsitzenden

Der angedachte Aktionstag im Herbst wird aus Zeitmangel auf Frühjahr 2026 verschoben.

TOP 8:

Fragen der Ratsmitglieder

Es wird nach dem aktuellen Stand des Baugebietes Feldstraße gefragt. Es wird der Vorschlag gemacht, den Planer in eine der nächsten Sitzungen einzuladen.

 

Die Tagesordnungspunkte 9 und 10 werden im nichtöffentlichen Teil beraten.

 

Das vollständige Protokoll ist in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Standort Katzenelnbogen, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen sowie im Ratsinformationssystem einsehbar.