Bürgerinformation zur Gemeinderatssitzung Bericht zur 16. Sitzung des Gemeinderates Burgschwalbach vom 21.05.2026 TOP 1: Eröffnung, Feststellung der Tagesordnung sowie die Ordnungsmäßigkeit der Einladung |
Vorsitzender Sauerwein eröffnet die Sitzung, begrüßt die Ratsmitglieder und Beigeordneten sowie den anwesenden Zuhörer. Im Anschluss wird die Beschlussfähigkeit festgestellt. Die Mitglieder des Ortsgemeinderates sind durch Einladung vom 08.05.2026 auf Donnerstag, 21.05.2026, 19:00 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung sind öffentlich bekannt gegeben worden. Der Vorsitzende weist auf § 22 (4) GemO hin, wonach jedes Ratsmitglied verpflichtet ist, vor Beratung und Beschlussfassung zu informieren, ob hinsichtlich seiner Person ein Ausschließungsgrund nach § 22 (1) GemO vorliegt oder vorliegen könnte. Einwände oder Ergänzungen gegen die Tagesordnung ergehen nicht.
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage |
- Bauvoranfrage nach §72 LBauO; Neubau eines Abstellgebäudes für private Zwecke mit Garage; Flur 40, Flurstück 53/2
Die Bauvoranfrage liegt den Ratsmitgliedern im RIS vor. Das Grundstück liegt in einem Gebiet mit rechtsgültigem Bebauungsplan. Das Bauvorhaben weicht vom Bebauungsplan ab – Abweichung vom Baufenster. In der Stellungnahme der Bauabteilung bestehen keine Bedenken und es werden auch keine Auflagen vorgeschlagen.
Beschluss: Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Burgschwalbach das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag über die Errichtung eines Abstellgebäudes für private Zwecke mit Garage auf dem Grundstück in der Gemarkung Burgschwalbach Flur 40 Flst. 53/2 zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über Bauanträge |
Es liegen keine Anträge vor. |
TOP 4: Mitteilungen des Ortsbürgermeisters |
Ortsbürgermeister Sauerwein berichtet über die Besichtigung der Aarbrücke zwischen Schiesheim und Burgschwalbach. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung zum Zustand der Brücke fand ein Vor-Ort-Termin unter Beteiligung des Bauamtsleiters der VG sowie des Ortsbürgermeisters aus Schiesheim statt. Dabei konnten keine Schäden festgestellt werden. Die natürlichen Ausspülungen werden dennoch erneut durch die VG begutachtet.
TOP 5: Fragen der Ratsmitglieder |
Mehrere Ratsmitglieder weisen erneut auf den Zustand des Urnenrasengräberfeldes auf dem Friedhof hin. Gemäß der Friedhofssatzung ist es nicht gestattet, die Urnenrasengräber mit Grabschmuck zu versehen. Diese Regelung erleichtert die erforderlichen Mäharbeiten erheblich und trägt zur Reduzierung der Unterhaltungskosten bei. Ortsbürgermeister Sauerwein wird gebeten, erneut einen Hinweis im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Darin soll darauf hingewiesen werden, dass der Bereich nach Ablauf einer Frist bis Ende Juni nicht mehr gemäht wird, sofern weiterhin Grabschmuck auf den Urnenrasengräbern vorhanden ist.
TOP 8: Ggf. Bericht und Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse |
Es wurden keine Beschlüsse gefasst. Der Vorsitzende dankt und schließt um 20:50 Uhr die Sitzung. Die vollständige Niederschrift ist in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeinde Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen sowie im Ratsinformationssystem einsehbar. Daniel Sauerwein, Ortsbürgermeister
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