TOP 1: Genehmigung der Protokolle von den Ratssitzungen vom 25.06.2025 und 01.07.2025
Das Protokoll der Ratssitzung vom 25.06.2025 wurde jedem Ratsmitglied am 26.06.2025 zugestellt. Die Veröffentlichung erfolgte in der Ausgabe 29/2025 im amtlichen Mitteilungsblatt.
Das Protokoll der Ratssitzung vom 01.07.2025 wurde jedem Ratsmitglied am 08.07.2025 zugestellt. Die Veröffentlichung erfolgte in der Ausgabe 29/2025 im amtlichen Mitteilungsblatt.
Seitens der Gemeinderatsmitglieder liegen keine Änderungswünsche oder Ergänzungen vor, somit ist den Protokollen zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Aufträgen
Es liegt nichts zur Beratung und Beschlussfassung vor.
TOP 3: Grundstücksangelegenheiten, Bauvoranfragen und Bauanträge, Anträge nach §§ 4,19 BImSchG, gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB
Der Projektierer stellt einen Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Berghausen. Im Jahr 2022 einigten sich die Gemeinde und der Projektierer im Rahmen des Gestattungs- und Nutzungsvertrags darauf, dass die Anlagen eine Höhe überschreiten dürfen, die über die im Flächennutzungsplan der Alt-VG Katzenelnbogen definierte Höhenbeschränkung hinausgeht. Der gegenwärtige Entwurf des Flächennutzungsplans (FNP) sowie der aktuelle Entwurf des Regionalen Raumordnungsplans (RROP) sehen keine Höhenbeschränkung mehr vor. Daher argumentiert der Projektierer, dass die Höhenbeschränkung aus dem noch gültigen FNP der Alt-VG Katzenelnbogen nicht mehr anzuwenden ist.
Die vereinbarte Höhe aus dem Gestattungs- und Nutzungsvertrag von 255 Metern wird durch die neuen Anlagen im Antrag um 11,5 Meter übertroffen. Dies wurde der Ortsgemeinde bereits im Vorfeld der Antragsstellung mitgeteilt.
Die AERA und die Verwaltung vertreten die Ansicht, dass die modifizierte Höhe der Windenergieanlagen im Vergleich zur vertraglich gesicherten bisherigen Maximalhöhe keine signifikante Mehrbelastung bewirkt.
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Berghausen das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Antrag auf Genehmigung nach §§4, 19 BImSchG auf dem Grundstück 2/2 und 3 in Flur 1 zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung Steuerhebesätze 2026
Mit Inkrafttreten der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetztes (LFAG) wurden für die Steuer-kraftmesszahlen, die als Grundlage für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen und für die Umlagen benötigt werden, folgende Nivellierungshebesätze vom Land RLP festgelegt:
Grundteuer A: 345 v.H. Grundsteuer B: 465 v.H. Gewerbesteuer: 380 v.H.
Eine Anpassung dieser Sätze erfolgte seitens des Landes leider nicht.
Die Empfehlung von Verbandsgemeinde und Kreis ist es, die Hebesätze mindestens auf das Niveau der Nivellierungssätze anzupassen um Mindereinahmen / Verluste zu vermeiden (Schreiben wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt). Ebenso sollte die Hundesteuer mindestens auf den Verbandsgemeindedurchschnitt angehoben werden.
Der Gemeinderat erarbeitet und beschließt die in der Tabelle eingetragenen Hebesätze für 2026:
Steuerart | Nivellierungshebesätze RLP | Ø Hebe-sätze 2025 in der VG | Hebesätze 2025 in der OG Bergh. | Hebesätze für 2026 in der OG Bergh. | Beschluss: Abstimungsergebnis |
Grundsteuer A | 345 v.H. | 355 v.H. | 345 v.H. | 345 v.H. | 7 Ja / 0 Nein / 0 Enth. |
Grundsteuer B | 465 v.H. | 452 v.H. | 445 v.H. | 445 v.H. | 7 Ja / 0 Nein / 0 Enth. |
Gewerbesteuer | 380 v.H. | 389 v.H. | 401 v.H. | 401 v.H | 7 Ja / 0 Nein / 0 Enth. |
Steuer 1. Hund |
| 53,13 € | 45,00 € | 45 € | 7 Ja / 0 Nein / 0 Enth. |
Steuer 2. Hund |
| 96,06 € | 85,00 € | 90 € | 4 Ja / 2 Nein / 1 Enth. |
Steuer 3. Hund |
| 170,26 € | 165,00 € | 180 € | 7 Ja / 0 Nein / 0 Enth. |
Steuer 1. gefährl. Hund |
| 458,94 € | 400,00 € | 460 € | 7 Ja / 0 Nein / 0 Enth. |
Steuer 2. gefährl. Hund |
| 669,35 € | 600,00 € | 670 € | 7 Ja / 0 Nein / 0 Enth. |
Steuer 3. gefährl. Hund |
| 964,52 € | 900,00 € | 970 € | 7 Ja / 0 Nein / 0 Enth. |
TOP 5: Beratung und Beschlussfassung Investitionsplan 2026 -2029
Der Investitionsplan 2026 – 2029 wurde vom Ortsbürgermeister erstellt und den Gemeinderatsmitgliedern im Vorfeld zur Verfügung gestellt.
Die einzelnen Punkte im Investitionsplan werden vom Vorsitzenden vorgestellt und im Rat diskutiert und abgestimmt. Lediglich unter der Rubrik Dorfgemeinschaftshaus / Baumaßnahmen werden die Kosten für 2026 um 2.000 Euro auf 3.500 Euro für Sanierungsarbeiten am Backesofen angehoben.
Nachfolgende wesentliche Investitionskosten sind im Plan 2026-2029 abgebildet:
- Erwerb von Grundstücken in Höhe von 286,8 T€.
- Anfallende Erschließungskosten in Höhe von 865 T€.
- Angenommene Einnahmen aus Förderungen und Grundstücksverkäufen in Höhe von 1.055,1 T€
- 39,5 T€ für innerörtliche Maßnahmen (z.B. Spielplatz, Dorfplatz, Friedhof, …).
- Für Naturschutz- und Landschaftspflege sowie Feld- und Waldwege wurden 45 T€ aufgenommen.
- In Folge des GEG, könnten Kosten für die Umstellung der Heizungsanlage im Rathaus auf die Gemeinde zukommen. Deshalb wurden vorsorglich 46,5 T€ eingeplant.
Beschluss:
Nach Beratung stimmt der Ortsgemeinderat dem Investitionsplan 2026 bis 2029 in der ergänzten Fassung zu.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
TOP 7: Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nichtöffentlichen Teil
Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich wird beauftragt, die Pachtverträge von gemeindeeigenem Land, das zur Ackerlandnutzung genutzt wird, form- und fristgerecht auf 120 € pro ha anzupassen.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
TOP 8: Einwohnerfragestunde
Es ist kein Bürger anwesend.
TOP 9: Verschiedenes
- Nächste Gemeinderatssitzung ist am Samstag den 08.11.2025.
- Hintergrundinformation zur Stellausschreibung „Forstwirt“.
- Der Zustand vom Quellbereich der Mattenbach ist mehr als unansehnlich. Ein Arbeitseinsatz soll organisiert werden. Die OG stellt die dazu benötigten finanziellen Mittel.
Zur Klärung der Eigentümerverhältnisse schließt sich der Ortsbürgermeister mit Volker Satony kurz, mit dem Hintergrund, das Grundstück für die Ortsgemeinde zurück erwerben zu wollen.
- Am 27.10.2025 möchte die Wandergruppe 55+ den Herzensweg bewandern und wird anschl. im Backes einkehren.
- Die Thematik Seniorennachmittag und Seniorenfahrt, sowie sonstige gemeinschaftliche Aktivitäten wird im Gemeinderat ausgiebig diskutiert.
- Der Beigeordnete gibt seine Mandatsniederlegung zum 31.10.2025 bekannt und wird diese schriftlich einreichen.
- Besorgte Bürger haben das Parkverhältnis im ehemaligen Wendehammer der „Neuen Gärten“ angesprochen. Die Fläche ist aus Sicht vom Gemeinderat kein Dauerstellplatz für Wohnanhänger oder sonstige Anhänger und Fahrzeuge. Der Gemeinderat wird den Zustand beobachten und ggf. das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich zur Klärung der Zulässigkeit einschalten.
- Der Ortsbürgermeister wird (wie in den vergangenen Jahren) die Grundstücksbesitzer informieren und dazu anhalten, ihrer Verpflichtung zum Baum- und Heckenschnitt nachzukommen, um Gefährdungen im öffentlichen Bereich zu vermeiden. Die Information erfolgt über das amtl. Mitteilungsblatt.
Das vollständige Protokoll ist in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Standort Katzenelnbogen, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen einsehbar.
