Bürgerinformation der Ortsgemeinde Allendorf

TOP 1:

Begrüßung

Die Vorsitzende begrüßte die anwesenden Sitzungsteilnehmer und die beiden zur Sitzung erschienenen Zuhörer.

TOP 2:

Genehmigung und Unterzeichnung des Protokolls der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates

Das Protokoll der Sitzung vom 25.06.2025 wird in vorgelegter Fassung beschlossen.

TOP 3:

Beratung und Beschlussfassung über das Angebot der Syna zur Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED

Sachverhalt:

Auf Grundlage der in der 11. Sitzung diskutierten Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED liegt nun ein entsprechendes Angebot der Süwag vor. Kosten der Umstellung belaufen sich auf 33.901,49 €, eine Amortisation der Kosten wird innerhalb von 7,5 Jahren erwartet. Zur Finanzierung der Umstellung soll der Kapitalstock aus der Verzinsung von nicht verbrauchten Einnahmen der Konzessionsabgabe nach dem früheren Straßenbeleuchtungsvertrag in Höhe von 33.096,66 € (Stand: März 2025) aufgelöst werden, der verbleibende Restbetrag wird aus dem laufenden Haushalt veranschlagt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Allendorf beschließt die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED und beauftragt die Süwag mit der Durchführung. Der Ortsgemeinderat Allendorf beschließt die Verwendung des Kapitalstocks aus der Verzinsung von nicht verbrauchten Einnahmen der Konzessionsabgabe nach dem früheren Straßenbeleuchtungsvertrag zur Finanzierung der Maßnahme; der Restbetrag wird aus dem laufenden Haushalt bezahlt.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 4:

Beratung und Beschlussfassung über Gestattungsvertrag für Waldbaden und künftige Handhabung bei Abschluss von Gestattungsverträgen für die Nutzung von Wirtschaftswegen

Sachverhalt:

a) Gestattungsvertrag Waldbaden:

Eine Anbieterin von „Waldbaden“-Kursen möchte diese auch gerne im Wald in Allendorf anbieten. Mit Frau Revierförsterin Grimm wurden bereits in einem Vororttermin geeignete Plätze besichtigt. „Landes-Forsten“ hat einen Mustervertrag zur Gestattung von Veranstaltungen im Wald herausgegeben, um ein erhöhtes Haftungsrisiko für den Waldbesitzer zu vermeiden. Ein auf die Ortsgemeinde angepasster Vertragsentwurf wurde im RIS veröffentlicht. Dieser Vertragsentwurf wurde seitens des Forst in §1 2. mit der Ortsangabe „Teilbereiche der Abteilung 3a im Gemeindewald Allendorf (siehe anliegende Karte). Der Bereich der Biotopbäume (markiert mit weißen Wellen an den Stämmen) im Osten der Abteilung ist zu meiden.“  und in §4.2. „Zur Verkehrssicherheit… in geeigneter Weise durch eine sachkundige Person zu kontrollieren…“ ergänzt. Die Änderungsvorschläge von Frau Grimm und aus dem Gremium, in § 3 Abs. 2 und 3 um „Personenschäden“ zu ergänzen, wurden angenommen und sollen in den Nutzungsvertrag aufgenommen werden.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Allendorf beschließt die Festsetzung der Gebühren für gewerbliche Waldbaden-Veranstaltungen im Wald wie folgt:  Tagesveranstaltung: 10€, Kursveranstaltung mit bis zu 8 Terminen: 50€. Die Ortsbürgermeisterin wird beauftragt, die Gestattungsverträge mit der Anbieterin bei Bedarf abzuschließen. Der „Forst“ und der Jagdpächter sind von ihr im Vorfeld über die vereinbarten Termine des Waldbadens zu informieren.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

b) Künftige Handhabung bei Abschluss von Gestattungsverträgen:

Für verschiedene Veranstaltungen werden Gestattungsverträge notwendig, z.B. Veranstaltungen ohne Gewinnerzielung (z.B. Woodvibration, Allendorf rockt, etc.) oder Veranstaltungen mit Gewinnerzielung und/oder intensiver Nutzung der Wirtschaftswege durch die Veranstaltung (z.B. Stockcarrennen, Zucht-Reit- und Fahrverein, etc). Für das Stockcarrennen wurde für die Nutzung ein Pachtvertrag mit Nutzungsgebühr und Verpflichtung zur Wiederherstellung bei Schäden wie bisher abgeschlossen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Allendorf beschließt, dass der Abschluss von Gestattungsverträgen für Wald- und Wirtschaftswege als Geschäft der laufenden Verwaltung durch die Ortsbürgermeisterin ohne Ratsbeschluss möglich ist. Bei Veranstaltungen ohne Gewinnerzielung (z.B. Woodvibration, Allendorf rockt u.a.) geschieht dies ohne Gebührenerhebung, bei Veranstaltungen mit Gewinnerzielung und/oder intensiver Nutzung der Wirtschaftswege durch die Veranstaltung (z.B. Stockcarrennen, Zucht-Reit- und Fahrverein (ZRV), etc) mit einer Nutzungsgebühr und einem Pachtvertrag mit Verpflichtung zur Wiederherstellung bei Schäden. Bei Veranstaltungen des ZRV soll darauf geachtet werden, dass keine Wege mit Kalksplittbelag genutzt werden, da es hier zu versteckten Schadensbildern kommen kann. 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 5.b:

Räumung von Grabfeldern und Gräbern nach Nutzungsdauer

Sachverhalt:

Die Räumung von Grabfeldern und Gräbern nach Nutzungsdauer ist wie folgt geregelt in der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Allendorf vom 01. Juli 2011:
§10 Ruhezeit: Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 30 Jahre. Die Mindestruhezeit für Aschen in gemischten Grabstätten beträgt 15 Jahre

§13 Reihengrabstätten: (1) …für die Dauer der Ruhezeit…Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte ist nicht möglich. (3) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird 6 Monate vorher veröffentlicht und durch Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekanntgemacht.
§14 Wahlgrabstätten: (1) … ein Nutzungsrecht auf die Dauer von 40 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird… (4) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert worden ist.

§23 Entfernen von Grabmalen: (1) Vor Ablauf der Ruhezeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. (3) Vor dem 01.07.2005 aufgestellte Grabmale und sonstige Anlagen auf Wahlgrabstätten sind innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Nutzungsrechts durch den Nutzungsberechtigten abzubauen und zu entsorgen. Erfolgt der Abbau und die Entsorgung der Grabanlage durch die Friedhofsverwaltung, sind die hierfür entstehenden Kosten vom Nutzungsberechtigten zu erstatten.
Folgende Grabfelder sind bereits abgelaufen:

Grabfeld 9: Reihengrabstätte mit zum Teil Gemischte Grabstätte
Erstbelegung 1982, letzte Belegung in 1994, zwei gemischte Grabstätten mit Urnenbeigaben in 2000 und 2001. Ansonsten sind einzelne Grabstätten in den verschiedenen Grabfeldern ebenfalls bereits abgelaufen.

Beschluss:

  1. Der Ortsgemeinderat Allendorf beschließt die Räumung des Grabfeldes 9 bis zum 31.03.2026.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

  1. Der Ortsgemeinderat Allendorf beschließt weiterhin die Räumung von zwei Doppelgräbern des Grabfeldes 10 bis zum 31.03.2026.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Ortsbürgermeisterin Schrage liegt ein mündlicher Antrag auf Grabkauf / Verlängerung in Grabfeld 9 vor. Da dies nach Satzung nicht vorgesehen ist, wird eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, ob dies unter bestimmten Bedingungen möglich wäre und dann eine Sondervereinbarung zur Beratung und Beschlussfassung in der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung genommen werden. Falls weitere Anträge eingehen, soll immer über die Einzelfälle beraten werden.

TOP 5.c:

Überlegung neue Grabfelder: Einzelerdbestattungen, Baumgräber

Sachverhalt:

In dem aktuellen Grabfeld 2 ist nur noch ein Platz für eine Erdbestattung vorhanden. Es ist zu überlegen, wo weitere Einzelerdbestattungen angelegt werden können, wenn das Feld belegt ist. Ein Vorschlag ist, an das jetzige Feld 2 eine weitere senkrechte Reihe mit Einzelerdbestattungen vorzusehen. Dies wären zusätzlich zu dem noch freien Platz in Feld 2 weitere 4 freie Plätze. Um sich für die Zukunft zu wappnen, wurde vorgeschlagen, dann besser zwei zusätzliche Reihen mit 4 Plätzen anzulegen. Dies erscheint entsprechend der eher geringen Nachfrage in den letzten Jahren als ausreichend und angemessen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Allendorf beschließt zwei weitere Reihen mit 4 Plätzen für Einzelerdbestattung auf der linken Seite des Grabfeldes 2 anzulegen. Zudem beschließt der Ortsgemeinderat Allendorf zukünftig die Möglichkeit von Baumgräbern anzubieten. Hierfür soll im Herbst auf dem Feld rechts des Haupteingangs die Pflanzung von zwei geeigneten Bäumen vorgenommen werden.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Über die Regelung zu Namensschildern auf Urnengräbern in der Friedhofssatzung soll in einer der nächsten Sitzungen entschieden werden. 

TOP 6:

Beratung und Beschlussfassung über Standorte Blumenkübel und Pfosten in der Hauptstraße und Einrichtung von Parkplätzen in der Hauptstraße

Sachverhalt:

Der Bauausschuss hat in seiner Begehung mögliche Stellen für Parkplätze und Blumenkästen/Pfosten vorgeschlagen (s. Protokoll BA); diese sollen nun final beraten und dann gegebenenfalls mit Korrekturen beschlossen werden. Nach Beschluss wird dieser Entwurf mit dem Ordnungsamt in einem Vororttermin überprüft und die möglichen Flächen sollen dann probeweise mit Sprühfarbe markiert werden, um die Praxistauglichkeit festzustellen. Nach einer Probezeit soll dann die dauerhafte Markierung und Beschilderung vorgenommen werden.

Ortsbürgermeisterin Schrage hat die im Bauausschuss vorgeschlagenen Standorte für Parkflächen, Pfosten und Blumenkübel in eine Übersichtskarte (s. Anlage TOP im RIS) eingezeichnet. Sie erläuterte die Änderungen gegenüber der ursprünglichen Beschlussvorlage des BA.

Im Zuge der Beratung erfolgte eine kurzzeitige Sitzungsunterbrechung, um dem anwesenden Ehepaar als Anlieger der Hauptstraße Gelegenheit zu einem Statement zu geben. 

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Allendorf beschließt die Errichtung von Pfosten und Blumenkübeln wie vorgestellt. Der Kauf und der Einbau der Pfosten soll durch den Bauhof der VG erfolgen oder falls möglich durch die Ortsgemeinde selbst.

Der Ortsgemeinderat Allendorf beschließt, die Markierung von Parkplätzen entsprechend der Planeinzeichnungen bei der VG Aar-Einrich zu beantragen.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 7:

Information über Sachstand Hauptstraße, Beratung weiteres Vorgehen

Die Anfragen an die Fachbehörden der Kreisverwaltung Bad Ems und das LBM Diez/ Lahn wurden besprochen und bisher gibt es nur eine Rückmeldung von der Kreisverwaltung. Da sich die Antwort des LBM Diez/ Lahn durch die eingeschobene Verkehrszählung verzögert, wird dieser Punkt auf eine der nächsten Sitzungen des Rates verschoben.

TOP 8:

Beratung und Beschlussfassung über Förderanträge im Rahmen des Dorferneuerungskonzeptes und zukünftige Handhabung

Sachverhalt:

Hier gab es einen weiteren entsprechenden Dorferneuerungsantrag für eine Privatmaßnahme, die von der Ortsbürgermeisterin wegen des beantragten vorzeitigen Maßnahmenbeginns schon vorab bestätigt wurde. Diese Eilentscheidung wird im Nachgang vom Rat bestätigt.

Des Weiteren wurde besprochen, aufgrund der Häufigkeit und teilweisen Dringlichkeit der DE- Förderanträge diese grundsätzlich in Zukunft als Geschäft der laufenden Verwaltung seitens der Ortsbürgermeisterin und der Beigeordneten behandelt werden sollten, um zeitnah den Vermerk „Die beantragte Maßnahme fügt sich in das Dorferneuerungskonzept ein“ zu erteilen, der für die erfolgreiche Antragstellung notwendig ist.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Allendorf beschließt, die vorgenommene Bestätigung, dass sich der eingereichte Antrag in das Dorferneuerungskonzept einfügt, sowie die Regelung, dass zukünftige DE- Anträge als Geschäft der laufenden Verwaltung von der Ortsbürgermeisterin in Abstimmung mit den Ortsbeigeordneten behandelt und entschieden werden.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 9:

Beratung und Beschlussfassung über Angebotsvergabe

Sachverhalt:

Für die gemeindeeigene Gaststätte „Bei Toni“ in der Schulstraße 2 ist der Neueinbau einer Dunstabzugshaube (Entlüftungsanlage) nach einem Schadensfall und der Aussage, dass eine provisorische Reparatur nicht möglich ist, erforderlich.

Es wurden verschiedene qualifizierte Firmen in der Region hierzu wegen eines Angebotes angefragt. Kriterien für die Angebotsvergabe sollten Kosten und Qualität der Anlage, möglichst früher Einbautermin und Reparaturservice sein.

Die bereits bis zum Sitzungstermin eingegangenen Angebote wurden ins RIS eingestellt und bildeten neben einer zusammenfassenden Übersicht – erstellt durch die Vorsitzende – die Grundlage für die weitere Beratung.

Da es noch einige Fragen (entspricht die angebotene Anlage der VDI2025, muss die Anlage seitens des Schornsteinfegers abgenommen werden, wie breit muss die Dunstabzugshaube sein) zu klären gibt, aber auch Eilbedürftigkeit für die Neubeschaffung gibt, wird die Vorsitzende und die Beigeordneten ermächtigt, eine Eilentscheidung zu treffen und die wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu beauftragen.

Dies wurde sodann einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Allendorf beschließt, Ortsbürgermeisterin Schrage und die beiden Beigeordneten dazu zu ermächtigen, für die Neubeschaffung einer Dunstabzugshaube für die gemeindeeigene Gaststätte „Bei Toni“ das wirtschaftlichste Angebot nach Klärung der noch offenen Fragen zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Zusätzlich ist der Geschirrspüler defekt und eine Reparatur erscheint nicht wirtschaftlich. Hier werden ebenfalls verschiedene Angebote (für ein Neugerät und auch gut gebrauchte Geschirrspüler) eingeholt und es ist über eine Auftragserteilung zu entscheiden.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Allendorf beschließt die Beschaffung eines gebrauchten Geschirrspülers und Ortsbürgermeisterin Schrage und die Beigeordneten werden bei entsprechender Gelegenheit zum Kauf eines gebrauchten Geschirrspülers ermächtigt.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

TOP 10:

Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin und des Ersten Beigeordneten

Beigeordneter Schuhmacher informiert, dass er aus persönlichen Gründen derzeit nicht die neugeschaffene Möglichkeit eines eigenen Geschäftsbereiches wahrnehmen kann. Im Rahmen seiner zeitlich eng begrenzten Möglichkeit steht er Ortsbürgermeisterin Schrage aber weiter helfend zur Verfügung.

Ortsbürgermeisterin Schrage berichtet, dass sie den Bauhof der VG-Werke Aar- Einrich mit den Arbeiten zum Austausch einer Rinne am Ende des Gehweges vor dem Anwesen „Hauptstraße 76“ beauftragt hat, da es hier eine Stolperfalle gibt und dies aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht so belassen werden kann. Es ist mit Gesamtkosten von ca. 1.400 Euro zu rechnen.

In Gesprächen mit Ortsbürgermeisterin Schrage, dem Vorsitzenden des SV Allendorf/ Berghausen und Ansprechpartnern einer sog. „Steel-Dart-Gruppe“ hat sich herauskristallisiert, dass sich diese Gruppe dem SV Allendorf/ Berghausen angliedern möchte und dann die mit ihrer Hilfe hergerichteten Räumlichkeiten der bisherigen Sektbar als Übungsstätte nutzen möchte. Vor der Renovierung der Räumlichkeiten soll die Sektbar soweit geräumt und auch der Nebenraum zur Sektbar entrümpelt werden. Generell ist der Ortsgemeinderat mit dieser Nutzung einverstanden – endgültige Nutzungsregeln sind noch festzulegen.

Einzelne Kinder aus dem Dorf haben bei Ortsbürgermeisterin Schrage mit Unterschriftensammlung und einer Bauzeichnung den „Antrag“ auf Ausweisung einer Mountain- Bike- Strecke geäußert. Eine geeignete Fläche ist erst einmal nicht bekannt, die Gemeinderatsmitglieder werden gebeten, sich Gedanken über eine mögliche Umsetzung zu machen. Es soll in einer der nächsten Sitzungen darüber beraten werden.

Ortsbürgermeisterin Schrage berichtet, dass sie für die Ferienfreizeit aus Klingelbach die Kegelbahn im Gemeindehaus zur Verfügung gestellt hat, da bei schlechtem Wetter die wetterfesten Lokalitäten begrenzt waren.

Der Wartungsvertrag für das Glockengeläut auf dem Friedhof wurde verlängert.  

TOP 11:

Verschiedenes

Hier wurden folgende Punkte angesprochen

  • Für den Dorftreff am 05.09.2025 mit Weinprobe und kleinem Imbiss haben sich mehr als 40 Teilnehmer angemeldet. 
  • Für den 2. Umwelttag am 25.10.2025 gibt es Maßnahmen, die erledigt werden könnten: Unkrautjäten, Rückschnitt an Allendorfer Plätzen, Versetzen der Abfallbehälter, Aufbau von Hundekotbeutelstationen, Streichen von Friedhofstürchen, Streichen von Bänken, Reparatur von Bänken, Aufräumen Bücherschrank/Regalecke, Austausch kurzes Brett auf Spielplatz Mühlfeld, Rückschnitt Hecke an Ecke Taunusstraße Querstraße Sauerwiesen, Bepflanzung / Winterfestmachen der Blumenkübel, Setzen der Pfosten / Stellen eines neuen Blumenkübels, Bepflanzen des Blumenkübels an der Feuerwehr, Teiche leeren und säubern, Vorbereitung für Ausbesserung, DGH Regenrinnen
  • Für das Regenrückhaltebecken am NBG „Mühlfeld“ in Trägerschaft der VGW Aar- Einrich gibt es aus Sicht einzelner Ratsmitglieder noch einen weiteren Pflegebedarf.
  • Für die Aufstellung einer Erinnerungstafel (zum früheren Bergbau) mit Sitzbank auf dem Gelände des Gemeindehauses könnte ein Kleinprojekt aus der Leaderförderung beantragt werden.

TOP 15:

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Nichtöffentlichen Sitzung

Es ist zu Beschlüssen für Maßnahmen und Vertragsregelungen bei der Vermietung der gemeindeeigenen Gaststätte zu informieren.

Die Tagesordnungspunkte 12 – 14 werden im nichtöffentlichen Teil beraten.

Das vollständige Protokoll ist in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Standort Katzenelnbogen, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen sowie im Ratsinformationssystem einsehbar.