Schönborn

Kreuzstraße II

Kreuzstraße II

Kreuzstraße II


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanentwurf “Kreuzstraße II" der Ortsgemeinde Schönborn

 

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Schönborn hat in seiner Sitzung am 02. Juli 2025 den Bebauungsplanvorentwurf “Kreuzstraße II“ gebilligt und die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB im gemeinsamen Verfahren nach § 4 a Absatz 2 BauGB beschlossen. 

Anlass für die Ortsgemeinde Schönborn, das vorliegende Bauleitplanverfahren einzuleiten, ist die konkrete Planungsabsicht für die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets aufgrund einer hohen Nachfrage an Baugrundstücken und zum Zeitpunkt der damaligen Beschlussfassung die Ausweisung von Bedarfsflächen zur Errichtung einer neuen Kindertagesstätte.

Der Geltungsbereich kann dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden und der Vorentwurf des Bebauungsplanes "Kreuzstraße II" einschließlich zugehöriger textlicher Festsetzungen, Begründung, städtebaulicher Gestaltungsentwurf und Landschaftsplanung liegt in der Zeit vom 


21. November 2025 bis einschließlich 22. Dezember 2025


in der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Bauabteilung, Austraße 4, 65623 Hahnstätten während der Dienststunden sowie nach Vereinbarung öffentlich ausliegt, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.  


Desweitern können die oben genannten Unterlagen im Internet unter:  

www.vg-aar-einrich.de  

Rathaus & VG – Bauen & Wohnen – Bauleitplanung im Verfahren – Ortsgemeinde Schönborn 

eingesehen werden.  


Hierbei besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung zu den Planüberlegungen. 


Katzenelnbogen, den 14. November 2025 

gez. 

Lars Denninghoff 

Bürgermeister 


Unterlagen zur Offenlage: