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An wen muss ich mich wenden?

Wenn weder die Einrichtung noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt der Gemeinde, Verbandsgemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende