Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

  • Leistungsbeschreibung

    Eine mehrsprachige Geburtsurkunde wird zum Nachweis im Ausland benötigt.

    Die Urkunde gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben.

  • Verfahrensablauf

    persönliche Antragstellung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht und Ihrem Personalausweis oder Reisepass oder einer beglaubigten Kopie hiervon den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine mehrsprachige Geburtsurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
    • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname,
      • Geburtsdatum und –ort,
      • Name, Vorname der Eltern,
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
  • Voraussetzungen

    Die personenbezogenen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Mehrsprachige Registerauszüge können daher ebenso wie beglaubigte Registerausdrucke und Personenstandsurkunden nur ausgestellt werden

    • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

    sowie deren

    • Ehegatten,
    • Lebenspartnern (im Sinne des LPartG),
    • Vorfahren und Abkömmlingen (etwa die Kinder und Enkel),
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

    Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie),
    • bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Personalausweis
    • gegebenenfalls Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 13,00 €
    Vorkasse: Nein
    erstes Exemplar

    Gebühr: 6,50 €
    Vorkasse: Nein
    bei gleichzeitiger Beantragung und im selben Arbeitsgang hergestellter weiterer Exemplare

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Verfahrensablauf

    persönliche Antragstellung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine internationale Geburtsurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
    • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

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Standesamt des Geburtsortes.

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