Fahrerlaubnis AM, A1, A2, A erstmalig erteilen
Leistungsbeschreibung
Unter anderem um die Mobilität Jugendlicher im ländlichen Raum zu erhöhen, haben derzeit Fahranfänger in den Ländern Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen die Möglichkeit, nach Fahrausbildung und bestandener Fahrerlaubnisprüfung bereits mit 15 statt mit 16 Jahren ein Fahrzeug der "Moped"-Klasse AM im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.
Die 15-Jährigen können ausschließlich im Hoheitsgebiet der "AM 15-Teilnehmerbundesländer" AM-Fahrzeuge führen. Dies bedeutet, dass z.B. ein 15-jähriger Thüringer auch in Sachsen fahren darf bzw. umgekehrt, jedoch nicht in Bundesländern, die nicht Moped mit 15 eingeführt haben. Die regionale Beschränkung entfällt automatisch nach Erreichen des regulären Mindestalters (16 Jahre).
Teaser
Mit 15 Jahren kann man in einigen Bundesländern bereits einen Mopedführerschein erwerben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe. Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als entsprechender Nachweis.
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 5a StVG
Rechtsverordnungen der Länder
§§ 7-25 FeV