Amtliche Bekanntmachungen
VG Aar-Einrich
Ortsgemeinde Oberneisen: Festumzug aus Anlass der Kirmes 2025 in Oberneisen
Bedingt durch den Festumzug am Sonntag, den 05.10.2025 in Hahnstätten, kommt es in folgenden Straßen zwischen 13.00 Uhr und 15.30 Uhr zu Behinderungen.
Der Festumzug beginnt mit der Aufstellung in der Herbachstraße und verläuft durch die Hauptstraße – Bornstraße – Kaltenbachstraße – Wiesenstraße – Bahnhofstraße – Herbachstraße. Der Festzug wird sich in der Herbachstraße auflösen.
Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.
Ortsbürgermeister Peter Pelk, Oberneisen
01.10.2025
Ortsgemeinde Allendorf: Heckenrückschnitt
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Ende der Schonzeit für den Heckenrückschnitt ist der 30. September. Ab dem 1. Oktober dürfen Sie Hecken wieder radikal zurückschneiden und wir möchten Sie erneut herzlich bitten, alle Hecken, Bäume und Sträucher, die auf Ihrem privaten Grundstück stehen und in den Gehweg, die Straße oder den Wirtschaftsweg hineinwachsen oder überhängen, bis zum 31.10.2025 zurückzuschneiden.
Viele sind der Aufforderung im Juli bereits nachgekommen, dafür bedanken wir uns. Leider werden uns aber auch noch Fälle gemeldet, wo sich die Anwohner nicht um den Rückschnitt gekümmert haben.
Gründe für diese Maßnahme:
Der Bewuchs von privaten Grundstücken darf den öffentlichen Raum, insbesondere Verkehrsflächen, nicht beeinträchtigen. Es ist die Verantwortung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, dafür zu sorgen, dass Hecken, Bäume und Sträucher so geschnitten werden, dass sie Fußgänger und Fahrzeuge nicht behindern oder gefährden.
Wichtige Hinweise:
- Das Einhalten des Lichtraumprofils: 2,50 Meter über Gehwegen und 4,50 Meter über Straßen.
- Freihalten von Sichtdreiecken an Kreuzungen und Einmündungen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!
Martina Schrage, Ortsbürgermeisterin Allendorf
29.09.2025
Forstverband Lahn-Forst: Brennholzbestellung
Die Brennholzbestellung ist bei den Ortsgemeinden Flacht und Niederneisen bis zum 14.11.2025 abzugeben.
Nach diesem Termin eingehende Bestellungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Holzvergaben erfolgen voraussichtlich im zweiten Quartal 2026.
Die Termine werden im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.
Wir weisen alle Brennholzkunden darauf hin, dass das Arbeiten mit der Motorsäge im Wald einen Sachkundenachweis (Motorsägenführerschein) erfordert.
Brennholz ist in folgenden Sortimenten erhältlich:
Bitte bei der Bestellung das gewünschte Sortiment genau benennen sowie eine Telefonnummer für evtl. Rückfragen angeben!
1. Selbstwerbung Laubholz
Nicht aufgearbeitete Kronen und liegende Bäume, ungerückt
Entfernung zum Fahrweg bis über 500 m möglich!
Zur Abfuhr empfehlen wir die Verwendung eines Traktors mit Anhänger!
Holzstärken von ca. 8 bis 80 cm
2. Brennholz lang Laubholz
3-6 m lange Stamm- und Astabschnitte, gerückt an den Waldweg
Erreichbar mit PKW bei normaler Witterung
Holzstärken von ca. 8 bis 80 cm
3. Brennholz lang Nadelholz
3-6 m lange Stammabschnitte, gerückt an den Waldweg
Erreichbar mit PKW bei normaler Witterung
Holzstärken von ca. 8 bis 60 cm
Johannes Betz, Dipl.-Ing. (FH), Forstverband Lahn-Aar
25.09.2025
Ortsgemeinde Dörsdorf: Abgabe von Problemabfall
Bei Problemabfall handelt es sich unter anderem um Laugen, Haushaltsreiniger, nicht ausgehärtete Farben, Klebstoffe, Altöl, Akkus, und Chemikalien.
Eine vollständige Liste dazu kann jederzeit bei der Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft (https://www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de) unter dem Abfall-ABC eingesehen werden.
Der Problemabfall muss entweder direkt bei dem Abfallwirtschaftszentrum in Singhofen oder beim Schadstoffmobil bei uns in Dörsdorf am Dorfgemeinschaftshaus persönlich abgegeben werden.
Dies bedeutet bei Abgabe am Schadstoffmobil, dass man auf dieses wartet für die persönliche Abgabe und es auch nicht unbeaufsichtigt stehen lässt.
Leider ist es in der Vergangenheit mehrfach passiert, dass Problemabfall vor dem Termin einfach abgestellt wurde, sogar schon einige Tage vorher. Dabei geht eine erhöhte Gefahr für uns alle, besonders für spielende Kinder und durch die Nähe zur Kindertagesstätte, sowie die Umwelt aus.
Hierbei handelt es sich um eine illegale Abfallverbringung, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Bei den vergangenen Fällen musste sich die Ortsgemeinde um die Entsorgung kümmern, was wiederum zu Kosten führte, die wir letztendlich alle bezahlen.
Marcus Bär, Ortsbürgermeister Dörsdorf
25.09.2025
Ortsgemeinde Kaltenholzhausen: Sperrungen anlässlich des Fahrrad-Umzuges zur Kirmes am 05.10.2025
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bedingt durch den Fahrrad-Umzug anlässlich der diesjährigen Kirmes, kommt es am Sonntag, 05.10.2025 in der Zeit von 10:00 Uhr bis ca. 11:30 Uhr zu Behinderungen und Sperrungen in den Seitenstraßen.
Wegverlauf: DGH Schulstraße (Aufstellung), Waldstraße, Am Borngarten, Burgschwalbacher Straße, Im Großen Acker, Talblick, Im Netzgraben, Gartenstraße, Burgschwalbacher Straße, Am Borngarten, Waldstraße, Schulstraße DGH (Zugende).
Die Straßensperrungen werden nur in der Zeit des Umzuges stattfinden. Im Bereich der Schulstraße (nur Bereich Dorfgemeinschaftshaus) wird eine ganztägige Straßensperrung stattfinden.
Ich bitte um Ihr Verständnis und Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.
Dr. Frank Beerwerth, Bürgermeister Kaltenholzhausen
25.09.2025
Stadt Katzenelnbogen: Bürgerbeteiligung zum Mobilitätskonzept Katzenelnbogen
Wir freuen uns, dass wir den ersten Schritt auf dem Weg zu einem nachhaltigen Mobilitätskonzept für Katzenelnbogen machen!
Ab sofort sind zudem alle Bürgerinnen und Bürger aus Katzenelnbogen aufgerufen, sich an dem Mobilitätskonzept zu beteiligen. Dazu ist ein interaktiver Stadtplan freigeschaltet, auf dem Hinweise und Ideen eingebracht werden können. Der interaktive Stadtplan ist von einer kurzen Befragung umrahmt und unter folgenden Link erreichbar:
www.katzenelnbogen.iks-beteiligung.de
Ihre Antworten helfen uns ein Konzept zu entwickeln, welches Ihre Bedürfnisse berücksichtigt. Sie können bis 19. Oktober 2025 bei der Erhebung teilnehmen. Weitere Infos finden Sie auf der Homepage der Stadt Katzenelnbogen: www.stadt-katzenelnbogen.de
Petra Popp, Stadtbürgermeisterin Katzenelnbogen
25.09.2025
Ortsgemeinde Lohrheim: Straßenreinigung in Lohrheim
Leider ist es wieder einmal an der Zeit, die Haus-und Grundstücksbesitzer an die Straßenreinigungsplicht laut Gemeindeordnung für erinnern.
Die Reinigung der Straße beinhaltet auch die Beseitigung von Unkraut, z.B. an der Grundstückgrenze zum Nachbar, Gehweg, usw.Ebenfalls darf der Lichtkegel der Straßenlaternen nicht durch Bäume, Sträucher usw. beeinträchtigt werden.
Die Ortsgemeinde hält auch ihre Anlagen im Ort durch Gemeindearbeiter und diverse gemeinsame Aktionen durch freiwillige Helfer immer sauber.
Wir bitten dies zu beachten und zu beherzigen.
Vielen Dank.
Rudolf Kubitza, Ortsbürgermeister Lohrheim
22.09.2025
Ortsgemeinde Allendorf: Obst für ALLEndorf - gelbe Schleife
Aufgrund der vielen Anfragen, ob auch in diesem Jahr wieder Obst der gemeindeeigenen Obstbäume geerntet werden darf, hängen wir erneut gelbe Schleifen an die Bäume. So ist klar ersichtlich, wo geerntet werden darf. Das gilt freundlicherweise auch für die Bäume entlang der K54, die im Eigentum des Landesbetriebs Mobilität (LBM) sind.
Wer privat Obstbäume besitzt und anderen das Pflücken ermöglichen möchte, kann seinen Baum ebenfalls mit einer gelben Schleife kennzeichnen.
Martina Schrage, Ortsbürgermeisterin Allendorf
22.09.2025
Ortsgemeinde Schönborn: Entsorgung von Grünschnitt
Für die Bürger der Ortsgemeinde Schönborn besteht die Möglichkeit, den Grünschnitt im Städtischen Wertstoffhof Katzenelnbogen kostenfrei abzugeben.
Die Öffnungszeiten sind jeden Samstag von 10:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 – 16:00 Uhr.
Der Wertstoffhof befindet sich auf dem sogenannten „Eisensteinfeld“.
An der B274 Ortsausgang Katzenelnbogen Richtung Zollhaus hinter dem Kreisel rechts in einen geteerten Feldweg abbiegen Richtung Reitanlage.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Stadt Katzenelnbogen unter der Rubrik „Wertstoffhof“ zu finden.
Thomas Refke, Ortsbürgermeister Schönborn
19.09.2025
Ortsgemeinde Bremberg: Rücksicht im Umgang mit privaten Grundstücken
In der Vergangenheit wurde mehrfach beobachtet, dass in der Gemarkung auf privaten Grundstücken Obstbäume gepflückt wurden. Teils ohne Rücksprache mit den Besitzern/Eigentümern. Auch wenn die Freude an regionalem Obst verständlich ist, wurde gebeten darauf hinzuweisen, dass nicht jeder Grundstückbesitzer damit einverstanden ist.
Besonders kritisch wird es, wenn dabei Elektrozäune geöffnet und nicht wieder ordnungsgemäß verschlossen werden. In solchen Fällen kann die Sicherheit für Tiere und auch für Menschen nicht mehr gewährleistet werden. Die betroffenen Eigentümer stehen dann vor unkalkulierbaren Risiken, die mit wenig Aufwand vermeidbar wären.
Wer Interesse an Obst oder anderen Erzeugnissen kann, kann gerne das Gespräch mit den Besitzern suchen.
Manuel Riedl, Ortsbürgermeister
19.09.2025
FORSTREVIER HAHNSTÄTTEN-KALTENHOLZHAUSEN: Brennholzbestellung 2026
(gilt für die Gemeinden Hahnstätten, Mudershausen, Netzbach, Burgschwalbach, Kaltenholzhausen, Lohrheim, Oberneisen und Schiesheim)
Der Bedarf an Selbstwerberholz ist bis zum 14.11.2025 schriftlich anzumelden.
Danach sind keine Bestellungen mehr möglich! Verwenden Sie bitte ausschließlich dieses Formular!
Es können nur Personen berücksichtigt werden, deren Brennholz durch einen Motorsägenlehrgangsinhaber aufgearbeitet wird. Holzbesteller ohne Motorsägenlehrgang müssen auf dem Bestellformular einen Motorsägenlehrgangsinhaber (Helfer) benennen. Eine Kopie der Teilnahmebescheinigung ist nachzuweisen! Die Bestellung von gerücktem Brennholz wird empfohlen, da für die Befahrbarkeit der Rückegassen keine Garantie übernommen werden kann.
Die Bereitstellung des Holzes erfolgt im Laufe des Jahres 2026. Es kann max. 15 Raummeter (rm) pro Haushalt bestellt werden. Bei Gruppenbestellungen bitte alle Namen auf Bestellschein notieren.
Es besteht kein Anspruch auf Erfüllung oder eine vollständige Lieferung der bestellten Menge.
Die Holzzuteilung erfolgt nach Möglichkeit in Ihrer Wohnortgemeinde und wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt der VG Aar-Einrich für jede Ortsgemeinde veröffentlicht.
Rückfragen sind unter Handy-Nr.: 0173 / 7054206 oder Email: Luisa.Rump@wald-rlp.de möglich.
Luisa Rump, Revierleiterin
16.09.2025
Ortsgemeinde Burgschwalbach: Kirmes Burgschwalbach 2025
Kirmesumzug 2025: Start/Beginn, Sonntag, 12.10.2025, 11.30h:
Zugstrecke:
Aufstellung/Start: In der Seite - Wiesenstraße - Friedhofstraße – Hinter den Zäunen – Kettenbacher Straße - Bachstraße - Schlossstraße - Kirchstraße - Panröderstraße – Ende Burgblickhalle
Zugende wird gegen 13.30h erwartet.
Zu erwartende Teilnehmerzahl 150 Personen, 10 Wagen, allesamt am Umzugstag gem. Vorgaben techn. überprüft und abgenommen, weiterhin werden gemäß Vorgaben Ordnungsamt "Zugengel" die jeweiligen Wagen absichern, 6 Fußgruppen.
Die Zugabsicherung und Begleitung wird durch die Freiwillige Feuerwehr Burgschwalbach übernommen.
Zentraler Ansprechpartner ist Maximilian Walentin, auch in Vertretung für die Ortsgemeinde
04.09.2025
Ortsgemeinde Oberneisen: Kirmes 2025 in Oberneisen
Der diesjährige Kirmesumzug findet am Sonntag, dem 05.10.2025 um 13.30 Uhr statt.
Aufstellung ist 13.00 Uhr am Ende der Herbachstraße.
Wegverlauf:
Herbachstraße, Hauptstraße, Dorfplatz, Bornstraße, Kaltenbachstraße, Wiesenstraße
Ende an der Turnhalle
Das Motto des diesjährigen Kirmesumzuges lautet:
„Geschichten von Astrid Lindgren“
Es werden nur motorisierte Zugfahrzeuge und Anhänger mit Aufbauten zugelassen, die technisch abgenommen sind. Anzumelden sind diese bis 02.10.2025 per Mail
(mail@og-oberneisen.de) und die entsprechenden Genehmigungen sind bei Zugaufstellung nachzuweisen.
Peter Pelk, Ortsbürgermeister Oberneisen
04.09.2025
Verbandsgemeinde Aar-Einrich: Sperrung der Ortsdurchfahrt Kirberg L3022
Nach uns vorliegenden Informationen der Gemeinde Hünfelden, beginnen die Straßenerneuerungsarbeiten im Bereich der Ortsdurchfahrt Kirberg L3022.
Ab dem 08.09.2025 ist die Straße „Kaltenholzhäuser Weg“, Ortseingang Kirberg vollgesperrt. Während der gesamten Bauzeit wird der PKW-Verkehr über Heringen (K 503 / K 505) umgeleitet.
Für genauere Informationen wenden sie sich bitte an die Gemeinde Hünfelden.
Marcel Hertel, Straßenverkehrsbehörde
25.08.2025
Verbandsgemeinde Aar-Einrich -WERKE- : Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchung
HIER finden Sie die Bekanntgabe der Trinkwasser - Untersuchungsergebnisse in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich.
Marion Bauer, Verbandsgemeindewerke Aar-Einrich
21.08.2025
Ortsgemeinde Hahnstätten: Sperrung der Straßen „Fliederweg“, „Hortensienweg“ & „Goldammerweg“ in Hahnstätten
Im Rahmen der Straßenausbaumaßnahme werden die Straßen „Fliederweg“ und „Hortensienweg“, vom 01.09.2025 bis voraussichtlich zum 30.11.2025 und die Straße „Goldammerweg“ vom 18.08.2025 bis voraussichtlich zum 30.11.2025 vollgesperrt.
Aufgrund des überwiegenden Anliegerverkehrs wird von einer Umleitungsbeschilderung abgesehen. Den Anwohnern wird durch das Bauunternehmen stellenweise gewährleistet, an ihre Häuser zu fahren, sofern es die Bauarbeiten zulassen.
Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.
Marcel Hertel, (Straßenverkehrsbehörde)
07.08.2025
Sperrung der Straße „Löhweg“ in Hahnstätten
Im Rahmen der Straßenausbaumaßnahme wird die Straße „Löhweg“, vom 16.06.2025 bis voraussichtlich zum Ende des Jahres vollgesperrt.
Aufgrund des überwiegenden Anliegerverkehrs wird von einer Umleitungsbeschilderung abgesehen. Den Anwohnern wird durch das Bauunternehmen stellenweise gewährleistet, an ihre Häuser zu fahren, sofern es die Bauarbeiten zulassen.
Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.
Marcel Hertel, Straßenverkehrsbehörde
Vollsperrung der „Schulstraße“, Teilstücken von angrenzenden Straßen und Einrichtung eines Behelfsweges in Flacht
Im Rahmen des Abschnittes 2 der Straßenbaumaßnahme in der „Schulstraße“ ist es erforderlich, vom 19.05.2025 bis einschließlich dem 31.12.2025, die Straße und die Gehwege von der Einmündung B 54 bis zur „Schönborner Str.“, sowie Teilstücke der „Feldstraße“, „Waldstraße“, „Bornstraße“ und „Schaumburger Str.“ teilweise, voll zu sperren.
Die Hohlbachstraße ist die einzig verbleibende Zufahrt für Anwohner und Rettungsdienste/Feuerwehr in die dahinterliegenden Wohngebiete. Um einen reibungslosen Verkehrsfluss im Berufsverkehr bzw. im Fall eines Notfalls sicherzustellen, wird daher das dort angeordnete Halteverbot bestehen bleiben.
Anwohner der „Bergstraße“ und „Feldstraße“ werden über einen Behelfsweg in das Wohngebiet umgeleitet.
Die von den Maßnahmen betroffenen Personen werden gebeten, mit ihren Fahrzeugen auf andere Straßen oder auf die eigenen Grundstücke zum Parken auszuweichen.
Die Umfahrung der Vollsperrung erfolgt in diesem Zeitraum über die Straße „Hohlbachstraße“ und von dort über die weiter angeschlossenen Straßen und umgekehrt.
Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.
Straßenverkehrsbehörde VG Aar-Einrich, 08.05.2025
Einrichtung von Halteverboten in der Industriestraße in Oberneisen
Oberneisen.
Im Rahmen des § 45 der Straßenverkehrsordnung werden zur Ordnung des Verkehrs, in der Industriestraße in Oberneisen Halteverbote eingerichtet.
Die verkehrsrechtliche Anordnung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Straßenverkehrsbehörde, Austraße 4, 65623 Hahnstätten, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
65623 Hahnstätten, 03.04.2025
(Straßenverkehrsbehörde)
Einrichtung von Tempo 30 Zonen in den Gemeindestraßen in Oberneisen
Oberneisen.
Im Rahmen des § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung, in Einvernehmen mit der Ortsgemeinde, werden in folgenden Straßen in Oberneisen Tempo 30 Zonen eingerichtet.
Die Regelung betrifft die: Bornstraße, Grebenstraße, Herbachstraße, Im Bangert, Kaltenbachstraße, Mühlstraße, Schöne Aussicht, Wiesenstraße.
Die verkehrsrechtliche Anordnung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Straßenverkehrsbehörde, Austraße 4, 65623 Hahnstätten, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
65623 Hahnstätten, 03.04.2025
(Straßenverkehrsbehörde)
Die Verbandsgemeindewerke Aar-Einrich informieren: Wasserzählertausch
Im Jahr 2025 werden in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich die Wasserzähler ausgetauscht, die im Jahr 2019 geeicht wurden.
Diese Maßnahme ist aufgrund des § 25 des Eichgesetzes erforderlich, da der Austausch der Wasserzähler stichprobenartig vom Eichamt in unregelmäßigen Abständen kontrolliert wird und ein Verstoß hiergegen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Für diese erforderlichen Arbeiten werden den Grundstückseigentümern keine Kosten berechnet. Der Zeitbedarf liegt zwischen 15 – 25 Minuten.
Die Mitarbeiter führen einen Dienstausweis mit !!!
Wir bitten Sie unseren Mitarbeitern den Zutritt zu den Wasserzählern zu gestatten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Verbandsgemeindewerke
Ortsgemeinde Oberneisen: Halteverbot auf der Hauptstraße
Im Zuge des Ausbaus der Straße zwischen Netzbach und Hahnstätten wird die K58 (Hauptstraße von Oberneisen ) u.a. als Umleitung genutzt.
Daher besteht ab dem 15. Januar 2025 im Bereich der Hauptstraße *Halteverbot*.
Zudem gilt für den Zeitraum der Umleitung "Tempo 30" ab Einmündung B54 bis Höhe Dorftreff.
Peter Pelk, Ortsbürgermeister