Amtliche Bekanntmachungen
VG Aar-Einrich
Grundschule Niederneisen: Anmeldungen der Schulneulinge 2027/2028
Die Anmeldungen der Schulneulinge 2027/2028 finden laut dem Ministerium für Bildung am Donnerstag, den 05.02.2026 im Sekretariat der Grundschule Niederneisen. Den jeweiligen Termin entnehmen Sie bitte dem Aufforderungsschreiben.
Alle Kinder, die in der Zeit vom 01.09.2020 bis 31.08.2021 geboren sind, müssen angemeldet werden.
Bei der Anmeldung werden benötigt:
- Stammbuch oder Geburtsurkunde,
- bei Alleinerziehenden Sorgerechtsbescheinigung
- Nachweis des Masernimpfschutzes
- Bescheinigung über Kindergartenbesuch
(s. Aufforderungsschreiben).
Die Anmeldungen der sogenannten „Kannkinder“ finden voraussichtlich im Februar 2026 statt. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
(Streubel, Rektor)
18.12.2025
Realschule plus und FOS im Einrich: Anmeldung zur 5. Klasse im Schuljahr 2026/27
Liebe Eltern,
wir freuen uns, dass Sie sich für eine Anmeldung an der Realschule plus und Fachoberschule im Einrich interessieren. Sie als Eltern müssen nun für Ihr Kind eine wichtige Entscheidung treffen. Die Kernfrage ist: Gymnasium oder Realschule plus? Grundsätzlich empfiehlt sich das Gymnasium für Schüler, die gute Noten mit relativ wenig pädagogischer und elterlicher Unterstützung erreichen. Alle Kinder, denen etwas mehr Zuwendung in Bezug auf Lernen und Atmosphäre guttut, sind dagegen bei uns richtig – auch für das Gymnasium empfohlene. Die Realschule plus und FOS im Einrich hat sich auch zum Ziel gesetzt, insbesondere die Kinder zu fördern, die nach erfolgreichem Besuch unserer Schule, ein Gymnasium oder eine andere Schulform besuchen wollen. Die letzten Jahre haben uns gezeigt, dass unsere Schüler, wenn sie die Zugangsvoraussetzungen haben, in der Oberstufe eines Gymnasiums oder der Fachoberschule problemlos bestehen können. Sie haben keine Nachteile gegenüber Schülern, die direkt das Gymnasium besucht haben. 80% unserer Zehntklässler gehen anschließend auf eine weiterführende Schule, fast die Hälfte auf unsere Fachoberschule.
Wenn Sie Ihr Kind nach dem Besuch der Grundschule zur Klassenstufe 5 im Schuljahr 2026/27 an der Realschule plus und Fachoberschule im Einrich anmelden möchten, bitten wir Sie,
in der Zeit vom 02. bis 27. Februar 2026
im Sekretariat der Schule diese Anmeldung persönlich vorzunehmen.
Die Anmeldezeiten im o. g. Zeitraum entnehmen Sie bitte zeitnah der Homepage.
Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung vorzulegen:
- Anmeldeformular für die weiterführende Schule im Original und die
- Rückmeldung für die Grundschule im Original
(Beide Formulare erhalten Sie mit dem Empfehlungsschreiben von der Grundschule)
- das letzte Halbjahreszeugnis der Grundschule
- Geburtsurkunde (nur zur Einsicht)
- Foto des Kindes
- Vollmacht für die Anmeldung zum Schulbesuch bei getrenntlebenden Eltern, die gemeinsam sorgeberechtigt sind.
- Nachweis über die Masernimmunität
- Fahrtkostenantrag (falls erforderlich)
Die Formulare zum Download - die Sie gerne schon ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen können - finden Sie auch auf unserer Homepage (www.rs-einrich.de).
Seit dem Schuljahr 2025/2026 bauen wir unser Angebot im Bereich der Informatik weiter aus. Das bisherige Profilfach „Zukunftsfach“ wird erweitert. Eine separate Anmeldung ist hierzu jetzt nicht mehr notwendig. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Schule.
Allen interessierten Schülerinnen und Schülern und deren Eltern bietet der „Schnuppertag“ am 17. Januar 2026 die Möglichkeit, unsere Schule kennen zu lernen. Sie sind herzlich eingeladen. Eine Anmeldung zu diesem Termin über unsere Homepage ist zwingend erforderlich und ab dem 02. Dezember 2025 möglich.
Haben Sie darüber hinaus Fragen zur Schulform, zur Schule oder zum Anmeldeverfahren, beantworten wir diese gerne im Vorfeld in einem persönlichen Gespräch. Sie erreichen uns für eine Terminvereinbarung telefonisch (06486 90030) oder via E-Mail (verwaltung@rs-einrich.de).
Realschule plus und Fachoberschule im Einrich
Im Gänsberg 7, 56368 Katzenelnbogen, Tel.: 06486 90030
16.12.2025
Grundschule Hahnstätten: Info-Abend für Eltern „Pflichtkinder Schuljahr 2027/2028“
Wenn Ihr Kind im Einzugsbereich der Grundschule Hahnstätten wohnt und vor dem 1. September 2027 seinen 6. Geburtstag hat, ist ein so genanntes „Pflichtkind“, das im Schuljahr 2027/2028 schulpflichtig wird. Kinder, die zwischen dem 01.09. und 31.12.2027 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Wunsch der Eltern ebenfalls als Kann-Kind eingeschult werden.
Die Anmeldung an der Grundschule Hahnstätten für die „Pflichtkinder“ findet in dem Zeitraum 02.02.2026 bis 05.02.2026 statt.
Wir wollen Sie gerne informieren über die aktuellen Bestimmungen, über die Formalitäten bei der Einschreibung und über Erwartungen und Anforderungen an das Grundschulkind, sowie über unser Ganztagsschulkonzept.
Aus diesem Grund laden wir Sie als Eltern aller „Pflicht- und potentiellen Kann-Kinder“ herzlich ein zu einem ersten Informationsabend
am Montag, 19.01.2026 um 19.30 Uhr im Atrium der Grundschule Hahnstätten
Sekretariat Grundschule Hahnstätten
16.12.2025
Verbandsgemeinde Aar-Einrich: Öffentliche Mahnung
Die Verbandsgemeindekasse Aar-Einrich macht darauf aufmerksam, dass am 15.12.2025 folgende Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) fällig waren:
- Grundsteuer A + Grundsteuer B - Hundesteuer
- Gewerbesteuervorauszahlungen - Gewerbesteuerfestsetzungen
- Vergnügungssteuer - Wasser- und Abwasserentgelte
- Landwirtschaftskammerbeiträge
Die Zahlungspflichtigen, die sich mit der Entrichtung der genannten Abgaben im Rückstand befinden, werden hiermit gemäß § 22 Abs. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) öffentlich gemahnt.
Die zum Fälligkeitstag offenen Rückstände sind spätestens eine Woche nach Veröffentlichung (bis zum 19.12.2025 an die Verbandsgemeindekasse auf eines der nachfolgenden Konten zu zahlen:
Bankverbindungen:
Nassauische Sparkasse, IBAN: DE76 5105 0015 0604 0147 00 SWIFT-BIC: NASSDE55XXX
Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG, IBAN DE04 5709 2800 0208 7928 06 SWIFT-BIC: GENODE51DIE
Bitte geben Sie bei der Zahlung unbedingt das auf dem Abgabenbescheid ausgewiesene Kassenzeichen an. Mahngebühren entstehen für diese öffentliche Mahnung nicht. Auf Grund des § 240 Abgabenordnung (AO) werden je Abgabenart für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an 1 v.H. des auf voll 50,00 € abgerundeten Betrags erhoben. Diese werden hiermit festgesetzt.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die rückständigen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangs-verfahrens nach dem LVwVG zwangsweise eingezogen. Sie können Mahnungen vermeiden, indem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Den entsprechenden Vordruck finden Sie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Aar-Einrich unter www.vg-aar-einrich.de in der Rubrik Bürgerservice. Alternativ senden wir Ihnen den Vordruck gerne zu.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Martin, 06486/9179-458 oder Herr Wick, 06486/9179-456 gerne zur Verfügung.
Verbandsgemeindekasse Aar-Einrich
15.12.2025
Ortsgemeinde Oberfischbach: Brennholzbestellung 2026
Ab sofort kann der Brennholzbedarf für das Jahr 2026 bestellt werden.
Die Bestellformulare und das Merkblatt für Selbstwerber sind beim Ortsbürgermeister erhältlich oder können auf der Homepage der VG-Aar-Einrich heruntergeladen werden.
Die Bezugspreise hierfür wurden am 20.11.2025 in der Sitzung festgelegt und betragen für:
Brennholz lang, Laubholz, gerückt am Weg 50,00 EUR pro Rm
Brennholz lang, Nadelholz, gerückt am Weg 30,00 EUR pro Rm
Alle Preise sind inkl. MwSt. Die Bestellung muss spätestens am 23.01.2026 beim Ortsbürgermeister eingegangen sein.
Carsten Fetter, Bürgermeister Oberfischbach
15.12.2025
Verbandsgemeinde Aar-Einrich: Öffentliche Bekanntmachung
Die Verbandsgemeinden Aar-Einrich, Loreley und Nastätten haben eine Zweckvereinbarung für eine interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Integrationsarbeit geschlossen.
Die Zweckvereinbarung vom 12.12.2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Zweckvereinbarung
Die Verbandsgemeinden Aar-Einrich, Loreley und Nastätten, jeweils vertreten durch den Bürgermeister, schließen auf Grundlage der §§ 1, 12 und 13 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der derzeit gültigen Fassung nachfolgende Zweckvereinbarung:
Präambel
Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit der drei Verbandsgemeinden AarEinrich, Loreley und Nastätten soll eine Integrationskraft mit einem Stellenumfang von 30 Wochenstunden eingestellt werden, um Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund nachhaltig bei der Integration zu unterstützen.
Vorwiegend werden durch die Stelle Aufgaben wahrgenommen die sich aus den rechtlichen Grundlagen des Asylrechts, Aufenthaltsrechts, sowie der Sozialgesetzbücher und hier insbesondere des SGB VIII ergeben und nicht bzw. nicht vollumfänglich durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Sozialämtern der Kommunen wahrgenommen werden können.
§ 1 Gegenstand der Zweckvereinbarung
(1) Die Verbandsgemeinden AarEinrich, Loreley und Nastätten vereinbaren, dass die Aufgabe der Integrationsbegleitung wie in der Präambel beschrieben von einem/r von der Verbandsgemeinde Nastätten eingestellten Mitarbeiter/in (Integrationskraft) koordiniert und ausgeführt wird. Die Aufgabenerledigung erfolgt vom Dienstort der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten aus.
(2) Die Verbandsgemeinden AarEinrich, Loreley und Nastätten einigen sich auf den wechselseitigen Einsatz der Integrationskraft in den Verbandsgemeinden.
§ 2 Erstattung von Kosten
(1) Die Verbandsgemeinden AarEinrich, Loreley und Nastätten tragen die nicht durch Fördermittel gedeckten Personal- und Sachkosten zu gleichen Teilen. Die Verbandsgemeinden AarEinrich und Loreley erstatten der Verbandsgemeinde Nastätten den nicht gedeckten Finanzbedarf anteilig in Höhe der Selbstkosten.
(2) Die Verbandsgemeinde Nastätten erbringt die Leistungen an die Mitglieder der Zweckgemeinschaft, es handelt sich um eine reine „Kostenteilungsgemeinschaft.
§ 3 Wirksamkeit und Laufzeit der Vereinbarung
(1) Die Zweckvereinbarung wird gemäß § 12 Abs . 5 KomZG am Tage nach der letzten Bekanntmachung in den Bekanntmachungsorganen der Verbandsgemeinden AarEinrich, Loreley und Nastätten wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Sie kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird von dieser Bestimmung nicht berührt. Die Kündigung einer Partei lässt das durch diese Zweckvereinbarung begründete Rechtsverhältnis zwischen den verbliebenen anderen Beteiligten unberührt.
(3) Binnen von drei Monaten nach Beendigung dieser Zweckvereinbarung ist von der Verbandsgemeinde Nastätten die Abrechnung der Kostenerstattung vorzulegen. Die Kostenerstattung ist drei Wochen nach Abrechnungseingang fällig.
§ 4 Streitbeilegung
Bei Streitigkeiten auf der Grundlage dieser Zweckvereinbarung soll eine gütliche Regelung zwischen den Beteiligten angestrebt werden.
§ 5 Salvatorische Klausel und Schlussbestimmung
(1) Für Leistungsstörungen, Pflichtverletzungen und die Pflichten der Parteien dieser Vereinbarung untereinander gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gem. § 12 Abs. 4 KomZG, § 1 LVwVfG i.V.m. § 62 VwVfG die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Änderungen oder Ergänzungen dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform. Diese Bestimmung kann ebenso nur schriftlich abgeändert oder ergänzt werden. Absprachen der Parteien dieser Vereinbarung über deren Durchführung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenso der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zweckvereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Zweckvereinbarung im Übrigen unberührt.
(3) Die nach § 12 Abs. 2 KomZG erforderliche Genehmigung der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises wird für die Verbandsgemeinden AarEinrich, Loreley und Nastätten gemeinsam durch die Verbandsgemeinde Nastätten beantragt.
Lars Denninghoff, Bürgermeister VG Aar-Einrich
12.12.2025
Ortsgemeinde Kördorf: Bewegungsjagd Rupbachtal
Wegen hoher Bestände an Wildschweinen und der damit verbundenen Schäden in der Landwirtschaft sowie der Gefahr der weiteren Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest findet am Samstag, 27. Dezember, in den Revieren Attenhausen und Kördorf zwischen 8 und 14 Uhr eine revierübergreifende Drückjagd auf Schwarzwild statt. Da Jagdhunde unmittelbar an der L323 Attenhausen nach Singhofen eingesetzt werden, muss die Straße in diesem Zeitraum gesperrt werden. „Wir bitten um Verständnis, aber die Sicherheit aller Beteiligten steht im Vordergrund“, teilen die Jagdpächter mit. Die Straßensperrung sei notwendig, da im Vorjahr Verkehrsteilnehmer leider nicht immer die Geschwindigkeitsbegrenzung eingehalten hätten, sodass es sogar zu einer Gefährdung von Hunden kam. Die Bevölkerung wird gebeten, Hinweisschilder und Absperrbänder zu beachten und aus Gründen der Sicherheit den Wald in diesem Zeitraum grundsätzlich nicht zu betreten.
Bernd Krugel, Bürgermeister Kördorf
10.12.2025
Ortsgemeinde Biebrich: Brennholz: Bestellung und Preis
Es wird ausschließlich Langholz in gerückter Form angeboten, in Poltern zu 5 oder 10 rm.
Preis: 50,-€/rm.
Brennholz kann nur für Biebricher Bürgerinnen und Bürger und nur für den Eigenbedarf abgegeben werden.
Sollte die Nachfrage das Angebot übersteigen, werden Bewerber nachrangig berücksichtigt, deren Brennholz aus der vorjährigen Vergabe noch unbearbeitet im Wald liegt.
Zukünftig gilt die Maßgabe, dass das Brennholz bis zum jeweiligen Jahresende verarbeitet und aus dem Wald entfernt sein muss.
Ich bitte, mir schriftlich oder per Mail bis zum 31.01.2026 den Bedarf an Brennholz mitzuteilen.
Jürgen Hamdorf, Ortsbürgermeister Biebrich
09.12.2025
Ortsgemeinde Herold: Brennholzbestellung
Ab sofort können Herolder Haushalte bis zum 18.01.2026 Brennholz anfragen. Angeboten wird Buche und Eiche zu 50,-€/RM, jeweils als Brennholz lang (Stämme ca. 3-5m), gerückt am Fahrweg in Poltern á 5RM.
Bestellbar ist das Brennholz beim Ortsbürgermeister, die Ortsgemeinde und der Revierförster sind bemüht, allen Anfragen zu entsprechen. Die Holzzuteilung ist von der Nachfrage und der Zeitpunkt der Zuteilung von Witterung und Arbeitsabläufen abhängig. Besteller werden zu gegebener Zeit (vsl. Sommer 2026) über Lagerort und Zuteilung informiert, es gibt keine Garantie auf die angefragte Menge. Es wird darauf hingewiesen, dass das Arbeiten mit der Motorsäge im Wald einen Sachkundenachweis ("Motorsägenführerschein") erfordert. Dieser ist, sofern nicht schon geschehen, mit der Bestellung einzureichen.
Jörg Schramm, Ortsbürgermeister Herold
28.11.2025
Ortsgemeinde Flacht: Pflegearbeiten in Beeten sowie Reinigung von öffentlichen Parkplätzen und Straßen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
unsere Gemeindearbeiter führen derzeit Pflegearbeiten an Beeten sowie Reinigungsarbeiten auf öffentlichen Parkplätzen und Straßen durch. Bitte beachten Sie die entsprechende Beschilderung und stellen Sie Ihre Fahrzeuge rechtzeitig um, um Schäden zu vermeiden.
Wir bitten um Ihr Verständnis und um ein respektvolles Miteinander.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung für ein gepflegtes und ansprechendes Ortsbild.
Ihre Ortsgemeinde Flacht
28.11.2025
Ortsgemeinde Berndroth: Brennholzbestellung
- Laubholz lang (3-5m) an den Weg gerückt 50,00 Euro/rm max. 15,0 rm je Haushalt
- Nadelholz lang (3-5m) an den Weg gerückt 30,00 Euro/rm zu je 5,10,15,2o rm
Bestellung bis zum 30.12.2025 beim Ortsbürgermeister Rainer Mohr
Rainer Mohr, Ortsbürgermeister Berndroth
26.11.2025
Wasserzählerablesung 2025- Bereich AAR und EINRICH-
Aus Gründen der Kostenersparnis soll die Ablesung der Wasserzähler durch die Hauseigentümer selbst bzw. die Nutzungsberechtigten erfolgen. Hierfür wurden Ihnen die entsprechenden Ablesekarten zugesandt. Wir bitten Sie, den augenblicklichen Zählerstand Ihres Wasserzählers abzulesen und uns diesen durch die Antwortkarte bis spätestens 30.12.2025 mitzuteilen. Gerne können Sie hierzu auch den QR-Code verwenden, welcher sich auf dem Schreiben befindet. Scannen Sie dazu den Code. Im Anschluss werden Sie auf eine Webseite geleitet, bei der Sie Ihren Zählerstand hinterlegen können.
Selbstverständlich können Sie die Antwortkarte auch bei uns oder Ihrem Ortsbürgermeister abgeben. Ebenfalls ist es möglich, den Zählerstand telefonisch unter 06486/9179-404 oder 06486/9179-409 oder per Mail an: Steuern-abgaben@vg-aar-einrich.de mitzuteilen.
Sollte uns bis zum 02.01.2026 der Wasserzählerstand nicht vorliegen, werden wir in diesen Fällen den Wasserzählerverbrauch für das Jahr 2025 schätzen.
Für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen bedanken wir uns recht herzlich.
Die Werkleitung
26.11.2025
Ortsgemeinde Kaltenholzhausen: Verkehrsregelung während des Weihnachtsmarktes
Liebe Einwohner von Kaltenholzhausen,
um die Sicherheit der Besucher des Weihnachtsmarktes sicher zu stellen, werden für den ersten und zweiten Adventssonntag folgende Verkehrsregelungen im Bereich des Weihnachtsmarktes und der Kirchgasse angeordnet.
- Für die Kirchgasse gilt an den beiden Tagen ganztägig ein Halteverbot auf beiden Straßenseiten.
- Zur Gewährleistung eines geregelten Verkehrsflusses für die Aussteller auf dem Weihnachtsmarkt, wird eine Einbahnstraßenregelung eingeführt. Vom Kreisel aus ist eine Einfahrt in die Kirchgasse nicht möglich. Die Kirchgasse dient nur als Ausfahrt für die Anlieger und Aussteller des Weihnachtsmarktes.
- Die Parkplätze rund um den Friedhof sind für die Austeller reserviert. Besucherparkplätze werden jeweils an Ortseingängen, am Sportplatz und am Gewerbegebiet, ausgewiesen.
- Die Zufahrt zum Gelände des Weihnachtsmarktes erfolgt über den Wirtschaftsweg, der in die Kirberger Straße am Ortsausgang in Richtung Kirberg einmündet.
- Die Zufahrt zu den Anwesen in der Kirchgasse und zum Friedhof erfolgt über den Wirtschaftsweg in Verlängerung der Stichstraße „Im Brückgraben“.
Ich bitte alle Anwohner um Berücksichtigung der Regelung und um Verständnis für die Einschränkungen.
Frank Beerwert, Ortsbürgermeister Kaltenholzhausen
20.11.2025
Ortsgemeinde Herold: Grünschnittplatz in Winterpause
Der Grünschnittplatz bleibt bis Frühjahr 2026 geschlossen. Bitte beachten Sie, dass die unkontrollierte Anlieferung außerhalb der Öffnungszeiten nicht gestattet ist.
Jörg Schramm, Ortsbürgermeister
17.11.2025
Stadt Katzenelnbogen: Brennholzbestellung
Ab sofort kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar - Einrich, in Katzenelnbogen Zimmer D 02 oder D 03, Brennholz aus dem Stadtwald Katzenelnbogen zu folgenden Preisen bestellt werden.
Laubholz, Brennholz lang, 3 bis 5 m Länge, an den Fahrweg gerückt: 50,00 Euro/RM
Nadelholz, Brennholz lang, 3 bis 65 m Länge, an den Fahrweg gerückt: 30,00 Euro/RM
Nadelholz wird nur in Gebindegrößen zu 5 RM (und Vielfachen) angeboten.
Das Bestellformular steht außerdem als Download auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Aar Einrich zur Verfügung.
Die Bestellungen werden bis zum 31. Dezember 2025 angenommen.
Von allen Brennholzkäufern, die Holz mit der Motorsäge im Wald aufarbeiten, muss eine Kopie des „Motorsägenführerscheins“ vorliegen.
Die Abgabe des Brennholzes erfolgt bevorzugt an Einwohner der Stadt Katzenelnbogen.
Anja Grimm, Revierleiterin
11.11.2025
Ortsgemeinde Hahnstätten: Schließung des Grünschnittplatzes am Ende der Hohlenfelsbachstraße Ende November
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Grünschnittplatz zum 28.11.2025 geschlossen wird.
Ab Februar 2026 wird der Grünschnittplatz wieder geöffnet, jedoch nur für Privathaushalte der Ortsgemeinde Hahnstätten.
Der genaue Öffnungstermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Joachim Egert, Ortsbürgermeister
30.10.2025
Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage -Landesfeiertagsgesetz (LFtG)-
Aus gegebenem Anlass weisen wir auf folgende Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Sonn- und Feiertage (LFtG) des Landes Rheinland-Pfalz hin:
An den sogenannten stillen Feiertagen,
- Allerheiligentag (01.11.2025)
- Volkstrauertag (16.11.2025)
- Totensonntag (23.11.2025) und an
- Heiligabend (24.12.2025)
gibt es –neben den allgemein gültigen Verboten an Sonn- und Feiertagen- zusätzliche Verbote.
Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen: (§ 6 LFtG)
- am Allerheiligentag von 13:00 bis 20:00 Uhr
- am Volkstrauertag und am Totensonntag jeweils ab 04:00 Uhr
- am Tag vor dem 1.Weihnachtstag (Heiligabend) ab 13:00 Uhr.
Verbot von öffentlichen sportlichen oder turnerischen Veranstaltungen: (§7 LFtG)
- am Totensonntag, am Volkstrauertag und am 1. Weihnachtstag jeweils bis 13:00 Uhr
- am Tag vor dem 1.Weihnachtstag (Heiligabend) ab 13:00 Uhr.
Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen: (§ 8 LFtG)
- am Allerheiligentag, am Volkstrauertag und am Totensonntag jeweils ab 04:00 Uhr
- vom Tag vor dem 1.Weihnachtstag von 13:00 Uhr bis zum 01.Weihnachtstag um 16:00 Uhr
Verstöße gegen diese Vorschriften können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der Vorschriften.
Verbandsgemeinde Aar-Einrich
- Ordnungsamt -
23.10.2025
Schließung der Rathäuser am Freitag, 2. Januar 2026
Um einen Beitrag zur Energieeinsparung und Kostenreduzierung zu leisten, bleiben die Rathäuser der Verbandsgemeinde Aar-Einrich am Freitag, den 2. Januar 2026, geschlossen.
Für das Standesamt der Verbandsgemeinde wird zur Beurkundung von Sterbefällen und Geburten ein Notdienst eingerichtet.
Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und wünschen allen einen guten Start in das neue Jahr 2026.
Verbandsgemeinde Aar-Einrich, im Dezember 2025
Lars Denninghoff, Bürgermeister
Verbandsgemeinde Aar-Einrich: Sperrung der Ortsdurchfahrt Kirberg L3022
Nach uns vorliegenden Informationen der Gemeinde Hünfelden, beginnen die Straßenerneuerungsarbeiten im Bereich der Ortsdurchfahrt Kirberg L3022.
Ab dem 08.09.2025 ist die Straße „Kaltenholzhäuser Weg“, Ortseingang Kirberg vollgesperrt. Während der gesamten Bauzeit wird der PKW-Verkehr über Heringen (K 503 / K 505) umgeleitet. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis Ende 2026.
Für genauere Informationen wenden sie sich bitte an die Gemeinde Hünfelden.
Die Sperrung dauert voraussichtlich mehr als 12 Monate.
Marcel Hertel, Straßenverkehrsbehörde
25.08.2025
Sperrung der Straße „Löhweg“ in Hahnstätten
Im Rahmen der Straßenausbaumaßnahme wird die Straße „Löhweg“, vom 16.06.2025 bis voraussichtlich zum Ende des Jahres vollgesperrt.
Aufgrund des überwiegenden Anliegerverkehrs wird von einer Umleitungsbeschilderung abgesehen. Den Anwohnern wird durch das Bauunternehmen stellenweise gewährleistet, an ihre Häuser zu fahren, sofern es die Bauarbeiten zulassen.
Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.
Marcel Hertel, Straßenverkehrsbehörde
Vollsperrung der „Schulstraße“, Teilstücken von angrenzenden Straßen und Einrichtung eines Behelfsweges in Flacht
Im Rahmen des Abschnittes 2 der Straßenbaumaßnahme in der „Schulstraße“ ist es erforderlich, vom 19.05.2025 bis einschließlich dem 31.12.2025, die Straße und die Gehwege von der Einmündung B 54 bis zur „Schönborner Str.“, sowie Teilstücke der „Feldstraße“, „Waldstraße“, „Bornstraße“ und „Schaumburger Str.“ teilweise, voll zu sperren.
Die Hohlbachstraße ist die einzig verbleibende Zufahrt für Anwohner und Rettungsdienste/Feuerwehr in die dahinterliegenden Wohngebiete. Um einen reibungslosen Verkehrsfluss im Berufsverkehr bzw. im Fall eines Notfalls sicherzustellen, wird daher das dort angeordnete Halteverbot bestehen bleiben.
Anwohner der „Bergstraße“ und „Feldstraße“ werden über einen Behelfsweg in das Wohngebiet umgeleitet.
Die von den Maßnahmen betroffenen Personen werden gebeten, mit ihren Fahrzeugen auf andere Straßen oder auf die eigenen Grundstücke zum Parken auszuweichen.
Die Umfahrung der Vollsperrung erfolgt in diesem Zeitraum über die Straße „Hohlbachstraße“ und von dort über die weiter angeschlossenen Straßen und umgekehrt.
Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.
Straßenverkehrsbehörde VG Aar-Einrich, 08.05.2025
