Amtliche Bekanntmachungen
VG Aar-Einrich
Ortsgemeinde Schönborn: Mobilfunkmast
Hiermit möchte ich über den derzeitigen Stand der Baumaßnahmen für den Mobilfunkmast informieren.
Ich bitte um Beachtung, dass die Ortsgemeinde nicht der Bauherr ist.
Die Ortsgemeinde hat das Grundstück für den Bau des Funkmastes gemäß einem Gemeinderatsbeschluss vom 19.05.2020 verpachtet.
Der Pächter dieses Grundstücks ist die Firma American Tower Cooperation ( ATC ).
Die Baumaßnahmen zur Errichtung des Mobilfunkmastes wurden am Dienstag, den 22. April begonnen.
Am 9. April hatte ich einen Ortstermin mit dem zuständigen Bauleiter des mit der Ausführung der Bauarbeiten beauftragten Unternehmens, der Fa. Fuchs Europoles GmbH. In diesem Termin wurde die Vorgehensweise und der Bauablauf dargelegt.
Aufgrund des in der Baugenehmigung vorgegebenen Zeitfensters für den Start der Baumaßnahmen zwischen Oktober und März hat die Firma Fuchs Europoles in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde eine Abweichung, also Baustart im April, angestrebt. Hierfür wurde eine Ökologische Baubegleitung (ÖBB) erforderlich, damit die Belange des Umwelt- und Naturschutzes berücksichtigt werden.
Nachdem die ÖBB noch vor Ostern abgeschlossen werden konnte, stand dem Baubeginn unmittelbar nach Ostern nichts im Wege.
Derzeit wird der vorhandene Feldweg zum Standort des Funkmastes als Baustraße hergestellt und die Baugrube für das Fundament erstellt. Parallel wird die Stahlbewehrung für das Fundament vorbereitet. Nach derzeitiger Einschätzung sollen diese Arbeiten bis Mitte der übernächsten Woche, also zwischen 5. und 9. Mai abgeschlossen sein. Der Aufbau des Mastes ist für die KW 27 geplant.
Für die Stromversorgung wird ein Erdkabel parallel zur Kreisstraße vom Ortsausgang bis zum Maststandort verlegt. Dies soll voraussichtlich zwischen der KW 28 und 30 erfolgen.
Die Erstellung des Außenbereichs rund um den Funkmast und der Rückbau der Baustelle ist für die KW 28 und 29 geplant.
In der KW 31 sollen die Elektroarbeiten für die Stromversorgung und Zählereinbau stattfinden.
Die finale Abnahme und Inbetriebnahme ist noch nicht terminiert. Der Funkmast wird von der Firma Telefonica (O2) genutzt. Dies sind die mir derzeit vorliegenden Informationen.
Thomas Refke, Bürgermeister Schönborn
Ortsgemeinde Hahnstätten: Öffnung des Grünschnittplatzes
Der Grünschnittplatz ist nur noch bis Samstag, 03. Mai 2025 geöffnet und wird anschließend erst wieder im Herbst offen sein.
Der genaue Termin der Wiederöffnung wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Joachim Egert, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Rettert: Vorverkauf Saisonkarten für das Schwimmbad Holzhausen
Auch in diesem Jahr gibt es wieder die Möglichkeit zu einem Vorkaufspreis Karten für die neue Schwimmbad- Saison zu erwerben.
Die Karten können Mittwochs in der Dienststunde im Rathaus gekauft werden.
Heiko Heymann, Bürgermeister Rettert
Friedhof der Gemeinden Flacht und Niederneisen: Grabfeldräumung
Aus terminlichen Gründen konnte die bereits angekündigte Grabräumung für Herbst 2024, betreffend das Urnengrabfeld hinter dem Ehrenmal sowie die Erdreihengräber im mittleren Feld unter dem Rasengräberfeld noch nicht erfolgen.
Betroffen sind alle Grabstätten, die bis zum Frühjahr 2000 angelegt wurden.
Deshalb machen wir hiermit nochmal darauf aufmerksam, dass die Räumung, d.h. der Abbau und die Entsorgung des Grabmals und der baulichen Anlagen (Rahmen und Fundamente) durch den Nutzungsberechtigten selbst erfolgen kann.
Wir bitten sodann um vorherige Anzeige an die Ortsgemeinde Flacht bis spätestens zum 10.05.2025, telefonisch erreichbar zu den Sprechzeiten: Donnerstags von 18.15 Uhr bis 20.00 Uhr: 06432/1590 oder per Mail: gemeinde@flacht-aar.de.
Wurde die Grabstätte nicht bis zum angegebenen Datum geräumt bzw. die Räumung angezeigt, erfolgt dies durch die Friedhofsverwaltung.
Die entstehenden Kosten für das Entfernen und die Entsorgung der Grabanlage werden auf die Nutzungsberechtigten umgelegt.
Friedhofsverwaltung der Ortsgemeinden Flacht/Niederneisen
Ortsgemeinde Schönborn: Rasenmäharbeiten auf dem Friedhof
Aufgrund der beginnenden Rasenmähzeit bittet die Ortsgemeinde darum, den auf den Urnenrasengräbern befindlichen Grabschmuck abzuräumen.
Thomas Refke, Bürgermeister Schönborn
Verbandsgemeinde Aar-Einrich: Vollsperrung und Halteverbote in der Marktstraße in Katzenelnbogen
Im Rahmen der AEGA-Ausstellung ist es erforderlich, vom 24.04.2025 bis einschließlich dem 28.04.2025, die Marktstraße voll zu sperren.
Im Zeitraum 22.04.2025 bis einschließlich dem 28.04.2025, wird auf der Asphaltfläche am Sportplatz und der Zuwegung ein absolutes Halteverbot eingerichtet.
Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.
(Straßenverkehrsbehörde)
Ortsgemeinde Dörsdorf: Straßenreinigungspflicht
Aus gegebenem Anlass weist die Ortsgemeinde Dörsdorf auf die Pflicht eines jeden Grundstückseigentümers (oder Berechtigten) zur Pflege und Reinigung der Straßen hin.
Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.
Wir bitten hiermit um Beachtung und Durchführung.
Ortsgemeinde Dörsdorf, Carmen Burgard, 1.Beigeordnete
Ortsgemeinde Hahnstätten: Grabschmuck auf dem Friedhof Hahnstätten
Aufgrund der beginnenden Rasenmähzeit bittet die Ortsgemeinde darum, den auf den Urnenrasenreihengräbern sowie auf den Baumgrabstätten befindlichen Grabschmuck zeitnah abzuräumen.
Joachim Egert, Ortsbürgermeister
Grundschule im Einrich: 4. Dreck-weg-Tag | Freitag, 2. Mai 2025 von 9 Uhr bis 12 Uhr
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ca. 380 Kinder bewegen sich an diesem Tag quer durch Katzenelnbogen.
Fahren Sie bitte an diesem Tag besonders achtsam und rücksichtsvoll. Die Kindergruppen tragen gelbe Warnwesten.
Vielen Dank für die Rücksichtnahme.
Grundschule im Einrich
Ortsgemeinde Herold: Brennholzverkauf
Herolder Haushalte können Brennholz aus dem aktuellen Wintereinschlag erwerben. Angeboten werden Buche und Eiche zu 50,-€/RM und Nadelholz zu 30,-€/RM, jeweils als Brennholz lang (Stämme ca. 3-5m), gerückt am Fahrweg in Poltern á 5RM. Bestellbar ist das Brennholz beim Ortsbürgermeister, die Holzzuteilung findet in Abhängigkeit des Rücketermins ca. Mai/Juni 2025 statt. Es wird darauf hingewiesen, dass das Arbeiten mit der Motorsäge im Wald einen Sachkundenachweis ("Motorsägenführerschein") erfordert. Dieser ist, sofern nicht schon geschehen, mit der Bestellung einzureichen.
Jörg Schramm, Ortsbürgermeister Herold
Ortsgemeinde Herold: Grabschmuck auf Rasengräbern
Herold.
Mit dem schönen Frühlingswetter kommt die Wachstumsphase in Schwung und alsbald beginnt die Mähsaison. Rasengrabstätten sind pflegefreie Grabstätten und um den Gemeindearbeitern eine einfache Pflege der dortigen Rasenflächen zu ermöglichen, bitten wir alle Angehörigen freundlich, sämtlichen auf oder an solchen Gräbern abgelegten Grabschmuck zu entfernen. Bitte beachten Sie, dass ein Ablegen von Blumen, Gestecken, Vasen, Grablichtern o. ä. auf Rasengrabstätten gemäß Friedhofssatzung nicht vorgesehen ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Friedhofsverwaltung
Ortsgemeinde Kördorf: Entfernen von Blumen und Gestecke auf den Rasengräbern
Sehr geehrte Angehörige,
da die Zeit des Rasenmähen auf dem Friedhof begonnen hat, möchte ich Sie bitten, die Blumen und die Gestecke von den Rasengräbern zu entfernen.
Bernhard Krugel, Ortsbürgermeister
Einrichtung von Halteverboten in der Industriestraße in Oberneisen
Oberneisen.
Im Rahmen des § 45 der Straßenverkehrsordnung werden zur Ordnung des Verkehrs, in der Industriestraße in Oberneisen Halteverbote eingerichtet.
Die verkehrsrechtliche Anordnung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Straßenverkehrsbehörde, Austraße 4, 65623 Hahnstätten, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
65623 Hahnstätten, 03.04.2025
(Straßenverkehrsbehörde)
Einrichtung von Tempo 30 Zonen in den Gemeindestraßen in Oberneisen
Oberneisen.
Im Rahmen des § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung, in Einvernehmen mit der Ortsgemeinde, werden in folgenden Straßen in Oberneisen Tempo 30 Zonen eingerichtet.
Die Regelung betrifft die: Bornstraße, Grebenstraße, Herbachstraße, Im Bangert, Kaltenbachstraße, Mühlstraße, Schöne Aussicht, Wiesenstraße.
Die verkehrsrechtliche Anordnung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Straßenverkehrsbehörde, Austraße 4, 65623 Hahnstätten, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
65623 Hahnstätten, 03.04.2025
(Straßenverkehrsbehörde)
Ortsgemeinde Dörsdorf und Eisighofen: Friedhof Dörsdorf – Räumung Grabfeld Nr. 3
Die Ortsgemeinden Dörsdorf und Eisighofen haben beschlossen, die Reihengräber des Grabfeldes Nr. 3 (rechts oben) auf dem gemeinsamen Friedhof in Dörsdorf, nach Ablauf der Ruhezeit/Nutzungszeit bis zum 30.06.2025 zu räumen.
Die Grabnutzungsberechtigten haben die Möglichkeit die Räumung und Einebnung bei der Gemeinde zu beantragen und nach erfolgter Genehmigung selbst durchzuführen. Außerdem besteht die Möglichkeit ein Unternehmen für die Grabräumung zu beauftragen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Abräumung auch die Fundamente der Grabstätte entfernt werden müssen.
Die Kosten sind durch den Grabnutzungsberechtigten zu tragen.
Den Ortsgemeinden Dörsdorf und Eisighofen liegt ein Angebot zur Durchführung von Grabräumungen vor. Es besteht daher die Möglichkeit, die Räumung über die Ortsgemeinde zu beauftragen. Die Kosten werden sich auf 280,00 € zuzüglich MwSt. belaufen. Sofern dies gewünscht ist, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Ortsgemeinde in Verbindung und fordern Sie ein entsprechendes Antragsformular an.
Öffentliche Bekanntmachung:
Gemäß § 20 der Friedhofsatzung der Ortsgemeinde Dörsdorf vom 25.11.2021 wird öffentlich bekanntgegeben, dass die Ruhezeit/Nutzungszeit der Reihengräber des Grabfeldes Nr. 3 (rechts oben) auf dem Friedhof in Dörsdorf abgelaufen ist. Die Grabnutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Grabmale bis zum 30.06.2025 auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.
Ortsgemeinde Dörsdorf Ortsgemeinde Eisighofen
Carmen Burgard Alexander Lorch
1.Beigeordnete Ortsbürgermeister
Grundschule Niederneisen: Informationsabend für Eltern der Schulneulinge 2025/2026
Am Dienstag, dem 03.06.2025 findet um 19.30 Uhr im Mehrzweckraum der Grundschule Niederneisen ein Informationsabend für alle Eltern, deren Kind im Schuljahr 2025/26 eingeschult wird, statt.
Sie lernen an diesem Abend neben der zukünftigen Klassenleiterin und dem Schulleiter auch unseren Förderverein kennen und bekommen die wichtigsten Informationen zum Schulanfang sowie eine Materialliste ausgehändigt.
(Streubel, Rektor)
Ortsgemeinde Flacht: Anzeigen an das Ordnungsamt richten
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
vermehrt erreichen mich Anzeigen über widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge im öffentlichen Bereich oder im Halteverbot, verunreinigte Straßen, das Nichteinhalten von Bürgerpflichten(z.B. Kehrpflicht), überwachsende Hecken von Privatgrundstücken und das nicht Einhalten der Anleinpflicht.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich als ehrenamtlicher Ortsbürgermeister diesen Anzeigen nicht nachgehen bzw. die Vergehen nicht ahnden kann.
Diese Anzeigen fallen in die Zuständigkeit der Ordnungsabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich.
Ich bitte Sie sich mit diese Anliegen zukünftig direkt an die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich zu wenden.
Timo Schneider, (Ortsbürgermeister)
Ortsgemeinde Herold: Öffnungszeiten Grünschnittplatz
Der Grünschnittplatz ist ab dem 29.03.2025 samstags von 16 bis 17 Uhr für Herolder Haushalte geöffnet. Es wird darauf hingewiesen, dass die unkontrollierte Anlieferung außerhalb der Öffnungszeiten nicht gestattet ist.
Jörg Schramm, Ortsbürgermeister Herold
Ortsgemeinde Biebrich: Grünschnittplatz
Die Öffnungszeiten des Grünschnittplatzes lauten wie folgt:
Jeden 1. und 3. Samstag im Monat, 10.00 – 11.00 Uhr
Zusätzliche Termine können bei Bedarf vereinbart werden unter 0163/2001567 (A. Franz) oder 0160/91284504 (M. Ebertshäuser).
Jürgen Hamdorf, Ortsbürgermeister Biebrich
Die Verbandsgemeindewerke Aar-Einrich informieren: Wasserzählertausch
Im Jahr 2025 werden in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich die Wasserzähler ausgetauscht, die im Jahr 2019 geeicht wurden.
Diese Maßnahme ist aufgrund des § 25 des Eichgesetzes erforderlich, da der Austausch der Wasserzähler stichprobenartig vom Eichamt in unregelmäßigen Abständen kontrolliert wird und ein Verstoß hiergegen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Für diese erforderlichen Arbeiten werden den Grundstückseigentümern keine Kosten berechnet. Der Zeitbedarf liegt zwischen 15 – 25 Minuten.
Die Mitarbeiter führen einen Dienstausweis mit !!!
Wir bitten Sie unseren Mitarbeitern den Zutritt zu den Wasserzählern zu gestatten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Verbandsgemeindewerke
Wertstoffhof Katzenelnbogen
Der städtische Wertstoffhof beendet seine Winterpause! Ab Samstag, den 15. Februar 2025 ist der Wertstoffhof der Stadt Katzenelnbogen wieder für die Bürger der Stadt sowie die Bürger der Ortsgemeinden Allendorf, Berghausen, Dörsdorf, Ebertshausen, Ergeshausen, Klingelbach, Mittel- und Oberfischbach sowie Schönborn geöffnet. Die Öffnungszeiten sind jeden Samstag von 10:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 – 16:00 Uhr.
Nähere Informationen zu den Abfällen, die dort angeliefert werden können, finden Sie auch unter www.stadt-katzenelnbogen.de/stadt-verwaltung/wertstoffhof/
Petra Popp, Stadtbürgermeisterin
Ortsgemeinde Oberneisen: Halteverbot auf der Hauptstraße
Im Zuge des Ausbaus der Straße zwischen Netzbach und Hahnstätten wird die K58 (Hauptstraße von Oberneisen ) u.a. als Umleitung genutzt.
Daher besteht ab dem 15. Januar 2025 im Bereich der Hauptstraße *Halteverbot*.
Zudem gilt für den Zeitraum der Umleitung "Tempo 30" ab Einmündung B54 bis Höhe Dorftreff.
Peter Pelk, Ortsbürgermeister
Information der VGW Aar-Einrich zu anstehenden Kanalsanierungsmaßnahmen
Im Zuge der Erhaltung des Abwassersystems werden die Verbandsgemeindewerke Aar-Einrich ab 20. Januar 2025 in folgenden Ortsgemeinden Kanalsanierungsmaßnahmen mittels Schlauchliner beginnen:
- OG Allendorf - Hauptstraße ( Richtung Feld)
- OG Katzenelnbogen - Parkstraße und Am Reitplatz
- OG Klingelbach - In den gretengärten, Diezer Str. und Auf dem Feldchen
- OG Kördorf - Kar-,Ringstraße und In der Pfaffenwiese
- OG Lohrheim - Gartenstraße und Am Zehnthaus
- OG Niederneisen - Volkersbergstraße
Die Arbeiten sollen im Juni 2025 abgeschlossen sein.
Eine Sanierung der Kanalhaltungen erfolgt nur in Teilen der genannten Straße, je nach Zustandsklassifizierung. Die Haltungen werden in geschlossener Bauweise mittels Roboter und Einzug eines Schlauchliners saniert. Dazu werden die betroffenen Schächte während der Sanierungszeit mehrfach für die einzelnen Arbeitsschritte angefahren. In den Schächten werden Gerinne und Steigeisen erneuert, sowie Undichtigkeiten beseitigt und Beschichtungen aufgetragen.
Mit den Arbeiten wurde die Firma Kanaltechnik DF-Ing GmbH, Karlstein beauftragt.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es bei den anstehenden Arbeiten zu Einschränkungen im Straßenverkehr kommen kann. Zeitweise werden an einigen Stellen Parkverbote ausgesprochen.
Bei Fragen bitten wir Sie, sich unter der Rufnummer 06486/9179-500 Herr Irrgang oder unter 06486/9179-501 Herr Meyer zu wenden.
Andrea Rump, VGW Aar-Einrich