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amtliche bekanntmachungen

... aus der Verbandsgemeinde Aar-Einrich

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen

VG Aar-Einrich

Verbandsgemeinde Aar-Einrich: Neuaufstellung FNP / Termine am 20.04. und 22.04.2026

Bekanntmachung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) der VG Aar-Einrich zur Flächendarstellung von Sondergebieten zur Windenergienutzung und Einladung zu einer Einwohnerversammlung als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Verbandsgemeinderat Aar-Einrich in seiner Sitzung am 12. April 2021 die Neuaufstellung des FNP der VG Aar-Einrich zur Flächendarstellung von Sondergebieten zur Windenergienutzung beschlossen hat.

Zwischenzeitlich wurde hierzu mit Schreiben vom 12.09.2024 die landesplanerische Stellungnahme nach § 20 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz beantragt und mit Schreiben vom 19.11.2024 erteilt. Eine Würdigung hierzu erfolgte in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 30. Juni 2025.

In gleicher Sitzung hat der Verbandsgemeinderat die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Parallel hierzu soll den Einwohnern und Einwohnerinnen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am

Montag, dem 20. April 2026 um 18:00 Uhr
in der Stadthalle Katzenelnbogen, Römerberg 12,

56368 Katzenelnbogen

und

Mittwoch, dem 22. April 2026 um 18:00 Uhr
in dem Dorfgemeinschaftshaus Hahnstätten, Austraße 5,

65623 Hahnstätten

die vorgesehenen Änderungen erläutert, Hintergründe und Planungsziele dargestellt werden.

Im Anschluss besteht die Möglichkeit Fragen zu Stellen und zum Meinungsaustausch mit den Vertretern der Verwaltung und des Planungsbüros.

Alle Einwohner und Einwohnerinnen sind herzlich eingeladen, sich zu informieren und ihre Anregungen frühzeitig in den Planungsprozess einzubringen.

Lars Denninghoff
Verbandsgemeinde Aar-Einrich

25.03.2026


Ortsgemeinde Herold & Ergeshausen: Grabschmuck auf Rasengräbern

Mit dem schönen Frühlingswetter kommt die Wachstumsphase in Schwung und alsbald beginnt die Mähsaison. Rasengrabstätten sind pflegefreie Grabstätten und um den Gemeindearbeitern eine einfache Pflege der dortigen Rasenflächen zu ermöglichen, bitten wir alle Angehörigen freundlich, sämtlichen auf oder an solchen Gräbern abgelegten Grabschmuck zu entfernen. Bitte beachten Sie, dass ein Ablegen von Blumen, Gestecken, Vasen, Grablichtern o. ä. auf Rasengrabstätten gemäß Friedhofssatzung nicht vorgesehen ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Friedhofsverwaltung

23.03.2026


Ortsgemeinde Kördorf: Bekanntmachung zum Ergebnis der Wahl zum Gemeinderat Kördorf

Aufgrund der Mandatsniederlegung von Herrn Kai Müller rückt Frau Carmen Wilhelmi in den Gemeinderat nach und gilt somit als gewähltes Ortsgemeinderatsmitglied.

Bernhard Krugel, Ortsbürgermeister Kördorf

19.03.2026


Verbandsgemeinde Aar-Einrich: Änderung der Satzung der Aar-Einrich Regenerative Energien AöR

  1. Satzung vom 18.03.2026 zur Änderung der Satzung der Aar-Einrich Regenerative Energien AöR vom 26.02.2024

 

Der Verwaltungsrat hat Aufgrund der §§ 24 und 86a GemO für das Land Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133), der §§ 14a ff. des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit für das Land Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1982, zuletzt geändert durch Artikel 14 des Landesgesetzes zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes, des Landesgesetzes über die Höfeordnung und kostenrechtlicher Vorschriften vom 2. März 2017 (GVBl. S. 21) und der §§ 28ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 5. Oktober 1999 (GVBl. 1999, S. 373) in seiner Sitzung am 05.03.2026 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel I

Die Satzung der Aar-Einrich Regenerative Energien AöR vom 26.02.2024, wird wie folgt geändert:

 

  1. § 3 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

 

  1. Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:

 

Zur Abwicklung der energiewirtschaftlichen Projekte der „AERA“ wird vertraglich jeweils ein eigener Deckungskreis nach § 14 Abs. 3 dieser Satzung gebildet. Alle Leistungsbeziehungen aus Verpachtungen - dies gilt auch für sämtliche Projekte, die ihre Basis im Einricher Solidarpakt finden – finden ihre Grundlage in dem jeweils gültigen Verteilungsmodell für Pachteinnahmen der „AERA“.

  1. § 14 wird wie folgt geändert:

 

  1. Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:

(3) Zur Abwicklung der energiewirtschaftlichen Projekte der „AERA“ wird vertraglich jeweils ein eigener Deckungskreis gebildet. Danach tragen allein die Träger des Deckungskreises die mit dem jeweiligen Projekt verbundenen Kosten; alle Erträge hieraus stehen – nach Abzug der internen Kosten der „AERA“ – diesen Trägern zu. Die Träger des jeweiligen Deckungskreises stellen dabei alle nicht dem Projekt zustimmenden Träger im Innenverhältnis von einer etwaigen gesamtschuldnerischen Haftung frei.


    1. Der bisherige Absatz 3 wird zu Absatz 4

 


    1. Der bisherige Absatz 4 zu Absatz 5

 


    1. Absatz 5 Satz 2 wird um den folgen Halbsatz ergänzt:

 

;Vermögen der Anstalt, das ausschließlich auf Vorhaben einzelner Trägerkörperschaften beruht, wird ausschließlich diesen Trägerkörperschaften zugeordnet.“

Artikel II

Die übrigen Bestimmungen der Satzung vom 26.02.2024 bleiben unberührt.

 

Artikel III

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Lars Denninghoff, Bürgermeister VG Aar-Einrich

H I N W E I S

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

 

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

 

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.

Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich

19.03.2026


Verbandsgemeinde Aar-Einrich: Umstellung auf Sommerzeit (29.03.2026)

Verordnung über die Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit

Die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt in diesem Jahr am

Sonntag, dem 29. März 2026 um 02.00 Uhr.

Die Uhr wird zu diesem Zeitpunkt um eine Stunde von 02.00 Uhr auf 03.00 Uhr vorgestellt.

VG-Verwaltung

19.03.2026


Ortsgemeinde Niederneisen: Hinweis an die Hundehalter

Wenn Du mit Deinem Hund Gassi gehst…..

So selbstverständlich, wie du mit deinem Hund Gassi gehst, ihm Leckerlis gibst und mit ihm spielst, entfernst du bestimmt auch seine Hinterlassenschaften. Das Häufchen ist, Dank der von der der Ortsgemeinde Niederneisen kostenlos zur Verfügung gestellten Hundekotbeutel, in wenigen Sekunden komplett in den Hundekotbeutel geschoben. Kein Aufwand also im Vergleich zum großen Nutzen für Natur und Umwelt.

Doch was machst du nun damit?

Die Ortsgemeinde hat an den verschiedenen Standorten der Beutelspender entsprechende Abfallbehältnisse bereitgestellt.

Dort kannst du die Hinterlassenschaft deines Hundes bequem entsorgen. 

Warum solltest Du die Beutel nicht achtlos in die Gemarkung werfen?

Es ist mittlerweile an der Tagesordnung, dass manche Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zwar ordentlich in Tüten verpacken. Diese werden dann aber einfach in die Wiese oder Hecken geworfen und vermüllen so die Natur. Wie kommt man als Hundebesitzer dazu, so was zu machen? Wir wollen doch alle ein möglichst sauberes und hygienisches Naturerlebnis haben.

Warum dürfen Hundehaufen nicht einfach liegen bleiben?

Vor allem wenn der Weg bis zum nächsten Mülleimer lang ist, fragt sich so mancher Hundebesitzer, warum das Häufchen des Hundes nicht einfach liegen bleiben kann. So halb im Busch am Rand der Wiese stört es doch niemanden?! Weit gefehlt! Denn Hundekot ist keinesfalls nur ein optisches und übelriechendes Problem.

In den Ausscheidungen des Hundes befinden sich oft zahlreiche Eier von Parasiten. Sie sind so winzig, dass sie zum Teil sogar einfach eingeatmet werden könnten. Selbst Hunde, deren Frauchen und Herrchen auf eine regelmäßige Entwurmung und Darmsanierung achten, sind nicht zu 100 Prozent vor Würmern geschützt. Zu den häufigsten Parasiten (und -Eiern) im Hundekot zählen Bandwürmer, Hakenwürmer, Spulwürmer, Peitschenwürmer sowie Giardien und Kokzidien. Wird der Hundehaufen einfach in der Natur liegen gelassen, können andere Tiere und auch Menschen erkranken, wenn sie damit in Kontakt kommen.

Daher meine Bitte:

Nutzen Sie gerne die Hundekotbeutel der Gemeinde und sammeln Sie darin den Hundekot Ihres geliebten Vierbeiners. Diesen Beutel können Sie gerne in die dafür vorgesehenen Abfallbehältnisse an den Beutelstationen entsorgen und wenn diese bereits voll sind, einfach mit nach Hause nehmen und in der Restmülltonne entsorgen.

Sollte wir von Seiten der Gemeinde keine Besserung feststellen, werden wir die Beutelstationen leider wieder abbauen müssen.

Armin Bendel - Ortsbürgermeister Niederneisen

18.03.2026


Ortsgemeinde Herold: Öffnungszeiten Grünschnittplatz

Der Grünschnittplatz ist ab dem 28.03.2026, samstags von 16 bis 17 Uhr, für Herolder Haushalte geöffnet. Es wird darauf hingewiesen, dass die unkontrollierte Anlieferung außerhalb der Öffnungszeiten, nicht gestattet ist.

Jörg Schramm, Ortsbürgermeister

18.03.2026


Unterrichtung des Bürgermeisters gem. § 119 LBG über die ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter 2025 

Ehrenamtliche Tätigkeit Zuordnung Vergütung

1. Vorsitzender des Werkausschusses der Verbandsgemeindewerke 

Aar-Einrich 

Hauptamt mit Ablieferungspflicht-
2. Geschäftsführer der Online-Marktplatz Aar-Einrich GmbHHauptamt mit Ablieferungspflicht-

3. Vorsitzender des Verwaltungsrates des Gesundheitszentrums 

Einrich AöR

Hauptamt mit Ablieferungspflicht-

4. Mitglied im Ausschuss Personal und Organisation des GStB 

Rheinland-Pfalz 

Öffentliches Ehrenamt  

mit Bezug zum Hauptamt und Ablieferungspflicht 

-

5. Stellv. Mitglied im Ausschuss Bildung, Kinder, Jugend, Gesundheit 

und Soziale Angelegenheiten des GStB Rheinland-Pfalz

Öffentliches Ehrenamt  

mit Bezug zum Hauptamt und Ablieferungspflicht 

-
6. Mitglied des Kreistages des Rhein-Lahn-Kreises  Öffentliches Ehrenamt 1.371,52 €*

7. Mitglied der Gesellschafterversammlung Hallenbad Diez-Limburg 

GmbH 

 Öffentliches Ehrenamt 10,23 €*
8. Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Rhein-Lahn-Kreises 

Öffentliches Ehrenamt 

mit Bezug zum Hauptamt und Ablieferungspflicht 

-
9. Mitglied des Landkreistages Rheinland-Pfalz Öffentliches Ehrenamt229,50 €*
10. Mitglied des Sparkassenzweckverbandes NassauÖffentliches Ehrenamt-

11. Stellv. Mitglied der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-

Westerwald

Öffentliches Ehrenamt  

mit Bezug zum Hauptamt und Ablieferungspflicht 

72,36 € *
12. Stellv. Mitglied im Werksausschuss des Rhein-Lahn-Kreises Öffentliches Ehrenamt  79,12 € *
13. Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Allendorf Öffentliches Ehrenamt -
14. Mitglied der Holzvermarktungsgesellschaft WRT Hauptamt mit Ablieferungspflicht -
15. Mitglied KRISTALL-Versicherung /Sparkassenversicherung Hauptamt mit Ablieferungspflicht 100,00 €*

16. Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes 

Gemeinsame Feuerwehrwerkstatt

Hauptamt mit Ablieferungspflicht -

Lars Denninghoff, Bürgermeister 

18.03.2026


Ortsgemeinde Gutenacker: Verunreinigungen durch Hundehinterlassenschaften 

In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden bei der Ordnungsbehörde über Verunreinigungen durch Hundekot und die Entsorgung dieser Hinterlassenschaften in nicht dafür vorgesehene Behältnisse.

Einige Hundehalter lassen die Hinterlassenschaften der Hunde auf Straßen, Gehwegen, öffentlichen Grünanlagen, vor dem Sportplatz, Kinderspielplätzen oder gar in Nachbars Garten verrichten. Die Verunreinigungen sind für jeden Bürger ein Ärgernis und auch eine hygienische Gefahr.

Wir verweisen deshalb ausdrücklich auf die Regelungen über den Umgang mit Hunden in der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Aar-Einrich vom 28.05.2020, um deren Einhaltung gebeten wird.

§ 2 Abs. 4 der Gefahrenabwehrverordnung

Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese öffentlichen Anlagen, Gehflächen und Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung bereits erfolgter Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.

Verstöße gegen den oben genannten Paragraphen stellen nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 der Gefahrenabwehrverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar, welche nach § 9 Abs. 4 der Gefahrenabwehrverordnung mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden kann.

Weiterhin weisen wir auf die für den Müll vorgesehenen Behältnisse hin.

Im Interesse der Allgemeinheit und der schutzwürdigen Belange der Mitmenschen werden wir uns zugehende Anzeigen mit den uns zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mitteln verfolgen müssen.

Christian Weidner, Örtliche Ordnungsbehörde

16.03.2026


Ortsgemeinde Biebrich: Geänderte Öffnungszeiten des Grünschnittplatzes

Der Grünschnittplatz ist jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 10.00 – 11.00 Uhr geöffnet.
Zusätzliche Termine können bei Bedarf vereinbart werden unter 0163:/2001567 (A. Franz), 0178/8060400 (T. Hennig)  oder 0160/91284504 (M. Ebertshäuser).

Jürgen Hamdorf, Ortsbürgermeister Biebrich

12.03.2026


Ortsgemeinde Herold: Grünschnittplatz & Fundsache

Öffnungszeiten Grünschnittplatz

Der Grünschnittplatz ist ab dem 28.03.2026, samstags von 16 bis 17 Uhr, für Herolder Haushalte geöffnet. Es wird darauf hingewiesen, dass die unkontrollierte Anlieferung außerhalb der Öffnungszeiten, nicht gestattet ist.

Fundsache

Im Ortsbereich wurde ein Kinderhandschuh (schwarz-pink) gefunden und bei der Ortsgemeinde abgegeben. Wenn Sie vermuten, dass es sich dabei um Ihr Eigentum handelt, wenden Sie sich bitte an den Ortsbürgermeister.

Jörg Schramm, Ortsbürgermeister 

04.03.2026


Ortsgemeinde Hahnstätten: Öffnungszeit des Grünschnittplatzes am Ende der Hohlenfelsbachstraße

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Grünschnittplatz ab sofort bis 30.04.2026 von Montag bis Samstag

in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet ist.

BENUTZUNGSORDNUNG

Grünschnittplatz „Im Hirschel“

Geltungsbereich:

Die Benutzungsordnung gilt für Privathaushalte der Ortsgemeinde

Hahnstätten. Nur die Bürgerinnen und Bürger aus der Ortsgemeinde Hahnstätten sind anlieferungsberechtigt.

Zugelassene Abfälle:

1.Es dürfen nur Baum- und Strauchschnitt, die auf privat genutzten Grundstücken oder auf Grünflächen der Gemeinden anfallen, angeliefert werden (keine gewerblichen Anlieferungen).

2. Die Menge ist auf 3 cbm pro Anlieferer begrenzt.

3. Die angelieferten Abfälle müssen frei von Verunreinigungen sowie wasser-, umwelt- und gesundheitsschädlichen Beimengungen sein.

Haftung:

1. Das Betreten und Befahren der Annahmestelle erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

2. Eltern haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für ihre Kinder.

3. Auf dem gesamten Gelände der Annahmestelle gelten die Vorschriften der StVO                         

    entsprechend.

4. Für Schäden, die durch die Nutzung oder durch die Ablagerung nicht zugelassener Abfälle entstehen, haften die Verursacher/innen.

Anlieferungszeiten:

Werktags zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr. Material auf der rechten Seite abladen!!!

Wir bitten Sie, die Öffnungszeiten zu beachten. Sollte dies nicht geschehen, sieht sich die Ortsgemeinde gezwungen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Joachim Egert, Ortsbürgermeister

19.01.2026


Ortsgemeinde Herold: Grünschnittplatz in Winterpause

Der Grünschnittplatz bleibt bis Frühjahr 2026 geschlossen. Bitte beachten Sie, dass die unkontrollierte Anlieferung außerhalb der Öffnungszeiten nicht gestattet ist.

Jörg Schramm, Ortsbürgermeister 

17.11.2025


Verbandsgemeinde Aar-Einrich: Sperrung der Ortsdurchfahrt Kirberg L3022

Nach uns vorliegenden Informationen der Gemeinde Hünfelden, beginnen die Straßenerneuerungsarbeiten im Bereich der Ortsdurchfahrt Kirberg L3022.

Ab dem 08.09.2025 ist die Straße „Kaltenholzhäuser Weg“, Ortseingang Kirberg vollgesperrt. Während der gesamten Bauzeit wird der PKW-Verkehr über Heringen (K 503 / K 505) umgeleitet. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis Ende 2026.

Für genauere Informationen wenden sie sich bitte an die Gemeinde Hünfelden.

Die Sperrung dauert voraussichtlich mehr als 12 Monate.

Marcel Hertel, Straßenverkehrsbehörde

25.08.2025