Amtliche Bekanntmachungen
VG Aar-Einrich
Ortsgemeinde Schönborn: Reinigungspflicht der Straßen und Rückschnitt
Der Ortsgemeinderat stellt fest, dass die Straßen- und Gehwegreinigung an einigen Grundstücken nicht oder nur sehr sporadisch erfolgt. Einige Grundstückseigentümer wurden diesbezüglich auch direkt angesprochen.
Zum Ärgernis der überwiegenden Zahl von Bürgern, die ihren Reinigungspflichten nachkommen, werden die Reinigungspflichten gemäß der Satzung über die Reinigung der Straßen von einigen Anwohnern / Grundstückseigentümern sehr vernachlässigt.
Der OG-Rat appelliert an alle Eigentümer von Grundstücken innerhalb und außerhalb der Ortsgemeinde darauf zu achten, dass grenzüberwachsende Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen, soweit zurückgeschnitten werden, damit keine Behinderung des Verkehrs in den Ortsstraßen erfolgt und die reibungslose Durchfahrung der Feld- und Gartenwege gewährleistet ist. Sollte die Verkehrssicherheit und uneingeschränkte Durchfahrung nicht mehr gegeben sein und trotz Aufforderung die Eigentümer ihrer Pflicht nicht nachkommen, kann die Gemeinde hier tätig werden und eine kostenpflichtige Durchführung der o.g. Arbeiten veranlassen.
Der Bewuchs auf den Gehwegen, der Straße und der Rinne ist ordnungsgemäß zu entfernen.
Wer gegen diese Satzung zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig.
Thomas Refke, Bürgermeister Ortsgemeinde Schönborn
Ortsgemeinde Dörsdorf: Einbruchsversuch und Diebstahl - Hinweise erbeten
In den vergangenen Tagen kam es erneut zu einem Einbruchsversuch in Dörsdorf. Diese Mal in der Straße „Sonnenhang“. Da dies nicht der erste Vorfall dieser Art ist, bittet die Ortsgemeinde alle Bürgerinnen und Bürger daher eindringlich, aufmerksam zu sein und verdächtige Beobachtungen zu melden.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass auf dem gemeinsamen Friedhof der Ortsgemeinden Dörsdorf und Eisighofen, im Bereich des Grabfeldes Nr. 3 (oben rechts) eine Vielzahl von Kreuzen und Rosen aus Kupfer und Messing von den Grabsteinen entwendet wurde. Auch wenn dieses Grabfeld in Kürze geräumt wird, handelt es sich nicht nur um Diebstahl, sondern stellt eine pietätlose Handlung gegenüber den Verstorbenen und ihren Angehörigen dar. Wer in diesem Zusammenhang etwas Verdächtiges beobachtet hat, kann sich gerne bei der Ortsgemeinde Dörsdorf melden.
Carmen Burgard, 1. Beigeordnete
Stadt Katzenelnbogen: EINRICHER HEIMATFEST - Bartholomäusmarkt vom 23. - 26. August 2025
Verkehrsregelung
Zum diesjährigen Bartholomäusmarkt gelten in der Stadt Katzenelnbogen die folgenden verkehrsbehördlichen Regelungen und Anordnungen:
- Von Samstag, 23.08.2025, 12:00 Uhr bis Mittwoch, 27.08.2025, 12:00 Uhr wird die Marktstraße für den allgemeinen Verkehr voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Rheinstraße und die K 51 (Straße nach Roth)
2. Im gleichen Zeitraum wird auf einem Teilstück der K51 (Straße nach Roth) die Geschwindigkeit vor der Ortslage auf
50 km/h beschränkt.
3. Von Samstag, 23.08.2025 bis Mittwoch, 27.08.2025 gilt auf den nachfolgend
aufgeführten Straßen oder Straßenteilen absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283 StVO)
- Rheinstraße (B274): | 1. vom Betriebshof der Straßenmeisterei bis zum Kreisverkehr -einseitig- 2. von Haus-Nr. 13 bis zur Kreuzung Einrichstraße, besonders entlang der Feuerwehreinsatzzentrale 3. von Haus-Nr. 15 – 23 ( wegen der Ausfahrt des REWE-Getränkemarktes ) |
- K51 (Straße nach Roth): | vom Kreisverkehr bis Einmündung Im Horstberg -beidseitig- |
- Gartenstraße: | von der Kreuzung Stiftstraße bis Einmündung Im Horstberg -einseitig- von Mo. 25.08.2025, 18.00 Uhr - Di. 26.08.2025, ca. 20.00 Uhr beidseitig. |
| von der Kreuzung Stiftstraße bis Bauhof bzw. In der Weiherwiese –beidseitig- |
- Im Horstberg: | von der Einmündung Im Vogelsberg bis Einmündung in die Rother Straße (K51) beidseitig
von Mo. 25.08.2025, 18.00 Uhr - Di. 26.08.2025, ca. 20.00 Uhr - beidseitig - von Haus-Nr. 13 – Kreuzung Im Vogelsberg und - von Kreisel Gartenstraße – Haus-Nr. 8
am Di. 20.08.2024, 05-20 Uhr: |
- In der Zeil - Drosselweg | von der Einmündung Gartenstraße bis zur Stiftstraße beidseitig von der Kreuzung Amselweg bis zum Anwesen Drosselweg 11
|
4. Am Sonntag, dem 24.08.2025 gilt für den Festumzug ein beidseitiges Halteverbot:
- von 10 – 17 Uhr
1. Friedenstraße,
2. Im Herrngarten bis zur Kreuzung Im Kienborn und in der Lahnstraße zw. Den Einmündungen Friedensstraße und Obertalstraße
3. in der Hofstraße
5. Von Montag, 25.08.2025, 18:00 Uhr bis Dienstag, 26.08.2025, um ca. 20:00 Uhr werden,
- ein Teil der Straße Im Horstberg
- ein Teil der Gartenstraße (zwischen der Einmündung In der Zeil bis zur Einmündung Rother Straße -K51-)
- die Straße Im Biengarten
- ein Teil der Straße Im Vogelsberg
für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt, da in diesen Bereichen Marktstände aufgebaut werden.
6. Auf den nachfolgend aufgeführten Parkplätzen stehen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung:
- Großparkplatz an der Rother Straße (K51) – nur 200 m bis zum Festgelände
- Städtischer Parkplatz WEIHERWIESE (Stadtmitte)
- In der Rheinstraße vor dem Autohaus Wöll befinden sich von Samstag bis Dienstag zwei Parkplätze für Schwerbehinderte mit blauem Sonder-Parkausweis.
Diese Anordnungen dienen der Zugänglichkeit für Rettungsfahrzeuge und der Sicherstellung des Straßenverkehrs. Anwohner und Anlieger dieses Bereiches, die in dieser Zeit ihr Fahrzeug benutzen müssen, werden deshalb gebeten, ihr Fahrzeug rechtzeitig außerhalb des gesperrten Markt-Bereiches zu parken.
Wir danken allen Anwohnern für ihr Verständnis.
Gleichzeitig werden alle Besucher des Heimatabends gebeten Ihre Fahrzeuge aus dem unmittelbaren Marktbereich zu entfernen, damit der Aufbau der Markstände nicht verzögert oder behindert wird.
Im Markt-Bereich geparkte Fahrzeuge werden am Dienstagmorgen kostenpflichtig abgeschleppt!
Wir wünschen allen Besuchern einen angenehmen Aufenthalt bei dem traditionellen Einricher Heimatfest.
Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich
-als Straßenverkehrsbehörde-
12.08.2025
Ortsgemeinde Hahnstätten: Sperrung der Straßen „Fliederweg“, „Hortensienweg“ & „Goldammerweg“ in Hahnstätten
Im Rahmen der Straßenausbaumaßnahme werden die Straßen „Fliederweg“ und „Hortensienweg“, vom 01.09.2025 bis voraussichtlich zum 30.11.2025 und die Straße „Goldammerweg“ vom 18.08.2025 bis voraussichtlich zum 30.11.2025 vollgesperrt.
Aufgrund des überwiegenden Anliegerverkehrs wird von einer Umleitungsbeschilderung abgesehen. Den Anwohnern wird durch das Bauunternehmen stellenweise gewährleistet, an ihre Häuser zu fahren, sofern es die Bauarbeiten zulassen.
Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.
Marcel Hertel, (Straßenverkehrsbehörde)
07.08.2025
Ortsgemeinde Dörsdorf & Berndroth: Illegale Sondermüllablagerung
Vor einigen Tagen wurde eine illegale Sondermüllablagerung im Wald zwischen Berndroth und Dörsdorf gefunden.
Verursacher und Tatzeit sind bisher nicht bekannt. Da es sich hier um Sondermüll handelt, ist die Entsorgung sehr teuer und wird sicherlich über 1.000 Euro kosten. Sollte der Verursacher nicht festgestellt werden, sind die Kosten wieder durch die Allgemeinheit zu tragen.
Daher bitten wir um Hinweise zu dieser illegalen Sondermüllablagerung.
Es ist eine Belohnung von 200 Euro ausgesetzt für Hinweise, die zur erfolgreichen Feststellung des Verursachers führen.
Die Ortsbürgermeister von Dörsdorf und Berndroth
Marcus Bär Rainer Mohr
06.08.2025
Ortsgemeinde Mudershausen: Grünschnitt & Straßenreinigung
Liebe Bürger und Bürgerinnen von Mudershausen,
in der letzten Ratssitzung am 31.07.25 hat der Ortsgemeinderat Mudershausen beschlossen, eine Begehung in der OG Mudershausen bezüglich der nachfolgenden öffentlichen Ordnung vorzunehmen.
Der OG-Rat appelliert an alle Eigentümer von Grundstücken innerhalb und außerhalb der Ortsgemeinde darauf zu achten, dass grenzüberwachsende Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen, soweit zurückgeschnitten werden, damit keine Behinderung des Verkehrs in den Ortsstraßen erfolgt und die reibungslose Durchfahrung der Feld- und Gartenwege gewährleistet ist. Sollte die Verkehrssicherheit und uneingeschränkte Durchfahrung nicht mehr gegeben sein, wäre die Gemeinde gezwungen den Rückschnitt kostenpflichtig durchzuführen.
Im Interesse und zum Wohle aller Bürger wird gebeten den Rückschnitt zeitnah zu veranlassen.
Weiterhin macht die Gemeinde alle Grundstückseigentümer darauf aufmerksam, den vorhandenen Bewuchs auf dem Gehweg, der Straße und aus der Rinne ordnungsgemäß zu entfernen.
Zum Ärgernis der überwiegenden Anzahl von Bürgern, die ihren Reinigungspflichten ordnungsgemäß nachkommen werden die u.a. Pflichten von einigen Anwohnnern/Grundstückseigentümer sehr vernachlässigt.
Der Gehweg, die Rinne und die Straße sind gemäß § 5 Absatz 1-3 der Satzung der OG Mudershausen zu säubern.
Das Säubern umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind ohne eine Aufforderung unverzüglich zu beseitigen.
Die Straße und Gehwege sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen oder kirchlichen
Feiertag zu reinigen.
Im Interesse aller Bürger und Bürgerinnen wollen wir das Erscheinungsbild der Ortsstraßen innerhalb der Gemeinde nachhaltig verbessern..
Wer gegen diese Satzung zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße gem. § 10 geahndet werden.
Klaus Harbach, Ortsbürgermeister Mudershausen
Ortsgemeinde Hahnstätten: Öffnungszeiten des Grünschnittplatzes am Ende der Hohlenfelsbachstraße
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Grünschnittplatz ab dem 02.09.2025 von montags bis samstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr wieder geöffnet ist.
BENUTZUNGSORDNUNG Grünschnittplatz „Im Hirschel“
Geltungsbereich: Die Benutzungsordnung gilt ausschließlich für Privathaushalte der Ortsgemeinde Hahnstätten. Nur diese sind anlieferungsberechtigt.
Zugelassene Abfälle:
1.Es dürfen nur Baum- und Strauchschnitt, die auf privat genutzten Grundstücken oder auf Grünflächen der Gemeinden anfallen, angeliefert werden (keine gewerblichen Anlieferungen).
2. Die Menge ist auf 3 cbm pro Anlieferer begrenzt.
3. Die angelieferten Abfälle müssen frei von Verunreinigungen sowie wasser-, umwelt- und gesundheitsschädlichen Beimengungen sein.
Haftung:
1. Das Betreten und Befahren der Annahmestelle erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
2. Eltern haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für ihre Kinder.
3. Auf dem gesamten Gelände der Annahmestelle gelten die Vorschriften der StVO
entsprechend.
4. Für Schäden, die durch die Nutzung oder durch die Ablagerung nicht zugelassener Abfälle entstehen, haften die Verursacher/innen.
Anlieferungszeiten:
Werktags zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr. Material auf der rechten Seite abladen!
Wir bitten Sie, die Öffnungszeiten zu beachten. Sollte dies nicht geschehen, sieht sich die Ortsgemeinde gezwungen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Joachim Egert, Ortsbürgermeister
Verbandsgemeinde Aar-Einrich: Allgemeinverfügung "Bartholomäusmarkt"
Aufgrund der §§ 1,2,3 und 9 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG)
i. V. m. den §§ 35 Satz 2, 41, 43 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in den jeweils z. Zt. geltenden Fassungen ergeht folgende
A L L G E M E I N V E R F Ü G U N G
Anlässlich des Bartholomäusmarktes 2025 ist rund um das Marktgelände (Marktstraße, Garten- und Rheinstraße teilweise und Gelände am Ehrenmal) in Katzenelnbogen bis zu den im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Flächen ab dem Wirksamwerden dieser Allgemeinverfügung vom Samstag, dem 23.08.2025, 20.00 Uhr, bis Sonntag, dem 24.08.2025, 07.00 Uhr der Konsum vom Alkohol in der Öffentlichkeit sowie das Mitführen von Alkohol zum Zwecke des Konsums in der Öffentlichkeit verboten. Das Verbot gilt nicht für Bereiche, für die eine gaststättenrechtliche Erlaubnis besteht, sofern die dort ausgeschenkten Getränke verzehrt werden.
Sofortvollzug
Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird aufgrund § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
Hinweis:
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann nach § 80 Abs. 5 VwGO das Verwaltungsgericht Koblenz, Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz, angerufen und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden.
Die Vorschriften zum Konsum von Cannabis gem. § 5 des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG) finden, unbeschadet der Allgemeinverfügung, Anwendung.
Zwangsmittelandrohung:
Zur Durchsetzung der Allgemeinverfügung wird als Zwangsmittel der unmittelbare Zwang gem. §§1, 2, 61, 65 und 66 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) angedroht.
Wirksamwerden:
Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben und wird an diesem Tag wirksam. Sie kann mit ihrer Begründung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen oder bei der Verwaltungsstelle Hahnstätten, Ordnungsamt, Austraße 4, 65623 Hahnstätten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen oder bei der Verwaltungsstelle Hahnstätten, Austraße 4, 65623 Hahnstätten, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetz oder zur Niederschrift einzulegen.
Eine einfache E-Mail ist für die Einlegung des Widerspruches nicht ausreichend.
Lars Denninghoff, Bürgermeister
Verwaltungsstellen der Verbandsgemeinde Aar-Einrich am Dienstag, dem 16. September 2025, ab 11:00 Uhr geschlossen
Am Dienstag, dem 16. September 2025 schließt die Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich wegen des Hahnstätter Marktes beide Verwaltungsstellen (Hahnstätten und Katzenelnbogen) bereits um 11:00 Uhr.
Katzenelnbogen, den 17. Juli 2025
Lars Denninghoff, Bürgermeister
Verwaltungsstellen der Verbandsgemeinde Aar-Einrich am Dienstag, dem 26. August 2025, ab 11:00 Uhr geschlossen
Am Dienstag, dem 26. August 2025, schließt die Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich wegen des Bartholomäusmarktes in Katzenelnbogen beide Verwaltungsstellen (Hahnstätten und Katzenelnbogen) bereits um 11:00 Uhr.
Katzenelnbogen, den 17. Juli 2025
Lars Denninghoff, Bürgermeister
Ortsgemeinde Hahnstätten: Änderung der Parkregelung am Schulzentrum Hahnstätten
Im Rahmen des § 45 der Straßenverkehrsordnung werden zur Ordnung des Verkehrs, die Straße und die Parkplätze an der Multifunktionsfläche/Schule in Hahnstätten mit einer neuen Regelung zum Halten/Parken versehen.
Die verkehrsrechtliche Anordnung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Straßenverkehrsbehörde, Austraße 4, 65623 Hahnstätten, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Straßenverkehrsbehörde VG Aar-Einrich
Sperrung der Straße „Löhweg“ in Hahnstätten
Im Rahmen der Straßenausbaumaßnahme wird die Straße „Löhweg“, vom 16.06.2025 bis voraussichtlich zum Ende des Jahres vollgesperrt.
Aufgrund des überwiegenden Anliegerverkehrs wird von einer Umleitungsbeschilderung abgesehen. Den Anwohnern wird durch das Bauunternehmen stellenweise gewährleistet, an ihre Häuser zu fahren, sofern es die Bauarbeiten zulassen.
Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.
Marcel Hertel, Straßenverkehrsbehörde
Ortsgemeinde Schönborn: Informationen des LBM zum Ausbau der L 318
Der Auftrag zur Baumaßnahme L 318, Schönborn – Birlenbach, wurde zwischenzeitlich an die Fa. Koch, Westerburg vergeben. Geplanter Baubeginn ist der 16.06.2025. Damit verbunden wird auch die Vollsperrung der L 318 aus Richtung Birlenbach als auch Schönborn aktiviert, um den Ausbau des Abschnittes zur L 323 zu realisieren. Die Arbeiten in diesem Bereich – Abzweig L 323 - (1. BA) werden etwa 4 Wochen in Anspruch nehmen. Danach ist die L 318/323 wieder aus Richtung Birlenbach frei. Der Abschnitt nach Schönborn bleibt gesperrt (2. BA). Hieran schließen sich dann die Arbeiten des 3. BA (Abschnitt L 318 in Richtung Birlenbach), d. h. Befahrung L 318 aus Richtung Birlenbach nicht möglich. Die Arbeiten sollten bis Ende 12/25 abgeschlossen sein.
Die Zufahrt zur Sportanlage Birlenbach ist bis auf ein kurzes Zeitfenster im 3. Bauabschnitt (Ende 12/25) möglich. Hierzu wird der LBM selbstverständlich rechtzeitig informieren.
Ansonsten werden die einzelnen Bauabschnitte und die damit verbundenen Vollsperrungen auch in der heimischen Presse kommuniziert.
Thomas Refke, Bürgermeister Ortsgemeinde Schönborn
Vollsperrung der „Schulstraße“, Teilstücken von angrenzenden Straßen und Einrichtung eines Behelfsweges in Flacht
Im Rahmen des Abschnittes 2 der Straßenbaumaßnahme in der „Schulstraße“ ist es erforderlich, vom 19.05.2025 bis einschließlich dem 31.12.2025, die Straße und die Gehwege von der Einmündung B 54 bis zur „Schönborner Str.“, sowie Teilstücke der „Feldstraße“, „Waldstraße“, „Bornstraße“ und „Schaumburger Str.“ teilweise, voll zu sperren.
Die Hohlbachstraße ist die einzig verbleibende Zufahrt für Anwohner und Rettungsdienste/Feuerwehr in die dahinterliegenden Wohngebiete. Um einen reibungslosen Verkehrsfluss im Berufsverkehr bzw. im Fall eines Notfalls sicherzustellen, wird daher das dort angeordnete Halteverbot bestehen bleiben.
Anwohner der „Bergstraße“ und „Feldstraße“ werden über einen Behelfsweg in das Wohngebiet umgeleitet.
Die von den Maßnahmen betroffenen Personen werden gebeten, mit ihren Fahrzeugen auf andere Straßen oder auf die eigenen Grundstücke zum Parken auszuweichen.
Die Umfahrung der Vollsperrung erfolgt in diesem Zeitraum über die Straße „Hohlbachstraße“ und von dort über die weiter angeschlossenen Straßen und umgekehrt.
Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.
Straßenverkehrsbehörde VG Aar-Einrich, 08.05.2025
Einrichtung von Halteverboten in der Industriestraße in Oberneisen
Oberneisen.
Im Rahmen des § 45 der Straßenverkehrsordnung werden zur Ordnung des Verkehrs, in der Industriestraße in Oberneisen Halteverbote eingerichtet.
Die verkehrsrechtliche Anordnung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Straßenverkehrsbehörde, Austraße 4, 65623 Hahnstätten, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
65623 Hahnstätten, 03.04.2025
(Straßenverkehrsbehörde)
Einrichtung von Tempo 30 Zonen in den Gemeindestraßen in Oberneisen
Oberneisen.
Im Rahmen des § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung, in Einvernehmen mit der Ortsgemeinde, werden in folgenden Straßen in Oberneisen Tempo 30 Zonen eingerichtet.
Die Regelung betrifft die: Bornstraße, Grebenstraße, Herbachstraße, Im Bangert, Kaltenbachstraße, Mühlstraße, Schöne Aussicht, Wiesenstraße.
Die verkehrsrechtliche Anordnung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Straßenverkehrsbehörde, Austraße 4, 65623 Hahnstätten, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
65623 Hahnstätten, 03.04.2025
(Straßenverkehrsbehörde)
Die Verbandsgemeindewerke Aar-Einrich informieren: Wasserzählertausch
Im Jahr 2025 werden in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich die Wasserzähler ausgetauscht, die im Jahr 2019 geeicht wurden.
Diese Maßnahme ist aufgrund des § 25 des Eichgesetzes erforderlich, da der Austausch der Wasserzähler stichprobenartig vom Eichamt in unregelmäßigen Abständen kontrolliert wird und ein Verstoß hiergegen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Für diese erforderlichen Arbeiten werden den Grundstückseigentümern keine Kosten berechnet. Der Zeitbedarf liegt zwischen 15 – 25 Minuten.
Die Mitarbeiter führen einen Dienstausweis mit !!!
Wir bitten Sie unseren Mitarbeitern den Zutritt zu den Wasserzählern zu gestatten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Verbandsgemeindewerke
Ortsgemeinde Oberneisen: Halteverbot auf der Hauptstraße
Im Zuge des Ausbaus der Straße zwischen Netzbach und Hahnstätten wird die K58 (Hauptstraße von Oberneisen ) u.a. als Umleitung genutzt.
Daher besteht ab dem 15. Januar 2025 im Bereich der Hauptstraße *Halteverbot*.
Zudem gilt für den Zeitraum der Umleitung "Tempo 30" ab Einmündung B54 bis Höhe Dorftreff.
Peter Pelk, Ortsbürgermeister