amtliche bekanntmachungen

... aus der Verbandsgemeinde Aar-Einrich

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen

VG Aar-Einrich


Ortsgemeinde Hahnstätten: Vollsperrung der „Jahnstraße“ in Hahnstätten

Im Rahmen einer Baumaßnahme zum Anschluss der neuen Trafostation ist es erforderlich, vom 07.07.2025 bis einschließlich dem 11.07.2025, die „Jahnstraße“ auf Höhe des Kindergartens zu sperren.

Die Zufahrt zu den Einrichtungen Bauhof, Kindergärten, Schulen und Feuerwehr ist während der Maßnahme möglich. Lediglich die Durchfahrt auf der „Jahnstraße“ wird nicht möglich sein.

Die Umfahrung der Vollsperrung erfolgt in diesem Zeitraum über die „Aarstraße (B 54)“, „Brückenstraße“, „Austraße und Jahnstraße“ und umgekehrt.  

Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.

Straßenverkehrsbehörde


Ortsgemeinde Allendorf: Parken & Zustand der Hauptstraße 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in den letzten Monaten wurde ich vermehrt auf die Situation in unserer Hauptstraße angesprochen: zum einen auf die schadhafte Fahrbahn und zum anderen auf das zum Teil verkehrsgefährdende Parken.

In den 1980er Jahren wurde unsere Hauptstraße ausgebaut, um sie verkehrsberuhigter und für Fußgänger sowie ruhenden Verkehr besser nutzbar zu machen. Das damalige Konzept war sehr modern. Dabei wurden sogenannte bordsteinlose Multifunktionsflächen geschaffen, die als Park- und Fußgängerbereiche dienen sollten, sowie die Pflasterung der Fahrbahn, die die Geschwindigkeit der Fahrzeuge reduzieren sollte.

Heute zeigt sich, dass der Pflasterbelag zum Problem geworden ist, da locker gewordene Steine eine Unfallgefahr darstellen. Die Unterhaltung der Straße liegt in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau (LBM). Ein erstes Gespräch zwischen Gemeinde, Kreisverwaltung und LBM hat ergeben, dass ein Ausbau seitens des Rhein-Lahn-Kreises nur möglich sei, wenn zwei der drei Kreisstraßenzufahrten zu Gemeindestraßen abgewertet würden. In der nächsten Gemeinderatssitzung wird sich der Gemeinderat mit diesem Thema auseinandersetzen und zum ersten Mal beraten, wie die Gemeinde hier weiter vorgehen wird.

Ein weiteres Thema ist die Parksituation an der Hauptstraße.  Besonders bei Veranstaltungen aber auch im Alltag blockieren falsch geparkte Fahrzeuge den Verkehr und behindern Fußgänger. Entgegen dem damaligen Gedanken beim Ausbau der Hauptstraße, dass ein Parken auf den Seiten der Fahrbahn möglich wäre, ist nach der gültigen Straßenverkehrsordnung das Parken auf dem Gehweg nur erlaubt, wenn eine entsprechende Fläche gekennzeichnet ist. Das Parken auf der Fahrbahn ist nur möglich, wenn eine Restdurchfahrbreite von mindestens 3,05 m verbleibt, was in der schmalen Hauptstraße nicht gegeben ist. Dazu kommt noch, dass immer wieder Autos komplett auf dem Bürgersteig geparkt werden und Fußgänger zum Ausweichen auf die Fahrbahn zwingen. Autos, die im Kreuzungsbereich von Straßen geparkt werden, gefährden nicht nur die Sicht, sondern behindern den fließenden Verkehr. Daher appelliere ich an alle, parken Sie bitte rücksichtsvoll!

Auch das Thema Parken wird in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt. Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, die Diskussion zu verfolgen. Für Anregungen können Sie sich gerne im Vorfeld an die Ortsbürgermeisterin wenden oder diese in der Sprechstunde am 24.06.2025 vorbringen.

Martina Schrage, Ortsbürgermeisterin Allendorf


Brennholzvergabe Kaltenholzhausen

Die Vergabe für das vorbestellte Brennholz für die Gemeinde Kaltenholzhausen erfolgt am Mittwoch, den 02.07.2025 um 18:00 Uhr. Treffpunkt ist das „5-Wege-Eck“ (Burgschwalbacher Str. Richtung Wald, linker Waldweg ca. 450 m folgen). Vergeben werden ausschließlich die vorbestellten Mengen. Seit 01.01.2008 ist die Aufarbeitung von Brennholz im Wald nur noch mit „Motorsägenschein“ erlaubt. Der Sachkundenachweis ist in Kopie bei der Vergabe mitzubringen (wenn noch nicht im letzten Jahr vorgezeigt). Ohne entsprechende Bescheinigung erfolgt keine Holzzuteilung. Wer verhindert ist, bitte um kurze Mitteilung unter 0173/7054206.

Luisa Rump, Revierleitung


Brennholzvergabe Lohrheim

Die Vergabe für das vorbestellte Brennholz für die Gemeinde Lohrheim erfolgt am Dienstag, den 24.06.2025 um 18:30 Uhr. Treffpunkt ist an der Grillhütte von Lohrheim. Vergeben werden ausschließlich die vorbestellten Mengen. Seit 01.01.2008 ist die Aufarbeitung von Brennholz im Wald nur noch mit „Motorsägenschein“ erlaubt. Der Sachkundenachweis ist in Kopie bei der Vergabe mitzubringen (wenn noch nicht im letzten Jahr vorgezeigt). Ohne entsprechende Bescheinigung erfolgt keine Holzzuteilung. Wer verhindert ist, bitte um kurze Mitteilung unter 0173/7054206.

Luisa Rump, Revierleitung


Brennholzvergabe Oberneisen

Die Vergabe für das vorbestellte Brennholz für die Gemeinde Oberneisen erfolgt am Dienstag, den 24.06.2025 um 18:00 Uhr. Treffpunkt ist der Waldeingang von Oberneisen (oberhalb Lohrheim). Vergeben werden ausschließlich die vorbestellten Mengen. Seit 01.01.2008 ist die Aufarbeitung von Brennholz im Wald nur noch mit „Motorsägenschein“ erlaubt. Der Sachkundenachweis ist in Kopie bei der Vergabe mitzubringen (wenn noch nicht im letzten Jahr vorgezeigt). Ohne entsprechende Bescheinigung erfolgt keine Holzzuteilung. Wer verhindert ist, bitte um kurze Mitteilung unter 0173/7054206.

Luisa Rump, Revierleitung


Ortsgemeinde Netzbach: "Unser Dorf soll schöner werden" 

Im Netzbacher Grün hat sich in den letzten Monaten schon viel getan. Netzbach ist stolz auf so viel Miteinander, um unser Dorf schöner zu machen. Unsere Rentnerband schon viel dafür geleistet, dass unsere Grünanlagen super gepflegt sind. Danke dafür! Aber es hat auch schon andere Initiativen von Bürgern gegeben. Grüninseln werden gepflegt und bepflanzt, Wege werden gemulcht, Büsche und Hecken wurden in Eigenverantwortung geschnitten und vieles mehr. Das begrüßen wir als Gemeinderat und Bürgermeister sehr und bedanken uns dafür nun auch mal öffentlich. Um diese Eigenverantwortung und unsere Gemeinschaft im Dorf weiter zu stärken, komme ich mit folgenden Bitten auf die Netzbacher Bürger zu:

1.            Bitte kehrt regelmäßig die Straße vor Euren Grundstücken. Es macht nicht nur unser Dorf schöner, man trifft dabei auch fast immer nette Nachbarn zu einem Plausch!

2.            Wir suchen weitere Paten für unsere Grüninseln an den Straßen. Hier könnt Ihr nach Eurem eigenen Geschmack bunte Blumen, schöne Formen gestalten. Netzbach liebt die Vielfalt!

3.            Wir haben letzten Winter erfolgreich unser Projekt für Obstbaum-Patenschaften gestartet und gerade erleben wir die ersten Früchte unserer Arbeit. Wir hätten aber noch Patenschaften zu vergeben. Wer hat Lust auf eigene Obstbaumernte und vielleicht sogar an gemeinschaftlichen Terminen zur Arbeit an unseren Bäumen?

Bitte gebt mir per eMail oder persönlich Feedback, wenn Ihr Lust habt, Euch an den Grüninseln oder den Obstbäumen zu beteiligen! Und wer noch andere Ideen hat, meldet sich auch! Danke!

Thorsten Janning, Ortsbürgermeister Netzbach


Ortsgemeinde Dörsdorf und Eisighofen: Friedhof Dörsdorf – Räumung Grabfeld Nr. 3 bis zum 30.06.2025

Die Ortsgemeinden Dörsdorf und Eisighofen haben beschlossen, die Reihengräber des Grabfeldes Nr. 3 (rechts oben) auf dem gemeinsamen Friedhof in Dörsdorf, nach Ablauf der Ruhezeit/Nutzungszeit bis zum 30.06.2025 zu räumen.

Die Grabnutzungsberechtigten haben die Möglichkeit die Räumung und Einebnung bei der Gemeinde zu beantragen und nach erfolgter Genehmigung selbst durchzuführen. Außerdem besteht die Möglichkeit ein Unternehmen für die Grabräumung zu beauftragen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Abräumung auch die Fundamente der Grabstätte entfernt werden müssen.

Die Kosten sind durch den Grabnutzungsberechtigten zu tragen.

Den Ortsgemeinden Dörsdorf und Eisighofen liegt ein Angebot zur Durchführung von Grabräumungen vor. Es besteht daher die Möglichkeit, die Räumung über die Ortsgemeinde zu beauftragen. Die Kosten werden sich auf 280,00 € zuzüglich MwSt. belaufen. Sofern dies gewünscht ist, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Ortsgemeinde in Verbindung und fordern Sie ein entsprechendes Antragsformular an.

Öffentliche Bekanntmachung:

Gemäß § 20 der Friedhofsatzung der Ortsgemeinde Dörsdorf vom 25.11.2021 wird öffentlich bekanntgegeben, dass die Ruhezeit/Nutzungszeit der Reihengräber des Grabfeldes Nr. 3 (rechts oben) auf dem Friedhof in Dörsdorf abgelaufen ist. Die Grabnutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Grabmale bis zum 30.06.2025 auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.

Ortsgemeinde Dörsdorf                                                            Ortsgemeinde Eisighofen

Carmen Burgard                                                                            Alexander Lorch

  1. Beigeordnete                                                                               Ortsbürgermeister

Sperrung der Straße „Löhweg“ in Hahnstätten

Im Rahmen der Straßenausbaumaßnahme wird die Straße „Löhweg“, vom 16.06.2025 bis voraussichtlich zum Ende des Jahres vollgesperrt.

Aufgrund des überwiegenden Anliegerverkehrs wird von einer Umleitungsbeschilderung abgesehen. Den Anwohnern wird durch das Bauunternehmen stellenweise gewährleistet, an ihre Häuser zu fahren, sofern es die Bauarbeiten zulassen. 

Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.

Marcel Hertel, Straßenverkehrsbehörde


Ortsgemeinde Eisighofen: Hinweis an alle Hundehalter

Gemeinsam für saubere Wege in Eisighofen!

Liebe Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer,

leider häufen sich aktuell wieder die Beschwerden über Verschmutzungen der öffentlichen Flächen durch Hundekot. Diese Verschmutzungen werden auf Straßen, Gehwegen und Grünflächen hinterlassen. Leidtragende sind häufig spazierende Personen, welche in die Hinterlassenschaften der Hunde hineintreten oder Straßenanlieger, welche den Hundekot vor ihrem Grundstück gar entfernen müssen.

Daher möchten wir alle Hundehalter darauf hinweisen, dass es ihre gesetzliche Pflicht ist, die Hinterlassenschaften (Hundekot) ihres Hundes im öffentlichen Raum zu beseitigen. Dies ist nicht nur eine Frage der Sauberkeit, sondern auch des Respekts gegenüber anderen Bewohnern und der Umwelt.

Mit einer mitgeführten Plastiktüte kann ein Hundehaufen problemlos aufgehoben und zu Hause in der Restmülltonne entsorgt werden.

Sollte sich die Situation nicht verbessern, werden wir gezwungen sein, strengere Maßnahmen zu ergreifen.

Bitte sorgen auch Sie für eine saubere Gemeinde und ein faires Miteinander. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Alexander Lorch, Bürgermeister Eisighofen


Ortsgemeinde Roth: Brennholz

Die Gemeinde hat noch Brennholz Buche in Poltern zu 5 RM und 10 RM abzugeben.

Interessenten bitte Telefonisch 06772 1447 oder per Email roth.laux@aol.com an die Gemeinde wenden.

Brennholzselbstwerber müssen einen Nachweis zum Bedienen einer Motorsäge vorlegen.

Reinhard Laux, Ortsbürgermeister


Grundschule Hahnstätten: Info Abend für Eltern der kommenden Erstklässler Schuljahr 25/26

Die Sommerferien sind zwar auf dem Kalender noch entfernt, aber wir sind schon mitten in der Planung für das kommende Schuljahr und möchten Sie gerne über Details zur Einschulung informieren.

Deshalb laden wir Sie ganz herzlich zu unserem

2. Elternabend am Dienstag, den 17.06.2025 um 19.30 Uhr im Atrium der Grundschule ein.

Carolin Pirc, Sekretariat Grundschule Hahnstätten


Gut zu wissen: Förderungen im Rahmen des Dorferneuerungskonzeptes sind in Allendorf möglich!

Ziel der Dorferneuerung ist es, die nachhaltige Entwicklung unseres Dorfes zu fördern und es als lebendigen Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Auch Maßnahmen an und in privaten Gebäuden können förderfähig sein! Wenn Sie ein älteres Gebäude besitzen, könnten Sie eine Unterstützung für die Sanierung oder Modernisierung erhalten. Ob Ihr Vorhaben darunterfällt, können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erfragen – dort gibt es auch die entsprechenden Anträge. Je nach Förderfähigkeit und Priorität der Maßnahme sind Zuwendungen bis zu 35 % der förderfähigen Kosten möglich, maximal bis zu 30.000 Euro pro Gebäude.

Mehr Informationen erhalten Sie bei:
VG Aar-Einrich: Michelle Priester, m.priester@vg-aar-einrich.de, 06486-9179-303

Kreisverwaltung Rhein-Lahn: Daniela Fritz, daniela.fritz@rhein-lahn.rlp.de, 02603-972-378

Martina Schrage, Ortsbürgermeisterin Allendorf


Ortsgemeinde Allendorf bietet Mischholz für Allendorfer an

Der Ortsgemeinderat Allendorf hat in seiner Sitzung am 27.05.2025 beschlossen, dass bei der Fällung der nicht verkehrssicheren Bäume am Bahndamm angefallene Holz zum Verkauf anzubieten:

Es handelt sich um ca. 9 RM Mischholzpolter (Laubholz und Nadelholz) aus Verkehrssicherungshieb, welches zu 30,00€/Rm angeboten wird.

Bei Interesse bitte bis zum 26.06.2025 an die Ortsbürgermeisterin wenden, bei Meldung von mehreren Interessenten aus Allendorf entscheidet das Los.

Martina Schrage, Ortsbürgermeisterin Allendorf


Ortsgemeinde Dörsdorf: Straßensperre am 19.06.2025

Aufgrund des Spendenlaufes anlässlich des 50-jährigen Jubiläums des FSC Dörsdorf e.V. ist die Straße „Neue Schule“ vor dem Dorfgemeinschaftshaus Dörsdorf (Ecke Südhang) am Donnerstag, 19.06.2025 für den Gesamtverkehr voll gesperrt. Der Anliegerverkehr ist bis zur Sperrung zugelassen. Aufgrund des überwiegenden Anliegerverkehrs wird von einer Umleitungsbeschilderung abgesehen.

Carmen Burgard, 1.Beigeordnete


VG Aar-Einrich: Leinenpflicht für Hunde (Innerorts/Außerorts)

In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden bei der Ordnungsbehörde über Begegnungen mit nicht angeleinten Hunden.

Einige Hundehalter lassen ihre Hunde in der Feld- oder Waldgemarkung der Gemeinden, sogar teilweise in den bebauten Ortslagen, unangeleint laufen. Dies führt immer wieder zu Situationen, in welchen sich Passanten unwohl fühlen und dies bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzeigen.

Wir weisen deshalb ausdrücklich auf die Regelungen über das Führen von Hunden in der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Aar-Einrich vom 28.05.2020 hin und bitten um deren Einhaltung.

§ 2 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung

Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Blindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind. Ebenfalls sind ausgenommen Diensthunde des Bundes, des Landes, und der kommunalen Gebietskörperschaften, wenn sich die Hundeführer z.B. als Zoll- oder Polizeidiensthundeführer legitimieren können.

Verstöße gegen den oben genannten Paragraphen stellen nach § 9 Abs. 1 Nr. 8 oder Nr. 9 der Gefahrenabwehrverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar, welche nach § 9 Abs. 4 der Gefahrenabwehrverordnung mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden kann.

Im Interesse der Allgemeinheit und der schutzwürdigen Belange der Mitmenschen werden wir uns zugehende Anzeigen mit den uns zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mitteln verfolgen müssen.

Örtliche Ordnungsbehörde


VG Aar-Einrich: Verunreinigungen durch Hundehinterlassenschaften und Hinweise auf eine sachgerechte Entsorgung

In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden bei der Ordnungsbehörde über Verunreinigungen durch Hundekot und die Entsorgung dieser Hinterlassenschaften in nicht dafür vorgesehene Behältnisse.

Einige Hundehalter lassen die Hinterlassenschaften der Hunde auf Straßen, Gehwegen, öffentlichen Grünanlagen insbesondere vor dem Sportplatz, Kinderspielplätzen oder gar in Nachbars Garten verrichten. Die Verunreinigungen sind für jeden Bürger ein Ärgernis und auch eine hygienische Gefahr.

Wir verweisen deshalb ausdrücklich auf die Regelungen über den Umgang mit Hunden in der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Aar-Einrich vom 28.05.2020, um deren Einhaltung gebeten wird.

§ 2 Abs. 4 der Gefahrenabwehrverordnung

Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese öffentlichen Anlagen, Gehflächen und Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung bereits erfolgter Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.

Verstöße gegen den oben genannten Paragraphen stellen nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 der Gefahrenabwehrverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar, welche nach § 9 Abs. 4 der Gefahrenabwehrverordnung mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden kann.

Weiterhin weisen wir auf die für den Müll vorgesehenen Behältnisse hin.

Im Interesse der Allgemeinheit und der schutzwürdigen Belange der Mitmenschen werden wir uns zugehende Anzeigen mit den uns zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mitteln verfolgen müssen.

(Örtliche Ordnungsbehörde)


Ortsgemeinde Oberneisen: Entwendung von Gießkannen auf dem Friedhof

In den vergangenen Tagen wurden Gießkannen vom Friedhof entwendet. Diese stehen eigentlich allen Friedhofsbesuchern zur Pflege der Grabstätten zur Verfügung und sind daher ein gemeinschaftliches Gut.

Wir bitten diejenigen, die Gießkannen mitgenommen haben, diese zeitnah und unbeschädigt an ihren Platz zurückzubringen.

Peter Pelk, Ortsbürgermeister


Ortsgemeinde Schönborn: Informationen des LBM zum Ausbau der L 318

Der Auftrag zur Baumaßnahme L 318, Schönborn – Birlenbach, wurde zwischenzeitlich an die Fa. Koch, Westerburg vergeben. Geplanter Baubeginn ist der 16.06.2025. Damit verbunden wird auch die Vollsperrung der L 318 aus Richtung Birlenbach als auch Schönborn aktiviert, um den Ausbau des Abschnittes zur L 323 zu realisieren. Die Arbeiten in diesem Bereich – Abzweig L 323 -  (1. BA) werden etwa 4 Wochen in Anspruch nehmen. Danach ist die L 318/323 wieder aus Richtung Birlenbach frei. Der Abschnitt nach Schönborn bleibt gesperrt (2. BA). Hieran schließen sich dann die Arbeiten des 3. BA (Abschnitt L 318 in Richtung Birlenbach), d. h. Befahrung L 318 aus Richtung Birlenbach nicht möglich. Die Arbeiten sollten bis Ende 12/25 abgeschlossen sein.

Die Zufahrt zur Sportanlage Birlenbach ist bis auf ein kurzes Zeitfenster im 3. Bauabschnitt (Ende 12/25) möglich. Hierzu wird der LBM selbstverständlich rechtzeitig informieren.

Ansonsten werden die einzelnen Bauabschnitte und die damit verbundenen Vollsperrungen auch in der heimischen Presse kommuniziert.

Thomas Refke, Bürgermeister Ortsgemeinde Schönborn


Ortsgemeinde Bremberg: Bitte um Räumung von Grabschmuck auf Rasengrabflächen

Die Gemeinde weist darauf hin, dass gemäß §14a Abs. 4 der Friedhofsatzung das Ablegen von Grabschmuck auf Rasengrabflächen nicht gestattet ist. Damit die Gemeindearbeiter während der Mähsaison ungehindert arbeiten können, bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger darum, betroffene Gräber zu räumen.

Neue Gräber, die noch nicht mit einer Grabplatte verschlossen wurden, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Manuel Riedl, Ortsbürgermeister Bremberg


Vollsperrung der „Schulstraße“, Teilstücken von angrenzenden Straßen und Einrichtung eines Behelfsweges in Flacht

Im Rahmen des Abschnittes 2 der Straßenbaumaßnahme in der „Schulstraße“ ist es erforderlich, vom 19.05.2025 bis einschließlich dem 31.12.2025, die Straße und die Gehwege von der Einmündung B 54 bis zur „Schönborner Str.“, sowie Teilstücke der „Feldstraße“, „Waldstraße“, „Bornstraße“ und „Schaumburger Str.“ teilweise, voll zu sperren.

Die Hohlbachstraße ist die einzig verbleibende Zufahrt für Anwohner und Rettungsdienste/Feuerwehr in die dahinterliegenden Wohngebiete. Um einen reibungslosen Verkehrsfluss im Berufsverkehr bzw. im Fall eines Notfalls sicherzustellen, wird daher das dort angeordnete Halteverbot bestehen bleiben.

Anwohner der „Bergstraße“ und „Feldstraße“ werden über einen Behelfsweg in das Wohngebiet umgeleitet.  

Die von den Maßnahmen betroffenen Personen werden gebeten, mit ihren Fahrzeugen auf andere Straßen oder auf die eigenen Grundstücke zum Parken auszuweichen.

Die Umfahrung der Vollsperrung erfolgt in diesem Zeitraum über die Straße „Hohlbachstraße“ und von dort über die weiter angeschlossenen Straßen und umgekehrt. 

Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.

Straßenverkehrsbehörde VG Aar-Einrich, 08.05.2025


Einrichtung von Halteverboten in der Industriestraße in Oberneisen

Oberneisen.  

Im Rahmen des § 45 der Straßenverkehrsordnung werden zur Ordnung des Verkehrs, in der Industriestraße in Oberneisen Halteverbote eingerichtet.

Die verkehrsrechtliche Anordnung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Straßenverkehrsbehörde, Austraße 4, 65623 Hahnstätten, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

65623 Hahnstätten, 03.04.2025
(Straßenverkehrsbehörde)


Einrichtung von Tempo 30 Zonen in den Gemeindestraßen in Oberneisen

Oberneisen.

Im Rahmen des § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung, in Einvernehmen mit der Ortsgemeinde, werden in folgenden Straßen in Oberneisen Tempo 30 Zonen eingerichtet.

Die Regelung betrifft die: Bornstraße, Grebenstraße, Herbachstraße, Im Bangert, Kaltenbachstraße, Mühlstraße, Schöne Aussicht, Wiesenstraße.

Die verkehrsrechtliche Anordnung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Straßenverkehrsbehörde, Austraße 4, 65623 Hahnstätten, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

65623 Hahnstätten, 03.04.2025
(Straßenverkehrsbehörde)


Ortsgemeinde Dörsdorf und Eisighofen: Friedhof Dörsdorf – Räumung Grabfeld Nr. 3

Die Ortsgemeinden Dörsdorf und Eisighofen haben beschlossen, die Reihengräber des Grabfeldes Nr. 3 (rechts oben) auf dem gemeinsamen Friedhof in Dörsdorf, nach Ablauf der Ruhezeit/Nutzungszeit bis zum 30.06.2025 zu räumen.

Die Grabnutzungsberechtigten haben die Möglichkeit die Räumung und Einebnung bei der Gemeinde zu beantragen und nach erfolgter Genehmigung selbst durchzuführen. Außerdem besteht die Möglichkeit ein Unternehmen für die Grabräumung zu beauftragen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Abräumung auch die Fundamente der Grabstätte entfernt werden müssen.

Die Kosten sind durch den Grabnutzungsberechtigten zu tragen.

Den Ortsgemeinden Dörsdorf und Eisighofen liegt ein Angebot zur Durchführung von Grabräumungen vor. Es besteht daher die Möglichkeit, die Räumung über die Ortsgemeinde zu beauftragen. Die Kosten werden sich auf 280,00 € zuzüglich MwSt. belaufen. Sofern dies gewünscht ist, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Ortsgemeinde in Verbindung und fordern Sie ein entsprechendes Antragsformular an.

Öffentliche Bekanntmachung:

Gemäß § 20 der Friedhofsatzung der Ortsgemeinde Dörsdorf vom 25.11.2021 wird öffentlich bekanntgegeben, dass die Ruhezeit/Nutzungszeit der Reihengräber des Grabfeldes Nr. 3 (rechts oben) auf dem Friedhof in Dörsdorf abgelaufen ist. Die Grabnutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Grabmale bis zum 30.06.2025 auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.

 

Ortsgemeinde Dörsdorf                                                                 Ortsgemeinde Eisighofen

Carmen Burgard                                                                             Alexander Lorch

1.Beigeordnete                                                                               Ortsbürgermeister


Die Verbandsgemeindewerke Aar-Einrich informieren: Wasserzählertausch

Im Jahr 2025 werden in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich die Wasserzähler ausgetauscht, die im Jahr 2019 geeicht wurden.

Diese Maßnahme ist aufgrund des § 25 des Eichgesetzes erforderlich, da der Austausch der Wasserzähler stichprobenartig vom Eichamt in unregelmäßigen Abständen kontrolliert wird und ein Verstoß hiergegen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Für diese erforderlichen Arbeiten werden den Grundstückseigentümern keine Kosten berechnet. Der Zeitbedarf liegt zwischen 15 – 25 Minuten.

​​​​​​​Die Mitarbeiter führen einen Dienstausweis mit !!!

Wir bitten Sie unseren Mitarbeitern den Zutritt zu den Wasserzählern zu gestatten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Verbandsgemeindewerke


Ortsgemeinde Oberneisen: Halteverbot auf der Hauptstraße

Im Zuge des Ausbaus der Straße zwischen Netzbach und Hahnstätten wird die K58 (Hauptstraße von Oberneisen ) u.a. als Umleitung genutzt.

Daher besteht ab dem 15. Januar 2025 im Bereich der Hauptstraße *Halteverbot*.
Zudem gilt für den Zeitraum der Umleitung "Tempo 30"  ab Einmündung B54 bis Höhe Dorftreff.

Peter Pelk, Ortsbürgermeister


Information der VGW Aar-Einrich zu anstehenden Kanalsanierungsmaßnahmen

Im Zuge der Erhaltung des Abwassersystems werden die Verbandsgemeindewerke Aar-Einrich ab 20. Januar 2025 in folgenden Ortsgemeinden Kanalsanierungsmaßnahmen mittels Schlauchliner beginnen:

  • OG Allendorf                     -              Hauptstraße ( Richtung Feld)
  • OG Katzenelnbogen       -              Parkstraße und Am Reitplatz
  • OG Klingelbach                 -              In den gretengärten, Diezer Str. und Auf dem Feldchen
  • OG Kördorf                        -              Kar-,Ringstraße und In der Pfaffenwiese
  • OG Lohrheim                     -              Gartenstraße und Am Zehnthaus
  • OG Niederneisen            -              Volkersbergstraße

Die Arbeiten sollen im Juni 2025 abgeschlossen sein.

Eine Sanierung der Kanalhaltungen erfolgt nur in Teilen der genannten Straße, je nach Zustandsklassifizierung. Die Haltungen werden in geschlossener Bauweise mittels Roboter und Einzug eines Schlauchliners saniert. Dazu werden die betroffenen Schächte während der Sanierungszeit mehrfach für die einzelnen Arbeitsschritte angefahren. In den Schächten werden Gerinne und Steigeisen erneuert, sowie Undichtigkeiten beseitigt und Beschichtungen aufgetragen.

Mit den Arbeiten wurde die Firma Kanaltechnik  DF-Ing  GmbH, Karlstein beauftragt.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es bei den anstehenden Arbeiten zu Einschränkungen im Straßenverkehr kommen kann. Zeitweise werden an einigen Stellen Parkverbote ausgesprochen.

Bei Fragen bitten wir Sie, sich unter der Rufnummer 06486/9179-500  Herr Irrgang oder unter 06486/9179-501 Herr Meyer zu wenden.

Andrea Rump, VGW Aar-Einrich