Amtliche Bekanntmachungen
VG Aar-Einrich
Ortsgemeinde Niedertiefenbach: Öffentlicher Aufruf zur Straßenreinigung
Aus der Ortsgemeinde wird uns verstärkt mitgeteilt, dass vermehrt der Straßenreinigungspflicht nicht nachgekommen wird.
Diese Pflicht ergibt sich aus § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 15.02.1963 (GVBl. S. 57) i.V.m. den §§ 1-8 und 11 der aktuell gültigen Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde Niedertiefenbach.
Hiernach sind der Bürgersteig, die Straßenrinne und der Straßenteil entlang des Grundstückes grundsätzlich vor Sonntagen und gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen zu reinigen, sofern nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung erforderlich ist. Gegebenenfalls ist jemand vom Grundstückseigentümer bzw. anderweitig Verpflichteten mit der Reinigung zu beauftragen.
Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer oder Verfügungsberechtigte ihrer obliegenden Straßenreinigungspflicht nachzukommen.
Christian Weidner, Ordnungsbehörde Verbandsgemeinde Aar-Einrich
10.02.2026
Wertstoffhof der Stadt Katzenelnbogen: Ende der Winterpause
Der städtische Wertstoffhof beendet seine Winterpause! Ab Samstag, den 21. Februar 2026 ist der Wertstoffhof der Stadt Katzenelnbogen wieder für die Bürger der Stadt sowie die Bürger der Ortsgemeinden Allendorf, Berghausen, Dörsdorf, Ebertshausen, Ergeshausen, Klingelbach, Mittel- und Oberfischbach sowie Schönborn geöffnet. Die Öffnungszeiten sind jeden Samstag von 10:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 – 16:00 Uhr.
Nähere Informationen zu den Abfällen, die dort angeliefert werden können, finden Sie auch unter www.stadt-katzenelnbogen.de/stadt-verwaltung/wertstoffhof/
Petra Popp, Stadtbürgermeisterin
05.02.2026
Ortsgemeinde Mudershausen: An alle Hundehalter
zunehmend häufen sich die Beschwerden über die Verunreinigung im vorderen Gürtelweg , angrenzend an die Gartengrundstücke , wo es den Anliegern nicht mehr zumutbar ist dort mit dem Rasenmäher zu mähen.
Der Führer oder Halter eines Hundes hat zu verhindern, dass sein Tier die Straßen, Gehwegen oder Anlagen verunreinigt . Er hat die Beseitigung der Verunreinigung unverzüglich zu veranlassen.
Außerdem dürfen Hunde nicht unangeleint und ohne Besitzer Gassi gehen.
Diese Unart ist mittlerweile häufiger zu beobachten und die Geschädigten sollen die Hundebesitzer nennen, die die Vorschriften missachten. Bei häufigeren Vergehen ist mit einem Bußgeld zu rechnen.
Die Hundebesitzer sind aufgefordert , ihren Hunden auf eigenen Grundstücken Auslauf zu gewähren oder Verunreinigungen zu entfernen.
Im Interesse aller Mitbürger danke ich für ein kollegiales Verhalten.
Klaus Harbach, Ortsbürgermeister Mudershausen
28.01.2026
Realschule plus im Aartal (RiA): Anmeldung zur Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2026-2027
Samstag, 31.01.2026 (11.00-13.00 Uhr)
Montag, 02.02.2026 - Donnerstag, 26.02.2026 8.00 Uhr - 15.00 Uhr
-nur persönlich durch die Sorgeberechtigten im Sekretariat-ohne vorherige Terminvereinbarung möglich- (am 16. und 17. Februar 2026 ist das Sekretariat geschlossen)
Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Anmeldeformular für die weiterführende Schule (Original)*
- Rückmeldeformular für die Grundschule (Original)*
- Das letzte Halbjahreszeugnis der Grundschule
- Geburtsurkunde zur Einsicht
- Impfpass zur Einsicht
* Erhalten Sie mit dem Empfehlungsschreiben von der Grundschule
Yvonne Theobald, Sekretariat Realschule plus im Aartal Hahnstätten
19.01.2026
Ortsgemeinde Hahnstätten: Öffnungszeit des Grünschnittplatzes am Ende der Hohlenfelsbachstraße
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Grünschnittplatz ab sofort bis 30.04.2026 von Montag bis Samstag
in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet ist.
BENUTZUNGSORDNUNG
Grünschnittplatz „Im Hirschel“
Geltungsbereich:
Die Benutzungsordnung gilt für Privathaushalte der Ortsgemeinde
Hahnstätten. Nur die Bürgerinnen und Bürger aus der Ortsgemeinde Hahnstätten sind anlieferungsberechtigt.
Zugelassene Abfälle:
1.Es dürfen nur Baum- und Strauchschnitt, die auf privat genutzten Grundstücken oder auf Grünflächen der Gemeinden anfallen, angeliefert werden (keine gewerblichen Anlieferungen).
2. Die Menge ist auf 3 cbm pro Anlieferer begrenzt.
3. Die angelieferten Abfälle müssen frei von Verunreinigungen sowie wasser-, umwelt- und gesundheitsschädlichen Beimengungen sein.
Haftung:
1. Das Betreten und Befahren der Annahmestelle erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
2. Eltern haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für ihre Kinder.
3. Auf dem gesamten Gelände der Annahmestelle gelten die Vorschriften der StVO
entsprechend.
4. Für Schäden, die durch die Nutzung oder durch die Ablagerung nicht zugelassener Abfälle entstehen, haften die Verursacher/innen.
Anlieferungszeiten:
Werktags zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr. Material auf der rechten Seite abladen!!!
Wir bitten Sie, die Öffnungszeiten zu beachten. Sollte dies nicht geschehen, sieht sich die Ortsgemeinde gezwungen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Joachim Egert, Ortsbürgermeister
19.01.2026
Grundschule im Einrich: Schulanmeldung für das Schuljahr 2027/2028
Falls Ihr Kind im Einzugsbereich der Grundschule im Einrich wohnt und vor dem 01.09.2021 6 Jahre alt wird, dann ist Ihr Kind ab dem Schuljahr 2027/2028 schulpflichtig.
Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 vom Schulbesuch zurückgestellt waren, müssen ebenfalls erneut angemeldet werden.
Wichtige Informationen:
* Die Anmeldung findet ohne Ihr Kind im Sekretariat der Grundschule im Einrich statt.
* Legen Sie bitte die Geburtsurkunde des Kindes, das Familienstammbuch oder den Aufnahmebescheid/Registrierschein vor.
* Denken Sie bitte unbedingt an die ausgefüllten Anmeldeunterlagen. Diese erhalten Sie entweder durch Ihre Kita oder per Post, falls Ihr Kind keine Kita besucht.
Anmeldezeiträume (jeweils von 9:00-11:30 Uhr):
- 02.02.-06.02.2026: Kita Allendorf / Kita Kördorf
- 09.02.-12.02.2026: Kita Mittelfischbach / Kita Dörsdorf
- 18.02.-20.02.2026: Kita Katzenelnbogen / Waldkita Klingelbach
- 23.02.-27.02.2026: Kita Klingelbach / Kita Schönborn / Kinder, die keine Kita besuchen
Sollten Sie an keinem Tag der oben genannten Woche Zeit finden, melden Sie sich bitte bis spätestens 30.01.2026 telefonisch im Sekretariat (06486-1663: Montag – Freitag 9:00-11:30 Uhr).
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben, das Sie demnächst über Ihre Kita oder per Post erhalten.
Anmeldung der Kannkinder Schuljahr 2026/2027
Zudem können für den Einschulungstermin Sommer 2026 in der zweiten Februarhälfte die Kannkinder angemeldet werden.
Die Anmeldung erfolgt nach telefonischer Absprache (06486-1663) in der Grundschule im Einrich.
19.01.2026
Ortsgemeinde Ergeshausen: Brennholzbestellung
Alle Interessierten können sich bei mir unter der E-Mail Adresse: buergermeister.ergeshausen@gmail.com mit Ihren allgemeinen Adressdaten und der Wunschmenge, bis zum 28.02.2026 melden. Ich werde die Bestellung dann gesammelt an
unser Forstamt weiterleiten. Die Mindestbestellmenge beträgt 5 Raummeter. Diese kann in 5 Raummeter Schritten nach oben beliebig gesteigert werden.
Der Preis bleibt analog zum letzten Jahr bei 50€ brutto pro Raummeter, für Laubholz gerückt an den Wegrand
Christian Pfeifer, Ortsbürgermeister
15.01.2026
Ortsgemeinde Reckenroth: Nachrücker im Gemeinderat
Bekanntmachung zum Ergebnis der Wahl zum Gemeinderat Reckenroth
Aufgrund der Mandatsniederlegung von Herrn Markus Geiger und des Mandatsverzichts von Herrn Alexander Link rückt Frau Cornelia Böswetter-Kruithof in den Gemeinderat nach und gilt somit als gewähltes Ortsgemeinderatsmitglied.
Stefanie Stockenhofen, Ortsbürgermeisterin
14.01.2026
Ortsgemeinde Berghausen: Freischneiden von öffentlichen Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen
Hecken, Sträucher und Bäume wachsen im Laufe des Jahres teilweise stark und beeinträchtigen dadurch öffentliche Flächen, wenn sie nicht zurückgeschnitten werden. Grundsätzlich sind alle Grundstückseigentümer verkehrssicherungspflichtig (zur Vermeidung von Gefahren) und sind bei Nichtbeachtung ihrer Pflichten auch haftbar. Denkt bitte daran, dass dies auch in den Bereichen von außerörtlichen Wirtschaftswegen gilt.
Losgelöst davon, dass es ein gemeinsames Zusammenleben erleichtert und Ärger unter- bzw. miteinander vermeidet.
Evtl. umfassendere Maßnahmen sind bis 28.02.2026 auszuführen. Bei Gefahr in Verzug, ist es auch über diesen Termin hinaus möglich.
Nachfolgend ein paar einfache Hinweise, die es sichtbar machen, ob man aktiv werden muss:
- Die Hausnummer sollte von der Straße aus gut sichtbar sein. Im Notfall kann dies wertvolle Zeit für die Rettungskräfte einsparen.
- Über Geh- und Radwegen sollte eine lichte Höhe von 2,50 m zur Verfügung stehen.
- Hecken und Sträucher sollten soweit zurückgeschnitten werden, dass im Idealfall 50 cm Freiraum bis zum Weg bestehen.
- Von der Fahrbahn bis zu herabhängende Äste sollte ein Freiraum von 4,5 m bestehen.
- Hecken und Sträucher sollten 50 cm von der Fahrbahn entfernt sein.
- Verkehrszeichen, Schilder und Straßenlampen dürfen nicht durch Anpflanzungen verdeckt werden.
- Beachtet bitte, dass ein Einblick in Kreuzungsbereiche und Einmündungen ohne Sichtbehinderung durch Hecken, Sträucher und Bäume gegeben ist.
Wir alle erwarten, dass Grundstückseigentümer alles tun, um uns und unsere Angehörige vor Gefahren zu schützen. Nehmt diesen Maßstab auch bitte für Euer eigenes Verhalten wahr und beurteilt so, ob Pflege- Schnittmaßnahmen erforderlich sind.
Peer Klein, Ortsbürgermeister Berghausen
12.01.2026
Realschule plus und FOS im Einrich: Anmeldung zur 5. Klasse im Schuljahr 2026/27
Liebe Eltern,
wir freuen uns, dass Sie sich für eine Anmeldung an der Realschule plus und Fachoberschule im Einrich interessieren. Sie als Eltern müssen nun für Ihr Kind eine wichtige Entscheidung treffen. Die Kernfrage ist: Gymnasium oder Realschule plus? Grundsätzlich empfiehlt sich das Gymnasium für Schüler, die gute Noten mit relativ wenig pädagogischer und elterlicher Unterstützung erreichen. Alle Kinder, denen etwas mehr Zuwendung in Bezug auf Lernen und Atmosphäre guttut, sind dagegen bei uns richtig – auch für das Gymnasium empfohlene. Die Realschule plus und FOS im Einrich hat sich auch zum Ziel gesetzt, insbesondere die Kinder zu fördern, die nach erfolgreichem Besuch unserer Schule, ein Gymnasium oder eine andere Schulform besuchen wollen. Die letzten Jahre haben uns gezeigt, dass unsere Schüler, wenn sie die Zugangsvoraussetzungen haben, in der Oberstufe eines Gymnasiums oder der Fachoberschule problemlos bestehen können. Sie haben keine Nachteile gegenüber Schülern, die direkt das Gymnasium besucht haben. 80% unserer Zehntklässler gehen anschließend auf eine weiterführende Schule, fast die Hälfte auf unsere Fachoberschule.
Wenn Sie Ihr Kind nach dem Besuch der Grundschule zur Klassenstufe 5 im Schuljahr 2026/27 an der Realschule plus und Fachoberschule im Einrich anmelden möchten, bitten wir Sie,
in der Zeit vom 02. bis 27. Februar 2026
im Sekretariat der Schule diese Anmeldung persönlich vorzunehmen.
Die Anmeldezeiten im o. g. Zeitraum entnehmen Sie bitte zeitnah der Homepage.
Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung vorzulegen:
- Anmeldeformular für die weiterführende Schule im Original und die
- Rückmeldung für die Grundschule im Original
(Beide Formulare erhalten Sie mit dem Empfehlungsschreiben von der Grundschule)
- das letzte Halbjahreszeugnis der Grundschule
- Geburtsurkunde (nur zur Einsicht)
- Foto des Kindes
- Vollmacht für die Anmeldung zum Schulbesuch bei getrenntlebenden Eltern, die gemeinsam sorgeberechtigt sind.
- Nachweis über die Masernimmunität
- Fahrtkostenantrag (falls erforderlich)
Die Formulare zum Download - die Sie gerne schon ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen können - finden Sie auch auf unserer Homepage (www.rs-einrich.de).
Seit dem Schuljahr 2025/2026 bauen wir unser Angebot im Bereich der Informatik weiter aus. Das bisherige Profilfach „Zukunftsfach“ wird erweitert. Eine separate Anmeldung ist hierzu jetzt nicht mehr notwendig. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Schule.
Allen interessierten Schülerinnen und Schülern und deren Eltern bietet der „Schnuppertag“ am 17. Januar 2026 die Möglichkeit, unsere Schule kennen zu lernen. Sie sind herzlich eingeladen. Eine Anmeldung zu diesem Termin über unsere Homepage ist zwingend erforderlich und ab dem 02. Dezember 2025 möglich.
Haben Sie darüber hinaus Fragen zur Schulform, zur Schule oder zum Anmeldeverfahren, beantworten wir diese gerne im Vorfeld in einem persönlichen Gespräch. Sie erreichen uns für eine Terminvereinbarung telefonisch (06486 90030) oder via E-Mail (verwaltung@rs-einrich.de).
Realschule plus und Fachoberschule im Einrich
16.12.2025
Ortsgemeinde Herold: Grünschnittplatz in Winterpause
Der Grünschnittplatz bleibt bis Frühjahr 2026 geschlossen. Bitte beachten Sie, dass die unkontrollierte Anlieferung außerhalb der Öffnungszeiten nicht gestattet ist.
Jörg Schramm, Ortsbürgermeister
17.11.2025
Verbandsgemeinde Aar-Einrich: Sperrung der Ortsdurchfahrt Kirberg L3022
Nach uns vorliegenden Informationen der Gemeinde Hünfelden, beginnen die Straßenerneuerungsarbeiten im Bereich der Ortsdurchfahrt Kirberg L3022.
Ab dem 08.09.2025 ist die Straße „Kaltenholzhäuser Weg“, Ortseingang Kirberg vollgesperrt. Während der gesamten Bauzeit wird der PKW-Verkehr über Heringen (K 503 / K 505) umgeleitet. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis Ende 2026.
Für genauere Informationen wenden sie sich bitte an die Gemeinde Hünfelden.
Die Sperrung dauert voraussichtlich mehr als 12 Monate.
Marcel Hertel, Straßenverkehrsbehörde
25.08.2025
