Dein Gartenschnitt gehört nicht in die Gemarkung von Niederneisen: Illegale Grünabfallentsorgung
Niederneisen.
Illegale Grünabfallentsorgung
Die Gartensaison ist in vollem Gange – und das bedeutet für Hobbygärtnerinnen und -gärtner jede Menge Arbeit mit der Gartenschere. Allerdings darf Grünschnitt nicht im Wald oder direkt im Feld oder Gebüsch entsorgt werden. Denn wer meint, Grünschnitt als organisches Material kann im Wald keine großen Schäden anrichten, irrt. Die Entsorgung von Grünschnitt im Wald hat weitreichende, negative Folgen für Pflanzen, Böden und Tier. Durch weggeworfene Gartenabfälle können sich Zierpflanzen in Wäldern verbreiten, die nicht heimisch sind und die bestehende Flora stören.
Durch achtlos entsorgte Gartenabfälle im Wald besteht die Gefahr, dass zum Beispiel Zierpflanzen als sogenannte „Neophyten“ sich oft schnell im Wald ausdehnen und die heimische Flora sogar verdrängen können. Im Extremfall führt dies zum Absterben heimischer Arten. Dies kann einen Artenverlust innerhalb des Ökosystems Wald bedeuten. Zu den Neophyten gehören unter anderem der Kirschlorbeer oder der Japanische Staudenknöterich. Besonders problematisch ist unter den Neophyten der Riesenbärenklau. Auch seine Ausbreitung kann durch Gartenabfälle in Wäldern erfolgen. Diese Pflanze verdrängt nicht nur die heimische Vegetation massiv, sondern sie stellt ernsthafte Gesundheitsgefahr für Waldbesucherinnen und -besucher dar. Der Riesenbärenklau ist giftig.
Die Entsorgung von Abfall im Wald kann teuer werden. Wer zum Beispiel Gartenabfälle im Wald ablagert, verstößt gleich gegen mehrere Gesetze – etwa gegen Abfall-, Wasser-, Naturschutz- und Forstrecht. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Zudem verursacht die Beseitigung der sich durch illegal entsorgte Gartenabfälle verbreitenden invasiven Pflanzenarten nicht nur einen hohen Aufwand, sondern führt auch zu erheblichen wirtschaftlichen Kosten für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer und die öffentliche Hand. Nur unter hohem Zeit- und Kostenaufwand können die Neophyten, haben sie erstmal Wurzeln geschlagen, wieder entfernt werden.
Was tun? Gartenabfälle gehören in die Biotonne!
Geringere Mengen Grünschnitt gehören in die Biotonne. Alternativ kann Grünschnitt auch im eigenen Garten fachgerecht kompostiert werden. Rasenschnitt eignet sich auch unkompostiert als Mulchschicht für Beete. Für größere Mengen Gartenabfälle bietet sich eine Entsorgung auf einer Deponie oder einem Wertstoffhof an. Die Kosten hierfür richten sich nach der Menge der Gartenabfälle. Informationen dazu erteilt die zuständige Kommune.
Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, größere Mengen Laub und Rasenschnitt - all das kann durch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Rhein-Lahn-Kreises auch zuhause abgeholt werden. Ein Haushalt kann die Abholung zweimal pro Jahr mit dem Wertscheck aus dem Abfall-Info "Re-Tour" oder online anfordern. Pro Jahr werden zweimal 3 Kubikmeter oder einmal 6 Kubikmeter abgeholt. Die Abholung kann nur von Privathaushalten beantragt werden.
- Größere Mengen können z.B. im Quarz-Kieswerk in Cramberg direkt angeliefert werden.
- Auf der Heide (an der K 34, Richtung Wasenbach)
- 65558 Cramberg
Wir alle profitieren vom Wald etwa bei schattigen Waldspaziergängen im Sommer und er leistet Wichtiges: als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als Klimaschützer! Behandeln wir den Wald, so wie er es verdient – mit Respekt und Umsicht!“
Gez. Armin Bendel Ortsbürgermeister
