Lichtbildautomaten in den Bürgerbüros der Verbandsgemeinde Aar-Einrich

Aar-Einrich.

Letztes Jahr trat eine bundesweite Regelung in Kraft, die eine wichtige Veränderung bei der Beantragung von Ausweisdokumenten mit sich brachte: Nur noch digitale, biometrische Lichtbilder sind zulässig, wenn ein Personalausweis oder Reisepass beantragt wird.

Ausgedruckte Passbilder – sei es vom Fotografen oder aus dem Automaten – sind nicht mehr zulässig.

Seit dem 4. Quartal 2025 stehen den Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Aar-Einrich in den Bürgerbüros an beiden Standorten in Hahnstätten und Katzenelnbogen Lichtbildautomaten zur Verfügung.

Bei Ihrem Termin wird Ihr Foto vor Ort über ein zertifiziertes Gerät erstellt und direkt in das System eingespielt. Die Bilder können nicht ausgedruckt und weiterverwendet werden.

Mit diesem zusätzlichen Service wird das Angebot der Bürgerbüros weiter verbessert und der Behördengang erleichtert.

Auch zertifizierte Fotografen können Lichtbilder aufnehmen und diese auf einer Cloud speichern. Die Passbehörden können über den durch den Fotografen ausgehändigten QR-Code auf die Sicherheits-Cloud zugreifen und das Bild verwenden. Zertifizierte Fotografen finden Sie über: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

Zu beachten ist, dass für Führerscheinangelegenheiten, sei es Umtausch oder Ersterteilung, weiterhin ein ausgedrucktes Passbild bei Antragstellung benötigt wird oder der Antrag direkt online bei der Kreisverwaltung zu stellen ist. Hierfür wird die online Ausweisfunktion benötigt und kann im Bürgerbüro freigeschaltet werden.

Bild- und Textquelle: Entwicklungsagentur Aar-Einrich