Sechster Aufruf zur Einreichung von LEADER-Projekten in der Förderperiode ab 2023
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lahn-Taunus startet ihren sechsten Förderaufruf.
Antragstellende haben bis zum 02.03.2026 Zeit, umsetzungsreife Projekte bei der LEADER-Geschäftsstelle in Diez einzureichen.
Aus diesen werden Ende April 2026 förderwürdige Vorhaben von der LAG Lahn-Taunus ausgewählt. Entscheidend für die Auswahl eines Vorhabens ist, wie gut es die Region voranbringt und die Umsetzung der lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unter dem Leitbild „Über Grenzen hinaus wachsen…“ unterstützt. Die Handlungsfelder sind:
• Natur, Umwelt und Klima
• Wirtschaft und Bildung
• Vielfältige Kultur und Gesellschaft
• Attraktive Dörfer und Städte
Bewerben können sich Kommunen, Stiftungen, Vereine und Verbände sowie Privatpersonen oder Unternehmen. Alle Antragsstellende sind aufgerufen, nach Beratung durch das Regionalmanagement, ihre Vorschläge in Form eines Projektsteckbriefes bei der LAG einzureichen. Weitere Informationen dazu und alle erforderlichen Unterlagen finden Sie unter www.leader-lahn-taunus.de/Downloads.
Wichtige Eckdaten zum Projektaufruf :
Fördermittelbudget: bis zu 136.420,00 Euro (EU-Mittel, davon bis zu 50.000 € Mittel des Landes Rheinland-Pfalz)*
*Die Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung im Landeshaushalt
Datum des Aufrufs: 19.01.2026
Einreichungsfrist für Projektsteckbriefe: 02.03.2026 (Ausschlussfrist)
Datum der Projektauswahl durch die LAG: 21.04.2026
Inhalt des Aufrufes: Alle Projekte, die zur Umsetzung der LILE beitragen
Stelle für die Einreichung der Anträge: LEADER-Geschäftsstelle der LAG Lahn-Taunus,
c/o Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez
Ablauf des Auswahlverfahrens:
1. Einreichen des ausgefüllten Projektsteckbriefes inklusive aller relevanten Anlagen durch den Vorhabenträger bei der LEADER-Geschäftsstelle (VG Diez).
2. Prüfung des Projektsteckbriefs durch das Regionalmanagement, auf Vollständigkeit (bspw. Vorhandensein aller behördlichen Genehmigungen) und grundsätzliche Förderfähigkeit.
3. Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch die LAG in der Auswahlsitzung.
4. Auswahl der Projekte anhand einer Rangfolge aller eingereichten Projekte und dem zur Verfügung stehenden Budget.
5. Formale Antragstellung des Vorhabensträgers über die LAG an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, durch den Projektträger zeitnah, bis spätestens sechs Monate nach Auswahl.
Eine nicht fristgerechte Beantragung führt grundsätzlich zur Aufhebung des vorhabenbezogenen positiven Auswahlbeschlusses und der Reservierung der Fördermittel.
Erst mit Erhalt der schriftlichen Bewilligung durch die ADD kann mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden.
Im Regionalmanagement der LAG Lahn-Taunus steht Ihnen Beatrix Ollig unter 0261 / 3043941 oder beatrix.ollig@sweco-gmbh.de gerne für eine Beratung zur Verfügung!
