Bürgerinformation der Ortsgemeinde Oberneisen

Bürgerinformation über die 8. Sitzung des Ortsgemeinderates Oberneisen am 12.06.2025

TOP 1:

Begrüßung

Ortsbürgermeister Pelk eröffnet am 12.06.2025 um 19:00 Uhr die Sitzung des Ortsgemeinderates und stellt fest, dass mit Einladung vom 03.06.2025 und mit Veröffentlichung im Mitteilungsblatt form- und fristgerecht eingeladen wurde. Er begrüßt alle Anwesenden zur Sitzung. Anschließend erfolgt die Feststellung der Beschlussfähigkeit. Ortsbürgermeister Pelk heißt alle anwesenden Bürgerinnen und Bürger sowie den anwesenden Bauabteilungsleiter, Herrn Markus Würmlin, der Verbandsgemeinde Aar-Einrich herzlich willkommen.

TOP 2:

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren im Bereich des Grundstückes Bahnhofstraße 7

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Oberneisen beschließt, für die Grundstücke 75/5, 86 und 111/1 teilweise in Flur 14 der Gemarkung Oberneisen, einen Bebauungsplan im Regelverfahren mit der Bezeichnung "Alter Bahnhof" aufzustellen. Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich wird gebeten, im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes eine entsprechende Flächendarstellung aufzunehmen.

TOP 3:

Information zur Windenergie

Ortsbürgermeister Pelk informiert, dass der Gemeinde derzeit von zwei interessierten Windenergie-Projektierern Anfragen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Gemeindewald vorliegen. In der Sitzung wird das weitere Vorgehen besprochen.

Zunächst soll Kontakt mit der Kommunalberatung aufgenommen werden, um rechtliche Fragen, mögliche Beratungsangebote und die voraussichtlichen Kosten des weiteren Verfahrens zu klären. Im nächsten Schritt ist die Durchführung einer Informationsveranstaltung vorgesehen. In diesem Rahmen soll der Projektierer seine Vorschläge vorstellen und offene Fragen beantworteten. Anschließend sollen Kostenschätzungen eingeholt werden, insbesondere in Bezug auf Beratung, Verfahren und mögliche Beteiligungsmodelle. Es wird darauf hingewiesen, dass die anfänglichen Kosten im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens durch den letztlich ausgewählten Projektierer rückerstattet werden könnten. Im weiteren Verlauf ist die Durchführung einer Bürgerumfrage vorgesehen, um die Meinung der Bevölkerung in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Nach Abschluss dieser Schritte soll das Interessenbekundungsverfahren offiziell eingeleitet werden.

TOP 4:

Beratung und Beschlussfassung über die Projekte für die Förderung "Regionales Zukunftsprogramm"

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Oberneisen beschließt nach ausführlicher Beratung, die im Rahmen des „Regionalen Zukunftsprogramms“ vorgeschlagenen Projekte in folgender Prioritätenreihenfolge zur Förderung anzumelden:

  1. Defibrillator
  2. Pavillon am oberen Waldstück („Aussichtspunkt“)
  3. Erneuerung und Instandhaltung des Friedhofs
  4. Outdoorgeräte
  5. Grünschnittplatz
  6. Messtafel zur Geschwindigkeitsmessung
  7. Fahrradservicestation

TOP 5:

Beratung und Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan der VG Aar-Einrich

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Oberneisen beschließt, im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Aar-Einrich die bisher im Flächennutzungsplan enthaltenen Flächen an der Mühlstraße (geplantes Baugebiet) sowie eine Teilfläche im Bereich des bestehenden Gewerbeparks an der B 54 sollen aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden. Im Gegenzug soll eine gegenüberliegende Fläche auf der anderen Seite der B 54 neu als gewerbliche Baufläche im Flächennutzungsplan aufgenommen werden.

TOP 6:

Beratung und Beschlussfassung über Bauvoranfragen und Bauanträge

Es liegen keine Punkte vor.

Das vollständige Protokoll ist in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Standort Katzenelnbogen, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen sowie im Ratsinformationssystem einsehbar.