Aar-Einrich.
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung des Verbandsgemeinderates und stellt fest, dass mit Einladung vom 24. Februar 2026 und Veröffentlichung im Mitteilungsblatt Nr. 10 vom 2. März 2026 form- und fristgerecht eingeladen wurde.
Er begrüßt alle Ratsmitglieder, die Beigeordneten, die anwesenden Mitarbeiter der Verwaltung, Herrm Dr. Koenig von der Presse, Herrn Stiehl-Wolf vom Seniorenbeirat, die Herren Olivanov und Poddig von DSK, die Herren Welter und Cambria-Zurro, Frau Emmel und die zahlreichen Gäste.
Entschuldigt für heute ist der Beigeordnete Marc-André Kubitza und die Ratsmitglieder Bernd Roßtäuscher, Jan Hendrik Klöppel, Marc Ringelstein, Alexander Lorch, Elena Gethmann, Klaus Stein, Egon Maxeiner und Dr. Thorsten Janning.
Anschließend erfolgt die Feststellung der Beschlussfähigkeit, mehr als die Hälfte der Ratsmitglieder sind anwesend und somit ist der Verbandsgemeinderat beschlussfähig.
Die Tagesordnung ist allen Ratsmitgliedern mit der Einladung zugegangen und im Ratsinformationssystem veröffentlicht. Es gibt keine Änderungs- oder Ergänzungswünsche.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird Frau Anja Emmel die Ehrenamtskarte für ihr ehrenamtliches Engagement in der Notfallseelsorge Rhein-Lahn-Westerwald durch den Vorsitzenden übergeben.
Öffentliche Tagesordnung
1. | Verpflichtung eines Ratsmitgliedes (00/2026/019) |
2. | Einwohnerfragestunde |
3. | Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Hahnstätten (00/2026/022) |
4. | Bericht des Seniorenbeirats (00/2026/020) |
5. | Nachwahlen für die Ausschüsse (00/2026/021) |
6. | Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß den Fördergrundsätzen zur IKZ-Pilotförderung in Rheinland-Pfalz - Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Tourismusorganisation (WTO) (00/2026/048) |
7. | Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der Interkommunalen Zusammenarbeit "Gemeinsam sicher feiern in RLP" (00/2026/008) |
8. | Beratung und Beschlussfassung der kommunalen Wärmeplanung (00/2026/003) |
9. | Bericht des Klimaschutzmanagers (00/2026/004) |
10. | Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplan und Landschaftsplan (00/2026/040) |
11. | Beratung und Beschlussfassung über die Priorisierung von Maßnahmen im Rahmen des Regionalen Zukunftsprogramms "Regional.Zukunft.Nachhaltig" (LGRZN) (00/2026/041) |
12. | Beratung und Beschlussfassung zu einem Anpassungsangebot für die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen im Bereich der Realschule Plus und Grundschule Hahnstätten (00/2026/042) |
13. | Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen für den Neubau der Kindertagesstätte Klingelbach (00/2026/043) |
14. | Beratung und Beschlussfassung zur Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Freibad Katzenelnbogen (00/2026/044) |
15. | Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung von weiterer Brandschutzkleidung für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Aar-Einrich (00/2026/013) |
16. | Beratung und Beschlussfassung des Feuerwehrbedarfsplans der Verbandsgemeinde Aar-Einrich (00/2026/017) |
17. | Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Schulträgerschaft der Realschule plus Hahnstätten auf den Rhein-Lahn-Kreis (00/2026/051) |
18. | Information des Bürgermeisters gem. § 119 III LBG |
19. | Sponsoringleistungen, Spenden und Schenkungen (00/2026/050) |
20. | Verschiedenes |
25. | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil |
TOP 1: |
Verpflichtung eines Ratsmitgliedes |
Aufgrund der Mandatsniederlegung von Frau Martina Schrage rückte Herr Peter Pelk in den Verbandsgemeinderat nach.
Der Bürgermeister verpflichtet das Ratsmitglied Peter Pelk vor seinem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Verbandsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten (§ 30 Abs. 2 Satz 1 GemO).
TOP 2: |
Einwohnerfragestunde |
Eine Vertreterin des Schulelternbeirates (SEB) der GS Hahnstätten meldet sich zu Wort, um das Anliegen der Grundschule zum Thema Kürzung der Betreuungszeiten darzulegen.
Der Vorsitzende merkt an, dass in der folgenden Woche ein Termin mit der Schulleitung, dem SEB und dem Schulträger zu diesem Thema stattfindet, um alle Einzelheiten und Unklarheiten zu erörtern.
TOP 3: |
Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Hahnstätten |
Das Stimmrecht des Bürgermeisters ruht bei Wahlen.
Frau Elke Zeidler-Taesler, die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks Hahnstätten, hat ihr Amt niedergelegt.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hat deshalb das Amt der Schiedsperson im Mitteilungsblatt „Aar-Einrich-Aktuell“ Nr. 46, 48, 49 und 50 ausgeschrieben.
Es sind vier Bewerbungen eingegangen. Davon wurden zwei Bewerbungen aus persönlichen Gründen zurückgezogen.
Somit stehen noch die folgenden zwei Personen zur Wahl:
- Uwe Welter, 65629 Niederneisen
- Martin Cambria-Zurro, 65558 Kaltenholzhausen
Die Wahl erfolgt geheim durch Stimmzettel. Frau Popp und Herr Preller werden als Wahlhelfer zur Auszählung bestimmt.
Die Bewerber haben sich in der Sitzung vorgestellt.
Nach Auszählung der Stimmzettel verteilt sich das Ergebnis wie folgt:
Herrn Welter: 21 Stimmen
Herrn Cambria-Zurro: 3 Stimmen
Der Vorsitzende bedankt sich bei den Herren für ihre Bewerbung und spricht seinen Glückwunsch an Herrn Welter aus.
Nach §5 der Schiedsamtsordnung wird die Schiedsperson auf Vorschlag des Verbandsgemeinderates von dem Direktor des Amtsgerichts ernannt.
TOP 4: |
Bericht des Seniorenbeirats |
Herr Stiehl-Wolf berichtet über die Tätigkeiten, Aktionen und Pläne des Seniorenbeirats. Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Stiehl-Wolf und verabschiedet ihn.
TOP 5: |
Nachwahlen für die Ausschüsse |
Das Stimmrecht des Bürgermeisters ruht bei Wahlen.
Frau Martina Schrage hat die folgenden Ausschussmandate niedergelegt:
- Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss
- Vertreter im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (von Stefan Biebricher)
- Vertreter im Werkausschuss (von Bernd Salzmann)
Vorschlagsrecht hat die SPD-Fraktion, die für den Rechnungsprüfungsausschuss und als Vertreter im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Herrn Peter Pelk und als Vertreter im Werkausschuss Herrn Klaus Föhrenbacher vorschlägt.
Ebenso hat Herr Karl Werner Jüngst sein Ausschussmandat im Haupt- und Finanzausschuss niedergelegt.
Vorschlagsrecht hat die CDU-Fraktion, die Herrn Clemens Gemmer als Mitglied und Herrn Dr. Marc Schwalbe als Vertreter vorschlägt.
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig beide Vorschläge in einer Abstimmung offen durch Handzeichen durchzuführen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt den Vorschlägen der SPD und der CDU zur Nachbesetzung in den vorgenannten Ausschüssen zu.
Abstimmungsergebnis: | 24 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Enthaltungen |
TOP 6: |
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß den Fördergrundsätzen zur IKZ-Pilotförderung in Rheinland-Pfalz - Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Tourismusorganisation (WTO) |
Grundlage
Das Land Rheinland-Pfalz verfolgt derzeit die Umsetzung der Tourismusstrategie 2025. Ein wesentliches Ziel der Tourismusstrategie des Landes ist die Neustrukturierung der touristischen Ebenen. Die drei Ebenen gliedern sich in die Landesebene, die regionale Ebene, sowie die lokale oder auch kommunale Ebene. Hierbei sollen insbesondere auf der lokalen Ebene effiziente Strukturen geschaffen, Doppelstrukturen vermieden und Ressourcen gebündelt werden.
Die Verbandsgemeinden Bad Ems-Nassau, Diez, Aar-Einrich und Nastätten haben aktuell mit der Lahn Taunus Touristik e.V. eine Doppelstruktur, die aufgelöst werden soll. Um dem kommunalen Tourismus eine gemeinsame Strategie und Vermarktung zu geben, soll mit einer GmbH eine moderne und wettbewerbsfähige gemeinsame Tourismus Organisation (WTO) aufgebaut werden.
Zur Finanzierung der mit der Gründung und Etablierung verbundenen Kosten soll eine Pilotförderung „Interkommunale Zusammenarbeit“ (IKZ) beantragt werden. Im Rahmen dieser Förderung werden neben Personalkosten auch die Prozessbegleitung und die Einrichtung der Geschäftstätigkeit finanziert.
Ziel der IKZ Projekts
Die oben genannten Kooperationspartner wollen eine wettbewerbsfähige Tourismuseinheit nach dem „Soll-Konzept für das System Tourismus Rheinland-Pfalz“ auf der lokalen Ebene als Basis für eine erfolgreiche Tourismusarbeit gründen. Als wettbewerbsfähige Tourismusorganisation (WTO) sind wettbewerbsfähige örtliche Einheiten definiert, die eine Reihe von Kriterien erfüllen und Aufgaben im Bereich Organisation und Management erfüllen sollen.
Zur Erfüllung der Voraussetzungen ist der Zusammenschluss in einer touristischen Organisation der von Seiten des Tourismus in der Region und der oben genannten Kooperationspartner der gewünschte Weg.
Dazu haben die Verbandsgemeinden Bad Ems-Nassau, Diez, Aar-Einrich und Nastätten bereits im Juni 2025 einen Grundsatzbeschluss zur „Neustrukturierung Tourismus an der Lahn und im Taunus“ gefasst.
Gegenstand des IKZ Projekts
Geplant ist die Gründung einer GmbH, die touristische Belange aller vier Kooperationspartner unter einem Dach als starke Marke nachhaltig sichern kann. Durch eine Förderung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit kann sich der rheinlandpfälzische Teil des länderübergreifenden Tourismusverbandes „Das Lahntal“ (DMO) thematisch, strategisch und personell neu aufstellen, Doppelstrukturen abbauen, die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen, Ressourcen bündeln, die Effizienz steigern, die Kleinteiligkeit mit Mängeln der Aufgabenwahrnehmung und damit die touristische Entwicklung nachhaltig sichern.
Von einem starken Bad Ems und seiner hohen Tourismusrelevanz vereint, können die drei anderen Kooperationspartner ebenso profitieren, wie Bad Ems von Angeboten und der hohen Erholungseignung der drei anderen Partner.
Es verbinden sich Kur- und Gesundheitsaspekte mit den aktivtouristischen Angeboten aus dem Wander-, Rad und Wassertourismus zu einem für Gäste attraktiven Gesamterlebnis. Es ergänzen sich dabei die zwei UNESCO Welterbe-Titel der Kurstadt Bad Ems mit den Limes Gemeinden, ebenso wie die Bäderkultur und Kulturhistorie der Stammburg des Hauses Nassau und des Grafenschlosses in Diez. Diese Elemente („Kultur und Natur“) ergänzen sich in einem landschaftlich für den Tourismus sehr gut geeigneten Naturraum zu einem neuen Ganzen.
Die interkommunale Kooperation im Tourismus setzt für die Regionalentwicklung einen wichtigen Impuls und steigert die ökonomischen Effekte des Tourismus bei allen vier Kooperationspartnern.
Aufgaben
Die im Rahmen des IKZ Projekts entstehende GmbH übernimmt alle auf lokaler Ebene definierten Aufgabenbereiche und übernimmt die Tourismusförderung gem. § 67 Abs. 3 GemO für das Gebiet der teilnehmenden Körperschaften. Die Finanzierung wird durch eigene Einnahmen und durch einen Defizitausgleich der Gesellschafter sichergestellt werden. Die genauen Gesellschafteranteile und die grundlegende Berechnungsbasis des Defizitausgleichs werden im Rahmen des Gesellschaftervertrags und der Zweckvereinbarung zwischen den einzelnen Kooperationspartner geregelt.
Die Aufgabenübertragung soll die vier Kooperationspartner am touristischen Markt stärken und die dafür erforderliche Professionalität aufbauen. Mit der Erfüllung der Kriterien und der Übernahme der Aufgaben laut Sollkonzept sollen auch alle vier Kooperationspartner förderwürdig und förderfähig eingeschätzt werden, um weitere touristische Entwicklungen zu initiieren.
Der Aufbau einer GmbH als lokale touristische Organisation ermöglicht durch Spezialisierung darüber hinaus das Netzwerk der touristischen Akteurinnen und Akteure zu stärken, die Zusammenarbeit der Beteiligten am Tourismus zu sichern und die Entwicklung von Qualität und Wertschöpfung zu fördern.
Folgender Zeitplan ist vorgesehen:
- 6/2026 Projektbeginn nach Bewilligung
- 6/2026 Rechts- und Steuerrechtsgutachten, Zustimmung Kommunalaufsichten, Infoveranstaltung, Beratung und Begleitung zur Erstellung des Finanzkonzepts, des Gesellschafter-Vertrags, zum Organisationsaufbau und der Umsetzung der Aufgaben inkl. Mitarbeiterüberführung
- 11/2026 Gründung der Gesellschaft
- Ab 12/2026 Recruiting und Stellenbesetzung
- 03/2027 Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- 06/2027 Vollumfängliche Geschäftstätigkeit
Kostengliederung:
Kostengliederung zum Aufbau der Bad Ems-Lahn-Taunus Tourismus GmbH | ||
1 | Personal |
|
1.1 | Einstellung Geschäftsführung GmbH | 180.000,00 € |
1.2 | Projektmitarbeiter | 105.000,00 € |
Summe |
| 285.000,00 € |
2 | Prozessbegleitung |
|
2.1 | Rechtliche und steuerliche Beratung | 12.500,00 € |
2.2 | Beratung Gesellschaftervertrag und Defizitausgleich | 10.000,00 € |
2.3 | Touristische Fachberatung (Businessplan, Marketing, Produktentwicklung) | 12.500,00 € |
Summe |
| 35.000,00 € |
3 | Umstellung der Touristinformationen und Gästebetreuung | |
3.1 | Einrichtung Touristinformation | 20.000,00 € |
3.2 | Webseite (Änderungen, Anpassungen und Effektivierung | 10.000,00 € |
3.3 | Anpassung Logo und Vermarktung | 10.000,00 € |
Summe |
| 40.000,00 € |
Gesamtsumme | 360.000,00 € | |
| IKZ Förderung | 360.000,00 € |
| Eigenanteil | 0,00 € |
Durch die zukünftige gemeinsame Aufgabenwahrnehmung in einer WTO wird ein Einsparpotenzial von rund 20 % erwartet (siehe Vergleichsrechnung anbei). Darüber hinaus ist von einem erheblichen qualitativen Mehrwert auszugehen. Im Rahmen der Kooperation entfällt die Notwendigkeit, in den einzelnen Verbandsgemeinden zusätzliches Personal aufzubauen oder weiterhin Mitarbeitende vorzuhalten, die das gesamte Leistungsspektrum – insbesondere in den Bereichen Gästeservice, Erlebnisangebote, Marketing, Content-Erstellung und Qualitätssicherung – vollständig abdecken müssen. Stattdessen ermöglicht die Bündelung der Aufgaben eine klare fachliche Spezialisierung der Mitarbeitenden auf definierte Zuständigkeitsbereiche. Neben den wirtschaftlichen Einspareffekten führt diese Struktur zu einer nachhaltigen Steigerung der fachlichen Kompetenz und Professionalität. In der Folge können Gäste, Besucherinnen und Besucher sowie Bürgerinnen und Bürger künftig qualifizierter, effizienter und zielgerichteter beraten und betreut werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Förderung für die Gründung einer wettbewerbsfähigen Tourismusorganisation im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) zu beantragen.
Als Antragsteller wird die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau benannt. Die Aufgabe Tourismus soll auf die neu zu gründende GmbH übertragen werden. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau wird ermächtigt, alle zur Beantragung und Umsetzung der Förderung nach IKZ erforderlichen weiteren Schritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: | 25 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Enthaltungen |
TOP 7: |
Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der Interkommunalen Zusammenarbeit "Gemeinsam sicher feiern in RLP" |
Durch das Ministerium des Innern und für Sport wurde das Vorhaben „Urbane Sicherheit" ins Leben gerufen. Zweck ist die nachhaltige Steigerung der Sicherheit bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Hierbei geht es um Zufahrtsschutzkonzepte, die Gestaltung öffentlicher Räume und die Belebung von Plätzen. Es soll dazu anregen, verschiedene Akteure miteinander zu vernetzen, damit Wissen und Erfahrungen geteilt werden können.
Innerhalb dieses Vorhabens wurde nun durch das Land ein Förderprogramm mit dem Titel „Gemeinsam sicher feiern in Rheinland-Pfalz" aufgelegt. Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit sollen sich mehrere Kommunen gemeinsam auf die optimierte Umsetzung der Veranstaltungssicherheit fokussieren. Angestrebt wird die Zusammenarbeit mit der VG Diez und der VG Montabaur. Damit will das Projekt einen Beitrag zu zukunftsfesten Strukturen leisten. Antragsberechtigt sind alle rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden, Städte und Landkreise. Eine der am Verbund beteiligten Kommunen fungiert als Antragstellerin und Zuwendungsempfängerin. Das Projekt ist auf die Dauer von mindestens 5 Jahren ausgelegt.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass durch die gemeinsame Beschaffung und Nutzung Kosten in Höhe von mindestens 15% gegenüber einer einzelnen Beschaffung eingespart werden. Außerdem haben die Entscheidungsgremien der beteiligten Kommunen im Vorfeld einen entsprechenden Beschluss zu fassen. In diesem muss der Gegenstand der IKZ-Sonderförderung und das angestrebte Ziel sowie die geplanten Einsparungen und der Zeitraum der Realisierung festgelegt sein. Der Beschluss ist bis zur Antragstellung, spätestens bis zur Bewilligung vorzulegen. Nach Bewilligung der Förderung ist innerhalb von drei Monaten von den beteiligten Kommunen eine Vereinbarung zu abzuschließen, in der die Zusammenarbeit rechtlich geregelt wird.
Die Förderung wird als Festbetragsförderung gezahlt. Die Pauschale beträgt bei einem Kooperationsverbund von drei Kommunen 105.000,00 € und bei einem Verbund von vier und mehr beteiligten Kommunen 140.000,00 €. Entstehen den Kommunen geringere Kosten wird die Zuwendung auf die tatsächlichen Kosten begrenzt.
Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich ist bei der Veranstaltung „Fahr zur Aar“ gemeinsam mit der VG Diez Diez sowie Städten und Gemeinden aus Hessen Mitveranstalterin. Da die Förderung auf Kommunen aus Rheinland-Pfalz beschränkt ist, wurde von der VG Diez angefragt, ob Interesse an einer interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Veranstaltungsschutz gemeinsam mit der VG Montabaur besteht. Die interkommunale Zusammenarbeit mit der VG Montabaur ist auf die gemeinsame Veranstaltung „Gelbachtag“ mit der VG Diez zurückzuführen. Daher soll, die Zustimmung der jeweiligen Gremien vorausgesetzt, eine interkommunale Zusammenarbeit der Verbandsgemeinden Aar-Einrich, Diez und Montabaur vereinbart werden. Es sollen zertifizierte Überfahrsperren angeschafft und dezentral gelagert werden.
Diese Sperren können bei den beiden vorgenannten Großveranstaltungen, aber auch bei anderen Veranstaltungen, eingesetzt werden.
Die Förderanträge sind spätestens zum 31.03.2026 dem Ministerium des Innern und für Sport vorzulegen. Es soll ein Grundsatzbeschluss des Verbandsgemeinderates getroffen werden, um eine zeitnahe gemeinsame Antragstellung voranzutreiben. Die VG Montabaur sowie die VG Diez haben bereits entsprechende Beschlüsse gefasst.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, gemeinsam mit der VG Diez sowie der VG Montabaur eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Veranstaltungssicherheit einzugehen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Kooperationspartnern ein Konzept zur gemeinsamen Nutzung, Lagerung, Wartung und des sachgerechten Einsatzes der Schutzkomponenten zu erstellen.
Weiterhin wird die Verwaltung ermächtigt, eine Förderung aus dem Programm „Gemeinsam sicher feiern in Rheinland-Pfalz“ zu beantragen. Im Falle einer Förderung durch das Land RLP wird die Verwaltung beauftragt, eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Kommunen zu schließen und die Beschaffung entsprechender zertifizierte Überfahrsperren im Kostenrahmen der Förderung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: | 24 | Ja-Stimmen |
| 1 | Nein-Stimmen |
| 0 | Enthaltungen |
TOP 9: |
Bericht des Klimaschutzmanagers |
Seit September 2022 ist Niklas Stanjek als Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde eingestellt und berichtet welche Maßnahmen bis dato umgesetzt wurden und welche Herausforderungen noch bevorstehen.
Herr Jansing bittet um eine Aufstellung der Dienst-Fahrzeuge, die in der gesamten VG im Einsatz sind.
TOP 10: |
Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und Landschaftsplans |
Herr Würmlin informiert, dass die Verfahrensunterlagen zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Flächennutzungsplan – Teilfortschreibung Windkraft eingetroffen sind und im April Einwohnerversammlungen in Hahnstätten und Katzenelnbogen geplant sind.
TOP 11: |
Beratung und Beschlussfassung über die Priorisierung von Maßnahmen im Rahmen des Regionalen Zukunftsprogramms "Regional.Zukunft.Nachhaltig" (LGRZN) |
Mit Bescheid vom 17. Dezember 2025 hat die ADD Trier im Rahmen des Regionalen Zukunftsprogramms "Regional.Zukunft.Nachhaltig" (LGRZN) der Verbandsgemeinde Aar-Einrich eine Zuwendung in Höhe von 3.022.208,90 € bewilligt.
Von den vg-eigenen Maßnahmen wurden bis auf die Sanierung der WC-Anlagen für Schüler und Lehrer im Bereich der Realschule Plus Hahnstätten (Umsetzung der Maßnahme wurde in der Vergangenheit schon einmal bestätigt) alle weiteren Maßnahmen als zuwendungsfähig anerkannt.
Da nun dem anteiligen Zuwendungsbetrag in Höhe von 1.007.386,51 € (1/3 der Gesamtzuwendung) Maßnahmenausgaben in Höhe von 2.275.000,00 € gegenüber-stehen und sofern nicht alle Maßnahmen zur Ausführung kommen sollen, ist über die Priorisierung der einzelnen Maßnahmen zu beraten und die VG-Verwaltung hat hierfür die beigefügte Vorschlagsliste erarbeitet.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass etwaige jetzt nicht zur Ausführung kommende Maßnahmen in den Genuss weiterer Zuwendungsmittel aus dem Sondervermögen "Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur" (LGRP-Plan) kommen könnten, nach welchem die Verbandsgemeinde Aar-Einrich für die nächsten 12 Jahre einen Betrag in Höhe von 10.912.647,14 € erhalten soll.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat der Modifikation zugestimmt.
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat Aar-Einrich die zuvor besprochene Modifikation der Maßnahmenliste (Verzicht auf Anschaffung von Fahrzeugsperren und Aufnahme Erstellung Konzept sicherer Schulweg).
Abstimmungsergebnis: | 25 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Enthaltungen |
TOP 12: |
Beratung und Beschlussfassung zu einem Anpassungsangebot für die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen im Bereich der Realschule Plus und Grundschule Hahnstätten |
Im Rahmen des letzten Sitzungsblocks wurde die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen im Bereich des Schulzentrums Hahnstätten beschlossen und für diese Maßnahme soll ein entsprechender Zuwendungsantrag gestellt werden.
Mit den damaligen Planungsleistungen wurde 2019 das Ingenieurbüro Plan und Haus aus Berndroth beauftragt. Allerdings haben sich die Vertragsbedingungen dergestalt geändert, dass die damaligen anrechenbaren Baukosten von 400.000 € netto (zu diesem Zeitpunkt hat das Brandschutzkonzept vom 8. März 2021 und die sich daraus ergebenden Maßnahmen noch nicht vorgelegen) auf nun geschätzte 1.300.000 € netto gestiegen sind.
Für die Leistungsphasen 5-9 hat o.g. Ingenieurbüro ein entsprechendes Anpassungs-angebot vorgelegt, welches den Honoraransätzen der HOAI 2021 entspricht und bei Bedarf auch Anpassungen in der Leistungsphase 4 mit inkludiert.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt die weitere Beauftragung des Ingenieurbüros Plan und Haus.
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat Aar-Einrich, die Beauftragung des Anpassungsangebotes an das Ingenieurbüro Plan und Haus aus Berndroth zu dem mit Schreiben vom 9. März 2026 angebotenen Honorar.
Abstimmungsergebnis: | 25 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Enthaltungen |
TOP 13: |
Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen für den Neubau der Kindertagesstätte Klingelbach |
Für den Neubau der Kindertagesstätte Klingelbach sollen in einem ersten Paket die Gewerke Erdarbeiten, Erschließung und Gründung ausgeschrieben und vergeben werden.
Die entsprechenden Leistungsverzeichnisse wurden kurz vor der Sitzung den Ratsmitgliedern im RIS zur Verfügung gestellt. Herr Würmlin erläutert kurz die wichtigsten Eckpunkte.
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat Aar-Einrich, die Leistungen für die Erdarbeiten, Erschließung und Gründung auszuschreiben und die VG-Verwaltung zu ermächtigen, bei Einhaltung oder Überschreitung der Kostenschätzung bis zur Wirtschaftlichkeitsgrenze nach dem Submissionstermin die Auftragsvergabe ohne weitere Beschlussfassung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: | 24 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 1 | Enthaltungen |
TOP 14: |
Beratung und Beschlussfassung zur Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Freibad Katzenelnbogen |
Im Bereich Freibad Katzenelnbogen sollen Maßnahmen im Bereich der Schwimmbadtechnik (u.a. Erneuerung Chlorgasleitung), Sanierung des Kleinkinderbeckens mit Folie sowie die Errichtung von zwei Lagerräumen umgesetzt werden.
Aufgrund der bekannten Aufteilung entfallen bei investiven Maßnahmen 50 % auf die Verbandsgemeinde Aar-Einrich und 50 % auf die Stadt Katzenelnbogen (bei Unterhaltungsmaßnahme beträgt die Aufteilung 70 % VG Aar-Einrich und 30 % Stadt Katzenelnbogen), wobei die Stadt Katzenelnbogen für die zwei Lagerräume eine vollständige Kostenübernahme zugesagt hat.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2026 die Maßnahmen beschlossen.
Vorerst wird die Erneuerung der Chlorgasleitung umgesetzt. Hier ist das Auftragsvolumen unter 50.000 €, so dass kein Beschluss des Verbandsgemeinderates notwendig ist. Die Sanierung des Kleinkinderbeckens soll in 2027 realisiert werden.
TOP 15: |
Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung von weiterer Brandschutzkleidung für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Aar-Einrich |
Im Jahr 2025 wurde bereits neue Brandschutzkleidung (Jacken und Hosen) beschafft. Es besteht nun erneut der Bedarf, weitere 41 Atemschutzgeräteträger mit moderner Schutzkleidung auszustatten. Die vorhandenen Lagerbestände reichen weiterhin nicht aus, um nach größeren Brandeinsätzen allen eingesetzten Atemschutzgeräteträgern Wechselkleidung bereitzustellen. Zusätzlich steht im Jahr 2026 wieder ein Ausbildungslehrgang „Atemschutzgeräteträger“ in der VG Aar-Einrich an, bei dem rund 20 Teilnehmer spätestens zu Beginn der Ausbildung entsprechend ausgestattet werden müssen.
Bereits bei der letzten Beschaffung im Jahr 2025 hat sich der Haupt- und Finanzausschuss der Empfehlung der Wehrleitung angeschlossen und die Verwaltung beauftragt, Brandschutzkleidung des Typs Texport (Modell: Fire Survivor) zu beschaffen. Es wurde dabei festgelegt, dass künftig einheitlich Schutzkleidung dieses Typs und in dieser Farbgebung angeschafft wird.
Die 41 neuen Sätze an Brandschutzkleidung sollen auf Vorschlag der Wehrleitung (auf Basis der Atemschutzdokumentation 12/25) auf die aufgeführten Feuerwehreinheiten wie folgt verteilt werden:
• FF Dörsdorf: 5 Sätze
• FF Herold: 3 Sätze
• FF Ergeshausen: 3 Sätze
• FF Gutenacker: 5 Sätze
• FF Lohrheim: 6 Sätze
• FF Mudershausen: 5 Sätze
• FF Niederneisen: 6 Sätze
• FF Oberneisen: 6 Sätze
• FF Kaltenholzhausen: 2 Sätze
Der Brand- und Katastrophenschutzausschuss hat in der Sitzung vom 19. Februar 2026 die Empfehlung ausgesprochen, die Brandschutzkleidung zu beschaffen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Verwaltung, der Empfehlung der Wehrleitung zu folgen und 41 neue Sätze an Brandschutzkleidung des Typs Texport (Modell: Fire Survivor) für die freiwilligen Feuerwehren zu beschaffen.
Sollte sich im Verlauf des Ausschreibungsverfahrens herausstellen, dass die endgültigen Kosten mehr als 15 % über der ursprünglich geschätzten Summe liegen, wird die Entscheidung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung erneut dem zuständigen Gremium vorgelegt.
Abstimmungsergebnis: | 24 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 1 | Enthaltungen |
Frau Klockhaus-Reich und Herr Stegemann verlassen die Sitzung.
TOP 16: |
Beratung und Beschlussfassung des Feuerwehrbedarfsplans der Verbandsgemeinde Aar-Einrich |
Die Verbandsgemeinden nehmen für die Sicherstellung des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe die Feuerwehren in Anspruch. Um die Feuerwehren entsprechend den örtlichen Gegebenheiten optimal aufzustellen und auszustatten, sieht § 11 Abs. 1 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) die Möglichkeit vor, einen Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen. Das Land Rheinland-Pfalz wird ab dem Jahr 2028 die Gewährung von Zuwendungen davon abhängig machen, dass ein solcher Bedarfsplan vorliegt und dieser mit dem Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz sowie dem jeweiligen Landkreis abgestimmt wurde. Die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes ist alle fünf Jahre vorzunehmen.
Am 05.05.2023 wurde die Lülf+Sicherheitsberatung GmbH in Viersen mit der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes für die Verbandsgemeinde Aar-Einrich beauftragt. Die Grundlagen für den Plan und das weitere Vorgehen wurden in einem gemeinsamen Gespräch mit der Wehrleitung und der Verwaltung festgelegt. Im Anschluss erfolgte die Erhebung der notwendigen Daten in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, der Wehrleitung und den örtlichen Wehrführungen. Darüber hinaus fand eine Bereisung aller Feuerwehrliegenschaften durch den zuständigen Mitarbeiter der Firma Lülf+, die Wehrleitung und dem Feuerwehrsachbearbeiter statt.
Am 06.02.2025 wurde der erste Entwurf des Feuerwehrbedarfsplanes der Behördenleitung sowie der Wehrleitung vorgestellt. Die Behördenleitung und die Wehrleitung brachten verschiedene Ergänzungswünsche und Anmerkungen ein, die daraufhin in den Plan eingearbeitet wurden. Die überarbeitete Fassung des Feuerwehrbedarfsplanes lag am 27.03.2025 vor und wurde an diesem Tag in der Stadthalle Katzenelnbogen den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates, den Ortsbürgermeistern und Bürgermeisterinnen, den anwesenden Wehrführungen sowie den Verwaltungsmitarbeitern vorgestellt.
Am 03.04.2025 erfolgte die Abstimmung des Entwurfs mit dem Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (LFBK) in der Regionalstelle Trier sowie mit dem Brandschutz-Katastrophenschutz-Inspekteur (BKI) des Rhein-Lahn-Kreises. In Folge dieses Gesprächs wurden weitere Veränderungen und Ergänzungen in den Bedarfsplan eingearbeitet.
Seit dem 21.11.2025 liegt die endgültige Ausarbeitung des Feuerwehrbedarfsplanes der Verbandsgemeinde Aar-Einrich der Verwaltung und der Wehrleitung vor. Die endgültige Ausarbeitung wurde daraufhin dem LFBK vorgelegt, eine abschließende Stellungnahme wurde bis spätestens zum 19.02.2026 zugesagt.
Mit Schreiben vom 17.12.2025 hat das LFBK darüber informiert, dass der beigefügte Leitfaden „Handreichung und Planungshinweise für eine einheitliche Struktur der Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung“ veröffentlicht wurde.
Das Konzept für die Sanierung beziehungsweise den Neubau von Feuerwehrgerätehäusern muss noch von der Bauverwaltung erstellt werden und wird den zuständigen Gremien zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.
Die Fraktionen haben einen Fragenkatalog erstellt. Herr Mack erläutert die Antworten aus dem Fragenkatalog, die nach anschließender Beratung im Verbandsgemeinderat Bestandteil des Feuerwehrbedarfsplans wird und als Anlage der Niederschrift beigefügt ist.
Beschluss:
Dem Feuerwehrbedarfsplan der Verbandsgemeinde Aar-Einrich wird in der vorliegenden Fassung mit den Ergänzungen der Wehrleitung zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die anstehenden Fahrzeugbeschaffungen in den jeweiligen Haushaltsjahren entsprechende Haushaltsmittel einzustellen
Einzelmaßnahmen aus dem Feuerwehrbedarfsplan sind einzeln vom Verbandsgemeinderat zu beraten und zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: | 23 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Enthaltungen |
TOP 17: |
Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Schulträgerschaft der Realschule plus Hahnstätten auf den Rhein-Lahn-Kreis |
Die ADD hat mit Schreiben vom 11.12.2025 empfohlen, eine einvernehmliche Lösung zwischen Landkreis und Verbandsgemeinden anzustreben. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslagen und fehlender Kompensationsmöglichkeiten ist jedoch festzuhalten, dass eine Übernahme der Schulträgerschaft nur unter Berücksichtigung eines angemessenen finanziellen Ausgleichs erfolgen kann.
Die Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau und Aar-Einrich haben sich nun auf eine einheitliche Beschlussvorschlage für die Gremien der beiden Verbandsgemeinden verständigt, die auf alle Aspekte des Kreistagsbeschlusses vom 23.06.2025 eingeht und damit eine einheitliche Rückmeldung an den Landkreis ergeben soll.
Beschluss:
- Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich stimmt der Übernahme der Trägerschaft ihrer Realschule plus durch den Rhein-Lahn-Kreis zu, wenn
- Ausgleichszahlungen für bewegliches und unbewegliches Schulvermögen kassenwirksam im Jahr der Übernahme erfolgen und
- die weiteren Investitionen, die bis zur Übernahme der Trägerschaft durch die Verbandsgemeinden inzwischen neu getätigt worden sind, entsprechend zusätzlich berücksichtigt werden.
- Alternativvorschlag zum Beschluss 1 sollte diesen der Kreistag nicht zustimmen:
Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich ist bereit, ihre Realschule plus in eigener Trägerschaft unter der Voraussetzung fortzuführen, dass ihnen jährlich eine finanzielle Unterstützung des Landkreises in der Höhe der Unterdeckung der Kosten für die Schule gewährt wird.
Diese beläuft sich anhand der im Zuge der Schulträgerschaftsdiskussion im Rückblick auf die vergangenen 10 Jahre betrachteten Zahlen – ohne Anrechnung der Schlüsselzuweisung B - jährlich im Schnitt bei Hahnstätten: ca. 650.000 € und ist damit für den Landkreis in der Summe eine kostengünstigere Alternative zur generellen Übernahme der Schulträgerschaft.
- Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Aar-Einrich wird beauftragt, im Sinne der Beschlüsse weitere Verhandlungsgespräche zu führen.
Abstimmungsergebnis: | 23 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Enthaltungen |
TOP 18: |
Information des Bürgermeisters gem. § 119 III LBG |
Der Vorsitzende informiert über die im Jahr 2025 ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz.
TOP 19: |
Sponsoringleistungen, Spenden und Schenkungen |
Frau Rübsamen und Herr Diefenbach verlassen den Sitzungssaal.
Der Verbandsgemeinderat entscheidet, nach §94 Abs.3 GemO, über die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.
Die Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG möchte der Verbandsgemeinde Aar-Einrich für die Förderung von Kunst und Kultur (Weltklangfestival) einen Betrag i.H.v. 500,00 € zukommen lassen. Die Anzeige eines Zuwendungsangebots gem. § 94 Abs. 3 GemO an die Kommunalaufsicht erfolgt.
Nicht zulässig sind gem. § 94 Abs. 3 Satz 3 GemO die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung nach Satz 1 in der Eingriffsverwaltung oder wenn ein böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist, beides trifft hier im vorliegenden Fall nicht zu.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Aar-Einrich stimmt der Annahme der Spende i.H.v. 500,00 € von der Volksbank zur Förderung von Kunst und Kultur für die Verbandsgemeinde Aar Einrich zu.
Abstimmungsergebnis: | 21 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen |
| 0 | Enthaltungen |
TOP 20: |
Verschiedenes |
Frau Rübsamen und Herr Diefenbach nehmen wieder am Ratstisch Platz.
Es liegen keine Themen vor.
TOP 25: |
Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil |
Es wurde über Grundstücksangelegenheiten und Personalangelegenheiten beraten und beschlossen sowie Informationen zu verschiedenen Sachständen weitergegeben.
Der Vorsitzende dankt und schließt um 23:30 Uhr die Sitzung.
Lars Denninghoff, Bürgermeister VG Aar-Einrich
