Bürgerinformation der Ortsgemeinde Reckenroth

TOP 1:

Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

TOP 2:

Vorstellung eines Konzepts zur Errichtung einer PV-FFA

Die Ortsbürgermeisterin übergibt das Wort an Herr Schwendemann von der Firma Renergo, der ein Konzept zur Errichtung einer FF-PVA in der Gemarkung Reckenroth vorstellt.

Herr Schwendemann erläutert neben Standort und geplanter Ausbauform der FF-PVA auch diverse (finanzielle) Aspekte der FF-PVA für Gemeinden, Bürger und Gewerbetreibende. Diese wäre im südöstlichen Teil der Gemarkung geplant.

Die Ortsbürgermeisterin unterbricht die Sitzung und lässt Fragen der Zuschauer zu.

Eine Befragung der Bürger in Reckenroth zum Thema FF-PVA ist aktuell nicht geplant.

Das durch die Firma Renergo vorgestellte Projekt ist aktuell das einzige FF-PVA-Projekt, welches in Reckenroth diskutiert/geplant wird. Weitere Projekte zur FF-PVA sind in Reckenroth derzeit nicht in Bearbeitung/Planung.

Für die Bejagung wird mit der beplanten Fläche ein großer Teil der aktuellen „Jagdfläche“ eingenommen, da selbst eine gewisse Durchlässigkeit der Umzäunung das Wild nicht zur weiteren Begehung des Geländes animiert.

Die Produktion der Solarmodule reicht auch im südlichsten Bereich, nah am Waldrand noch aus, um den Solarpark produktiv zu gestalten.

Herr Dr. Beerwerth von der AöR erläutert auf Nachfrage die Vorgehensweise zur Planung einer FF-PVA, von der ersten Frage an den Grundstückseigentümer bis hin zu Planungsvorschlägen durch Projektierungsfirmen.

Aktuell sind noch keine Entscheidungen hinsichtlich der Umsetzung einer FF-PVA in Reckenroth getroffen worden.

Nach der Beantwortung der Fragen setzt die Ortsbürgermeisterin die Sitzung fort.

TOP 3:

Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlage "Gartenfeldstraße" als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr

Aufgrund von Ausschließungsgründen nach §22 Abs. 1 der GemO nimmt das Ratsmitglied Martin Bretschneider nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil, rückt vom Ratstisch ab und nimmt im Zuschauerraum Platz.

Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (LStrGRP) sind Verkehrsanlagen für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Über die Widmung zur Gemeindestraße hat der Ortsgemeinderat Reckenroth einen Widmungsbeschluss zu fassen.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Reckenroth beschließt die Flurstücke 37/3 und 164 (Flur 1) „Gartenfeldstraße“ als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Als Beginn und Ende der gewidmeten Fläche werden die parallel verlaufenden Grundstücke Flurstück 137 und Flurstück 42/1 (Flur 1) festgelegt. Die gewidmete Strecke ist im beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Niederschrift ist, markiert.

Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

Herr Bretschneider nimmt wieder am Ratstisch Platz.

Aufgrund von Ausschließungsgründen nach §22 Abs. 1 der GemO nimmt das Ratsmitglied Paul Simon nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkt 4-11 teil, rückt vom Ratstisch ab und nimmt im Zuschauerraum Platz.

TOP 4:

Beratung und Beschlussfassung über das Bauprogramm zur Erschließung des Neubaugebietes "Taunusblick - 1. Bauabschnitt" (Endausbau)

Der Ortsgemeinderat Reckenroth hat in seiner Sitzung am 04. November 2025 über das Bauprogramm zur Erschließung des Neubaugebietes "Taunusblick – 1. Bauabschnitt" (Endausbau) beraten und beschlossen.

Im Rahmen einer Einwohnversammlung am 26. Januar 2026 wurde das Bauprogramm den Anliegern detailliert vorgestellt.

Da sich hieraus kein Anpassungsbedarf ergeben hat, kann der Ortsgemeinderat Reckenroth nun über das Bauprogramm abschließend beraten und beschließen.

Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Reckenroth das Bauprogramm zur Erschließung des Neubaugebietes "Taunusblick – 1. Bauabschnitt" (Endausbau) in der vorliegenden Form.

Die Ausführungsplanung ist Bestandteil der Niederschrift.

Farbe der Pflastersteine: Hellgrau

Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

TOP 5:

Beratung und Beschlussfassung über die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsstraße "Taunusblick" in der Ortsgemeinde Reckenroth

Die Ortsgemeinde Reckenroth plant die erstmalige endgültige Herstellung der Verkehrsanlage „Taunusblick“. Herr Schwanke, Büro Karst stellte dazu die Erschließungsplanung/das Bauprogramm vor.

Für den Hauptzubringer (Flur 2, Flst. 215 -teilweise sowie 183 -teilweise-) kommt der sog. Halbteilungsgrundsatz zur Anwendung. Dieser wurde vom Bundesverwaltungsgericht entwickelt und besagt, dass bei einseitig anbaubaren Straßen nur der auf die anbaubare Hälfte entfallende Aufwand für die Herstellung der Straße beitragsfähig ist. Der verbleibende Teil der Kosten stellt zu einem späteren Zeitpunkt beitragsfähigen Aufwand dar und wird solange durch die Gemeinde vorfinanziert.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Reckenroth beschließt die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsstraße „Taunusblick“ (Flur 2, Flst. 175/14, 183 -teilweise- und 215 -teilweise-) gemäß den Planungsunterlagen des Büro Karst, die Bestandteil des Protokolls sind, herzustellen.

Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimmen

 

0

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0

Enthaltungen

TOP 6:

Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsstraße "Taunusblick"

Für die Grundstücke im Baugebiet „Taunusblick“ wurde eine Vorausleistung über Kaufvertrag erhoben. Im Jahre 2018 wurde hierzu beschlossen 20,00 €/m² anzufordern.

Die Verwaltung empfiehlt eine weitere Vorausleistung über 100% der geschätzten Kosten für alle Grundstücke zu erheben. Sinnvoll erscheint dies auch im Blick auf die Vorfinanzierung der anfallenden Kosten.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Reckenroth beschließt für die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsstraße „Taunusblick“ (Flur 2, Flst. 175/14, 183 -teilweise- und 215 -teilweise-) eine Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag nach der Herstellungsalternative zu erheben. Der Beitragsabrechnung sind 100% des geschätzten endgültigen beitragsfähigen Erschließungsaufwandes zugrunde zu legen.

Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

TOP 7:

Beratung und Beschlussfassung über die Bildung einer Erschließungseinheit nach § 130 Abs. 2 S. 3 BauGB für die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsstraße "Taunusblick"

Nach § 130 Abs. 2 S. 3 BauGB kann eine Erschließungseinheit gebildet werden, wenn eine funktionelle Abhängigkeit der Erschließungsanlagen besteht. Eine funktionale Abhängigkeit liegt vor, da die Nebenstraße ohne die Hauptstraße nicht über eine öffentliche Verkehrsfläche erreichbar ist.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 10.06.2009 festgehalten, dass eine Ermessensreduzierung auf NULL vorliegen soll, wenn bei getrennter Abrechnung der Grundstücke der Beitragssatz der Hauptstraße im Vergleich zum Beitragssatz der Grundstücke an der Nebenstraße um mehr als ein Drittel höher ist. Im Rahmen der angestellten Vergleichsberechnung ist der Beitragssatz der Hauptstraße mehr als 50 % höher als der der Nebenstraße. Somit ist eine Erschließungseinheit zu bilden.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Reckenroth beschließt für die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsstraße „Taunusblick“ (Flur 2, Flst. 175/14, 183 -teilweise- und 215 -teilweise-) eine Erschließungseinheit zu bilden.

Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

TOP 8:

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Erschließung des Neubaugebietes "Taunusblick - 1. Bauabschnit" (Endausbau)

Mit den Ingenieurleistungen zur Erschließung des Neubaugebietes "Taunusblick – 1. Bauabschnitt" (Endausbau) wurde das Ingenieurbüro Karst aus Nörtershausen im Rahmen der Direktvergabe beauftragt.

Allerdings erfolgte dies ohne formellen Beschluss, so dass dieser in der Sitzung noch einmal nachgeholt werden soll.

Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Reckenroth die Ingenieurleistungen zur Erschließung des Neubaugebietes "Taunusblick – 1. Bauabschnitt" (Endausbau) an das Ingenieurbüro Karst zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

TOP 9:

Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung der Erschließungsmaßnahmen für das Neubaugebiet "Taunusblick - 1. Bauabschnitt" Endausbau

Der Ortsgemeinderat Reckenroth hat unter TOP 4 das Bauprogramm zur Erschließung des Neubaugebietes "Taunusblick – 1. Bauabschnitt" (Endausbau) beschlossen.

Das Ing.-Büro Karst hat darauf basierend die Ausführungsplanung erstellt, so dass nun die Ausschreibung dieser Baumaßnahme erfolgen kann.

Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Reckenroth die Bauleistungen für die Erschließungsmaßnahmen für das Neubaugebiet "Taunusblick – 1. Bauabschnitt" (Endausbau) auszuschreiben.

Die Ausführungsplanung ist dieser Niederschrift beigefügt.

Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

TOP 10:

Beratung und Beschlussfassung über das Ausbauprogramm zur Erweiterung der Gemeindestraße "Schulberg" mit einem Gehweg

Der Ortsgemeinderat Reckenroth hat in seiner Sitzung am 04. November 2025 das Ausbauprogramm zur Erweiterung der Gemeindestraße "Schulberg" mit einem Gehweg beschlossen.

Die entsprechende Ausführungsplanung wurde von Seiten des Ingenieurbüros Karst finalisiert, so dass über das Ausbauprogramm abschließend beraten und beschlossen werden kann.

Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Reckenroth gemäß vorliegender Ausbauplanung des Ing.-Büros Karst das Ausbauprogramm zur Erweiterung der Gemeindestraße "Schulberg" mit einem Gehweg.

Die Ausbauplanung ist Bestandteil des Protokolls.

Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

TOP 11:

Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung der Baumaßnahmen zur Erweiterung der Gemeindestraße "Schulberg" mit einem Gehweg

Unter TOP 10 hat der Ortsgemeinderat Reckenroth das Ausbauprogramm zur Erweiterung der Gemeindestraße "Schulberg" mit einem Gehweg beschlossen. Dieses soll jetzt entsprechend zeitnah umgesetzt und ausgeschrieben werden.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Reckenroth beschließt die Ausschreibung der Baumaßnahme zur Erweiterung der Gemeindestraße "Schulberg" mit einem Gehweg.

Grundlage der Ausschreibung ist die vorliegende Ausbauplanung, welche der Niederschrift beigefügt ist.

Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

Herr Simon nimmt wieder am Ratstisch Platz.

TOP 12:

Bauangelegenheiten

Für das in Flur 1 Flst 129 gelegene Grundstück liegt eine Bauvoranfrage vor.

Hierbei handelt es sich um ein Gartengrundstück, das lediglich über einen unbefestigten Fußweg zu erreichen ist.

Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Reckenroth das gemeindliche Einvernehmen zu der vorliegenden Bauanfrage auf dem Grundstück 129 in Flur 1 zu erteilen, wenn die Zuwegung zum Grundstück gesichert ist und sich das Grundstück nach § 34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der überbaubaren Grundstücksfläche in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügt.

Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimmen

 

1

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

TOP 13:

Einwohnerfragestunde gem. §16a GemO

Es liegen keine Fragen vor.

TOP 15:

Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil

Es wurde kein Beschluss gefasst, es wurden lediglich Informationen zu verschiedenen Sachständen weitergegeben.

TOP 16:

Verschiedenes

Der Umwelttag findet am 21. März 2026 statt. Die Maßnahmen aus dem Zukunftsprojekt wurden genehmigt.

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 23. März 2026 statt. Die Vorsitzende dankt und schließt um 21:43 Uhr die Sitzung.

Stefanie Stockenhofen, Ortsbürgermeisterin Reckenroth