Bürgerinformation über die 10. Sitzung des Ortsgemeinderates Reckenroth am Montag, den 12.01.2026
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde das neue Ratsmitglied Cornelia Böswetter-Kruithof von der Ortsbürgermeisterin Stefanie Stockenhofen per Handschlag verpflichtet und auf ihre Verschwiegenheit hingewiesen.
| TOP 1: |
| Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung |
| Abstimmungsergebnis: | 5 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen | |
1 | Enthaltungen |
| TOP 2: |
| Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes für das Jahr 2026 |
Zur Vorstellung und Erläuterung des Haushaltsplanes 2026 übergab die Bürgermeisterin das Wort an Herrn Dirk Roßtäuscher (VG Aar-Einrich), dieser beantwortet auch einzelne Fragen zum Thema.
Im Rahmen der Besprechung des Haushaltsplans wurden die Veränderungen und
wirtschaftlichen Auswirkungen des neuen LFAG vorgestellt und besprochen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Reckenroth beschließt den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2026.
| Abstimmungsergebnis: | 6 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen | |
0 | Enthaltungen |
| TOP 3: |
| Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung) |
Auf Grund neuerlicher Rechtsprechung im Beitragsrecht ist es erforderlich, die bestehende Erschließungsbeitragssatzung vom 01.10.2010 zu ändern. Die Änderung umfasst die Regelungen zur Eckgrundstücksvergünstigung und richtet sich nach der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz.
Bei der Erschließung durch drei oder mehr Verkehrsanlagen wird nicht mehr durch die Zahl der Verkehrsanlagen geteilt, vielmehr beschränkt sich auch in diesen Fällen die Ermäßigung auf den Ansatz von 50 % der Maßstabsdaten.
Zudem können auch gewerblich oder gewerbeähnlich genutzte Grundstücke, die mit einem Artzuschlag belegt werden, ebenfalls in den Genuss einer Eckgrundstücksvergünstigung kommen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Reckenroth beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung). Eine Ausfertigung der Satzung ist als Anlage beigefügt.
| Abstimmungsergebnis: | 5 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen | |
1 | Enthaltungen |
| TOP 4: |
| Informationen zur geplanten Inlinersanierung |
Micheal Irrgang von den Verbandsgemeindewerken stellt kurz die geplanten Maßnahmen zur Inlinersanierung dar.
| TOP 5: |
| Beratung und Beschlussfassung über Schlauchinlinermaßnahmen in der "Gartenfeldstraße", Flur 1, Nr. 37/3 tlw. in der Ortsgemeinde Reckenroth |
Die Ortsgemeinden/Stadt sind an den Investitionskosten der Kanalsanierungen zu beteiligen. Die Verbandsgemeindewerke fordern die Investitionskosten der durchgeführten Schlauchinlinermaßnahme von den Ortsgemeinden/Stadt an. Die angeforderten Investitionskosten sind umlagefähige Kosten und können von den Anliegern durch wiederkehrende Beiträge angefordert werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Reckenroth beschließt die Schlauchinlinersanierungen in der „Gartenfeldstraße“, Flur 1, Nr. 37/3 teilweise gemäß dem beigefügten Übersichtsplan. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Protokolls.
| Abstimmungsergebnis: | 6 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen | |
0 | Enthaltungen |
| TOP 6: |
| Verschiedenes |
Am 26.01.2026 findet eine Einwohnerversammlung für die Anwohner des Taunusblicks statt.
Am 04.02.2026 findet die nächste Gemeinderatssitzung statt.
Die vollständige Niederschrift ist in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeinde Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen sowie im Ratsinformationssystem einsehbar.
Stefanie Stockenhofen, Ortsbürgermeisterin Reckenroth
