Punkt 1: Einwohnerfragestunde nach § 16 a GemO
Es waren 4 Einwohner anwesend.
Es wurden keine Fragen gestellt.
Punkt 2: Bauleitplanung im Gemarkungsbereich "Steinacker"
2.1: Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Die Ortsgemeinde Klingelbach möchte im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit einen Bebauungsplan für die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes für die Errichtung von Wohngebäuden aufstellen.
Der Geltungsbereich soll hierbei gemäß beigefügter Darstellung die Grundstücke 35/2, 35/16 und 68 (tlw.) in Flur 6 der Gemarkung Klingelbach umfassen.
Ein ergänzender Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereiches ist in der Anlage beigefügt.
Diese Flächen sind in der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Ortsgemeinde Klingelbach als landwirtschaftliche Vorrangfläche (Ackerland) dargestellt. Da für diesen Bereich ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden soll, wird der Bebauungsplan je nach Fortschritt der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Absatz 3 BauGB oder als vorzeitiger Bebauungsplan nach § 8 Absatz 4 BauGB aufgestellt, so dass dieser nicht nach § 8 Absatz 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist und abschließend einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung nach § 10 Absatz 2 BauGB bedarf.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat Klingelbach für die Grundstücke 35/2, 35/16 und 68 (tlw.) in Flur 6 der
Gemarkung Klingelbach, einen Bebauungsplan im Regelverfahren mit der Bezeichnung „Steinacker“
aufzustellen.
Abstimmungsergebnis:
JA: 11 NEIN: 0 ENTHALTUNG: 0
2.2. Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung und ggf. Vergabe der Ingenieurleistungen
Für den unter 2.1 gefassten Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes bedarf es begleitend eines Ingenieurbüros für die entsprechende Fertigung der Verfahrensunterlagen.
Hierzu folgende Vorbemerkungen:
- Freiberufliche Leistungen sind im Rahmen von § 50 Unterschwellenvergabe-Verordnung (UVgO) grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben. Dabei ist so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.
- Konkrete Vorgaben, wie die Rahmenbedingungen auszugestalten sind, bestehen jedoch nicht. Der Auftraggeber hat einen Ermessensspielraum bei der Anwendung des § 50 UVgO. Er ist z.B. nicht daran gehindert, bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen die förmlichen Vergabeverfahren der UVgO zu wählen.
- Unterhalb der EU-Schwellenwerte reicht es in der Regel aus, formlos drei Angebote einzuholen. Gemäß § 55 Absatz 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) hat grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibung zu erfolgen, es sei denn, dass die so genannte "Natur des Geschäfts" eine Ausnahme rechtfertigt.
- Die entsprechenden Ingenieurleistungen können als freiberufliche Leistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 25.000 € netto ohne Ausschreibungsverfahren als Direktbeauftragung vergeben werden.
- Gleichartige Leistungen sind allerdings entsprechend zu addieren.
- Ab einem geschätzten Auftragswert von 25.000 € netto sind die Planungsleitungen durch die Zentrale Vergabestelle der Verwaltung auszuschreiben.
Für die Bauleitplanung im Regelverfahren und einer Plangebietsgröße von ca. 2,36 ha wird ein Ingenieurhonorar größer 25.000 € netto erwartet, so dass eine Direktvergabe ausscheidet.
Beschlussvorschlag 1:
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat Klingelbach die Ausschreibung der Ingenieurleistungen durch die Zentrale Vergabestelle der Verwaltung (formlose Einholung von drei Angeboten).
Abstimmungsergebnis:
JA: 11 NEIN: 0 ENTHALTUNG: 0
Beschlussvorschlag 2:
Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat Klingelbach den Vorsitzenden zu ermächtigen, bei Einhaltung der Kostenschätzung oder Überschreitung bis zur Wirtschaftlichkeitsgrenze, die entsprechende Vergabe ohne weitere Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat Klingelbach vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
JA: 11 NEIN: 0 ENTHALTUNG: 0
Punkt 3: Beratung und Beschlussfassung: zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Thornsgraben II"
Der Bebauungsplan "Thornsgraben II" ist rechtskräftig. Im Rahmen der Durchführung der Erschließungsmaßnahmen, negativen Grunderwerbsbemühungen und Überlegungen der Ortsgemeinde Klingelbach haben sich Änderungs- bzw. Anpassungsbedarfe ergeben, welche ein 1. Änderungsverfahren erforderlich machen.
Zu den einzelnen Änderungsflächen:
- Da eine Teilfläche des Grundstückes 106 in Flur 7 nicht erworben werden konnte, kann der Geltungsbereich auf die Grundstücke 107 in Flur 7 sowie 57/20 in Flur 8 reduziert werden. Die überbaubare und nicht-überbaubare Grundstücksfläche ist entsprechend anzupassen. Darüber hinaus soll für die geplante Errichtung eines Bauhofes die festgesetzte Art der baulichen Nutzung von einem Allgemeinen Wohngebiet in ein Mischgebiet geändert werden.
- Da kein Verkehrskreisel errichtet wurde, ist die öffentliche Verkehrsfläche entsprechend anzupassen. Bezüglich des Grundstückes 57/21 in Flur 8 wurde die Eigentümerin des Grundstückes 58/16 in Flur 8 nach einem Kaufinteresse angefragt. Bei einer positiven Rückmeldung ist v.g. Grundstück als nicht-überbaubare Grundstücksfläche festzusetzen. Ansonsten ist über die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Verkehrsgrün nachzudenken.
- Die Festsetzung der zeichnerischen Fläche für Versorgungsanlagen (Druckerhöhung Wasserversorgung) kann in eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Verkehrsgrün umgewandelt werden, da im Vorfeld der Erschließung die Verbandsgemeindewerke Aar-Einrich im Bereich des Wasserhochbehälters eine Druckerhöhung eingebaut haben, so dass eine weitere separate Druckerhöhungsanlage nicht mehr notwendig war und ersatzlos entfallen konnte.
- Die in Richtung Ebertshausen geplante Wendeanlage wurde entgegen der ursprünglichen Planung auf der gegenüberliegenden Seite verwirklicht. Damit kann der Geltungsbereich um das Grundstück 57/24 in Flur 8 reduziert werden. Die Grundstücke 55/353 und 55/356 teilweise in Flur 8 sind als öffentliche Verkehrsfläche und das Grundstück 57/23 in Flur 8 als nicht-überbaubare Grundstücksfläche festzusetzen.
Beschlussvorschlag 1:
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat Klingelbach diesen Tagesordnungspunkt im
„nichtöffentlichen Sitzungsteil“ weiter zu beraten.
Abstimmungsergebnis:
JA: 11 NEIN: 0 ENTHALTUNG: 0
Punkt 4: Ausbau der Gemeindestraßen "Gartenstraße", "Auf dem Bangert" und "Kirchstraße (tlw.)"
4.1. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Ingenieurleistungen für die Beweissicherung
Hans Jörg Justi, Thorsten Weber und Michael Kohlt sind gem. § 22 GemO zu diesem Top ausgeschlossen.
Andreas Preller übernimmt den Vorsitz.
Die Ortsgemeinde Klingelbach hat mit dem Ausbau der Gemeindestraßen "Gartenstraße", "Auf dem Bangert" und "Kirchstraße (tlw.)" begonnen.
Um bei evtl. Schäden an privaten Bauwerken einen Vergleich zwischen Zustand vor und während/nach den Tiefbaumaßnahmen ziehen und auch eine Einschätzung zur Schadens-höhe erreichen zu können, wird die Beauftragung eines entsprechenden Ingenieurbüros empfohlen. Hierfür wurde ein Angebot bei Herrn Dipl.-Ing. Klaus Wecker erbeten welches für die Besichtigung und Dokumentation von 30 privaten Grundstücken/Baulichkeiten (hiervon 5 mit Innenbesichtigung) mit Erstellung eines Gutachtens inzwischen vorliegt. Die Kosten werden im jeweiligen Drittel-Verhältnis zwischen Ortsgemeinde Klingelbach (für Straßenbau) sowie Verbandsgemeindewerke Aar-Einrich (Kanal und Wasser) aufgeteilt. Weitere zusätzliche oder besonderen Leistungen (wie etwa Überprüfung und Bearbeitung von Schadensanzeigen) werden im Stundenaufwand abgerechnet.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat Klingelbach die Vergabe der Ingenieurleistungen über die
Bauzustandsdokumentation an den Dipl.-Ing. Klaus Wecker gemäß Angebot vom 27. Januar 2026.
Abstimmungsergebnis:
JA: 8 NEIN: 0 ENTHALTUNG: 0
4.2. Ern. Beratung und Beschlussfassung: über die Erneuerung der Beleuchtungseinrichtung
Hans Jörg Justi, Thorsten Weber und Michael Kohlt sind gem. § 22 GemO zu diesem Top ausgeschlossen.
Andreas Preller übernimmt den Vorsitz.
Für den geplanten Ausbau der Gemeindestraßen "Kirchstraße" (teilweise), "Gartenstraße" und "Auf dem Bangert" hat der Ortsgemeinderat Klingelbach am 08. April 2025 die Süwag Energie AG basierend auf dem Angebot vom 02. April 2025, mit der Errichtung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung beauftragt.
Im Nachgang hierzu wurde von Seiten der Süwag Energie AG mit Datum vom 08. September 2025 ein modifiziertes Angebot vorgelegt, welches Preisanpassungen im Bereich der einzelnen Leuchten beinhaltet.
Auch wenn der Unterschied lediglich ca. 215 € brutto beträgt, soll der guten Ordnung halber der damalige Beschluss noch einmal erneuert werden.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat Klingelbach für die Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung in den Gemeindestraßen "Kirchstraße" (teilweise), "Gartenstraße" und "Auf dem Bangert", die Süwag Energie AG zu dem mit Schreiben vom 08. September 2025 angebotenen Preis von 46.073,17 € brutto zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
JA: 8 NEIN: 0 ENTHALTUNG: 0
Punkt 5: Ausbau der Gemeindestraßen "Waldstraße" und "Lahnstraße (Teilstrecken)"
5.1. Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Zuwendungsmitteln aus dem Investitionsstock
Die Ortsgemeinde Klingelbach möchte in den kommenden Jahren die Gemeindestraßen "Waldstraße" (mit Verrohrung "Graberbach") sowie die von der Kreisstraße 44 (Lahnstraße) abgehenden Stichstraßen Flurstücke 19/9 und 19/11 teilweise in Flur 6 sowie Flurstücke 200/1 teilweise und 201 in Flur 7 ausbauen und über wiederkehrende Ausbaubeiträge abrechnen. Allerdings ist im Vorfeld zu prüfen, ob die Stichstraße Flurstücke 19/9 und 19/11 teilweise in Flur 6 in der Gesamtheit eine zum Ausbau bestimmte vorhandene Gemeindestraße darstellt oder teilweise auch über Erschließungsbeiträge abzurechnen ist.
Mit den entsprechenden Planungsleistungen wurde in der Vergangenheit das Ingenieurbüro Dankof aus Diez beauftragt.
Da Anträge für den Investitionsstock bis Mitte September der Finanzabteilung vorzulegen sind, hat nun der Ortsgemeinderat Klingelbach zu entscheiden, ob die geplanten Baumaßnahmen zur Zuwendung angemeldet werden sollen.
Was noch nicht vorhergesehen werden kann ist die Tatsache, ob die Ortsgemeinde Klingelbach als finanzstarke Gemeinde weiterhin Zuwendungsmittel erhält oder wie sie nach der vom Verbandsgemeinderat Aar-Einrich zu beschließenden Prioritätenliste eingestuft wird.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Klingelbach zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu beraten und
beschließen
Abstimmungsergebnis:
JA: 11 NEIN: 0 ENTHALTUNG: 0
Punkt 6: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Leistungen zur Überprüfung des Verdachts auf Kampfmittelbelastung
In der jüngeren Vergangenheit wurde von bauausführenden Firmen die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich einer etwaige Kampfmittelbelastung gefordert, so dass die Verwaltung die Uxo Pro Consult GmbH um Angebotsabgabe gebeten hat und der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist.
Es erfolgt hier eine Aufteilung der Kosten von 1/3 OG Klingelbach sowie 1/3 VGW Aar-Einrich (Betriebszweig Wasser) und 1/3 VGW Aar-Einrich (Betriebszweig Abwasser).
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat Klingelbach die Leistungen zur Überprüfung des Verdachts auf Kampfmittelbelastung an die Uxo Pro Consult GmbH zu dem mit Schreiben vom 26. März 2026 angebotenen Preis von 6.628,30 € brutto (somit Anteil OG Klingelbach: 2.209,43 € brutto) zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
JA: 11 NEIN: 0 ENTHALTUNG: 0
Punkt 7: Beratung und Beschlussfassung zur Initiative „Der Ehrentag“
Zum Tag des Grundgesetzes am 23.Mai, der an Freiheit, Demokratie und Menschenwürde erinnert, ruft Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zur Initiative „Der Ehrentag“ auf. Unter dem Motto für dich, für uns, für alle. Es soll ein bundesweiter Mitmachtag, aber auch ein Tag der Anerkennung und Wertschätzung für ehrenamtlich Tätige werden.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat Klingelbach Anerkennung und Wertschätzung in den Fokus zu stellen und allen ehrenamtlich Tätigen dies im Rahmen einer Feierlichkeit zukommen zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
JA: 10 NEIN: 0 ENTHALTUNG: 1
Punkt 8: Bericht des Bürgermeisters
Die Sanierung der Friedhofswege ist abgeschlossen. Lediglich im Bereich der Baumwurzel muss noch gearbeitet werden.
Am 20. und 21. April werden Dreharbeiten vom SWR durchgeführt. Es wird für die Sendereihe „Hierzuland“ in der Kirchstraße gedreht. Teilnehmen werden einzelne Bürger der Kirchstraße und die „Singgemeinschaft“ wird in der Kirche aktiv sein.
Punkt 9: Verschiedenes
Lag nichts an.
Top 10: Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung
Zum Friedhof wurde zu einer Grabgestaltung beraten und beschlossen.
Zum Bebauungsplangebiet „Thornsgraben II“ wurden Grundstücksanpassungen beraten und beschlossen.
Hans-Jörg Justi, Ortsbürgermeister Klingelbach
