Bürgerinformation der Ortsgemeinde Flacht

TOP 1:

Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzend begrüßt die Versammlung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2:

Beratung und Beschlussfassung zu Auftragsvergaben für den Um- und Anbau der Kindertagesstätte Flacht

TOP 2.1:

Beratung und Beschlussfassung zu Auftragsvergaben für den Um- und Anbau der Kindertagesstätte Flacht

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Flacht beschließt, dass die Bodenbelagsarbeiten für das Bestandsgebäude in der Kita Flacht erneut im Rahmen einer freihändigen Vergabe ausgeschrieben werden sollen.

Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 2.2:

Beratung und Beschlussfassung zu Auftragsvergaben für den Um- und Anbau der Kindertagesstätte Flacht

Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Flacht den Auftrag für die Horizontale Schiebewandanlage im Rahmen des Um-/Anbaus der Kita „Unterm Sternenzelt“ an die Firma Sitzmann GmbH, Auf den Bleichen 10, 36610 Schlitz zum Preis von 12.972,19 € (brutto), gemäß Angebot vom 08.10.2025 zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 2.3:
Beratung und Beschlussfassung zu Auftragsvergaben für den Um- und Anbau der Kindertagesstätte Flacht

Sachverhalt:

Der Bau- und Planungsausschuss hat sich in der Sitzung am 21.10.2025 über die Planung Ausführung der Arbeiten im Außenbereich der Kita informiert. Man befasste sich mit der Anbindung der geschaffenen Pflasterfläche an die Fahrbahn. In der Planung ist die Anbindung durch den Einbau eines Tiefbords, welches von der Seite der Pflasterfläche gegen den bestehenden Asphalt eingebaut wird, vorgesehen. Der Bau- und Planungsausschuss spricht folgende Empfehlung aus: Die Pflasterfläche soll gegenüber der Fahrbahn durch ein Rundbord eingefasst werden. Hierzu ist ein Eingriff in den Fahrbahnbereich notwendig. Die Arbeiten sollen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden. Eine entsprechende Ausschreibung sollte durch den Gemeinderat beschlossen werden.

Beschluss:

 Der Ortsgemeinderat Flacht folgt der Empfehlung und beschließt, dass die vorgenannten Arbeiten im Außenbereich an der Kita Flacht im Rahmen einer freihändigen Vergabe ausgeschrieben werden sollen.

Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Folgende Ergebnisse und Empfehlungen aus der Sitzung des Bau- und Planungsausschuss vom 21.10.2025 teilt der Vorsitzende mit:

Im Bereich des barrierefreien Zugang Pflanzkübel als Absturzsicherung aufgestellt werden sollen. Im Zugang darunter sollen Bügel zum Anlehnen und abstellen Fahrrädern montiert werden. Hierzu wurden die Mitglieder des BuP-Ausschuss in einer Mail um Rückmeldung zu einen Gestaltungsvorschlag gebeten.

 

Es wurde angeregt, dass im oberen Bereich der Parkplätze eine Mastleuchte aufgestellt wird.

Der Zaun im oberen Bereich des Geländes soll im Abstand von 50cm zum Nachbargrundstück errichtet werden.

Im Anschluss sollen die Bäume und Sträucher entlang der Brunnenleitung entfernt werden.

Im vorderen Bereich des Zaunes soll ein Tor eingebaut werden.

Die Fläche davor soll als zusätzlichen Parkraum genutzt werden.
Die Böschungsflächen sollen mit einem Bodendecker angelegt werden.Man war sich einig, dass bei allen Bepflanzungen darauf geachtet wird, dass diese nicht Pflegeintensiv sind. 
 
Die Gestaltung des Übergangs von neuen zum Bestandsaußenbereich soll in Absprache mit der Kitaleitung und des BuP-Ausschuss erfolgen. Hier könnten z.B. eine Rutsche und Seilwege eingerichtet werden.
 
Im Frühjahr 2026 soll eine Rückschnittaktion im Außenbereich der Kita erfolgen.

Folgende Information zur Anfrage zur Fristverlängerung zum Abruf der Sonderfördermittel beim LSJV erreichte die Ortsgemeinde am 23.10.2025.

Wie das Ministerium für Bildung auf der Kitabau-Homepage mitteilt (Sonderprogramm 2024 . Bau von Kitas in Rheinland-Pfalz), sollen die Fristen im „Sonderprogramm für den Kitabau 2024“ verlängert werden. Dort finden Sie auch die Informationen zum vom Ministerium vorgesehenen Rahmen der Verlängerungen.

Hierfür wird derzeit eine Änderung der zugrundeliegenden Verwaltungsvorschrift erarbeitet, voraussichtlich erfolgt die Veröffentlichung Ende Oktober. Danach können wir die Entscheidungen über ihren Antrag auf Fristverlängerung bescheiden.

TOP 3:

Informationen der AG "Energie im Ort"

Der Vorsitzende teilt mit, dass sich ein zuständiges Unternehmen bzgl. der Planung von Windkraftanlagen auf privaten Flächen bei der Ortsgemeinde gemeldet hat. Zu einem weiteren Informationsaustausch meldet sich der Verantwortliche bei der Ortsgemeinde. Der Vorsitzende informierte den Mitarbeiter des Unternehmens auch darüber, dass die Ortsgemeinde große Bedenken an der Errichtung und Inbetriebnahme von Windkraftanlage auf den im aktuellen RROP ausgewiesenen Freiflächen hat und dies auch schon in einem Schreiben an die Planungsgesellschaft mitgeteilt hat.

Der Vorsitzende der AG Energie Ort informiert über ein Schreiben der Ortsgemeinde Flacht an die Planungsgesellschaft des RROP.

TOP 4:

Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Baumrückschnitt- und Fällarbeiten

TOP 4.1 und 4.2

Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Baumrückschnitt- und Fällarbeiten

Beschluss 1:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Flacht den Auftrag für die Rückschnittarbeiten an die Firma Schmidt Agrar-Forstservice, Kirchstraße 12, 65597 Hünfelden zum Preis von 4.560,68 € (brutto), gemäß Angebot vom 03.10.2025 zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Beschluss 2:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Flacht den Auftrag für die Rückschnittarbeiten an die Firma Schmidt Agrar-Forstservice, Kirchstraße 12, 65597 Hünfelden zum Preis von 1.190,00 € (brutto), gemäß Angebot vom 03.10.2025 zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 5:

Beratung und Beschlussfassung über evtl. vorliegende Bauvoranfragen/Baugenehmigungen/Einvernehmen

Es liegen keine Anträge vor.

 

Die Tagesordnungspunkte 6 – 10 werden im nichtöffentlichen Teil beraten.

 

TOP 11:

Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Folgende Beschlüsse wurden im nicht öffentlichen Teil gefasst:

- Zur Erschließung des Neubaugebiets wird der Ankauf des Grundstückes Flur 9,   Flst. 41/9 wird beschlossen.

- Im Zuge der Erschließung des Neubaugebiets wird einer Entschädigungszahlung  zugestimmt.

TOP 12:

Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Der Ortsbürgermeister teilt mit,

-dass in der Zeit vom 29.12.2025 bis 04.01.2026, der 1. Ortsbeigeordnete sein
  Vertretung übernimmt.

- dass die beauftragte Firma aus wirtschaftlichen Gründen die Pacht des Altkleidercontainers nicht mehr in der vollen Höhe entrichten kann. Hier stellt der Vorsitzende eine Anfrage an die Verwaltung wie die anderen Ortsgemeinde in der VG damit umgehen.

- dass das Ministerium des Inneren und für Sport ein Förderprogramm „Dorfbudget –
  Ehrenamt fördern, Gemeinschaft stärken“ einführen wird. Hier steht Ortsgemeinden 
  mit bis zu 1.000 Uhr ein Betrag von 1.500 Euro zur Verfügung.

- dass eine Aussage aus der Bevölkerung bzgl. der Gabionen in der Schulstraße
  nicht korrekt sei.

  Hier wurde unterstellt, dass die Ortsgemeinde die Gabionen im privaten Bereich
  errichtet wurden und über die Maßnahme zum Ausbau der Schulstraße
  abgerechnet wird.
  Korrekt ist, dass die Gabionen im öffentlichen Bereich errichtet wurden und somit
  auch Teil der Maßnahme ist und zum Ausbaubauprogramm der Schulstraße gehört.


- dass auch die Aussage, dass alle ausgewiesenen Bauplätze im geplanten Neubaugebiet bereits an die Ratsmitglieder vergeben wären falsch ist. Richtig ist, dass die Ortsgemeinde seit 2022 eine Interessentenliste führt in der sich jeder eintragen lassen kann. Um die Planung weiter fortzuführen wurden hier bereits zwei Abfragen der eingetragenen Interessenten durchgeführt, ob das Interesse noch immer besteht. Nachdem nun die Erschließungsplanung abgeschlossen ist aktuell viele positive Rückmeldungen der Interessenten vorliegen, erfolgt der nächste Schritt zum Erwerb der Fläche und die Erschließung. Eine Veräußerung und Vergabe der Bauplätze erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben zu gegebener Zeit in Absprache mit der Verbandsgemeindeverwaltung und der Ortsgemeinde. Damit solche „Falschaussagen“ zukünftig nicht mehr aufkommen und zu Verwirrung und ggf. Unmut sorgen, weißt der Vorsitzende darauf hin, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat sich bei den Ratsmitgliedern, Beigeordneten oder direkt beim Ortsbürgermeister zu informieren. Gerne kann auch an den öffentlichen Teilen der Ratssitzungen teilgenommen werden. Diese Möglichkeiten sollten auch genutzt werden damit mögliche „Falschaussagen“ erst gar nicht in den Umlauf kommen.

Termine: 
15.11.2025    09.00 Uhr      Apfelbaum pflanzen
16.11.2025   11.00 Uhr      Kranzniederlegung anl. Volkstrauertag
30.11.2025    13.00 Uhr      Aufbau Adventskaffee
30.11.2025   15.00 Uhr      Adventskaffee
06.12.2025                           Nikolaustreff
08.12.2025   17.30 Uhr      Beigeordnetenbesprechung
11.12.2025   19.30 Uhr      15. Gemeinderatssitzung
26.01.2025   17.30 Uhr      Beigeordnetenbesprechung

29.01.2026   19.30 Uhr      16. Gemeinderatssitzung

TOP 13:

Fragen der Ratsmitglieder

  • Es wurde der Vorschlag zum Pflanzen von Apfelbäumen am Radweg unterbreitet. Hierzu wird ein Termin am 15.11.2025 um 09.00 am Bahnhof vereinbart.
  • Es wurde angeregt, dass die Holzkonstruktion des Wasserspiels am Spielplatz erneuert werden sollte. Hierfür könne man einen Teil der 1.500 Euro vaus dem Förderprogramm „Dorfbudget – Ehrenamt fördern, Gemeinschaft stärken“ verwenden. Die Arbeiten werden durch Ratsmitglieder und Gemeindearbeiter durchgeführt.
  • Es wurde eine Frage zur nächsten Abrechnung der Straßenausbaubeiträge gestellt. Hier wurde nachgefragt ob hier noch eine Abrechnung in diesem Jahr oder erst Anfang 2026 erfolgt. Eine Info sollte durch die Verwaltung erfolgen.
  • Es wurde angefragt, wie die Überprüfung der Ordnungsbehörde im Bezug auf die Straßenreinigungspflicht und Überwuchs läuft und wann hier die Anwohner aufgefordert werden ihre Pflicht nachzukommen.
  • Es gab eine Anfrage zum ausstehenden Bodengutachtem zur Ausweisung eines Versickerungsbeckens und zur Ableitung des Straßenoberflächenwassers.

 

Das vollständige Protokoll ist in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Standort Katzenelnbogen, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen sowie im Ratsinformationssystem einsehbar.