A. Öffentliche Sitzung
1 Genehmigung des Protokolls der 10. Sitzung vom 19.11.2025
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und fragt nach Einwendungen gegen das
Protokoll der 10. Sitzung.
Von Seiten des Gemeinderates bestehen keine Einwendungen gegen das
Protokoll der letzten Sitzung
2 Einwohnerfragestunde nach § 16a GemO
Es sind fünf Einwohner anwesend.
Ein Einwohner erkundigt sich nach der Berechnung der möglichen jährlichen
Einnahmen aus der in Eisighofen möglichen Photovoltaik-Freiflächenanlage in
Höhe von 70.000 €. Der Vorsitzende erläutert hierzu, dass sich diese im
Wesentlichen aus jährlichen Pachteinnahmen in Höhe von rund 20.000 € und
Einnahmen über die EEG-Umlage in Höhe von rund 50.000 € zusammen setzt.
Auf die Nachfrage mit wieviel Fläche die Ortsgemeinde an der Gesamtfläche
beteiligt sei antwortet der Vorsitzende, dass die anteilige Fläche der
Ortsgemeinde sehr gering sei und die Pachteinnahmen im Wesentlichen über das
das Geschäftsmodell der AERA durch anteilige Pachteinnahmen von den
übrigen Grundstückeigentümern generiert werden.
3 Beratung und Beschlussfassung zu Baumaßnahmen am
Dorfgemeinschaftshaus
Der Vorsitzende erläutert, dass die Thematik der Baumaßnahmen am
Dorfgemeinschaftshaus bereits ausführlich in den letzten Sitzungen besprochen
wurde. Hierzu gibt es zum einen die Möglichkeit einen Änderungsantrag zur
Förderung für die ursprünglich geplante Trennwand zu stellen und zum anderen
die Möglichkeit einen Änderungsantrag bezüglich des ursprünglich geplanten
Vordachs am Hintereingang des DGH zu stellen.
Nach ausführlicher Beratung fasst der Gemeinderat folgende Beschlüsse:
Beschlussvorlage 1:
Der Gemeinderat beschließt das geplante Vordach am Hintereingang wie in der
ursprünglichen Planung und im Förderantrag enthalten umzusetzen.
Dementsprechend wird für die ursprünglich geplante Herstellung des Vordachs
ein Änderungsantrag gestellt. Eine mögliche Abtrennung zur Fahrspur soll durch
Gabionen ohne ein Vordach erfolgen.
Beschlussvorlage 2:
Der Gemeinderat beschließt für die ursprünglich geplante Anschaffung einer
mobilen Trennwand einen Änderungsantrag hin zur Anschaffung eines
Vorhangs oder ähnlichem zu stellen.
Anhand der vorgenannten Beschlüsse wird das Planungsbüro Thomas Groß die
entsprechenden Änderungsanträge bei der Bewilligungsbehörde stellen.
Dementsprechend treten auch erstmal alle übrigen im Förderbescheid
enthaltenen und geplanten Baumaßnahmen am DGH zurück bis ein
entsprechender Änderungsbescheid vorliegt.
4 Beratung und Beschlussfassung über die Beschilderung von Wegen
Hinsichtlich der Eingabe einer Einwohnerin in der letzten Sitzung bezüglich der
neuen Beschilderung am Wirtschaftsweg parallel zur Hauptstraße legt der
Vorsitzende dar, dass sich einige Anwohner über ein hohes Verkehrsaufkommen
auf dem vorgenannten Wirtschaftsweg beschwert haben. Infolgedessen wurde
der Vorsitzende vom Ordnungsamt befragt ob gegen das Aufstellen von
Durchfahrtsverbotsschildern mit Ausnahme einer land- und forstwirtschaftlichen
Nutzung Bedenken bestehen. Hierzu bestanden von Seiten des Vorsitzenden
keine Bedenken.
Thomas Biebricher erläutert die Historie des Wirtschaftsweges und die aktuelle
Rechtslage. In den 60er-Jahren wurde dieser Weg im Rahmen einer
Flurbereinigung als Wirtschaftsweg ausgewiesen, welcher grundsätzlich nur im
Rahmen einer land- und forstwirtschaftlichen Nutzung oder aufgrund einer
besonderen Vereinbarung befahren werden darf. Im weiteren verlauf wurden im
Rahmen einzelner Bauvorhaben entsprechende Baulasten zur Befahrung der
betroffenen angrenzenden Grundstücke über den Wirtschaftsweg geschlossen.
Durch die nun erfolgte Beschilderung werde lediglich verdeutlicht, dass dieser
Wirtschaftsweg nur für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung und im
Rahmen der einzelnen eingetragenen Baulasten befahren werden darf.
Im Rahmen der verkehrsbehördlichen Anordnung der Schilder und deren
Auslegung dürften nun sogar die anliegenden Grundstückseigentümer und -
Nutzer diesen Wirtschaftsweg befahren. Ohne die aufgestellten Schilder dürfte
nach der geltenden Rechtslage der Wirtschaftsweg ausschließlich für eine land-
und forstwirtschaftliche Nutzung sowie durch die per Baulast berechtigten
Personen befahren werden.
Sitzungsunterbrechung 19:30.
Wiederaufnahme 19:40.
Beschlussvorlage:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat der Beschilderung im Rahmen
der Anhörung der Ortsgemeinde durch die Straßenverkehrsbehörde
zuzustimmen.
5 Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlage
„Brückenstraße“ als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Der Vorsitzende übergibt die Sitzungsleitung an den ersten Beigeordneten und
zieht sich vom Beratungstisch zurück, und nimmt im Zuschauerraum platz.
Grund hierfür ist eine notwendige Neufassung des Widmungsbeschlusses für die
Brückenstraße: Im Zuge aktueller Inlinermaßnahmen wurde festgestellt, dass im
ursprünglichen Beschluss von 2017 nicht alle Grundstücke aufgeführt waren.
Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes (LStrG) Rheinland-Pfalz ist eine
vollständige Widmung für den öffentlichen Verkehr erforderlich. Der
Ortsgemeinderat Eisighofen entscheidet daher heute über die erneute Widmung
als Gemeindestraße.
Beschlussvorlage:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Eisighofen beschließt die Flurstücke 110/6,
87, 1 -teilweise-, 74 -teilweise-, 73 -teilweise-, 9 und 10/2 (Flur 1)
„Brückenstraße“ als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr zu widmen.
Als Beginn und Ende der gewidmeten Fläche werden die parallel verlaufenden
Grundstücke Flurstück 110/7 und Flurstück 70 (Flur 1) festgelegt. Die
gewidmete Strecke ist im beigefügten Lageplan, der Bestandteil der
Niederschrift ist, markiert.
6 Verschiedenes
Bezüglich der Anfrage einer Einwohnerin nach dem Ausweis zentraler Plätze
zum Abschuss von Feuerwerk an Silvester legt der Vorsitzende dar, dass eine
solche Ausweisung von Plätzen grundsätzlich nur bei besonderen Plätzen, wie
beispielsweise erheblicher Brandgefahr, vor Altersheimen oder vor
Krankenhäusern möglich ist, an denen nicht geschossen werden soll. Zugleich
legt der Vorsitzende dar, dass die Kontrolle von ausgewiesenen Plätzen nicht in
die Zuständigkeit der Ortsgemeinde fällt.
Thomas Biebricher ergänzt, dass ein Feuerverbot nur dann rechtssicher ist, wenn
eine erhöhte Gefahr für Brände bei mehreren Gebäuden oder Standorten bestehe.
Der Gemeinderat berät das Thema ausführlich.
Einen generellen Ausweis von festen Flächen sieht der Gemeinderat als
schwierig an. Es soll ein Hinweis im Blättchen auf die Rücksichtnahme an
Silvester aufgenommen werden. Hierzu soll über die Verbandsgemeinde eine
Muster-Info für die Bürger angefragt und im Blättchen veröffentlicht werden.
Der Vorsitzende informiert über die neue Förderrunde des Leader-Programms.
Eine entsprechende Info ist dem Protokoll beigefügt.
Der Vorsitzende informiert darüber, dass die Ortsgemeinde Eisighofen mit 115
Adresspunkten in der Förderung des Kreises zum Glasfaserausbau bis in die
Häuser enthalten ist. Der Ausbau soll voraussichtlich Ende 2026/ Anfang 2027
erfolgen.
Das Problem der Oberflächenentwässerung an einem Anwesen in der
Brückenstraße wurde durch die Gemeindearbeiter mit zusätzlichen Sinkkästen
ausgebessert.
Der Vorsitzende teilt mit, dass der erste Haushaltsplanentwurf für 2026 im
Ergebnisplan mit rd. – 23.000 € und im Finanzplan mit rd. -98.000 € abschließt.
Die Holzbestellungen für das kommende Jahr liegen rund 30-35% über den
Bestellungen für 2025.
Der Erste Beigeordnete informiert über die in der vergangenen Sitzung
beschlossene Prüfung der Windkraft Aarbergen durch die Verbandsgemeinde
Aar-Einrich und das dazu geführte Gespräch mit Herrn Stanjek von der VG.
Herr Stanjek legte dar, dass sich die geplanten Windkraftanlagen in hessischem
Vorranggebiet befinden. Diese Fläche ist mehr als einen Kilometer von der
Ortsgrenze entfernt. Von Seiten der Verbandsgemeinde wird keine Möglichkeit
von rechtlichen Schritten durch die Ortsgemeinde gesehen. Sofern die
Errichtung der Windräder über Wege der Ortsgemeinde erfolgen, muss dies
grundsätzlich gegen Ausgleichszahlungen geduldet werden.
Zwischenzeitich gab es ein Gespräch zwischen der VG und der AERA mit der
Mainova, in welchem Mainova signalisiert habe, auch grundsätzlich an der
Errichtung von Windkraftanlagen in Eisighofen interessiert zu sein.
Damit der Gemeinderat auf den neuesten Informationsstand gebracht wird, soll
im Januar ein gemeinsames treffen mit Herrn Stanjek und der AERA erfolgen.
Hierzu wird der erste Beigeordnete ein gemeinsames Treffen im Januar bei
Herrn Stanjek anfragen.
Ratsmitglied Marco Kaiser erkundigt sich hinsichtlich der bei Dörsdorf
angefragten Friedhofsabrechnung für das vergangene Jahr. Der erste
Beigeordnete wird hierzu nochmal Kontakt mit der Ortsgemeinde Dörsdorf
aufnehmen.
B. Nichtöffentliche Sitzung
7 Grundstücksangelegenheiten
Der Vorsitzende informiert darüber, dass der Kreis für das Anwesen Udo Kern
einen Vorab-Bescheid zur Dachsanierung erstellt hat. Zudem hat der Vorsitzende
dem Kreis weitere Bilder von dem Anwesen übersandt.
Thomas Biebricher informiert über die Möglichkeiten zur Durchführung einer
Bürgerbefragung. Hierzu legt er dar, dass die Mitglieder des Gemeinderates nicht
an das Ergebnis der Bürgerbefragung gebunden sind und verweist hierzu auf § 30
der Gemeindeordnung RLP.
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit eine Bürgerbefragung mit einer Ja- oder
Nein-Frage durchzuführen. Eine ähnliche Bürgerbefragung gab es in der
Vergangenheit in Kaltenholzhausen. Diese soll den Ratsmitgliedern als Vorlage
zur Orientierung zugeleitet werden. Dort wurden die Wahlberechtigten gezielt mit
namentlichen Zetteln angeschrieben. Anschließend wurden die Zettel bei der
Verbandsgemeinde gesammelt und durch einen unabhängigen Notar ausgezählt.
8 Personalangelegenheiten
Dieser Punkt entfällt
9 Verschiedenes
Dieser Punkt entfällt
Sitzungsende 21:50 Uhr
Alexander Lorch, Ortsbürgermeister
