TOP 1: Beratung des Protokolls vom 12.08.2025
Beschluss:
Das Protokoll der Sitzung vom 12.08.2025 wurde jedem Ratsmitglied zugestellt. Einwendungen wurden nicht erhoben, dem Protokoll wird somit zugestimmt.
Abstimmung: 7 dafür 0 dagegen 0 Enthaltung
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung zu den Steuerhebesätzen 2026
Für die Erstellung der Haushaltspläne sowie der Steuer- und Abgabenbescheide war über die Hebesätze zu beschließen. Bereits im Vorjahr wurde im Hinblick auf die Grundsteuern eine Verringerung der Hebesätze ausführlich diskutiert. Es besteht die Gefahr, dass ein Unterschreiten der empfohlenen Hebesätze negative Folgen für die Gemeinde im Hinblick auf gemeindliche Förderprogramme haben könnte.
Beschluss:
Der Rat beschließt, die Hebesätze für die Gemeindesteuern im Jahr 2026 für die
Grundsteuer A auf 345 v.H.
Grundsteuer B auf 465 v.H. und
Gewerbesteuer auf 380 v.H. unverändert festzulegen.
Die Hundesteuer im Jahr 2026 wird für den
1. Hund auf 50,00 Euro
2. Hund auf 100,00 Euro
3. Hund auf 150,00 Euro
1. Kampf-Hund auf 400,00 Euro
2. Kampf-Hund auf 600,00 Euro und
3. Kampf-Hund auf 800,00 Euro unverändert festgelegt.
Abstimmung: 7 dafür 0 dagegen 0 Enthaltung
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung zum Investitionsprogramm 2026-2029
Da die Kanalsanierung in der Verantwortung der Wasserwerke der VG liegt, schlägt der Vorsitzende Marcus Bär vor, die Kanalsanierung der vorderen Feldstraße aus dem Investitionsprogramm zu streichen. Die Förderung der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED wurde bewilligt. Sobald der Austausch stattgefunden hat, können bis zu ca. 70% an Stromkosten gespart werden.
Beschluss:
Der Rat beschließt, die Kanalsanierung der vorderen Feldstraße („Ausbau Feldstraße“) aus dem Investitionsprogramm 2026 bis 2029 zu streichen und die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED weiter fortzuschreiben.
Abstimmung: 7 dafür 0 dagegen 0 Enthaltung
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung zu Kosten Räumung Gräberfeld 3 am Friedhof
Die Rechnung der Firma Immergrün wurde den Ratsmitgliedern vorab mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Räumung des Gräberfeld 3 am Friedhof wurde in der Zeit vom 28.08.-29.08.2025 sowie vom 01.09.-02.09.2025 durchgeführt. Insgesamt wurden 45 Gräber geräumt. Von 35 Gräber wurde eine Kostenübernahme fest zugesagt. Von 10 Gräber konnten die Hinterbliebenen zwecks Kostenübernahme aktuell noch nicht ermittelt werden. Dieser Punkt befindet sich aktuell in Klärung bei der Verbandsgemeinde. Sofern die Hinterbliebenen nicht ermittelt werden können, müssen die Kosten von den Ortsgemeinden Dörsdorf und Eisighofen nach entsprechender prozentualer Aufteilung übernommen werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Rechnung der Firma Immergrün über 21.167,72 Euro brutto für die Kosten Räumung Gräberfeld 3 am Friedhof zu.
Abstimmung: 7 dafür 0 dagegen 0 Enthaltung
TOP 5: Beratung und Beschlussfassung zu den Brennholzpreisen 2026
Frau Anja Grimm hat vorab schriftlich mitgeteilt, dass im kommenden Jahr Brennholz lang in den Abteilungen 3a und 9a bereitgestellt wird. Die Holzstärke ist ähnlich wie im vergangenen Jahr (schwach bis mittel). Selbstwerbungsholz wird wie auch im vergangenen Jahr nicht angeboten.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Brennholzpreise 2026 wie folgt:
Laubholz lang 45 Euro pro Raummeter (in Gebinden zu 5, 10, oder 15 Raummeter). Die Höchstmenge je Haushalt wird auf 15 Raummeter beschränkt. Nadelholz lang 30 Euro pro Raummeter (in Gebinden zu 5, 10, 15, oder 20 Raummeter)
Abstimmung: 7 dafür 0 dagegen 0 Enthaltung
TOP 6: Beratung und Beschlussfassung zu Kosten Baggerarbeiten am Bachlauf des Ackerbachs und an einem Graben oberhalb der Straße „Schöne Aussicht“
Die Rechnungen der Firma KAMA wurde den Ratsmitgliedern vorab mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt den Rechnungen der Firma KAMA über 1.160,00 Euro brutto für Baggerarbeiten am Bachlauf des Ackerbachs und über 100,00 Euro brutto für Baggerarbeiten an einem Graben oberhalb der Straße „Schöne Aussicht“ zu.
Abstimmung: 7 dafür 0 dagegen 0 Enthaltung
TOP 7: Information zum neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz
Es hat eine kurze Diskussion zum vorab bereitgestellten neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz stattgefunden. Zu den wesentlichen Änderungen gehören:
1. Die Erweiterung der Bestattungsformen
Das Gesetz erlaubt nun neben der traditionellen Erd- und Feuerbestattung auch alternative
Bestattungsformen wie See- und Flussbestattungen in den Flüssen Rhein, Mosel, Lahn und Saar. Daneben eröffnet der Gesetzentwurf die Möglichkeit eines genehmigten Ausbringens der Asche außerhalb von Friedhöfen, die Aushändigung der Ascheurne an bestimmte Personen zur privaten Aufbewahrung mit oder ohne Teilungsmöglichkeit der Asche. Außerdem sind Bestattungen in Tüchern zulässig. Eine Tuchbestattung aus nicht religiösen Gründen ist jedoch nur möglich, wenn die verstorbene Person dies schriftlich verfügt hat.
2. Die Ascheverarbeitung und -aufbewahrung
Angehörige können künftig die Asche Verstorbener unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb von Friedhöfen verstreuen oder in Privathaushalten aufbewahren. Voraussetzung für die neuen Bestattungsformen sind, dass die verstorbene Person 1. ihren letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz hatte und 2. durch eine schriftliche Verfügung eine neue Bestattungsform bestimmt und eine Person für die Totenfürsorge benannt hat (Totenfürsorgeverfügung).
3. Die Regelung der Mindestruhezeit im Gesetz
Die Mindestruhezeit wird für Leichen auf 15 Jahre festgelegt; für Feuerbestattungen und das Ausbringen der Asche auf Friedhöfen oder privaten Bestattungsplätzen und das Ausbringen der Asche außerhalb von 3 Friedhöfen beträgt die Mindestruhezeit fünf Jahre. Die Ruhezeit entfällt bei den sonstigen neuen Bestattungsformen.
4. Die Würdigung von Sternenkindern und Bundeswehrsoldaten
Für Sternenkinder, also Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind, wird ein Ort der Trauer garantiert. Eine Bestattung ist zu genehmigen, wenn ein Elternteil dies beantragt. Auf Antrag jedenfalls eines Elternteils kann auch eine Beilegung des Sternenkindes zu der Leiche des gleichzeitig oder in kürzester Zeitabfolge verstorbenen Elternteils zwecks gemeinsamer Erd- oder Feuerbestattung erfolgen. Zudem wird auf Antrag der Angehörigen ein dauerhaftes Ruherecht für im Ausland gefallene Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr geschaffen, das durch das Land finanziert wird, wenn die Bundeswehr die Kosten nicht mehr trägt.
5. Verbesserung der Qualität der Leichenschau und eine neue Obduktionspflicht
Die Qualität und der Prozess der Leichenschau werden genauer geregelt. Eine Obduktionspflicht wird für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr eingeführt, wenn die Todesursache unklar ist, um mögliche Tötungsdelikte aufzuklären.
6. Die Verantwortlichkeit zur Bestattung
Die vorrangig verpflichteten Erben werden aus der Verantwortlichkeit herausgenommen. An erster Stelle stehen nun die zur Totenfürsorge Verpflichteten. Die Friedhofsträger sollen die Friedhofsatzungen innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes an die neuen Regelungen anpassen. Zur Umsetzung des Gesetzes wird eine Rechtsverordnung erlassen. Der Gemeinde- und Städtebund wird nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen seine Muster Friedhofsatzung zeitnah modifizieren.
TOP 8: Verschiedenes
- Weihnachtsfeier 2025 am 29.11.2025 im Berghof in Berghausen. Die Weihnachtsfeier des Gemeinderats findet am 29.11.2025 im Berghof in Berghausen statt.
- Info: Kosten Seniorenausflug am 13.09.2025 ca. 3.300 Euro. Info: Sachstand Jugendraum Einlagerung Material Kids-Treff
Frau Mandana Banholzer wird ab sofort das Material des Kids-Treff, welcher jeden Mittwoch stattfindet, im Jugendraum lagern.
- Info: Abstimmung Termine Dorf-Treff in der Grillhütte 2026
- Ratsmitglied André Kalscheuer hat Termine vorgeschlagen, diese Termine werden bis zur nächsten Sitzung konkretisiert.
- Abstimmung Erweiterung des Kanals Dorf-Treff. Der WhatsApp Kanal des Dort-Treffs wird umbenannt in Dorf-Kanal Dörsdorf.
Ab sofort werden Informationen des Gemeinderates, der Vereine und des Dorf-Treffs zur Verfügung gestellt. Das Ratsmitglied Mona Weis wird diese Informationen im WhatsApp Kanal veröffentlichen.
Die Bürger sollen im Mitteilungsblatt zeitnah darüber informiert werden.
- Info: Kosten Sockelarbeiten an der Grillhütte 4.600 Euro
- Abstimmung weiteres Vorgehen Entwässerungsgraben Sonnenhang 8 - Am Ackerbach 27. Der Entwässerungsgraben wird von Sebastian Stricker kurzfristig instandgesetzt.
- Info: Sachstand PV-Anlage DGH
Für die Einrichtung der Fotovoltaikanlage ist ein Netzausbau in Form eines Trafowechsels notwendig. Außerdem wurde festgestellt, dass der Stromanschluss im DGH nicht geeignet ist. Der Vorsitzende Marcus Bär befindet sich aktuell in Klärung.
- Info: Sachstand Windräder Aarbergen. Carmen Burgard, Matthias Dörner sowie Michael Forst haben am 25.09.2025 an der Informations-Veranstaltung in Panrod teilgenommen.
Es wurde über die Veranstaltung sowie Informationen berichtet.
Der Tagesordnungspunkt 9 wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten.
TOP 10: Information aus der nichtöffentlichen Sitzung
In der nichtöffentlichen Sitzung informierte der Vorsitzende zu innerörtlichen Angelegenheiten. Es wurden keine Beschlüsse gefasst.
Das vollständige Protokoll ist in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Standort Katzenelnbogen, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen einsehbar.
