Bürgerinformation der Ortgsgemeinde Klingelbach

Punkt   1:      Einwohnerfragestunde nach § 16 a GemO

Es war ein Einwohner anwesend. Es wurden keine Fragen gestellt.

Punkt   2:     Erläuterungen: zu den Trinkwasserwerten durch den Wassermeister der VG-Aar-Einrich

Tobias Rumpf, Wassermeister der VG-Aar-Einrich, erläutert den Hintergrund des im Juli 2025 gemessenen Nitratwertes im Ortsnetz Klingelbach, der mit 40 mg/l zwar unter dem zulässigen Wert von 50 mg/l blieb, aber ungewöhnlich hoch war. Das Klingelbacher Wasser kommt überwiegend aus dem 88 Meter tiefen Brunnen "Klingelbach I" in Richtung Ebertshausen, einem der ergiebigsten Brunnen der Verbandsgemeinde. Dabei läuft über die Hälfte des gewonnenen Wassers aus den oberen 15 Metern des Brunnens nach. Diese oberflächennahe Gewinnung und die Lage in der landwirtschaftlich genutzten Flur "Langwiese" legen, trotz des vorhandenen Wasserschutzgebietes, einen Zusammenhang nahe zwischen Düngereinsatz und Nitratgehalt. Nicht zuletzt deshalb, wird dem Wasser des Klingelbacher Brunnens, der auch Katzenelnbogen mitversorgt, Wasser aus der Schönborner Quelle "Bärbacher Stollen" beigemischt, so dass sich im Ortsnetz Klingelbach üblicherweise Nitratwerte zwischen 25 und 30 mg/l ergeben. Den Ausreißer bei der Messung Anfang Juli 2025 erklärt Rumpf so, dass an diesem heißen Tag sehr viel Wasser entnommen wurde, konkret etwa 115 Kubikmeter gegenüber den sonst üblichen etwa 88 Kubikmetern. Der Zufluss aus der Schönborner Quelle bleibt aber konstant. Deshalb verschob sich das Mischungsverhältnis zugunsten des Klingelbacher Wassers. Spätere Messungen an Tagen mit normalen Wasserverbräuchen hätten wieder deutlich niedrigere Nitratwerte gezeigt. Der Gemeinderat dankte für die Information und stellte hier vorerst keinen Handlungsbedarf fest.

Punkt   3:     Beratung und Beschlussfassung: Bauvoranfragen/Bauanträgen

Es liegen Anträge auf Baugenehmigung nach §§16, 16b Abs. 7 BImSchG durch eine Firma zum Betrieb von Windkraftanlagen auf den Grundstücken Flur 9, Flurstück 2981 und 2982 vor.

Zum Sachverhalt:

Der Projektierer verfolgt das Ziel, die Anlagen mit einer höheren Nabenhöhe zu versehen. Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung war dies nicht realisierbar, da der Flächennutzungsplan der ehemaligen Verbandsgemeinde Katzenelnbogen eine Höhenbeschränkung vorsieht. Der gegenwärtige Entwurf des Flächennutzungsplans (FNP) der VG-Aar-Einrich sowie der aktuelle Entwurf des Regionalen Raumordnungsplans (RROP) sehen keine Höhenbeschränkung mehr vor. Daher argumentiert der Projektierer, dass die Höhenbeschränkung aus dem noch gültigen FNP der Alt-VG Katzenelnbogen nicht mehr anzuwenden ist. Die AERA und die Verwaltung vertreten die Ansicht, dass die modifizierte Höhe der Windenergieanlagen im Vergleich zur bisherigen Maximalhöhe keine signifikante Mehrbelastung bewirkt.

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat Klingelbach, das gemeindliche Einvernehmen laut o.g. Antrag zum Grundstück Flur 9, Flurstück 2981 zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

 JA:                 9                     NEIN:             0                      ENTHALTUNG:                   2

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat Klingelbach, das gemeindliche Einvernehmen laut o.g. Antrag zum Grundstück Flur 9, Flurstück 2982 zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

JA:                              9                     NEIN:             0                      ENTHALTUNG:                   2

Punkt   4:     Beratung und Beschlussfassung:  zur Rechnungsprüfung

Der Bürgermeister und der 1. Beigeordnete Herr Uwe Welker sind gem. § 22 GemO von diesem Top ausgeschlossen.

Beigeordneter Herr Ingo Koch übernimmt den Vorsitz.

Der auf Beschluss des OG-Rates gewählte Rechnungsprüfungsausschuss hat am 17.06.2025, in den Räumen

der VG-Aar-Einrich die Prüfung der

              Jahresrechnung 2024 mit

              Ergebnisplan

              Finanzrechnung

              Teilergebnis-/Teilfinanzrechnung

              Schlussbilanz zum 31.12.2024

              über-/außerplanmäßigen Ausgaben

vorgenommen. Bei der Prüfung wurde nach den Grundsätzen der §§ 110 ff. der Gemeindeordnung verfahren.

Die vorgenommene Rechnungsprüfung führte zu folgenden Feststellungen:

Die Beleg- und Buchführung war ordnungsgemäß und nachvollziehbar.

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat Klingelbach, den Jahresabschluss zu 31.12.2024 mit einer Bilanzsumme von 5.744.560,52 Euro bei einem Eigenkapitalausweis in Höhe von 4.607.499,31 Euro in der vorliegenden Form festzustellen und den Jahresüberschuss in Höhe von 170.746,60 Euro der Kapitalrücklage zuzuführen.

Abstimmungsergebnis:

JA:                               9                     NEIN:             0                      ENTHALTUNG:                   0

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat Klingelbach, die im Haushaltsjahr getätigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit noch nicht erfolgt, nachträglich zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis:

JA:                              9                     NEIN:             0                     ENTHALTUNG:                   0

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat Klingelbach, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten im

Rahmen Ihrer Vertretung sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde gem. § 114 GemO Entlastung zu

erteilen.

Abstimmungsergebnis:

JA:                               9                     NEIN:                        0              ENTHALTUNG:     0

Punkt    5:     Beratung und Beschlussfassung: zum Investitionsplan 2026 und folgende Investitionsprogrammvorschlag 2026

Planung einzelner Investitionsmaßnahmen in €

Kalenderjahr 2026

Kalenderjahr

Kosten zur teilw. Erneuerung der Straßenbeleuchtung

100.000, --

 

Kosten zur Erneuerung der Zuwegung zum Friedhof 2 mit Ehrenmal und evtl. zum „Breitebacher Feld“

60.000,--

 

Ingenieurleistungen zur Erneuerung der Zuwegung zum Friedhof 2 mit Ehrenmal und evtl. zum „Breitebacher Feld“

8.000,--

 

DGH 

2.000, -

 

Spielplatz

5.000, --

 

Grillhütte

2.000, --

 

Bauhof

5.000, --

 

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Klingelbach, den vorliegen Investitionsprogrammvorschlag 2026.  

Abstimmungsergebnis:

JA:                              11                   NEIN:             0                      ENTHALTUNG:                   0

Punkt   6:     Beratung und Beschlussfassung: zu den Hebesätzen und Gemeindesteuern 2026

Informationen zu den Hebesätzen und den Gemeindesteuern wurden vorab per Mail an alle Ratsmitglieder verteilt.

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat Klingelbach, die Grundsteuer A auf 345%, die Grundsteuer B auf 465% und die Gewerbesteuer auf 380% festzulegen. Somit bleiben die Hebesätze wie in den Jahren 2023 und 2024 und 2025.

Abstimmungsergebnis:

JA:                               11                   NEIN:             0                      ENTHALTUNG:                   0

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat Klingelbach, die Hundesteuer wie folgt festzulegen.

Für den 1. Hund                  €   50, --                     1. Kampfhund                      €   500, --

Für den 2. Hund                  €   90, --                     2. Kampfhund                      €   900, --

Für den 3. Hund                  € 160, --                     3. Kampfhund                      € 1600, --

Somit bleiben die Steuersätze wie in den Jahren 2023 und 2024 und 2025.

Abstimmungsergebnis:

JA:                               11                   NEIN:             0                      ENTHALTUNG:                   0         

Punkt    7:     Beratung und Beschlussfassung:       zum Forstwirtschaftsplan 2026 und Festlegung der Brennholzpreise

Revierförster Oliver Schwarz kann an der heutigen Sitzung leider nicht teilnehmen, jedoch liegt jedem

Ratsmitglied der Wirtschaftsplan 2026 vor. Siehe Anlage.

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat Klingelbach, den Forstwirtschaftsplan 2026 wie vorgelegt.

Abstimmungsergebnis:

JA:                              11                   NEIN:             0                      ENTHALTUNG:                   0

Vorschlag für die Brennholzpreise 2026:

Brennholz an den Wegrand gerückt:       € 50, -- pro Raummeter

Selbstwerbung:                               € 30, -- pro Raummeter

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat Klingelbach die Brennholzpreise wie vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis:

JA:                               11                   NEIN:             0                      ENTHALTUNG:                   0

Punkt    8:     Beratung und Beschlussfassung:       zur Vergabe von Aufträgen zum Ausbau der Gemeindestraßen Kirchstraße (tlw.), Gartenstraße und Auf dem Bangert

Der Bürgermeister sowie die Ratsmitglieder Michael Kohlt und  Thorsten Weber sind gem. § 22 GemO von diesem Top ausgeschlossen. Den Vorsitz übernimmt der 1.Beigeordnete Uwe Welker

Die Ausschreibung für den Straßenbau in den Straßen Kirchstraße, Gartenstraße und Auf dem Bangert als Gemeinschaftsaufgabe mit den VG-Werken, wurde im Gemeinderat Klingelbach als auch im Werkausschuss beschlossen.

Aufgrund von Zuschüssen an die Ortsgemeinde sind die Arbeiten in 2025 noch zu beginnen.

Daher wurde am 02.10.2025 im Rahmen einer gemeinsamen öffentlichen Ausschreibung mit den VG-Werken der Ausbau der Straßen LOS 1 Kirchstraße (tlw.), LOS 2 Auf dem Bangert und LOS 3 Gartenstraße durch die Zentrale Vergabestelle ausgeschrieben. Angebote sind nur zulässig, wenn für die gesamte Maßnahme (alle Lose) ein Angebot abgegeben wird. Die Submission findet am 29.10.2025 statt.

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 02.09.2025 die Vergabe des Auftrags für die Wasser und Kanalarbeiten an den wirtschaftlich günstigsten Bieter gemäß Kostenschätzung vom 13.08.2025 zzgl. 15 % beschlossen. Um zeitnah nach der Angebotsauswertung den gesamten Auftrag erteilen zu können, soll in der heutigen Sitzung über die Vergabe des Auftrags für die Straßenbauarbeiten beschlossen werden. Es wird vorgeschlagen den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter der Ausschreibung zu erteilen, sofern die Angebote die Kostenschätzungen für die Straßenbauarbeiten für die Lose 1-3 vom 25.09.2025 um 15% nicht überschreiten.

Eine Erläuterung zur Beschlussvorlage mit der Aufteilung der Kosten an die VG-Werke und die OG Klingelbach, sowie die Kostenschätzungen liegt den Ratsmitgliedern vor.

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat Klingelbach, nach Angebotsauswertung den Ortsbürgermeister zu ermächtigen ( oder einen der Beigeordneten ) den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter der Ausschreibung zu erteilen, sofern das Angebot die Kostenschätzung für die Straßenbauarbeiten um 15% nicht überschreitet.

Abstimmungsergebnis:

JA:                               8                     NEIN:             0                      ENTHALTUNG:                   0

Punkt    9:     Bericht des Bürgermeisters

Am Sonntag, den 28.09.2025 fand erstmals ein Familien-Nachmittag in Klingelbach veranstaltet durch die Gemeinde Klingelbach und bewirtschaftet vom TUS-KK und der Singgemeinschaft Klingelbach.

Punkt   10:    Verschiedenes

Lag nichts an.

Das vollständige Protokoll ist in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Standort Katzenelnbogen, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen einsehbar.