A: Öffentliche Sitzung
Punkt 1: Einwohnerfragestunde nach § 16 a GemO
Es war zwei Einwohnerinnen anwesend.
Es wurden Fragen zum „innerörtlichen Straßenausbau“ in den Straßen Kirchstraße, Gartenstraße und Auf dem Bangert bezüglich des zeitlichen Ablaufs, der Zugänglichkeit zu den Hofeifahrten und der Müllabfuhr gestellt.
Der Bürgermeister antwortete darauf, dass die Grundstückeigentümer vom Unternehmer rechtzeitig über den Baubeginn informiert werden und dass man bestrebt sei die unvermeidlichen Behinderungen der Grundstückseigentümer so gering wie möglich zu halten. Die Abfuhr der Mülltonnen wird in Zusammenarbeit mit dem Unternehmer vorgenommen. Hilfreich hierzu ist eine gute Kennzeichnung der Mülltonnen durch die Grundstückseigentümer.
Auch wurde über den Umbau den Stromhausanschluss, vom Dachständer zur Erdverkabelung, nachgefragt.
Hierzu wurde geantwortet, dass die Arbeiten der SÜWAG lediglich bis zum Stromübergabepunkt/Panzersicherung
im Haus gehen. Alle weiteren Maßnahmen empfiehlt der Hauselektriker.
Punkt 2: erneute Beratung und Beschlussfassung: zum Forstwirtschaftsplan
In der 9. Gemeinderatssitzung am 28.10.2025 haben wir unter TOP 7 den Entwurf des Forstwirtschaftsplanes vom 16.10.2025 beraten und einstimmig beschlossen. Im aktualisierten Entwurf vom 03.12.2025 wurde noch der Punkt Waldbegründung aufgenommen. Dieser besagt, dass Kosten für Kunstverjüngung im Bereich der ehemaligen Kahlstelle eingeplant sind. Die Kahlstelle entstand durch abernten der durch den Borkenkäfer abgestorbenen Fichten. Allerdings sind diese Kahlstellen schon durch Naturverjüngung zugewachsen und es ist flächendeckender mehrere Meter hoher Bestand vorhanden. Dies haben wir ja bei der Waldbegehung am 10.05.2025 zu sehen bekommen.
Zur Kunstverjüngung würden zu bepflanzende Stellen freigemulcht und dann bepflanzt.
Durch diese Kunstverjüngung soll eine größere Vielfalt an Baumsorten erreicht werden, die möglicherweise klimaresistenter sind. So wird es vermutet, da Baumarten aus südlicheren Ländern benutzt werden sollen.
Die geplante Kunstverjüngung benötigt allerdings in den nächsten Jahren/Jahrzenten eine besondere Bestandspflege. Die Kosten dazu werden in den entsprechenden Forstwirtschaftsplänen erscheinen.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat Klingelbach, den aktualisierten Forstwirtschaftsplan vom
03.12.2025.
Abstimmungsergebnis:
JA: 0 NEIN: 12 ENTHALTUNG: 0
Somit behält der Beschluss aus der 9. Gemeinderatssitzung am 28.10.2026 seine Gültigkeit.
Punkt 3: Beratung und Beschlussfassung: zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2026
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltplans 2026 wurde vorab an alle Ratsmitglieder verteilt.
Dirk Rosstäuscher erläutert detailliert die einzelnen Posten und beantwortet alle offene Fragen.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat Klingelbach, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026
Abstimmungsergebnis:
JA: 12 NEIN: 0 ENTHALTUNG: 0
Punkt 4: Bericht des Bürgermeisters
Die Fördermittel aus dem Förderprogramm „Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur und der sozialen Gemeinschaft vor Ort“ kurz genannt RZN („Regional. Zukunft. Nachhaltig“) in Höhe von 3.022.208,90 Euro sind für unsere Verbandsgemeinde eingetroffen. Am Samstag, den 24.01.2026 wurden die Einzelbescheide an die Bürgermeister der Ortsgemeinden übergeben. Klingelbach erhält davon 82.302,92 Euro.
Im Gehwegbereich vorm Brandweiher in der Oberdorfstraße hat sich am Dienstag den 20.01.2026 durch Unterspülungen ein Loch gebildet und das Natursteinpflaster ist eingebrochen. Das mit eingebrochene Fahrzeug hat zum Glück keinen Schaden genommen. Auch wurde sonst kein Fremdschaden verursacht. Der Gehweg wurde im Bereich der Unterspülung geöffnet um das Ausmaß und die Ursache zu ergründen. Nun müssen Entscheidungen getroffen werden, auf welche Art und Weise der Schaden saniert wird und weitere Schäden vermieden werden können.
Zum Neujahrsgespräch am Freitag, den 16.01.2026 waren 35 Bürger anwesend.
Punkt 5: Verschiedenes
Im Gehwegbereich vor dem Brandweiher ist durch Unterspülung ein Schaden entstanden. Der Bürgermeister mit den Beigeordneten und der Bauabteilung der Verbandsgemeinde werden autorisiert den Schaden zu beheben.
Abstimmungsergebnis:
JA: 12 NEIN: 0 ENTHALTUNG: 0
Hans-Jörg Justi, Ortsbürgermeister Klingelbach
