Ziel der Wärmeplanung war es, langfristige Lösungen für die klimaneutrale Wärmeversorgung unserer Gemeinden bis 2045 zu entwickeln. Dies ist im Einklang mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Nutzung erneuerbarer Energien für die Heizwärmeversorgung vorschreibt.
Zunächst wurde eine Bestandsaufnahme durchgeführt, in der bestehende Wärmeverbräuche, die Infrastruktur und der Zustand der Gebäude erfasst wurden. Daraufhin erfolgte die Potenzialanalyse, bei der geprüft wurde, welche erneuerbaren Energiequellen in der Verbandsgemeinde genutzt werden können – wie Solarenergie, Biomasse, Geothermie oder Abwärme.
Abschließend wurden verschiedene Szenarien entwickelt, die die möglichen Wege für eine langfristig klimaneutrale Wärmeversorgung aufzeigen. Die gesamte kommunale Wärmeplanung wurde nun erfolgreich abgeschlossen.
Was bringt mir die Wärmeplanung?
Am Ende des Wärmeplans wird dargestellt, welche Heizoption für welches Gemeindegebiet am besten geeignet ist. Dies kann sowohl individuelle Heizungen in den Gebäuden als auch Wärmenetze umfassen. Der Plan stellt eine wertvolle Datenbasis für künftige Investitionsentscheidungen – sowohl für Haushalte als auch für Unternehmen, die in die Wärmeversorgung involviert sind.
Der Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung wird Sie in erster Linie zu nichts verpflichten. Grundsätzlich dürfen Sie Ihre aktuell eingebaute Heizung bis ins Jahr 2044 weiterbetreiben. Sie alleine entscheiden im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), ob und wann Sie Ihre Heizung erneuern.
Kommunale Wärmeplanung: was nun?
Mit dem Abschluss der Wärmeplanung wird nun geprüft, ob im Anschluss möglicherweise integrierte Quartierskonzepte nach KfW 432 oder Machbarkeitsstudien zu Wärmenetzen für einzelne Gebiete der Verbandsgemeinde folgen werden. Diese weiteren Schritte könnten helfen, die identifizierten Potenziale noch gezielter auszuschöpfen und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der nachhaltigen Wärmeversorgung zu entwickeln.
Wir freuen uns auf eine klimafreundliche Zukunft unserer Verbandsgemeinde!