Bürgerinformation der Ortsgem. Schönborn

TOP 1:

Genehmigung der Niederschrift der 16. Sitzung des Gemeinderates

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

1

Enthaltungen

TOP 2:

Beratung und Beschlussfassung über einen Bauantrag auf dem Grundstück 248 in Flur 9

Hierzu liegt der Antrag zur Beratung des Einvernehmens durch die Ortsgemeinde vor.

Das Einvernehmen der Gemeinde gilt als erteilt, wenn der Ortsgemeinderat nicht binnen zwei Monate nach Eingang des Ersuchens einen Beschluss gefasst hat (§ 36 Abs. 2 BauGB). Die Frist für die Erteilung oder für das Versagen des Einvernehmens läuft bis zum 13.04.2026.

Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Schönborn das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag auf dem Grundstück 248 in Flur 9 zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

3

Enthaltungen

TOP 3:

Information zum Sachstand der Projekte "Baugebiet Kreuzstrasse II" und "Errichtung Kindergarten am Sportplatz"

Am 02.02.2026 fand das Abstimmungsgespräch in der Kreisverwaltung statt. Teilgenommen haben von der Kreisverwaltung der Leiter der Bauabteilung Herr Klöckner und der zuständige Sachbearbeiter Herr Dany. Von unserer Seite dabei waren Herr Kürzinger (Ing-Büro), Herr Würmlin und Herr Ohlemacher (Bauabteilung), Herr Rosstäuscher (Finanzabteilung), Herr Maxeiner (Ratsmitglied) und Herr Refke (Ortsbürgermeister).

Die für das Vorhaben bereits, aufgrund der an die Kreisverwaltung überreichten Pläne, vorliegenden Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden wurden angesprochen. Grundsätzlich war festzustellen, dass von Seiten der Kreisverwaltung eine wohlwollende Einstellung vorliegt. Auf die gemäß Starkregenkarte vorliegende Gefahr für den Standort Kindergarten wurden von Seiten der Kreisverwaltung hingewiesen. Insgesamt wurde der Standort als für sehr gut geeignet befunden.

Herr Kürzinger erläutert den Entwurfsplan für die Aufstellung des Bebauungsplans.

Im nächsten Schritt soll die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bis Ende April erfolgen. Hierzu wird u.a. zunächst der Fachbeitrag Artenschutz durch das Ingenieurbüro Kürzinger erstellt. Parallel dazu soll Herr Kürzinger bei den relevanten Gremien ausloten, ob die Hinzunahme des Waldstücks zwischen „Diezerstraße“ und „Schönbornhalle“ in den Bebauungsplan machbar ist.

Kreuzstraße II:

Die 2. Offenlage soll erfolgen, sobald die 1. Offenlage für die "Errichtung Kindergarten am Sportplatz" erfolgt und erkennbar ist, dass in den Stellungnahmen der Behörden keine Einwände für den Standort des Kindergartens an der Schönbornhalle vorliegen.

TOP 4:

Bauleitplanung im Bereich Sportplatz/Schönbornhalle

Aufgrund von Ausschließungsgründen nach §22 Abs. 1 der GemO nimmt das Ratsmitglied Jannis Maxeiner zu den Tagesordnungspunkten 4.1 bis 4.3, das Ratsmitglied Björn Martin zu dem Tagesordnungspunkt 4.1 nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil, rücken vom Ratstisch ab und nehmen im Zuschauerraum Platz.

TOP 4.1:

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ortsgemeinde Schönborn möchte im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit einen Bebauungsplan für die Kita und den Sportplatz aufstellen. Der Geltungsbereich soll hierbei gemäß beigefügter Darstellung die Grundstücke 4/3, 6/1, 7/1, 8/1 sowie teilweise 4/4 und 5/8 in Flur 7 der Gemarkung Schönborn umfassen.

Diese Flächen sind im Flächennutzungsplan der Ortsgemeinde Schönborn nicht für das gewünschte Vorhaben dargestellt. Daher bedarf es abschließend noch einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung nach § 10 Absatz 2 BauGB.

Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Schönborn für die Grundstücke 4/3, 6/1, 7/1, 8/1 sowie teilweise 4/4 und 5/8 in Flur 7 der Gemarkung Schönborn, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung "Zentrum für Bildung, Sport und Gemeinschaft" im Regelverfahren aufzustellen.

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

Herr Martin nimmt wieder am Ratstisch Platz.

TOP 4.2:

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Ingenieurleistungen

Für den unter 4.1 gefassten Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes bedarf es begleitend eines Ingenieurbüros für die entsprechende Fertigung der Verfahrensunterlagen.

Der Ortsgemeinde Schönborn liegt das Honorarangebot von Michael Kürzinger vor.

Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Schönborn die Vergabe der Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Michael Kürzinger aus Fachingen zu dem angebotenen Honorarpreis von 29.163,45 € brutto.

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

TOP 4.3:

Beratung und Beschlussfassung über die Billigung des Vorentwurfes und Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §3 I und §4 I BauGB nach §4a II BauGB im gemeinsamen Verfahren

Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Zentrum für Bildung, Sport und Gemeinschaft" erfolgt im Regelverfahren.

Der Ortsgemeinderat hat in TOP 4.1 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Zentrum für Bildung, Sport und Gemeinschaft“ gefasst.

Für den nächsten Verfahrensschritt hat das beauftragte Ingenieurbüro Kürzinger einen Planvorentwurf gefertigt.

In der Sitzung wird der Planvorentwurf mit den geplanten Festsetzungen vorgestellt und es soll die Billigung eines Planvorentwurfes beschlossen werden, so dass anschließend die frühzeitigen Beteiligungsverfahren durchgeführt werden können.

Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Schönborn den Bebauungsplanvorentwurf "Zentrum für Bildung, Sport und Gemeinschaft" zu billigen und die frühzeitigen Beteiligungsverfahren im gemeinsamen Verfahren nach § 4a Absatz 2 BauGB durchzuführen.

Das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro Kürzinger wird gebeten, zeitnah alle erforderlichen Unterlagen für diese Verfahren zu fertigen.

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

Herr Maxeiner nimmt wieder am Ratstisch Platz.

TOP 5:

Beratung und Beschlussfassung zur Annahme einer Möbelspende

Der Gemeinderat entscheidet nach § 94 Abs. 3 GemO über die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

Die Volksbank Rhein-Lahn-Limburg möchte der Ortsgemeinde für die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung eine Sachspende (Möbel) in Höhe von 3.100,00 € zukommen lassen. Eine Anzeige des Zuwendungsangebots an die Kommunalaufsichtsbehörde hat gem. § 93 Abs. 3 Satz 3 GemO zu erfolgen.

Nicht zulässig sind die Einwerbung und die Entgegennahme des Zuwendungsangebots in der Eingriffsverwaltung oder wenn ein böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist. Beides trifft im vorliegenden Fall nicht zu.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Sachspende, in Höhe von 3.100,00 € von der Volksbank Rhein-Lahn-Limburg für die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung, zu.

Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

TOP 6:

Information und Beratung über die künftigen Modalitäten und Gebühren zur Nutzung der Schönbornhalle

Für die Vermietung der Schönbornhalle gibt es eine Satzung aus dem Jahre 1993.

Für die Erhebung der Gebühren wurde in 2001 eine 1. Änderung und in 2024 eine 2. Änderung erlassen.

Aufgrund der zuletzt gemachten Erfahrungen aus Vermietung, soll die Satzung überarbeitet und ergänzt werden. Eine Kaution für Vermietungen soll erhoben werden.

Es liegen für dieses Jahr bereits 4 Anfragen für die Anmietung der Waldschänke für Feierlichkeiten vor. Für die Waldschänke ist noch keine Gebühr in der Satzung aufgeführt. Zugleich soll die Höhe der Gebühren überdacht werden. Gleichzeitig soll der Aufwand für die Abrechnung klein gehalten werden. Ein „Hallenwart“ soll für die Übergabe bei Hallenvermietung gesucht werden.

Der Vorsitzende lässt sich von der Verwaltung eine Mustersatzung zukommen. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus den Ratsmitgliedern Sina Nink und Steven Laux zur Ausarbeitung von Vorschlägen wurde hierfür gebildet.

TOP 7:

Information, Beratung und Beschlussfassung zu Aufträgen

Es lagen keine Aufträge vor.

TOP 8:

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer neuen Satzung zur Erhebung von Hundesteuer

Zur Anpassung an die aktuellen rechtlichen und organisatorischen Gegebenheiten wurde eine neue Hundesteuersatzung entworfen.

Der erarbeitete Entwurf durch die Finanzabteilung wird im Gemeinderat beraten.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Schönborn beschließt die Neufassung der Hundesteuersatzung in vorgelegter Form.

Es liegt ein Antrag für die Befreiung von der Hundesteuer vor. Dieser Antrag war in der letzten Sitzung Tagesordnungspunkt. Gemäß der eben beschlossenen neuen Hundesteuersatzung erfüllt der Antrag die Kriterien gemäß §7 Absatz 1 Satz 8.

Dem vorliegenden Antrag auf Hundesteuerbefreiung für ehrenamtlich eingesetzte Malteser-Hilfshunde gemäß der neuen Hundesteuersatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimmen

 

0

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltungen

TOP 9:

Verschiedenes

LGRZN:

Wie schon in der letzten Sitzung berichtet, liegt der Förderbescheid vor und die genehmigten Projekte sind nun anzugehen. Die Projektliste wurden nochmal durchgesprochen und erläutert.

Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung hatte der Vorsitzende bereits im letzten Jahr erste Gespräche mit der Süwag geführt und in Kürze wird ein konkretes Angebot erstellt. Weitere Projekte u.a. Kindergarten sind anzugehen. Eine Arbeitsgruppe soll sich hierzu bilden.

Das Ratsmitglied Melanie Nickel möchte die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe für die Friedhofsumgestaltung beenden.

Das Ratsmitglied Nico Nickel erkundigt sich nach dem Sachstand und dem weiteren Vorgehen bei der Sanierung der Gemeindewohnung Diezerstraße 7. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Nico Nickel und Steven Laux wird sich hiermit beschäftigen.

TOP 13:

Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil

Die Ortsgemeinde hat über Grundstücksangelegenheiten inkl. eines Vorkaufsrechts beraten und beschlossen

Der Vorsitzende dankt und schließt um 23:25 Uhr die Sitzung.


Thomas Refke, Ortsbürgermeister Schönborn