Bürgerinformation der Ortsgemeinde Biebrich

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 19.05.2026

Anwendung des BAT-Konzepts im Biebricher Wald

Das „Konzept zum Umgang mit Biotopbäumen, Altbäumen und Totholz“ (BAT) dient als Vorsorge zur Sicherung der Lebensräume von Pflanzen, Tieren und Pilzen sowie dem Erhalt der biologischen Vielfalt im Wald und hilft, die Sicherheit bei der täglichen Arbeit im Wald zu erhöhen.

Die einzelnen Elemente des BAT-Konzeptes, die für den Biebricher Wald relevant sind:

Waldrefugien: Waldflächen, die ab sofort ausschließlich der Biotopentwicklung und nicht bewirtschaftet gewidmet werden. Oft sind es Sonderstandorte wie besonders trockene oder vernässte Flächen.

Biotopbaumgruppen: In älteren Waldbeständen (ab Alter 120), oder dort wo die Reifephase und der Wechsel zu neuen Waldgeneration überwiegen, verbleiben ca. 15 Bäume als Baumgruppe und werden nicht geerntet. Pro 3 ha wird eine Baumgruppe eingerichtet. Die Biotopbaumgruppen bleiben bis zu ihrem Zerfall unberührt.

Einzelne Biotopbäume: Einzelne Bäume, die eine herausragende Bedeutung für den Artenschutz haben oder heute bereits „Methusalems“ sind, bleiben bis zu ihrem Zerfall erhalten.

Die Umsetzung des BAT-Konzeptes ist in Rheinland-Pfalz für den Staatswald seit Jahren verbindlich. Für die Waldgebiete im kommunalen oder privaten Besitz wird sie empfohlen.

Der Gemeinderat beschlosss, der Empfehlung zu folgen und das BAT-Konzept im Biebricher Wald verbindlich umzusetzen.

Forsteinrichtungswerk 2026 Biebrich

Das Forsteinrichtungswerk ist ein mittelfristiger Betriebsplan für den Forstbetrieb, der alle 10 Jahre neu erstellt und vom Gemeinderat beschlossen werden muss. Landesforsten hat eine Vorlage für das Forsteinrichtungswerk ab dem 01.10.26 erstellt und vorgelegt. Die Vorlage enthält Inventurdaten und wirtschaftliche Kennzahlen zur Flächenübersicht, zur Baumartenverteilung und zur Holznutzung nach Baumartengruppen.
Ferner sind Ausführungen zur Umweltvorsorge und zum Finanzergebnis Bestandteil des Betriebsplans. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Betriebsplan 2026 für den Forstbetrieb Biebrich zum Stichtag 01.10.2026 in der vorgelegten Fassung.

Sanierung/Erneuerung des Treppenaufgangs am DGH

Der Treppenaufgang an der Vorderseite des Dorfgemeinschaftshauses befindet sich in einem baulich desolaten Zustand. Die Treppe musste aus Sicherheitsgründen für den Publikumsverkehr gesperrt werden.
Es war zu entscheiden, ob die Treppe in der jetzigen Form saniert werden soll oder ob sie entfernt und durch einen neuen Aufgang ersetzt werden soll. Der Gemeinderat entschied sich für eine neue Treppe, die in verkleinerter Form die linke Eingangstür andient. Die rechte Tür, die ungenutzt ist, soll entfallen. Das Vorhaben soll so konzipiert sein, dass das Gesamtbild der Fassade nicht beeinträchtigt wird. Mit der Planung des Bauvorhabens wurde das Büro „Plan und Haus“ beauftragt.

Änderungen der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung

Seit einer Änderung der Friedhofsgebührensatzung im Januar 2018 werden Gebühren für Abbau und Entsorgung von Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten erhoben. Es hat sich gezeigt, dass diese Gebührenfestlegung im Zusammenhang mit dem § 23 der Friedhofssatzung uneindeutig ist und missverständlich sein kann. Der Gemeinderat beschloss daher Änderungen der beiden Satzungen. Die Satzungsänderungen werden nach Prüfung durch die Ordnungsbehörde veröffentlicht und treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Beratung und Beschlussfassung über eine digitale Kommunikationsplattform für die Ortsgemeinschaft

Mehrere Gemeinden der VG Aar-Einrich unterhalten seit einiger Zeit eigene Kanäle beim Messenger-Dienst WhatsApp als Plattform für ortsbezogene Informationen. Der Rat verständigte sich darauf, auch für Biebrich einen solchen Kanal einzurichten. Nach einiger Zeit wird der Rat die Nutzung dieser Plattform durch die Bevölkerung bewerten und ggf. über die Fortführung entscheiden.

Waldbegang: Für den 10. Oktober ist ein Waldbegang mit dem Revierförster geplant. Eine Einladung mit den entsprechenden Detailinformationen erfolgt kurz vorher im Mitteilungsblatt.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung besprach der Rat den möglichen Verkauf einer gemeindeeigenen Fläche an eine Privatperson und beschloss die Verlängerung eines Pachtvertrages.

Die vollständige Niederschrift ist in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeinde Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen einsehbar.

 Jürgen Hamdorf, Ortsbürgermeister