Zentrum für Bildung, Sport und Gemeinschaft

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf “Zentrum für Bildung, Sport und Gemeinschaft“ der Ortsgemeinde Schönborn
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Schönborn hat in seiner Sitzung am 13. März 2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes “Zentrum für Bildung, Sport und Gemeinschaft“ beschlossen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist der nachfolgenden Plankarte zu entnehmen.
Ebenfalls am 13. März 2026 hat der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Schönborn, den Bebauungsplanvorentwurf “Zentrum für Bildung, Sport und Gemeinschaft“ gebilligt und die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB im gemeinsamen Verfahren nach § 4 a Absatz 2 BauGB beschlossen.
Anlass für die Ortsgemeinde Schönborn, das vorliegende Bauleitplanverfahren einzuleiten, ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Kindergartens sowie die Erweiterung bzw. Änderung des Sportplatzes.
Der Geltungsbereich kann dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden und der Vorentwurf des Bebauungsplanes "Zentrum für Bildung, Sport und Gemeinschaft" einschließlich zugehöriger textlicher Festsetzungen, der Begründung, der Landschaftsplanerische Beitrag sowie die FFH-Verträglichkeitsvorprüfung liegt in der Zeit vom
26. Juni 2026 bis einschließlich 27. Juli 2026
in der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Bauabteilung, Austraße 4, 65623 Hahnstätten während der Dienststunden sowie nach Vereinbarung öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Hierbei besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung zu den Planüberlegungen.
Katzenelnbogen, den 18. Juni 2026
gez.
Lars Denninghoff
Bürgermeister
Verfahrensunterlagen:
