Zu sehen ist der Aar-Einrich Bus

AAR-EINRICH-BUS

Die Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr

Aar-Einrich-Bus

Informationen zum "Aar-Einrich-Bus"

Der „Aar-Einrich-Bus“ ist eine Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

 Neue Konzession Aar-Einrich Bus ab 14.12.2025

Montag bis Samstag

Fahrten für Mobilitätsbeeinträchtigte und Senioren ab 70 (gegen Nachweis) ausschließlich im Bereich der Verbandsgemeinde Aar-Einrich. Fahrten nach Hessen, Diez oder Nastätten dürfen nicht mehr angeboten werden.


Nur Samstag

Jedermann“ Fahrten ausschließlich für die Strecke Katzenelnbogen – Laurenburg – Katzenelnbogen

(über Klingelbach, Ergeshausen, Herold, Kördorf, Bremberg, Gutenacker bzw. alternativ über Schönborn Hof Schauferts, Biebrich)

Buchung Aar-Einrich Bus unter 06486 / 9179-109:

Einzelfahrten:             mind. 90 Minuten vor Fahrtantritt

Gruppenfahrten:       mind. 1 Tag vorher

 

Die Fahrpreise richten sich nach dem gültigen Tarif des VRM + 1,50€ Komfortzuschlag.

ALF-Fahrten der DB Regio für die Linien 590 und 591 bleiben davon unberührt.


 Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz

Seit dem 01.01.2016 gewähren wir jedem Inhaber einer Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz 1,00 € Rabatt auf den zu zahlenden Fahrpreis.


Tiere im Aar-Einrich-Bus

Die Mitnahme von Tieren muss ab sofort angemeldet werden.

Nach § 23 Straßenverkehrsordnung muss der Fahrzeugführer dafür sorgen, dass das Fahrzeug sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.
Tiere gelten im verkehrsrechtlichen Sinne als Ladung. Das bedeutet, dass die Tiere während der Fahrt so gesichert sein müssen, dass Fahrer und Insassen nicht zu schaden kommen.
Schon ein mittelgroßer Hund mit 20 Kilo Gewicht entwickelt bei einem Unfall die Durchschlagskraft von einer halben Tonne. Hinzu kommt, dass ein Hund mit großer Wucht durch den Innenraum geschleudert werden kann und auf diese Weise auch die menschlichen Insassen gefährdet.
Wer sein Tier im Auto nicht sichert, begeht einen Verkehrsverstoß und kann mit 35 Euro Geldbuße zur Kasse gebeten werden.
Wir weisen Sie hiermit nochmals darauf hin, dass wir Ihre Tiere ausschließlich in Transportboxen oder –taschen mitnehmen können. Eine Beförderung auf dem Sitz ist ausdrücklich verboten.
Sollten sie keine Transportbox besitzen können wir Ihnen aushelfen, dies erfordert aber eine vorherige Anmeldung.

Für den Transport erheben wir eine Gebühr von 4,00 € pro Fahrt.