Reisepass Meldung

  • Leistungsbeschreibung

    Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Reisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:

    • Meldung wegen Diebstahl
    • Meldung wegen Verlust
    • Meldung wegen Wiederauffinden

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende