Seniorenstift Katzenelnbogen

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanentwurf “Seniorenstift Katzenelnbogen“ der Stadt Katzenelnbogen
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanentwurf “Seniorenstift Katzenelnbogen“ der Stadt Katzenelnbogen
Der Stadtrat der Stadt Katzenelnbogen hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2026 den Bebauungsplanvorentwurf “Seniorenstift Katzenelnbogen“ gebilligt und die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB im gemeinsamen Verfahren nach § 4 a Absatz 2 BauGB beschlossen.
Anlass für die Stadt Katzenelnbogen, das vorliegende Bauleitplanverfahren einzuleiten, ist, gemeinsam mit dem Maßnahmenträger das bestehende Angebot für ein seniorengerechtes Leben im Alter planungsrechtlich zu sichern und weiterzuentwickeln.
Der Geltungsbereich kann dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden und der Vorentwurf des Bebauungsplanes "Seniorenstift Katzenelnbogen" einschließlich zugehöriger textlicher Festsetzungen und Begründung liegt in der Zeit vom
30. Oktober 2026 bis einschließlich 04. Dezember 2026
in der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Bauabteilung, Austraße 4, 65623 Hahnstätten während der Dienststunden sowie nach Vereinbarung öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Desweitern können die oben genannten Unterlagen im Internet unter:
Rathaus & VG – Bauen & Wohnen – Bauleitplanung im Verfahren – Stadt Katzenelnbogen
eingesehen werden.
Hierbei besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung zu den Planüberlegungen.
Katzenelnbogen, den 23. Oktober 2026
gez.
Lars Denninghoff
Bürgermeister
Verfahrensunterlagen:
